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Max
| Veröffentlicht am Samstag, 02. Juli 2005 - 15:07 Uhr: | |
Hallo. Ich bin kürzlich auf einen Begriff gestoßen, der mir neu ist und über den ich im Internet bislang nichts in Erfahrung bringen konnte. Und zwar in dem Buch "Deutsche Parteiengeschichte" von Hans Fenske auf Seite 265: "Entweder hätte die FDP bei der Bundestagswahl 1965 keins von 500 Mandaten (relative Mehrheitswahl) oder nur 4 (Vierersystem) erhalten. PS: Es geht um die Wahlrechtsdiskussion während der Großen Koalition Was ist das Vierersystem? Etwa Viererwahlkreise? Über Informationen würde ich mich sehr freuen! Gruß, Max |

Martin Fehndrich
| Veröffentlicht am Samstag, 02. Juli 2005 - 16:00 Uhr: | |
Ja. Das Bundesgebiet wird in unverbundene Wahlkreise eingeteilt, in denen jeweils vier Abgeordnete zu wählen sind (siehe analog Dreierwahlsystem im Lexikon). http://www.wahlrecht.de/lexikon/dreierwahl.html |

Lars Tietjen
| Veröffentlicht am Samstag, 02. Juli 2005 - 16:15 Uhr: | |
Ja es gab damals eine Diskussion von Viererwahlkreisen. Modellrechnungen sahen dabei die FDP bei 3-4 Mandaten. Ein paar Informationen finden sich bei: Hübner, Emil; Wahlsysteme; München 1984 (6. Aufl.) Dort wird zum Thema zitiert (liegt mir nicht vor): Elschner, Gerhard u.a.: Material zum Problem einer Wahlreform, Eichholz 1967 (2. Aufl.) S. 25 f. |
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