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Wahlsystem ohne Sperrklausel für S-H...

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uwe s.
Veröffentlicht am Freitag, 18. März 2005 - 16:41 Uhr:   

Ich hatte heute die Idee eines Stimmverrechnungssystems für Schleswig-Holstein das ohne 5%-Sperrklauseln auskommen kann.

Die Grundgedanken sind folgende:
Die 69 Sitze werden in drei Wahlgebieten à 23 Sitzen vergeben. Diese werden wie folgt definiert:
a) Wahlgebiet Nord: Lkr. Nordfriesland, Schleswig-Flensburg, Rendsburg-Eckernförde, Stkr. Flensburg, Kiel (d.h. also die Wahlkreise 1-7, 10-13, 15-17)
b) Wahlgebiet Mitte: Lkr. Plön, Segeberg, Pinneberg, Steinburg, Dithmarschen, Stkr. Neumünster (d.h. also die Wahlkreise 8-9, 14, 18-19, 23-30)
c) Wahlgebiet Ost: Lkr. Ostholstein, Stormarn, Herzogtum Lauenburg, Stkr. Lübeck (d.h. also die Wahlkreise 20-22, 31-40)
Ein kleinerer Teil im Süden des Kreises Segeberg (Norderstedt und Teile von Kisdorf vom Wahlkreis 31) muss dabei dem Wahlgebiet Ost zugeschlagen werden. Ansonsten werden aber keine Verwaltungsgrenzen durchschnitten.
Die Wahlgebiete zeichnen sich durch in etwa gleich große Zahlen von Wahlberechtigten aus. Die Abweichungen betragen noch nicht einmal +-3,2%. Exklaven oder Enklaven gibt es keine.

Innerhalb der Wahlgebiete gilt das bisherige Wahlsystem mit Erst- und Zweitstimme. Die bisherigen Wahlkreise gibt es also unverändert (Gedanke der Wahlkreiskontinuität). Statt einer Landesliste gibt es jeweils eine Liste pro Wahlgebiet. Für den normalen Wähler ändert sich also nichts.
Auch das d'Hondtsche Verfahren wird wie bisher angewendet.
Eine explizite Sperrklausel braucht es hingegen nicht mehr, da bei 23 Sitzen pro Wahlgebiet die faktische Sperrklausel hoch genug ist, um eine Zersplitterung der Parteienlandschaft im Parlament zu verhindern.

Im Falle von Überhangmandaten auf Wahlgebietsebene (wären 2005 nicht angefallen) müsste zunächst ein Ausgleich auf Landesebene innerhalb der Partei vorgenommen werden. Erst wenn das nicht möglich ist, müssten Ausgleichsmandate nach bisherigem Verfahren zugeteilt werden.

Im Ergebnis werden Stimmen für den SSW im Landesteil Holstein (die weiterhin möglich sind falls dort Listen für die Wahlgebiete Mitte und Ost aufgestellt würden) genauso behandelt wie die anderer Kleinparteien. Eine freiwillige Selbstbeschränkung des SSW auf Schleswig ist wieder möglich (auch wenn das Wahlgebiet Nord etwas größer ist als der Landesteil Schleswig).

Eine Modellrechnung anhand der Zahlen der Landtagswahl 2005 zeigt dass die Mehrheitsverhältnisse sich zwar nicht grundlegend ändern würden, aber jegliche Diskussion über die Rechte der dänischen Minderheit und ihrer deutschen Wähler außerhalb Schleswigs an Bedeutung verlieren würde.
Die Ergebnisse sähen (gleiches Wahlverhalten natürlich immer vorausgesetzt) wie folgt aus:
Wahlgebiet Nord: SPD 10 Sitze (5 WKr + 5 Liste), CDU 10 Sitze (9 WKr + 1 Liste), FDP 1 Sitz, Grüne 1 Sitz, SSW 1 Sitz
WGeb Mitte: SPD 10 (5+5), CDU 11 (8+3), FDP, 1, Grüne 1, SSW 0
WGeb Ost: SPD 11 (5+6), CDU 10 (8+2), FDP 1, Grüne 1, SSW 0
Gesamtergebnis also: SPD 31, CDU 31, FDP 3, Grüne 3, SSW 1

Das Verfahren erinnert entfernt an das von Baden-Württemberg ohne dabei jedoch dessen Systemfehler mit zu übernehmen. Im Gegensatz zu Baden-Württemberg gibt es in Schleswig-Holstein ein sachlich gerechtfertigten Grund zur Einteilung des Landes in Wahlgebiete, nämlich das Minderheitenprivileg im Wahlrecht. Die Verwendung von d'Hondt ist hier wegen der faktischen Sperrklausel bei gleichzeitigem Wegfall der expliziten Sperrklausel auch zu vertreten.

Was halten die Experten in diesem Forum von meinem Vorschlag?
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Freitag, 18. März 2005 - 17:01 Uhr:   

@uwe:
Grundsätzlich sind Ideen dieser Art ein kreativer Ansatz, mit dem SSW-Problem umzugehen.

Aber:
> Die Verwendung von d'Hondt ist hier wegen der faktischen Sperrklausel
> bei gleichzeitigem Wegfall der expliziten Sperrklausel auch zu
> vertreten.
Das sehe ich nicht so.
D'Hondt verzerrt bekanntlich sehr stark zuungunsten der kleinen Parteien. Und dieser Effekt wird durch Aufteilung des Wahlgebiets ohne Verrechnung verdreifacht - da ist dann die Befreiung von der Sperrklausel kein Trost.

Im Beispiel bekommen FDP und Grüne (beide mit 6,6% bzw. 6,2% deutlich über der 5%-Hürde) nur noch je 4,3% der Mandate - das kanns ja wohl nicht sein.
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Martin Fehndrich
Veröffentlicht am Freitag, 18. März 2005 - 20:52 Uhr:   

Ein Analoges Verfahren beim Landtag Bayerns (D'Hondt in Bezirken) wurde vom Verfassungsgericht kassiert.
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C.-J. Dickow
Veröffentlicht am Freitag, 18. März 2005 - 22:15 Uhr:   

Ich habe das System von Uwe mal für Hare/Niemeyer durchgerechnet und komme dabei dann auf folgendes Ergebnis:

Wahlgebiet Nord: SPD 9 Sitze (5 WKr + 4 Liste), CDU 9 Sitze (9 WKr + 0 Liste), FDP 1 Sitz, Grüne 2 Sitze, SSW 2 Sitze, NPD 0 Sitze
WGeb Mitte: SPD 10 (5+5), CDU 10 (8+2), FDP 2, Grüne 1, SSW 0, NPD 0
WGeb Ost: SPD 9 (5+4), CDU 9 (8+1), FDP 2, Grüne 2, SSW 0, NPD 1
Gesamtergebnis also: SPD 28, CDU 28, FDP 5, Grüne 5, SSW 2, NPD 1

Hätte die NPD im Wahlgebiet Ost 88 Stimmen weniger (sie erhält derzeit den 23. und letzten Sitz) oder würde man eine 5%-Klausel im jeweiligen Wahlgebiet einführen, würde sich auch gleich das paradoxe an so einer getrennten Berechnung zeigen: Die SPD würde - wiewohl landesweit 1,5 Prozentpunkte hinter der CDU - die stärkste Fraktion im Landtag stellen, da dieser 23. Sitz im Osten an die SPD ginge.
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Thomas Frings
Veröffentlicht am Samstag, 19. März 2005 - 16:20 Uhr:   

"Eine Modellrechnung anhand der Zahlen der Landtagswahl 2005 zeigt dass die Mehrheitsverhältnisse sich zwar nicht grundlegend ändern würden, aber jegliche Diskussion über die Rechte der dänischen Minderheit und ihrer deutschen Wähler außerhalb Schleswigs an Bedeutung verlieren würde."

Man kann den Wahlkreiszuschnitt auch als Gerrymandering zugunsten des SSW sehen, dessen Wähler in einem Wahlkreis konzentriert werden. Man kann die Wahlkreise auch anders schneiden.

Ein Beispiel:
Wahlkreis I: Nordfriesland, Dithmarschen, Steinburg, Pinneberg (18 Sitze)
WAhlkreis II: SChleswig-Flensburg, Flensburg, Rendsburg-Eckernförde, Neumünster, Kiel, Plön (24-25 Sitze, ein Sitz auf der Kippe)
Wahlkreis III: Rest (26-27 Sitze)

Diese Einteilung ist m.E. geographisch sinnvoller und ergibt nur einen Sitz für den SSW und eine schwarz-gelbe Mehrheit. (CDU 31, SPD 29-30, FDP 4, Grüne 3-4, SSW 1).
Auch andere Varianten wären denkbar.

In jedem würde der Streit um den SSW nicht beendet, sondern nur von der Sperrklausel auf den Wahlkreiszuschnitt verlagert.
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Holsteiner
Veröffentlicht am Samstag, 19. März 2005 - 17:16 Uhr:   

@Thomas Frings
Kann es sein, daß alle Deine Wahlrechtsvorschläge für SH einzig und alleine das Ziel haben, den SSW zu dezimieren?
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uwe s.
Veröffentlicht am Samstag, 19. März 2005 - 20:08 Uhr:   

O.K. Habe die Kritik gerne zur Kenntnis genommen.
Der Gedanke mit einer faktischen Sperrklausel bei getrennten Wahlgebieten und ohne explizite Sperrklauseln auskommen zu können ist dann wohl nicht so ganz das gelbe vom Ei.

Aber ein Gerrymandering möchte ich mir dann doch nicht vorwerfen lassen. Das müsste eher Thomas Frings bei seinem eigenen Vorschlag sagen, denn dessen Wahlkreis I würde von Sylt bis vor die Tore Hamburgs entlanglaufen. Das ist meiner Meinung geographisch nicht besonders sinnvoll. Auch ein Wahlgebiet von flensburg bis Neumünster ist eher gewagt. Weiterhin sind hier die Wahlkreise sehr verschieden groß, was evtl. für Überhangmandate eine Rolle spielen könnte.
Gerrymandering zugunsten des SSW ist aber im Prinzip auch sehr schwierig, da sich seine Wähler doch immer noch sehr in den zwei nördlichsten Landkreisen und Flensburg konzentrieren. Insofern muss ich "Holsteiner" Recht geben.
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Martin Fehndrich
Veröffentlicht am Samstag, 19. März 2005 - 20:43 Uhr:   

In dem Moment, in dem der Wahlkreiszuschnitt diskutiert werden kann,
kommt man an Gerrymandering gar nicht vorbei (die Entscheidung über den Zuschnitt ist Gerrymandering).
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Holsteiner
Veröffentlicht am Sonntag, 20. März 2005 - 00:19 Uhr:   

@Martin Fehndrich

Dann schlage einen Gebietszuschnitt für drei Wahlkreise mit einer nicht höheren Abweichung der Wahlberechtigtenzahl und einer größeren organischen Dichte (möglichst geringe Entfernung zwischen den entlegensten Orten eines Wahlkreises) vor, die nicht die SSW-Hochburgen beisammen läßt. Wir haben nunmal ein historisches Gebiet Schleswig und ein historisches Gebiet Holstein. Holstein muß bei drei Wahlkreisen (und 3 x 23 sind aus meiner Sicht sinnvoll) nunmal auf zwei Wahlkreise + Rest aufgeteilt werden und Schleswig zu zerteilen macht keinen Sinn. Das hat nichts mit Gerrymandering zu tun. Gerrymandering wäre eher Schleswig zulasten des SSW zu zerschneiden, also historisch gewachsene Bezüge zu zerschlagen. Uwe hat - mit Recht - auch Dithmarschen, Stormarn (da hat er sogar historisches altstormarnsches Gebiet wieder mit dem heutigen Kreis Stormarn in einem Wahlkreis vereinigt) oder die beiden Großstädte nicht zerschlagen.
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Martin Fehndrich
Veröffentlicht am Sonntag, 20. März 2005 - 12:43 Uhr:   

Jeder diskutierbare Gebietszuschnitt ist Gerrymandering, das fängt ja nicht erst an, wenn man das mit bösen (oder auch guten) Hintergedanken macht.
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Holsteiner
Veröffentlicht am Sonntag, 20. März 2005 - 20:24 Uhr:   

@Martin Fehndrich

"Gerrymandering" bedeutet für mich nicht einfach "Gebietszuschnitt", sondern "Gebietszuschnitt mit dem Ziel einer Partei/Wählergruppe etc. eine besonders günstige oder besonders ungünstige Ausgangslage zu schaffen". Und das sehe ich bei Uwes Vorschlag nicht. Das Wort hat halt diese Negativbedeutung und wird nicht neutral sondern eher als Vorwurf gebraucht.
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uwe s.
Veröffentlicht am Montag, 21. März 2005 - 09:40 Uhr:   

@Martin Fehndrich

Prinzipielle Zustimmung, aber: Der Vorwurf von Herrn Frings war nicht ein Gerrymandering im Allgemeinen, sondern ganz konkret ein "Gerrymandering zugunsten des SSW". Insofern wollte ich in Bezug auf diesen konkreten Punkt ein Gegenargument bringen.
Ich habe dabei natürlich die von Ihnen verfasste Aussage aus dem Wahlrechtslexikon als Ausgangspunkt genommen: " ... So sollen die Wahlkreisgrenzen mit anderen Verwaltungsgrenzen übereinstimmen und die Wahlkreise als solche sollten kompakt sein (keine Gerrymander Gestalt). Im Idealfall ist der Wahlkreis identisch mit einem unter einem anderen Gesichtspunkt logischem Gebiet ..."
Logisch könnte in diesem Zusammenhang z.B. heißen, Erkenntnisse der Anthropogeographie (zentrale Orte, Verkehrswege, wirtschaftliche Verfelchtung, ...) oder historische Zusammenhänge oder eine geometrische Regel, wie die von "Holsteiner" vorgeschlagene "größere organischen Dichte (möglichst geringe Entfernung zwischen den entlegensten Orten eines Wahlkreises)", zu verwenden. All dies würde bei dem Vorschlag von Herrn Frings wohl kaum berücksichtigt, sondern es würden von Schlewig-Holstein wie bei einem Schinken auf jeder Seite zwei dünne Scheiben abgeschnitten werden.
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Thomas Frings
Veröffentlicht am Montag, 21. März 2005 - 16:16 Uhr:   

"dies würde bei dem Vorschlag von Herrn Frings wohl kaum berücksichtigt,"
Es ging mir gar nicht darum, einen Vorschlag zu machen, sondern darum, aufzuzeigen, das man die WAhlkreise auch anders zuschneiden kann- und dann eine andere Sitzverteilung rauskommen kann.

"Logisch könnte in diesem Zusammenhang z.B. heißen, Erkenntnisse der Anthropogeographie (zentrale Orte, Verkehrswege, wirtschaftliche Verfelchtung, ...) oder historische Zusammenhänge oder eine geometrische Regel, wie die von "Holsteiner" vorgeschlagene "größere organischen Dichte (möglichst geringe Entfernung zwischen den entlegensten Orten eines Wahlkreises)", zu verwenden."

Richtig, diese Kriterien können sich aber widersprechen. Mein "Vorschlag" z.B. ist im Hinblick auf Verkehrsachsen besser als der von Uwe S., bei historischen Kriterien schlechter.

"sondern es würden von Schlewig-Holstein wie bei einem Schinken auf jeder Seite zwei dünne Scheiben abgeschnitten werden."
Schon mal auf eine Landkarte geguckt?

"Weiterhin sind hier die Wahlkreise sehr verschieden groß, was evtl. für Überhangmandate eine Rolle spielen könnte."
Überhangmandate sind in deinem Vorschlag generell ein Problem, am besten würde man auf Direktmandate ganz verzichten. Mit der Wahlkreisgröße hat das ursächlich nichts zu tun. Bei drei 23er-Wahlkreisen ist zudem zu bedenken, daß man zu jeder Wahl neu schneiden muß.

"Auch ein Wahlgebiet von flensburg bis Neumünster ist eher gewagt."

Ich kann noch einmal ein Kartenstudium empfehlen: Der Kreis Rendsburg-Eckernförde geht sogar noch minimal weiter nach Süden als Neumünster. In deinem Vorschlag ist bei dem Wahlkreis die Nord-Süd-Ausdehnung sogar größer.
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Martin Fehndrich
Veröffentlicht am Montag, 21. März 2005 - 21:47 Uhr:   

@Holsteiner
Ich hatte das "Ziel" beim Gebietszuschnitt einfach weggelassen. Es reicht, daß am Ende mehrere Zuschnitte herauskommen können, die für verschiedene Parteien besser oder schlechter sind. Und von einer Entscheidung darüber mit dem Wissen bis zum Manipulationsvorwurf ist es ein stufenloser Übergang.
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Good Entity
Veröffentlicht am Freitag, 25. März 2005 - 18:04 Uhr:   

Wenn es wirklich so wichtig ist, dass keinerlei wie auch immer geartete "Verzerrungen" des Wahlergebnisses durch dänisch wählende Deutsche oder umgekehrt oder sonstige Bevorzugungen und Benachteiligungen des SSW eintreten, gibt es eine ganz simple Methode dazu: Wir senken die 5 % - Hürde für S-H-Landtagswahlen auf 2 oder 3 % oder schaffen sie (die Hürde) noch konsequenter ganz ab, was bei 69 Mandaten etwa einer 1,5% - Sperrklausel gleich käme.

Jede Partei ist dann gleichberechtigt, ob deutsch oder dänisch.

Sonderlich viel ändern täte sich bei dem letzten Wahlergebnis nicht. Bei Senkung der Sperrklausel bis hinunter zu 2 % passiert natürlich überhaupt nichts, bei noch weiterem Absenken oder Abschaffen verdrängt ein einzelner NPD-Mann den 29sten SPD-Abgeordneten.

Das ist jetzt zwar weniger der Hit, hätte aber rückschauend und nachrechnend Frau Sporendonk einige Morddrohungen und Frau Simonis einen rabenschwarzen Tag erspart.

Es ist schon klar, dass diese Regeländerung auch eine Änderung des Wählerverhaltens herbeiführen kann. Aber wie gesagt, wenn diese deutsch/dänische Frage so imminent wichtig ist, dass die jetzige Regelung nicht (mehr) tragbar ist, dann muss man eben Prioritäten setzen.
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alberto
Veröffentlicht am Freitag, 25. März 2005 - 18:29 Uhr:   

smile
Wenn der Einstieg nicht erschwert wird

Quote:

Good Entity Wir senken die 5 % - Hürde für S-H-Landtagswahlen auf 2 oder 3 % oder schaffen sie (die Hürde) noch konsequenter ganz ab, was bei 69 Mandaten etwa einer 1,5% - Sperrklausel gleich käme.

Jede Partei ist dann gleichberechtigt, ob deutsch oder dänisch.

Sonderlich viel ändern täte sich bei dem letzten Wahlergebnis nicht. Bei Senkung der Sperrklausel bis hinunter zu 2 % passiert natürlich überhaupt nichts, bei noch weiterem Absenken oder Abschaffen verdrängt ein einzelner NPD-Mann den 29sten SPD-Abgeordneten.


dann gibt es Neugründngen. Das ist so wie mit dem Scheingesätz zur Endlösung der Selbständigenfrage. Da ist auch seitdem tote Hose. Nur die Neugründung gescheiterter Existenzen funktioniert noch bei den Ichaktionisten.

WahlRechtReform
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Philipp Wälchli
Veröffentlicht am Samstag, 26. März 2005 - 09:59 Uhr:   

Ich meine, Thomas Frings dahingehend zu verstehen, dass jeder Wahlkreiszuschnitt willkürlich sei, weil (wie in andern Diskussionsfäden bereits des längsten und breitesten besprochen) jede Abgrenzung auf einer bewussten, d. h. willentlichen Entscheidung von Menschen beruht, nach welchen Gesichtspunkten abgegrenzt werden soll.
Eine Kreisziehung, die ALLEN denkbaren Gesichtspunkten optimal genügt, ist nicht möglich, sondern wir müssen uns jeweils für ein oder einige wenige Kriterien entscheiden. Diese Auswahl ist aber will-kürlich, d. h. (dem Wortsinne nach) willentlich gewählt (küren = wählen). Durch das Ausscheiden der allermeisten denkbaren Abgrenzungskriterien werden aber immer auch Kriterien ausgeschieden, für die sich gute, einleuchtende, legitime Argumente anführen lassen.

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