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Andreas Paust
| Veröffentlicht am Donnerstag, 23. Juni 2005 - 11:32 Uhr: | |
In der Koalitionsvereinbarung von CDU und FDP in NRW heißt es im Abschnitt, der sich mit dem Kommunalwahlrecht beschäftigt: "Die Einführung eines sogenannten Zuschlagmandates wird geprüft." Weder Google noch Wikipedia kennen diesen Begriff. Was also ist ein Zuschlagmandat? |
Wilko Zicht
| Veröffentlicht am Donnerstag, 23. Juni 2005 - 12:24 Uhr: | |
Da kann man wohl nur raten. Ich denke mal, gemeint ist eine Mehrheitsklausel, wonach einer Partei mit über 50% der Stimmen ggf. ein zusätzliches Mandat zugeschlagen wird, wenn sie sonst keine Mehrheit der Sitze hat. |
Thomas Frings
| Veröffentlicht am Donnerstag, 23. Juni 2005 - 13:31 Uhr: | |
@WilKo: Wahrscheinlich ist das so. Fraglich ist aber, ob die Idee so sinnvoll ist. Gehört der Bürgermeister der stärksten Partei an, kann er mit seiner Stimme eh die Mehrheit seiner Partei sichern. Ist dem nicht so, sorgt das Zuschlagsmandat dazu, daß eine "gegnerische" Partei eine absolute Mehrheit hat. |
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