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Offene / geschlossene Liste ?

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Flo
Veröffentlicht am Sonntag, 12. Juni 2005 - 13:55 Uhr:   

Was ist der Unterschied zwischen einer offenen und einer geschlossenen Liste, ich habe kein Material gefunden, dass es mir verständlich gemacht hat!
Danke im Voraus für die Hilfe!

Flo
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Matthias Cantow
Veröffentlicht am Sonntag, 12. Juni 2005 - 14:36 Uhr:   

@Flo

Kurz und grob:

- geschlossene Liste: die Reihenfolge der Kandidaten auf der Liste ist durch die Partei/Wählervereinigung festgelegt, der Wähler kann diese nicht beeinflussen (etwa im Bundestagswahlrecht und bei den meisten Wahlen zu den Landtagen)

- offene Liste: der Wähler kann die Reihenfolge der Kandidaten beeinflussen, bspw. durch Kumulieren (wie im neuen Hamburger Wahlrecht).

Siehe dazu etwa die einzelnen Regelungen der Länder beim Landtagswahlrecht.
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Florian
Veröffentlicht am Sonntag, 12. Juni 2005 - 16:04 Uhr:   

@ M. Cantow:
Das scheint mir aber nicht die Definition zu sein, mit der der Begriff "offene Liste" derzeit anläßlich der Verhandlungen PDS/WASG verwendet wird.
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Matthias Cantow
Veröffentlicht am Sonntag, 12. Juni 2005 - 16:14 Uhr:   

@Flo
Da geht es darum, ob die Liste der PDS auch für Nichtmitglieder dieser Partei bzw. Mitglieder anderer Parteien und Wählervereinigungen geöffnet ist, was erlaubt und bei der PDS und anderen Parteien schon oft praktiziert wurde.
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Wilko Zicht
Veröffentlicht am Sonntag, 12. Juni 2005 - 16:20 Uhr:   

@Florian:

Im Zusammenhang PDS/WSAG ist gemeint, daß die PDS eben nicht nur Parteimitglieder auf ihren Listen nominiert, sondern auch Parteilose oder Mitglieder anderer Parteien. Rechtlich gesehen sind insofern aber auch alle anderen Landeslisten bei der Bundestagswahl "offen", weil keine Partei gezwungen ist, nur Parteimitglieder aufzustellen.

Der Begriff "offene Liste" wird bisweilen außerdem verwendet, wenn die Wähler auf dem Stimmzettel eigene Kandidaten hinzufügen können. Dies ist in einigen Bundesländern bei Kommunalwahlen möglich, wenn keine oder nur eine Kandidatenliste eingereicht wurde.

"Offene Listen" in der von Matthias erklärten Bedeutung werden in der deutschsprachigen Fachliteratur häufig als "freie Listen" (mit Panaschieren) bzw. als "lose gebundene Listen" (ohne Panaschieren) bezeichnet, "geschlossene Listen" als "starre Listen". Im Englischen sind aber die Bezeichnungen "open lists" und "closed lists" üblich, was wir bei wahlrecht.de in der Regel übernommen haben.

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