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Anke
| Veröffentlicht am Montag, 28. Februar 2005 - 10:40 Uhr: | |
Am 13. Januar 1935 fand im Saargebiet, das seit 1919 vom Völkerbund verwaltet wurde, ein Volksentscheid statt. Die Bevölkerung entschied über den Anschluss ihres Landes an Deutschland oder Frankreich. Ich würde gern wissen, wie es dabei mit dem Frauenwahlrecht stand. |
Tim Spier
| Veröffentlicht am Montag, 28. Februar 2005 - 19:06 Uhr: | |
@Anke: Es gibt eine sehr gute Website mit Wahlergebnissen zur Weimarer Republik (http://www.gonschior.de/weimar/). In der Rubrik zum Wahlrecht findet sich da die Aussage, dass seit 1922 im Saargebiet das Wahlrecht für Frauen und Männer ab 20 Jahren galt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass für Frauen -- oder, noch unwahrscheinlicher, für Männer -- eine andere Regelung für Volksentscheide gab. |
Tim Spier
| Veröffentlicht am Montag, 28. Februar 2005 - 19:11 Uhr: | |
Ah, da habe ich den Nachweis auch direkt im Internet gefunden: "§ 34 Versailler Vertrag: Nach Ablauf einer Frist von 15 Jahren nach Inkrafttreten des gegenwärtigen Vertrags wird die Bevölkerung des Saarbeckens berufen, Ihren Willen, wie folgt, zu äußern: Eine Abstimmung findet gemeinde- oder bezirksweise über folgende drei Fragen statt: a) Beibehaltung der durch den gegenwärtigen Vertrag und diese Anlage geschaffenen Rechtsordnung, a) Vereinigung mit Frankreich, c) Vereinigung mit Deutschland. Stimmberechtigt ist ohne Unterschied des Geschlechts jede zur Zeit der Abstimmung über 20 Jahre alte Person, die bei Unterzeichnung des Vertrages in dem Gebiete gewohnt hat. Die übrigen Vorschriften, die näheren Einzelheiten und der Zeitpunkt der Abstimmung werden von dem Rat des Völkerbundes so festgelegt, daß eine freie, geheime und unbeeinflußte Stimmabgabe gesichert ist." Die Quelle ist im Übrigen: http://www.jura.uni-sb.de/Gesetze/saar-gesetze/1101.htm#kap3 |
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