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Was bedeutet Sperrvermerk "W" ?

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Volker P.
Veröffentlicht am Montag, 04. April 2005 - 16:11 Uhr:   

Hallo Leute,

wie ich schonmal geschrieben habe, programmiere ich momentan für mein Praxissemester eine Wahlanalysesoftware, speziell für das Bundesland Rheinland-Pfalz. Ich habe nun eine Fülle von Wahldaten, durch die ich mich kämpfen muss und Treffe immer wieder auf Angaben wie "Wahlberechtige ohne Sperrvermerk W" und "Wahlberechtigte mit Sperrvermerk W" sowie "Wahlberechtigte nach §25 (2)".
Kann mir jemand erklären, was es mit diesem Sperrvermerk auf sich hat? Das wäre echt klasse.

Danke schonmal,
Volker P.
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AeD
Veröffentlicht am Montag, 04. April 2005 - 16:23 Uhr:   

Bei Wahlberechtigten mit Sperrvermerk W handelt es sich um Wähler, die einen Wahlschein beantragt sowie bekommen haben und damit nicht nur in ihrem eigentlichen Wahllokal wählen dürfen.
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Volker P.
Veröffentlicht am Montag, 04. April 2005 - 16:26 Uhr:   

Hallo AeD,

erstmal danke für deine schnelle Antwort.

Ein paar Fragen hab ich noch:
Ich beantrage also den Wahlschein und bekomme den dann vor der Wahl. Ich kann dann daheim oder sonst irgendwo wählen und gehe dann in ein x-beliebiges Wahllokal und werfe den ein? Wo ist der Unterschied zur Briefwahl?

Grüße,
Volker P.
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AeD
Veröffentlicht am Montag, 04. April 2005 - 16:32 Uhr:   

Daß man nicht per Brief wählt ,-).

Man ist nicht, wie ein Briefwähler, am Wahltag verhindert, sondern nur am Wahlort.
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Wilko Zicht
Veröffentlicht am Montag, 04. April 2005 - 16:42 Uhr:   

Alle Briefwähler haben einen Sperrvermerk W. Aber nicht alle mit Sperrvermerk sind Briefwähler. Wer einen Wahlschein beantragt, kann a) per Briefwahl wählen, b) in einem anderen Wahllokal wählen (aber i.d.R. nicht nicht in einem beliebigen, bei Bundestagswahlen muß das Wahllokal z.B. im gleichen Wahlkreis liegen) oder c) gar nicht wählen.

Der Sperrvermerk ist das Zeichen für die Wahlhelfer, daß sie den Wähler nur dann zur Wahl zulassen dürfen, wenn er seinen Wahlschein abgibt. Anderenfalls könnte er zweimal wählen.
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Volker P.
Veröffentlicht am Dienstag, 05. April 2005 - 10:11 Uhr:   

Hallo Wilko,

ich glaub jetzt hab ich verstanden, was damit gemeint ist.

Macht es überhaupt Sinn bei einer Wahlanalyse zwischen den Wahlberechtigten mit und ohne "W" zu unterscheiden? Oder fasst man die allgemein zu Wahlberechtigten zusammen?

Grüße,
Volker P.
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Wilko Zicht
Veröffentlicht am Dienstag, 05. April 2005 - 13:06 Uhr:   

Der einzige Sinn, der mir spontan einfällt, bestünde darin, daß man die Wahlbeteiligung in den einzelnen Wahlbezirken erfassen will. Hier sollte man sinnvollerweise nicht von den insgesamt Wahlberechtigten ausgehen, sondern nur von denen ohne Sperrvermerk, weil die meisten mit Sperrvermerk ja in einem anderen Wahlbezirk (i.d.R. Briefwahlbezirk) wählen. Im Gegenzug sollte man natürlich auch nur die Anzahl der Wähler, die in dem Wahllokal ohne Wahlschein gewählt haben, berücksichtigen.

Übrigens fällt mir gerade noch eine wichtige Bedeutung der Wahlscheine ein: Man braucht sie nämlich auch, um vor einem beweglichen Wahlvorstand zu wählen, z.B. in Altersheimen etc. Die Stimmen werden aber später mit den anderen Stimmen des Wahllokals vermischt, so daß diese Wahlscheinwähler nicht als Briefwähler, sondern als Urnenwähler gelten.

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