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Harry
| | Veröffentlicht am Sonntag, 16. Januar 2005 - 01:17 Uhr: | |
Wahlen in Belgien Das Belgische Parteiensystem sieht folgendermaßen aus. Von den rechten Parteien, über Christdemokraten und Liberalen bis hin zu den Sozialdemokraten gibt es jeweils eine flämische und eine wallonische Partei. Bei den Parlamentswahlen in Belgien werden die Sitze von den Regionen Flandern und Wallonien, in den insgesamt 10 Provinzen separat nach dem D‚ Hondschen Verfahren verteilt. In den Provinzen gibt es eine 5 % Hürde. Die Region Brüssel ist nicht in Provinzen unterteilt. Dort werden 22 Mandate verteilt. Jeweils 11 für die niederländisch als auch für die französischsprachige Gemeinschaft. Diese 11 Mandate werden für jede Sprachgemeinschaft separat nach D‚Hondt verteilt. Die Zahl der Mandate für die anderen beiden Regionen und ihre jeweiligen Provinzen sieht folgendermaßen aus. Flandern: 79 Mandate Antwerpen: 24 Mandate Limbourg: 12 Mandate Vlaams Brabant 7 Mandate Ostflandern 20 Mandate Westflandern 16 Mandate Wallonien: 49 Mandate Brabant wallon: 5 Mandate Hainaut: 19 Mandate Lüttich : 15 Mandate Luxembourg : 4 Mandate Namur: 6 Mandate PS: Diese Zahlen sind von der Parlamentswahl 2003. Gegenüber 1999 hat es Veränderungen gegeben. Nach dem gleichen Prinzip laufen die Wahlen in den Regionen zum jeweiligen Regionalrat und den Provinzialräten ab. Hinzu kommen das die Sprachgemeinschaften in Brüssel. Für Flandern werden 6 Mandate für den insgesamt 124 Mann starken Regionalrat gewählt, wo 118 Mann aus der Region „Flandern“ gewählt werden. Die 6 Vertreter aus Brüssel nehmen nicht an Abstimmungen über Dekrete der flämischen Region Teil. Auch für „Wallonien“ werden 19 Mandate in Brüssel gewählt, deren sogenannter Gemeinschaftsrat 94 Mann stark ist und somit 75 Mandate in der Region gewählt werden. Die Abgeordneten für den Provinzialrat werden in mehreren Arondissementen gewählt, dies heißt aus dem Französischen übersetzt Distrikt. Der Rat der Deutschsprachigen Gemeinschaft besteht aus 25 Mitglieder. Der Senat wird folgendermaßen gewählt. In der Region „Flandern“ werden 25 Senatoren nach traditionellen proportionalen Verhältnis gewählt und 10 Mitglieder werden des Regionalrates werden für den Senat abgestellt, die von den direkt gewählten Mitgliedern gewählt. Ebenso werden die wallonischen Mitglieder gewählt, wovon 15 direkt und 10 von den direktgewählten Mitgliedern gewählt werden. In der „Hauptstadtregion Brüssel“ werden 10 Senatoren direkt gewählt und 1 Mitglied wird vom Rat der deutschsprachigen Gemeinschaft gewählt. Die Gemeinden in Belgien sind zwar nicht in Wahlkreisen aufgeteilt wo es zur Mehrfachanwendung eines Divisionsverfahrens wie auf Nationaler, Regionaler und Provinzialer ebene kommt, doch haben meine Nachforschungen ergeben, dass dort nicht das traditionelle D‚ Hondsche Verfahren, sondern „Imperiali“ zur Anwendung kommt. Da wirft sich mir die Frage auf, ob der Belgische Jurist „Viktor D‚ Hondt“ eine zweite, verschärfte Version seines Verfahrens entwickelt hat oder wie die Belgier sonst darauf gekommen sind dieses Verfahren auf Gemeindeebene einzuführen. |

Ralf Arnemann
| | Veröffentlicht am Montag, 17. Januar 2005 - 11:55 Uhr: | |
Sehr schöne Darstellung. Wäre es nicht vielleicht sinnvoll, diese unter "Wahlrecht/Ausland" zu bringen, da fehlt uns Belgien noch (und hier würde man es nicht mehr wiederfinden). Winziges Detail: Die Regionsnamen sind ja teilweise eingedeutscht, da wäre dann Hennegau für Hainaut konsequent. |

Martin Fehndrich
| | Veröffentlicht am Montag, 17. Januar 2005 - 22:47 Uhr: | |
Gibt es noch andere Quellen über das belgische Wahlsystem? |

Thomas Frings
| | Veröffentlicht am Freitag, 21. Januar 2005 - 10:31 Uhr: | |
Das Wahlrecht zum Senat ist falsch dargestellt: Im Wahlkreis Brüssel-Halle-Vilvoorde (übrigens nicht identisch mit der Region Brüssel)kann man entweder für die 25 Sitze des niederländischen oder französischsprachigen Wahlkollegiums stimmen, je 10 werden vom flämischen Parlament bzw. vom Rat der frankophonen Gemeinschaft entsandt, einer von der deutschspr. Gemeinschaft, 10 werden kooptiert (6 Flamen, vier Wallonen). Bei nationalen Parlamentswahlen gilt für Brabant weiterhin die alte "Apparentierung", nachdem das Verfassungsgericht die ursprünglich vorgesehene Regelung kassiert hat. |
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