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tg
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 23. Februar 2005 - 12:20 Uhr: | |
Interessant wäre angesichts der SSW-Debatten in diesem Forum doch eine Aufzählung und ein Vergleich von Wahlrechts-Sonderregeln in Europa. Niederlande: In der Provinz Fryslan ist Friesisch als Amtssprache im Gebrauch, aber es gibt keine Wahlrechts-Sonderregel. Meines Wissens existiert auch keine spezifisch frisische Partei. Makedonien: Keine Sonderregeln. Die starke Minderheit der Albaner (ca. 22 - 35 %, je nach Zählung) ist seit der Unabhängigkeit immer mit 2 Parteien verteten, eine in der Regierung, eine in der Opposition. Zum Teil hat es ein Vertreter einer Roma-Partei geschafft. PArteien der Türken und Serben haben es noch nie ins nationale Parlament geschafft, sind aber in den Kommunen z. T. erfolgreich. Als Sprachen-Regelung ist festgesetzt, daß in Kommunen Minderheitensprachen ab 20 % Bevölkerungsanteil amtlich werden. |
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