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Wie berechnet man die Wahlbeteiligung?

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08/15
Veröffentlicht am Dienstag, 26. Juli 2005 - 11:54 Uhr:   

In der Bundeswahlordnung habe ich den Begriff Wahlbeteiligung nicht gefunden.

Ist es richtig, dass sich die Wahlbeteiligung daraus ergibt und aus welchem § der Bundeswahlordnung wird das geschlossen:

Zahl der Wähler / Zahl der Wahlberechtigten

Obige Rechenweise erscheint auf den ersten Blick logisch. Wenn man aber bedenkt, dass eine ungültige Stimme genauso behandelt wird, wie eine nicht abgegebene Stimme, dann ist obige Rechenweise nicht mehr logisch.

Dann wäre viel eher sinnvoll, die Wahlbeteiligung so zu errechnen:

Zahl der abgegebenen gültigen Stimmen / Zahl der Wahlberechtigten

Oder mein Problem anders formuliert: Zählen ungültige Stimmen zur Wahlbeteiligung dazu?

Wenn dem so ist, dann kann man die "Partei der Nichtwähler" eigentlich nur stärken, indem man nicht zur Wahl geht.

Ausserdem stimmt dann die vom Bundeswahlleiter angegebene Wahlbeteiligung nicht, weil die vielen ungültigen Stimmen nicht abgezogen werden. So dass die "tatsächlich eigentliche Wahlbeteiligung" niedriger ist, als die vom Wahlleiter angegebene. Oder liege ich da falsch?
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Holsteiner
Veröffentlicht am Dienstag, 26. Juli 2005 - 12:16 Uhr:   

@08/15
Die Wahlbeteiligung ist eine rein statistische Größe, die für die Berechnung des Ergebnisses keine Rolle spielt. Daher ist aus meiner Sicht eigentlich überhaupt nicht nötig sie zu berechnen. Und noch eins: Wer ungültig wählt, gibt ja ein Votum ab, nämlich daß er zu dumm ist einen Simmzettel korrekt auszufüllen.

BTW: Der Nichtwähler gibt natürlich etwas kund. Entweder ist er zu faul seinen Hintern hochzubekommen oder zu dumm sein Wahllokal zu finden. Andere Gründe für Nichtwahl sind für mich bei den niedrigewn Hürden, die es hier gibt, um selbst als Kandidat teilzunehmen, falls einem keine der Parteien passt, schlicht nicht denkbar.
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J.A.L.
Veröffentlicht am Dienstag, 26. Juli 2005 - 12:36 Uhr:   

Immmer wieder verblüffend, wie viele Leute glauben, dass sie durch das Abgeben von ungültigen Stimmen den Status Held vom Erdbeerfeld erreichen könnten. Vor allem auch, dass die Anzahl der ungültigen Stimmen irgendwen interessierte...
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08/15
Veröffentlicht am Dienstag, 26. Juli 2005 - 15:12 Uhr:   

Schön dass ihr eure Meinung zu Nichtwählern kund tut, nur danach hatte ich nicht gefragt. Gefragt war, wie diese rein statistische Größe Wahlbeteiligung berechnet wird. Vielleicht kann da ja jemand was zu schreiben. Danke.
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MMH
Veröffentlicht am Dienstag, 26. Juli 2005 - 16:17 Uhr:   

Kurz und bündig: Wahlbeteiligung = Wähler/Wahlberechtigte. Ungültige Stimmen werden zwar zur Wahlbeteiligung dazu gezählt (schließlich wurde die Stimme ja abgegeben), werden aber bei der Berechnung der Sitze nicht berücksichtigt (Wie auch? Sollten etwa z.B. 3% der Sitze nicht besetzt werden, weil 3% der abgegebenen Stimmen ungültig sind?).
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AeD
Veröffentlicht am Dienstag, 26. Juli 2005 - 16:21 Uhr:   

@08/15
die Antwort hatte Dir Holsteiner schon gegeben.

Zur Berechnung: Hier war Deine erste Eingebung schon ganz richtig, die Wahlbeteiligung ist der Quotient aus Wähler- und Wahlberechtigtenzahl, auch wenn Ungültigwähler eigentlich keine Wahl getroffen haben.
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AeD
Veröffentlicht am Dienstag, 26. Juli 2005 - 16:26 Uhr:   

Da hatte ich die Antwort vor dem Hochladen noch nicht gesehen, sorry.
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08/15
Veröffentlicht am Dienstag, 26. Juli 2005 - 16:34 Uhr:   

@MMH
danke für die klärende Antwort.

@AeD
Holsteiner hat mir die Antwort gegeben, dass die Berechnung keine Rolle spiele und Nichtwähler entweder faul oder dumm seien. Dies beantwortete meine Frage also nicht. Trotzdem danke auch für deine Antwort.
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AeD
Veröffentlicht am Dienstag, 26. Juli 2005 - 16:50 Uhr:   

@08/15
Ich meinte die Antwort, daß die Wahlbeteiligung eine rein statistische Größe ist (und damit nicht gesetzlich geregelt ist).

Die von Dir zitierten Antworten von Holsteiner teile ich nicht ganz, in wenigen Ausnahmefällen ist es durchaus in Ordnung, nicht zu wählen, nämlich dann, wenn es wirklich keine wählbare Partei, Liste oder Person gibt und eine eigene Kandidatur nicht möglich (es soll auch Leute geben, die haben neben Arbeit und Familie wirklich keine Zeit, die meisten Mandate werden ja immer noch ehrenamtlich ausgeübt) oder an Formalien scheitert (wie soll man beispielsweise jetzt noch die Unterschriften für eine Bundestagswahlkreiskandidatur zusammenbekommen?)

Aber wie gesagt, das sind Ausnahmefälle. Bei einer Bundestagswahl gibt es genügend Alternativen, und wenn es das geringste Übel ist.
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Percy
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 11. Januar 2012 - 09:50 Uhr:   

Wie würde ein Wahlergebnis erklärt, wenn alle Wahlberechtigten zur Wahl gehen, aber niemand einen der Kandidaten für wählbar hält, also alle Wahlzettel abgegeben, aber ohne eine Kennzeichnung sind.
Wahlbeteiligung 0% ?
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Wilko Zicht
Moderator
Veröffentlicht am Mittwoch, 11. Januar 2012 - 10:14 Uhr:   

Wenn alle Wahlberechtigten zur Wahl gehen und einen leeren (und damit ungültigen) Stimmzettel abgeben, liegt die Wahlbeteiligung bei 100 %. Ob sich aus dem Wahlergebnis eine Sitzverteilung ergibt, hängt vom konkreten Wahlsystem ab. Leider schreibst du nicht, ob sich das Szenario auf die Bundestagswahl, eine bestimmte Landtagswahl oder eine Kommunalwahl in einem bestimmten Bundesland bezieht.
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Ralf Lang
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 11. Januar 2012 - 11:59 Uhr:   

Weitere Nichtwahlgründe:

* Grundsätzliche Ablehnung von Wahlen
* Desinteresse am Ausgang (Das Gremium kann wenig bewirken)
* Desinteresse am Ausgang (Die Wahloptionen werden als ungefähr gleich gut/schlecht bewertet)
* Die präferierte Politik ist nicht im Rahmen einer legalen Partei anbieten
* Die präferierte Politik ist sehr speziell und ein Wahlantritt daher mangels Masse nicht möglich oder aussichtsreich
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wahlhelfer
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Freitag, 27. September 2013 - 01:24 Uhr:   

Für die Berechnung der Sitzverteilung usw. sind - hierzulande und zur Zeit - nur die gueltigen Stimmen relevant.
Jedoch ist (in der Gegenwart und in Deutschland) jeweils die Zahl der theoretisch hoechstens moeglichen Stimmen und der tatsaechlich abgegebenen Stimmen bekannt, ebenso wie die _absolute_ Anzahl der gueltigen und der ungueltigen unter den abgegebenen Stimmen.
Es ist (mehr oder weniger) ueblich, dass der _relative_ Anteil sowohl der abgegebenen Stimmen in Bezug auf die theoretisch maximal moegliche Stimmenzahl (100%) [Wahlbeteiligung], als auch der _relative_ Anteil der ungueltigen Stimmen in Bezug auf die abgegebenen Stimmen [Anzahl der ungueltigen Stimmen] in Statistiken angegeben werden.
Wenn es dich interessiert und du die Zeit dazu hast, kannst du aus den veroeffentlichen Teil-Ergebnissen auch andere Prozentzahlen errechnen, also z.B.:

- fuer jedes Bundesland oder jeden Wahlkreis den Anteil der ungueltigen Stimmen, wenn alle Nichtwaehler zwar doch zur Wahl gegangen waeren und jeder einzelne davon ungueltig gewaehlt haette.
- den Anteil der ungueltigen Waehler unter den verweigerten Waehlern (~wieviele "Nichtwaehler" kommen in den verschiedenen Regionen auf einen "Ungueltigen")
- [...]

Solche (und andere) Berechnungen, so abwegig sie vielleicht auf den ersten Blick erscheinen, duerften schon ein paar in diesem Forum interessieren...!
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Ingo Zachos
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 27. September 2013 - 12:45 Uhr:   

In der Tat sind jene Berechnungen z.B. für die Wahlforschung sogar sehr wichtig.
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frank
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 19. Oktober 2015 - 11:36 Uhr:   

@ AeD Aber wie gesagt, das sind Ausnahmefälle. Bei einer Bundestagswahl gibt es genügend Alternativen, und wenn es das geringste Übel ist.

Wer das geringere Übel wählt sollte gar nicht wählen gehen.
Ich geh ja auch nicht in des Zwei oder Dritt beste Lokal zum essen.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 19. Oktober 2015 - 12:16 Uhr:   

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AeD
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 19. Oktober 2015 - 12:23 Uhr:   

@frank
Das geringere Übel ist – um in Bild zu bleiben – das beste, lokal noch erreichbare Restaurant, auch wenn es global nur zweit- oder drittklassig ist. Wenn man nicht in der Gegend wohnt (bzw. keinen Zugriff auf einen anderen Kühlschrank und Herd hat) und keine Läden geöffnet sind, ist das Nicht-essen-gehen ja keine Option …

Das geringste Übel zu wählen bedeutet doch, dass man eine als wichtig erachtete Folge seiner so getroffenen Wahlentscheidung für besser hält als die bei einer anderen Wahl – das dürfte bei so ziemlich allen Wählern der Grund der Auswahlentscheidung sein (außer bei denen, die nur nach dem Namen der Partei / des Kandidaten oder anderen nichtinhaltlichen Unterscheidungsmerkmalen gehen).
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friedhelm wegner
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 19. April 2017 - 00:54 Uhr:   

Werden die Ungültigwähler zu den Nichtwählern geschlagen? Wenn NEIN, wohin dann?
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Friedhelm Wegner
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 19. April 2017 - 01:03 Uhr:   

Die Nichtwähler werden auf alle Parteien - entsprechend ihren wahren Wahlergebnis (%) - verteilt; trifft das auch für die Ungültigwähler zu ?
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Jan W.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 19. April 2017 - 02:30 Uhr:   

Unter Wahlbeteiligung versteht man (Zahl der abgegebenen Stimmen / Zahl der Wahlberechtigten).
Von den abgegebenen Stimmen können natürlich nur diejenigen in der Sitzverteilung berücksichtigt werden, die eine eindeutige Willensbekundung mit einem von Wahlrecht vorgesehenen Stimmgewicht darstellen ... also nicht zuviele Kreuze enthalten.

Nicht- und Ungültigwähler werden separat erfasst, wobei erstere theoretisch anhand der Gesamtheit identifizierbar sind, letztere anonym bleiben.

Beide haben die Gemeinsamkeit, dass sie nirgendwo hinverteilt oder dazugeschlagen werden. Die Prozente sind nämlich abgesehen von Sperrklauseln eigentlich nur zur Ergebniskommunikation gedacht.
Hat eine Partei 12345 Stimmen und sind das 20% der gültigen, 19,95% der abgegebenen Stimmen und 16% der Wahlberechtigten, wird bei der Sitzverteilung nur eine Zahl gebraucht: die 12345.
Ob Hare-Niemeyer oder d'Hondt, nach Aussortieren der Sperrklauselversager zählen ausschließlich die Stimmen der (übriggebliebenen) Parteien.

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