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Hurvinek
| Veröffentlicht am Sonntag, 10. Juli 2005 - 13:13 Uhr: | |
Ist es rechtlich möglich, auf einer Offenen Liste einer Partei Kandidaten einer anderen Partei mit Huckepack zu nehmen? Die Offene Liste könnte so aussehen: 1. Kandidat Partei A 2. Kandidat Partei A 3. Kandidat Partei B usw. |
Spejbl
| Veröffentlicht am Sonntag, 10. Juli 2005 - 13:23 Uhr: | |
Durch die Aufnahme des Kandidaten der Partei B auf der Liste der Partei A durch die Mitglieder der Partei A ist das Mitglied der Partei B ein Kandidat der Partei A. Bei Bundestagswahlen ist das möglich. |
Thadeus
| Veröffentlicht am Sonntag, 10. Juli 2005 - 13:36 Uhr: | |
So ganz klar scheint das aber nicht zu sein. Ein Listenverbindung ist ja nicht gestattet, ein kandidieren von A Leute auf der B-Liste zwar schon. ABER: Auch eine Liste in Form eines ständigen Wechsel (A,B,A,B,A...) könnte wohl von Wahlleiter als eine verdeckte Listenverbindung abgelehnt werden. Es scheint auch so zu sein, daß ein Versprechen von bestimmten Listenplätzen dieses zur Folge haben könnte. Vielleicht finden sich hier mal ein paar Rechtsexperten die da zu was schreiben könnte...? |
Gast
| Veröffentlicht am Sonntag, 10. Juli 2005 - 14:01 Uhr: | |
@Thadeus "Auch eine Liste in Form eines ständigen Wechsel (A,B,A,B,A...) wohl von Wahlleiter als eine verdeckte Listenverbindung abgelehnt werden." Die "Mischung von Listen, gar noch mit System" sieht zum Beispiel Wolfgang Schreiber als problematisch, das ist allerdings nur eine Auffassung. |
Hurvinek
| Veröffentlicht am Sonntag, 10. Juli 2005 - 14:03 Uhr: | |
Auffassung hin Auffassung her, die NPD/DVU ist so etwas so weit ich weiss nicht erlaubt. Macht der Bundeswahlleiter bei Parteien Ausnahmen, z.B. Linkspartei/WASG? |
green
| Veröffentlicht am Sonntag, 10. Juli 2005 - 21:43 Uhr: | |
Nein, macht er nicht und für die schon gar nicht. In der WASG geht das Gerücht um, man solle in die PDS eintreten, da nur eine begrenzte Zahl Parteifremde auf die Liste darf. |
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