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Dennis
| Veröffentlicht am Sonntag, 30. Januar 2005 - 16:08 Uhr: | |
Hallo zusammen! Könnte mir das jemand nochmal erklären. "Die Erststimme geht an einen Direktkandidaten im Wahlkreis, wobei der Bewerber mit den meisten Stimmen gewählt ist, bringt aber der Partei des Kandidaten in aller Regel nichts, da der Partei dafür sofort wieder ein Sitz abgezogen wird." Wo und warum wird der Partei dafür ein Sitz abgezogen? Danke! |
Martin Fehndrich
| Veröffentlicht am Sonntag, 30. Januar 2005 - 16:24 Uhr: | |
BWahlG §6 (4) Von der für jede Landesliste so ermittelten Abgeordnetenzahl wird die Zahl der von der Partei in den Wahlkreisen des Landes errungenen Sitze abgerechnet... |
Kai
| Veröffentlicht am Montag, 31. Januar 2005 - 00:38 Uhr: | |
@Dennis Nach den Zweitstimmen berechnet sich die Zahl der Listenmandate einer Partei. Wenn also nach Verhältniswahl eine bestimmte Partei in einem bestimmten Land bspw. 20 Sitze bekommen würde, hieße dass, dass die ersten 20 Personen von der Liste gewählt wären. Davon werden jedoch die direkt Gewählten Kandidaten abgezogen, denn diese Mandate sind ja schon vergeben. Wenn also die Partei in den Wahlkreisen 8 Direktmandate errungen hat, heißt das, dass nur die ersten 12 Kandidaten von der Liste (und die 8 direkt gewählten) gewählt sind. Wenn aber von den 8 Direktmandaten einige auch auf den ersten Plätzen der Liste aufgeführt sind, zieht die Liste natürlich noch weiter. |
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