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Wahlsystem in GB

Wahlrecht.de Forum » Wahlsysteme und Wahlverfahren » Wahlen im Ausland » Wahlsystem in GB « Zurück Weiter »

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Hannes
Veröffentlicht am Donnerstag, 25. November 2004 - 14:21 Uhr:   

Hallo an alle,

Ich brauche dringend Infos über das Wahlsystem in GB, wnn geht in English.

Vielleicht hat jemand etwas was breits zusammengefasst ist!?!?!?!

Wenn ja, könnte mir jemand ein paar Sachen an hannes.herbst@aon.at


Besten Dank im Voraus
Hannes
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agon
Veröffentlicht am Donnerstag, 25. November 2004 - 14:33 Uhr:   

Moin,

warum brauchen eigentlich alle alles immer dringend?
Kleiner Tip: www.google.de (findet auch englischsprachige Stichwörter).

Gruß
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Selbst ist der Hannes!
Veröffentlicht am Donnerstag, 25. November 2004 - 15:11 Uhr:   

Selbst ist der Hannes!
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Agamemnon536
Veröffentlicht am Dienstag, 04. Januar 2005 - 18:41 Uhr:   

So'n Schwachsinn :o)
Naja, ich bräuchte ja selbst das, was der liebe Hannes sucht, wurde aber von Google als erstes hierher geschickt....lach....
Na dann, schön' Tach noch ;-)

Liebe Grüße,

-->Euer Aggi<--
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Frank Schmidt
Veröffentlicht am Mittwoch, 05. Januar 2005 - 01:00 Uhr:   

Du könntest auch einfach von der wahlrecht.de-Hauptseite auf "Wahlrecht in der Praxis: Ausland" klicken und von dort aus weitersuchen...
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Florian
Veröffentlicht am Mittwoch, 05. Januar 2005 - 12:03 Uhr:   

Etwas off-topic:
Ich habe gerade Franks Rat befolgt und etwas in der England-Rubrik gestöbert.
Dabei bin ich über eine englische Studie gestolpert, die die diversen Wahlrechtssysteme unter die Lupe nimmt.
Zum deutschen Wahlrecht heißt es dort u.a.:

"
Judged by almost any available standard (...) it is difficult to find any major country which, over the past half century, has been better or indeed as well governed. In any event this would be a great achievement. In view of Germany's previous recent history, it is almost a miracle. Once again it would be ludicrous to attribute all this to the Additional Member System of proportional representation. But it is at least strong evidence that such a system, and the coalition habit in which, with a 50:50 constituency/top-up member balance, it mostly results, is not necessarily an inhibition on such a favourable outcome.
"

Mit anderen Worten:
Zumindest aus der Perspektive dieses Autors ist das deutsche Wahlrecht und das deutsche politische System ein deutlicher Aktivposten und - wenn man so will - Standortvorteil.
Zumindest sollte dies allen - auch in diesem Forum zahlreich vertretenen - zu denken geben, die meinen, nur eine Toltalreform des deutschen Staatswesen kann uns vor dem Untergang retten.
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Mittwoch, 05. Januar 2005 - 12:15 Uhr:   

Von wann ist denn diese Studie?
Daß ein Engländer vielleicht vor 20 Jahren neidvoll nach Deutschland blickte, ist gut vorstellbar.
Aber heute kann davon ja wohl nicht mehr ernsthaft die Rede sein.
Man kann sich sehr wohl politisch nach Belieben streiten, welche Rezepte derzeit am besten wären. Aber zu leugnen, daß dieses Land ganz heftige Probleme hat, das wäre lächerlich.

Ansonsten bliebe noch genauer zu untersuchen, welche der vielen Aspekte des deutschen Politikbetriebs positiv wirken. Verhältniswahlrecht und Koalitionen könnten dazu gehören.
Aber das System von Erst- und Zweitstimme ist so deutlich irrelevant (für die politischen Mehrheiten), das dürfte die Unterschiede zwischen England und Deutschland genauso schlecht erklären wie die unterschiedlichen Bierglasgrößen dort und hier.
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Fragender
Veröffentlicht am Mittwoch, 05. Januar 2005 - 15:39 Uhr:   

@ Ralf

Da der Autor von "past half-century" spricht, kann sie kaum älter als 5 Jahre sein. Im Übrigen wird in Großbritannien von Verhältniswahl-Befürwortern auch in der Presse immer wieder Deutschland als glühendes Vorbild gepriesen, nach dem Motto: Der Zwang zum Kompromiß durch Koalitionen sorge zwar dafür, daß es manchmal etwas länger dauert, bis etwas beschlossen wird (egal in welche Richtung), er führe aber auch dazu, daß es in Deutschland zu viel weniger Reibungen komme, weil die gemäßigten Veränderungen es den Menschen auch erlaube, emotional mit den Veränderungen schritt zu halten. In Großbritannien seien Regierungswechsel meistens auch inhaltlich mit radikalen Änderungen verbunden und sorgten daher oft für volkswirtschaftlich schädliche Konflikte und Gegenbewegungen.
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Florian
Veröffentlicht am Mittwoch, 05. Januar 2005 - 16:43 Uhr:   

Der Jenkins-Report, aus dem ich zitiert habe, wurde 1998 verfasst (die Bundestagswahl 98 wurde in der Analyse noch berücksichtigt).

Im übrigen speziell für Ralf:
Den Hauptkritikpunkt, den die Autoren der Studie im deutschen System sehen, betrifft die Rolle der FDP.
Die Meinung ist die, dass die tatsächliche Macht, die die FDP in den letzten 50 Jahren in Deutschland hatte, in groteskem Missverhältnis zu ihren Stimmenanteilen steht und dass somit von einer fairen Abbildung der Stimmenverhältnisse auf die Machtverhältnisse keine Rede sein kann.
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Mittwoch, 05. Januar 2005 - 18:13 Uhr:   

@Fragender:
> im Übrigen wird in Großbritannien von Verhältniswahl-Befürwortern auch
> in der Presse immer wieder Deutschland als glühendes Vorbild gepriesen
Daß das Verhältniswahlrecht die beschriebenen Vorteile haben kann, ist ja durchaus richtig.
Aber Deutschland insgesamt als "well-governed" zu bezeichnen, das ist schon seit einiger Zeit deutlich neben der Realität (und damit meine ich nicht konkret rot/grün in Berlin).

@Florian:
Wenn die Jenkins-Autoren das wirklich so sehen, dann enttäuscht mich ihre intellektuelle Beschränktheit.
Richtig ist, daß Stimmverhältnisse und Machtanteil durchaus nicht immer zusammen passen, beim Beispiel FDP ist dieses Mißverhältnis vielleicht wirklich am stärksten. Und das kann man schlecht finden.

Aber der tiefere Grund für dieses Mißverhältnis ist nicht das deutsche Wahlsystem!
Sondern die schlichte Tatsache, daß in ziemlich jeder Demokratie die Mitte deutlich stärker durchsetzungsfähig sind als die Ränder.
Denn in der Mitte werden die Wahlen gewonnen, da müssen die Parteien am meisten Zugeständnisse machen.

Es ist reiner Zufall, daß im deutschen Parteiensystem die Mitte von einer kleinen Partei besetzt ist, die diesen Positionsbonus abgreifen kann.

Überhaupt haben ja die meist europäischen Länder ein Verhältniswahlrecht. Und meistens ganz andere Parteienstrukturen.

Die speziell deutschen Besonderheiten mit Erst-/Zweitstimme etc. spielen für die deutsche Politik ja eigentlich fast keine Rolle.
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Florian
Veröffentlicht am Mittwoch, 05. Januar 2005 - 21:56 Uhr:   

@ Ralf:
Ich hatte vergessen, bei meinem obigen Post ein Smiley dazuzusetzen.
Ganz so ernsthaft würde ich im übrigen, den ganzen Report nicht verteidigen.
Aber dennoch finde ich es hilfreich, auch einmal einen - durchaus differenzierten - Blick von außen auf Deutschland zu betrachten.

Übrigens noch ein Wort zum speziellen Blickwinkel der Studie:
Die Studie diente als Beurteilungsgrundlage, ob das englische Wahlsystem verbesserungsfähig ist.
Dabei spielte wohl eine große Rolle, dass Wahlsysteme, die keine fast zwangsläufig eindeutigen Sieger kennen (wie das englische System) tendenziell Koalitionsregierungen befördern und dass diese in England im Ruf stehen, unstabile und schwache Regierungen zu befördern.
Es ging den Autoren auch darum, dieses Vorurteil auszuräumen - und da wurde Deutschland als Vorbild genommen.

Und bei aller sicherlich berechtigter Kritik am deutschen System:
Wenn man sich bewusst macht, was man in Deutschland vorher hatte (sowohl 1933-45 als auch 1918-33, als auch vor 1918), dann sind die Stärken des Systems wirklich wesntlich augenfälliger als die Schwächen.
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Immanuel Goldstein
Veröffentlicht am Mittwoch, 05. Januar 2005 - 22:25 Uhr:   

@ Florian
"Dabei spielte wohl eine große Rolle, dass Wahlsysteme, die keine fast zwangsläufig eindeutigen Sieger kennen (wie das englische System) tendenziell Koalitionsregierungen befördern und dass diese in England im Ruf stehen, unstabile und schwache Regierungen zu befördern".
Sie stehen nur in Friedenszeiten im schlechten Ruf (und kommen auch dann auch nur extrem selten vor) - in Kriegszeiten (Napoleonische Kriege, I. und II.Weltkrieg) haben sich Koalitionen als Retter des Landes erwiesen und das wird in Großbritannien auch gewürdigt.
Aber der Vergleich zwischen den beiden Systemen hinkt sowieso etwas, da sich das britische (aus verständlichen Gründen) nicht unbedingt als Demokratie versteht und seit dem Mittelalter eine durchgehende Parlamentstradtition besitzt die sich nicht ruckartig über den Haufen werfen lässt - wohingegen das aktuelle dt. System eine bewußter (und notwendiger) Bruch mit der Vergangenheit ist und sich dezidiert als demokratisch versteht. Gemeinsam ist der Parlamentarismus und die Mandatsvergabe durch die Bevölkerung (und ist es nicht schön, dass es verschiedene Wege gibt die Bevölkerung aktiv in die polit. Entscheidungsfindung involvieren zu können).
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Philipp Wälchli
Veröffentlicht am Donnerstag, 06. Januar 2005 - 15:49 Uhr:   

"Zumindest aus der Perspektive dieses Autors ist das deutsche Wahlrecht und das deutsche politische System ein deutlicher Aktivposten und - wenn man so will - Standortvorteil.
Zumindest sollte dies allen - auch in diesem Forum zahlreich vertretenen - zu denken geben, die meinen, nur eine Toltalreform des deutschen Staatswesen kann uns vor dem Untergang retten."

Nun möchte ich auch meinen ganz unmassgeblichen Senf zu diesem Statement hinzugeben. Bei einer Diskussion während einer Autofahrt stritten zwei Bekannte darüber, was sich in einer gewissen Stadt, sie sei einmal Kleinvoralpenberlin genannt, ändern müsste, damit die Verhältnisse bessern. Die eine Person meinte: "Kleinvoralpenberlin hat ein Erdbeben nötig." Die andere Person meinte: "Kleinvoralpenberlin hat nur eine neue Regierung nötig."
Das sind zwei Standpunkte. Ich war damals und bin heute noch der Auffassung, dass beides zu kurz greift: Ein Erdbeben allein verändert nicht allzuviel, solange die Mentalität der Einwohner sich dadurch nicht ändert. Und eine Regierung, die zwar mit den besten Absichten antritt, aber sich nicht wirklich auf die Bevölkerung abstützen kann, wird früher oder später verschwinden und nicht viel verändern können. Die Einwohner werden nach einem Erdbeben genau gleich ihre grauen, hässlichen Häuser wiederhaben und ihren Müll in den Strassen liegen lassen wollen, und sie werden eine andere Regierung entweder nicht wählen oder, wird sie ihnen aufgezwungen, boykottieren und früher oder später absetzen.
Man hätte also korrekterweise formulieren müssen: "Kleinvoralpenberlin hat ein anderes Volk nötig." Wobei es zwei Wege gibt, wie ein anderes Volk entstehen kann: Es können physisch andere Leute, die auch anders denken, einwandern, oder aber es können die physisch gleichen Leute ihre Mentalität ändern.

Der langen Rede kurzer Sinn: Ich habe hier nie den Totalumbau des deutschen Staates gefordert. Ich wüsste auch nicht, welchen Sinn das haben sollte, solange die Deutschen im grossen und ganzen in bestimmten Bahnen denken, politisch handeln und politische Ziele vorgeben. Eine andere Verfassung des deutschen Staates würde nichts bringen, wenn die Mentalität der Akteure letztlich zu denselben Ergebnissen führen würde; umgekehrt spiegelt sich in einer Verfassung auch ein gut Teil der Mentalität eines Volkes.
In der Schweiz haben wir jetzt die dritte Verfassung seit dem Ende der alten Eidgenossenschaft. Vergleicht man die Verfassungen von 1848, 1874 und 1999, so gibt es neben einer Reihe Entwicklungen auch eine Menge grundsätzlicher Elemente, die bis heute gleich geblieben sind, Konstanten der Politik, die in fest verankerten Traditionen, Mentalitäten, Sozialisationen usw. gründen.
In Deutschland ist dies nur teilweise anders - immerhin weist die Deutsche Geschichte seit 1847 Brüche auf, die der Schweizer Geschichte fehlen. Doch wenn man die Verfassung des deutschen Reiches bis 1918, die Weimarer Verfassung und das geltende Grundgesetz vergleicht, wird man auch darin Konstanten finden.
Ich sehe also nicht ein, wozu ein Totalumbau eines Staatswesens gut sein soll, solange sich die sozialen, kulturellen und mentalen Grundlagen der Politik nicht wesentlich verändert haben.
Damit will ich nun nicht etwa Veränderungen schlecht reden oder abmahnen. Im Gegenteil bin ich immer sehr für Veränderungen gewesen - um Strukturen veränderten Verhältnissen sinnvoll anzupassen. Veränderungen einfach nur um der Veränderung willen sind hingegen nicht bloss überflüssig, sondern schaden meist auch noch.
Gewiss ist es daher z. B. diskutabel, das Erst-Zweitstimmensystem abzuschaffen oder zu verändern. De facto bewirkt ja die Erststimme ohnehin in den meisten Fällen nichts; nur dort, wo sie mit Überhangmandaten in extremis sogar eine knappe Mehrheit nach Zweitstimmen umkehren kann, wird sie wirklich "wertvoll" und zugleich im Hinblick auf die Wahlgerechtigkeit problematisch. Für eine Personalisierung der Wahl oder auch nur für einen Einfluss auf die personelle Zusammensetzung einer Parteiabordnung gibt es andere taugliche Verfahren.
Aber man muss sich darüber im Klaren sein, dass ein solcher Wechsel des Wahlverfahrens KEINE grundlegende Reform darstellt, sondern im wesentlichen technokratischer Natur ist.
Auch andere Änderungen, die in diesem Forum bereits diskutiert wurden, stellen nicht den grossen Staatsumbau dar. Wenn wir z. B. durchsetzen, dass inskünftig der Bundesrat nicht mehr mit 2/3-Mehrheit beliebige Gesetze abblocken kann, dann müssen wir sehen, dass dies nicht die Stellung des Bundesrates an sich oder sein Verhältnis zum Bundestag verändert, sondern mehr technokratischer und in der Realität sogar weitgehend hypothetischer Natur ist - denn wie oft kam bisher schon eine solche 2/3-Mehrheit gegen ein nicht zustimmungspflichtiges Gesetz zustande?
Auch andere mögliche, bereits vorgeschlagene oder diskutierte Änderungen stellen für sich genommen keinen Umbau des Staates Deutschland dar. Manche sind vielleicht von grösserer Tragweite, andere eher kosmetischer Art. Man sollte sich also von ihnen weder allzuviel versprechen noch auch mit dem Hinweis darauf, dass es bloss unwesentliche Änderungen seien, sie vorschnell abzublocken versuchen.
Es wird immer, ob in Deutschland oder anderswo, im Einzelfall darum gehen zu entscheiden, was sinnvoll und nötig sei und - vor allem - was man WILL. Und solange der Wille in ausreichnd breiten Kreisen fehlt, grundsätzliche Veränderungen durchzuführen, werden solche in einem halbwegs demokratischen Staat nicht stattfinden bzw. in einem eher diktatorischen Staat, wenn aufgezwungen, einfach zu neuen Problemen führen.
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Donnerstag, 06. Januar 2005 - 16:44 Uhr:   

@Philipp Wälchli:
Da kann ich Dir vollkommen zustimmen.
Man kann ein Volk oder einen Staat nicht beliebig umgestalten, insbesondere nicht durch blindes Kopieren ausländischer Vorbilder - das muß schon zur Mentalität passen.

Und die Deutschen haben nun einmal gewisse Eigenheiten, zum Teil stabil gewachsen über viele Jahrhunderte, die muß man berücksichtigen.
Übrigens (das hören viele Schweizer nicht gerne) sind diese Eigenheiten zum einem großen Teil deckungsgleich mit denen der Schweizer. Das merkt man politisch vor allem in kleineren Einheiten, da sind Deutsche fast auch so Konsens-süchtig wie die Schweizer - auf Bundesebene sieht das dann wegen der Landesgröße anders aus.

Und trotzdem gibt es natürlich einen großen Spielraum, wie man umgestalten kann. Man sieht das alleine schon daran, was sich in den letzten Jahrzehnten alles geändert hat.
Die beiden wesentlichsten Veränderungen sind m. E. die stark ausgeweitete Staatsquote (von 30% auf 50%) und der überaus geschrumpfte Föderalismus.
In beiden Fällen würde ich sagen, genau diese Veränderungen waren eher entgegen den deutschen Eigenheiten und das ist die eigentlich Hauptursache unserer Probleme.

Man kann ja durchaus erfolgreich mit hohen Staatsquoten leben, die Skandinavier tuen das, mit Wirtschaftserfolg und Effizienz.
Man kann auch, wie es viele Länder tun, mit sehr wenig oder gar keinem Föderalismus gut leben.
Aber für die Deutschen scheinen beide Ideen wohl das falsche Rezept zu sein.

Nicht umsonst begann die Moderne in Deutschland mit der Stein'schen Gemeindereform. Den Leuten vor Ort die Möglichkeit zu geben, mit eigenen Mitteln ihre Probleme zu lösen, das war der Startpunkt für eine Entwicklung, die aus einem weitgehend rückständigen Deutschland binnen 100 Jahren eine in vielen Bereichen führende Weltmacht machte.

Wenn heute dagegen die Leute zum Bürgermeister kommen, und obwohl sie über die Hälfte ihres Einkommens irgendwie an den Staat abdrücken, kann der nur mit der Schulter zucken, weil die Kasse leer ist und durch die vielen Gesetze von oben überhaupt kein Spielraum mehr ist für eigene Entscheidungen - dann ist was grundlegend schief gelaufen.
Und da ist es recht egal, ob die Gemeinde ihre Probleme nur rot, grün, gelb oder schwarz lösen wollte, die grundlegenden Konstruktionsfehler im derzeitigen Deutschland haben mit Parteipolitik gar nicht so viel zu tun.
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Sina (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Mittwoch, 08. November 2006 - 15:16 Uhr:   

Hallo Leute!
Also ich brauch super dringend eure hilfe.....ich muss ein referat halten über den unterscheid zwischen dem wahlsystem in england und dem in Schottland. und welche macht England Schottland überträgt!
bitte schreibt mir so schnell wie mäglich wenn jemand was weiß! am besten ne e-mail: sina_schollmeier@yahoo.de
supi! dankeschön!
Liebe Grüße
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gelegentlicher Besucher (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Mittwoch, 08. November 2006 - 18:20 Uhr:   

@Sina
http://www.google.de/search?hl=de&q=scotland+devolution&btnG=Google-Suche&meta=
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Nicht der Hannes (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Mittwoch, 08. November 2006 - 19:53 Uhr:   

http://www.wahlrecht.de/ausland/uk.html
http://www.wahlrecht.de/ausland/schottland.htm
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(Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Montag, 13. November 2006 - 14:11 Uhr:   

hallo leute!
muss ein referat über wahl- und parteiensystem vereinigtes königreich halten.
bitte schreibt mir so schnell wie möglich wenn jemand was weiß! am besten an e-mail: csag2615@uibk.ac.at
dankeschön!
mfg andy
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ag (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Montag, 13. November 2006 - 14:20 Uhr:   

Ich weiß was!

(Ach, das hat mir gefehlt, als nur registrierte Nutzer posten durften ...)
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(Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Donnerstag, 16. November 2006 - 10:34 Uhr:   

sagst du es mir!
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andreas unterpertinger
Veröffentlicht am Donnerstag, 16. November 2006 - 10:35 Uhr:   

bin mittlerweile registriert
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ag (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Donnerstag, 16. November 2006 - 11:07 Uhr:   

Jetzt 'mal im Ernst!

Es sollte doch wohl kein Problem sein, hier auf wahlrecht.de und z.B. über Parties and Elections in Europe erst einmal die grundlegenden Fakten zusammenzusuchen. Jemandem, der offensichtlich an einer Universität ist (ich vermute als Student), ist das wohl zuzumuten.

Wenn es dann zu einzelnen Aspekten noch Fragen gibt, dann kann man noch einmal nachfragen.

Warum sollte ich für jemanden das Referat zusammenschreiben?
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Marc K.
Veröffentlicht am Sonntag, 19. November 2006 - 00:29 Uhr:   

@Philipp Wälchli,

ich kenne mich mit den innerschweizerischen Verhältnissen nicht so aus.
Aber vielleicht können Sie mir erklären, warum man sich 1999 für eine neue Verfassung entschieden hat und nicht für eine Verfassungsreform???

Gravierende Veränderungen hat es in der Schweiz durch die neue Verfassung ja wohl nicht gegeben.
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Philipp Wälchli
Veröffentlicht am Sonntag, 19. November 2006 - 11:46 Uhr:   

Nun ja, einen Gegner der Verfassung von 1999 zu fragen, warum es diese gegeben habe, ist wohl nicht allzu sinnvoll. Gleichwohl sei einiges dazu bemerkt:
Bestrebungen zu einer Verfassungs-Totalrevision hat es in der Schweiz mindestens seit den 1960er-Jahren gegeben. Im Lauf der Jahre bis 1978 wurden diese Pläne sogar konkret, eine Studiengruppe stellte einen umfangreichen Bericht vor und dazu einen Verfassungsvorschlag, der auch verschiedene Varianten enthielt. Dieser Vorschlag war für die damalige Zeit durchaus progressiv, vielleicht für das durchschnittliche Tempo, in dem in der Schweiz politische Grundsatzfragen behandelt werden, zu progressiv.
In den 1980er-Jahren stellte dann das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement einen weiteren Verfassungsentwurf vor, der im wesentlichen auf dem bestehenden Verfassungsrecht aufbaute und dieses nur neu und in manchem systematisch besser angeordnet darstellte, Neuerungen nur in wenigen Punkten aufnahm, etwa dort, wo es "ungeschriebenes Verfassungsrecht" gab oder wo Änderungen absehbar bzw. fast schon beschlossene Sache waren.
Viel Zeit und Gedankenanstrenung wurde auch darauf verwendet, das folgende Problem zu bearbeiten: Was sollte mit Volksbegehren geschehen, die in der Zeit, in der die alte Verfassung fortgalt und die neue noch nicht in Kraft war, angenommen würden? Diese Beschlüsse hätten ja gewissermassen "zwischen Stuhl und Tisch" fallen können. Die Lösung, die schliesslich gefunden wurde (und so furchtbar schwierig auszudenken auch nicht gewesen war), bestand darin, das Parlament zu ermächtigen, angenommene Verfassungsänderungen, die sich noch auf die alte Verfassung bezogen, so anzupassen, dass sie nach deren Inkrafttreten in die neue eingefügt werden konnten. (Wozu hat man eigentlich ein Parlament, wenn es nicht diskutieren und entscheiden will?)
Als gegen Ende der 1980er-Jahre endlich der Beschluss zur Einleitung eines solchen Totalrevisionsverfahrens im Parlament anstand, ergaben sich neue schwerwiegende Probleme. In einer Kammer war die Diskussion ausgebrochen, ob der Auftrag zur Verfassungsrevision mit einer "Leitplanke" versehen werden sollte, d. h. mit einer Bestimmung, wonach die Revision sich im wesentlichen in der neuen Darstellung, systematischen Gliederung und Aktualisierung des geltenden Verfassungsrechts erschöpfen solle. Die Kammer nahm diese "Leitplanke" schliesslich an. Damit war bereits bestimmt, dass die künftige Verfassung wenig neues bringen würde.
Die zweite Kammer war nun nicht ohne weiteres bereit, dieser "Leitplanke" zuzustimmen. Vertreter aus manchen Kantonen kannten aus diesen ein anderes Verfahren, indem dort Verfassungsräte die neuen Kantonsverfassungen ausarbeiteten, die als ausserordentliche Organe viel mehr Freiheit bei der Ausgestaltung der Vorlagen hatten. Schliesslich beugte sich aber die zweite Kammer der ersten und nahm die "Leitplanke" an, weil ein Damoklesschwert drohte: Wenn sich die Beschlüsse beider Kammern betreffend Verfassungs-Totalrevision unterschieden, musste die Frage der Einleitung eines solchen Verfahrens zwingend dem Volk vorgelegt werden; beschloss es die Einleitung des Verfahrens, mussten beide Räte neu gewählt werden - wofür es nicht einmal Ausführungsbestimmungen gab! Das wollte niemand auf sich nehmen.
So wurde die Verfassungsrevision "mit Leitplanke" im Parlament selbst angepackt. Die Arbeiten zogen sich über rund zehn Jahre hin, bis dann endlich 1999 die neue oder eher: erneuerte Verfassung vorlag.
Sie enthält kaum mehr als die alte, hingegen wurden einige Punkte als "nicht von Verfassungsrang" ausgeschieden und der Gesetzgebung überlassen. Neu ist eine wieder einigermassen systematische Ordnung, die Terminologie wurde erneuert, "ungeschriebenes" Verfassungsrecht miteinbezogen. Neuerungen finden sich vorwiegend in Einzelheiten oder dort, wo die neue Verfassung nicht mehr die Einzelheiten umschreibt, sondern diese der Gesetzgebung überlässt. Ein immer wieder erwähnter Punkt war auch, dass die alte Verfassung keine Randtitel enthielt, die neue aber schon. (Welche gedruckte Ausgabe aber verfügte nicht über ergänzte Randtitel, Querverweise und sogar Register?)
Ob dies Gründe sind, eine neue Verfassung zu beschliessen, mag jeder selbst beurteilen. Das österreichische Verfassungsrecht kennt für solche Probleme ein einfacheres Verfahren der "Wiederverlautbarung".
Diese Begründungen wurden aber meines Erachtens klar dadurch widerlegt, dass schon vor Abschluss der Revisionsarbeiten klar war, dass mindestens zwei ganze Bereiche nach Inkrafttreten der Verfassung schon wieder umgekrempelt werden würden, nämlich die Abschnitte über die Justiz (mit einer längst überfälligen Justizreform) und über die Volksrechte. Wozu macht man also einen "sauberen" Text, wenn man diesen alsogleich wieder durch Einschaltungen "verschmutzt"?
Die "offiziellen" Gründe können es also kaum gewesen sein, die als Motor der Revision wirkten.
Ich glaube aber, dass sich einige der tieferen Gründe, auch wenn diese nie wirklich offen ausgesoprochen wurden, noch erkennen lassen:
- Die Schweiz hatte bis 1999 eine der ältesten Verfassungen Europas. Alle Staaten in Westeuropa haben sich nach dem zweiten Weltkrieg oder nach dem Ende der alten Regimes (Griechenland, Portugal, Spanien) neue Verfassungen gegeben - geben müssen. Ausnahmen stellen m. W. nur Belgien (Kern aus dem 19. Jahrhundert) und Norwegen dar. In weiten Kreisen schien bis Ende der 1990er-Jahre ein gewisses Unbehagen zu herrschen, die Schweiz könnte "veralten", durch die neuen Entwicklungen überlebt werden. Eine neue Verfassung, auch wenn sie nur äusserlich erneuert war, konnte dagegen als Symbol wirken, dass dem nicht so sei.
- Die Anfänge der Bestrebungen zur Verfassungsrevision fielen in die Zeit, als sich - teilweise rasante - Veränderungen anbahnten. Es sei nur erwähnt, dass im Lauf der 1960er-Jahre mancherorts die Zahl der Einwohner verdreifachte, u. a. durch die Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte. Die Schweiz wurde vom Agrar- zum Dienstleistungsland. Die alten Rezepte der Aussenpolitik vermochten nicht mehr immer zu tragen. Das Ende des kalten Krieges wurde nach anfänglichem Jubel rasch zur Orientierungslosigkeit. Schliesslich kamen noch Ereignisse hinzu, die als geradezu persönliche Angriffe empfunden wurden (wirtschaftliches Verhalten im 2. Weltkrieg). Auch hier konnte eine neue Verfassung gewissermassen als "Gegenmittel" wirken.
- Innere Probleme kamen hinzu, etwa der Streit um die "richtige" Europapolitik, Stadt-Land-Differenzen, Differenzen zwischen West- und Deutschschweiz u. a. m. In keiner Zeit ist wohl soviel über die "richtige" Staatsform geschrieben worden wie zwischen ca. 1980 und 1995. Manchen erschien ein Regierungs-Oppositions-Modell plötzlich als richtig, selbst mit einem starken Präsidenten wurde geliebäugelt. Darauf gab schliesslich die neue Verfassung eine Antwort und beendete diese Gedankenspiele.
- Zuletzt sei auch erwähnt, dass die Abstimmung über die neue Verfassung an das Ende einer Reihe von Jubiläen fiel, die 1989 mit der Feier zum Jubiläum der Kriegsmobilmachung (nicht unumstritten) begann, 1991 mit der 700-Jahr-Feier und 1998 mit der Feier des Bundesstaates (und, weniger, des Endes des Ancien Régime 1798) Höhepunkte erfuhr. Die neue oder doch nicht ganz so neue Verfassung passte gut dazu.
Fast zeitgleich damit setzte auch das ein, was letzten Sommer mit einem neudeutschen Wort plötzlich auch gleichsam wissenschaftlich bestätigt wurde: Swissness. Nach einer längeren Phase kollektiver Depression, einem gewissen Schwermut- oder gar Minderwertigkeitsgefühl, tauchen plötzlich allenthalben Schweizerkreuze auf, werden patriotische Fest begangen, tragen ganz gewöhnliche Bürger, auch Jugendliche, Kleider und Taschen mit Schweizerwappen, herrscht ein alltäglicher, selbstbewusster Patriotismus, eine "Wir-sind-gut-Stimmung". Die Anfänge dieses Gefühls reichen unbestreitbar auf die Zeit des Jahres 1999/2000 zurück.
Das Paradoxe ist, dass die Schweiz die krisenhaften oder als solche empfundenen Jahre mit der alten Verfassung gut überstanden hat. Als Änderungen am System am ehesten sinnvoll gewesen wären, kam es nicht zu einer solchen Änderung bzw. Verfassungsrevision. Als es dazu kam, hatte sich erwiesen, dass das bestehende System auch ohne wesentliche Änderungen tauglich war. Daher stand am Abschluss dieser langen Zeit der ewigen Verfassungsdiskussion - fast dasselbe wie am Anfang.
Allerdings ist dazu zu bemerken, dass die Schweizer Verfassung durch Volksbegehren und Volksentscheide fast dauernd geändert worden ist. Es gab Jahre, in denen drei oder gar vier Mal Abstimmungen über Verfassungsänderungen stattfanden. Von 1874 bis 2000 erfuhr die alte Verfassung rund 120 Änderungen, also fast jedes Jahr eine. Mochte sie im Kern auch alt sein, so waren doch laufend alle nicht mehr zeitgemässen Punkte geändert worden. Nach 1999 ist es vielleicht vorerst etwas ruhiger geworden, doch sprechen die Anzeichen dafür, dass es früher oder später wieder so weitergehen wird. Dafür gibt es auch einen Namen: Politik der kleinen Schritte. Sie ist eng verwandt mit der Salami-Taktik, für die neben den Japanern die Schweizer berühmt sind.
In diesem Lichte sollte man auch das Vorhaben einer Gesamtrevision der Verfassung betrachten.
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Florian (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Sonntag, 19. November 2006 - 22:08 Uhr:   

Als Nicht-Schweizer erlaube ich mir noch eine kleine Ergänzung:

Ein in meinen Augen ungeschickter Aspekt des Schweizer Systems war, dass Volksentscheide auf Bundesebene nur für Verfassungs- und nicht für Gesetzesänderungen möglich waren.
Folge war, dass über viele Jahre hinweg jede Volksinitiative die etwas ändern wollte - und sei es ein noch so unbedeutendes Detail - dies nur durch eine Verfassungsänderung erreichen konnte.
Was dann dazu führte, dass Details wie (wenn ich mich recht entsinne) die Höhe der Autobahngebühr in der Verfassung festgeschrieben wurde.
Da außerdem die einzelne Initiativbewegung nicht immer einen Sinn für "Verfassungs-Systematik" hatte, konnten solche Einzel-Bestimmungen auch an unerwarteten Stellen auftauchen.

Aus "verfassungs-systematischer" Sicht ist in der Schweiz daher schon ein gewisser Wildwuchs entstanden.
Ob dies nun wirklich eine Totalrevision erforderte? Nun ja, unbedingt notwendig wäre das sicher nicht gewesen. Aber der Souverän hat entschieden.
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Philipp Wälchli
Veröffentlicht am Sonntag, 19. November 2006 - 23:53 Uhr:   

Dieser Aspekt ist weniger wichtig, als es auf den ersten Blick scheint. Erstens sind nur ganz wenige Volksinitiativen angenommen worden. Jeder Volksinitiative kann das Parlament eine besser formulierte Alternative gegenüberstellen (was allerdings schon länger nicht mehr der Fall war). Gegenvorschläge kamen auch öfter allein zur Abstimmung, weil die Initiative zu deren Gunsten zurückgezogen wurde. Zudem hat sich seit etwa 20 Jahren auch die Praxis entwickelt, sogenannte "indirekte Gegenvorschläge" vorzustellen, indem nämlich einer Inititative als Alternative ein Gesetzgebungsprojekt entgegengestellt wurde, ohne dass dies formal ein Gegenvorschlag war. Auch abgelehnte oder zurückgezogene Initiativen haben oft einiges bewirkt, vielfach dienten sie nur dazu, das Parlament zur Gesetzgebung anzuregen, zu zeigen, "wo der Schuh drückt".
Die weit überwiegende Mehrheit des früheren Verfassungsgestrüpps geht daher also auf Parlamentsvorlagen zurück.
Gerade auch bei solchen Einzelheiten, die von aussen betrachtet kleinlich wirken, muss man wissen, dass darum oft sehr erhebliche politische Streitereien stattfanden. Das war bei den Autobahngebühren der Fall, neuerdings hat es eine Kontroverse um die Festlegung des Alkohol-Blutgehaltes, bei dem Fahrunfähigkeit als erwiesen gilt, gegeben. Durch Gesetzesänderung wurde festgelegt, dass das Parlament diesen Wert durch nicht der Volksabstimmung unterstehenden Beschluss festlegen kann. Dies stellt schon einen Kompromiss dar, wollte doch eine Partei diesen Wert in die Verfassung schreiben oder aber eine Änderung jeweils der Volksabstimmung unterstellen.

Gerade aber auch in diesem Hinblick ist mit der bereits erwähnten nachträglichen Revision des Abschnittes über die Volksrechte in der neuen Verfassung im Ansatz eine bessere Lösung gefunden worden, indem nämlich die allgemeine Anregung eingeführt wurde, mit der auf dem Wege des Volksbegehrens eine Änderung verlangt werden kann, bei der nur das Ziel vorgegeben wird, nicht aber die konkrete Formulierung in der Verfassung oder dem Gesetz. Die Zukunft wird zeigen müssen, wie davon Gebrauch gemacht wird (bisher m. W. noch nicht).
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Suchende (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Sonntag, 10. Juni 2007 - 19:04 Uhr:   

angenommen einer von euch würde eine arbeit schreiben und das thema ist der unterschied zwischen dem englischen und deutschen wahlsystem.was für eine fragen oder welche fragen würdet ihr da wählen.es handelt sich um eine 10 klasse gymnasium.hoffe auf antworten.
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Good Entity (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Sonntag, 10. Juni 2007 - 20:39 Uhr:   

Immerhin mal eine neuartige Idee: Jetzt werden nicht Antworten für Schulaufgaben gesucht, sondern die Fragestellung selbst. Suchende, Du bist schon auf dem richtigen Weg. Schreib doch einfach mal, welche Frage Du für die wahrscheinlichste hältst. Das könnte sogar schon der Volltreffer sein, denn so sehr groß ist die Auswahl für die 10. Klasse gar nicht.
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Maik (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Dienstag, 25. September 2007 - 10:05 Uhr:   

Ich habe mir einige Gedanken zum Wahlrecht im Vereinigten Königreich gemacht. Deshalb kann ich mich für 20-er Wahlkreise erwärmen. In jeder Region gibt es eine, ungefähr gleich große Möglichkeit, ins Parlament zu kommen. Außerdem sind diese Wahlkreise ein wenig den Europawahlkreisen nachempfunden. Es gelten immer 1-Sitz Hürde. Die Parteien brauchen, also ca. 5 % im Wahlkreis, um zu kommen. Kein Bezirk ("County"), sollte in mehreren Wahlkreisen liegen. Das ursprüngliche Ergebnis vom 05.05.2005 lautete:

Vereinigtes Königreich (656): LAB 356, CON 198, LD 62, DUP 9, SNP 6, SF 5, SDLP 3, PC 3, UUP 1, IKH 1, RES 1, UNA 1 => 5 Abgeordnete wechselten von LAB zu CON

England (539): LAB 286, CON 194, LD 47, IKH 1, RES 1
Schottland (59): LAB 41, LD 11, SNP 6, CON 1
Wales (40): LAB 29, LD 4, CON 3, PC 3, UNA 1
Nordirland (18): DUP 9, SF 5, SDLP 3, UUP 1

Südosten (83): CON 58, LAB 19, LD 6
Nordwesten (76): LAB 61, CON 9, LD 6
London (74): LAB 44, CON 21, LD 8, RES 1
Südwesten (61): CON 22, LD 16, LAB 13
Westliches Mittelland (59): LAB 39, CON 16, LD 3, IKH 1
Yorkshire & Humber (56): LAB 44, CON 9, LD 3
Osten (56): CON 40, LAB 13, LD 3
Östliches Mittelland (44): LAB 25, CON 18, LD 1
Nordosten (30): LAB 28, LD 1, CON 1


Gedankenspiel: 31 Wahlkreise mit etwa 20 Sitzen und 1-Sitz-Hürden

Vereinigtes Königreich (34/656): 15*2+18*5+19*12+20*9+21*4+22*2
=> LAB 248, CON 223, LD 150, SNP 12, DUP 7, PC 6, SF 5, UUP 3, SDLP 3
=> Mehrheit: LAB, LD = 398
Minderheit: CON, SNP, DUP, PC, SF, UUP, SDLP = 258
=> Vorsprung: 140

England (28/539): 15*2+18*4+19*11+20*5+21*4+22*2 => CON 206, LAB 205, LB 128
Schottland (3/59): 19*1+20*2
=> LAB 24, LB 14, SNP 12, CON 9
Wales (2/40): 20*2
=> LAB 18, CON 8, LD 8, PC 6
Nordirland (1/18): 18*1
=> DUP 7, SF 5, UUP 3, SDLP 3

Südosten (4/83): 20*1 + 21*3
=> CON 40, LD 23, LAB 20
Nordwesten (4/76): 19*4
=> LAB 36, CON 24, LD 16
London (4/74): 18*2+19*2
=> LAB 32, CON 26, LD 16
Südwesten (3/61): 20*2+21*1
=> CON 25, LD 21, LAB 15
Westliches Mittelland (3/59): 19*1+20*2
=> LAB 24, CON 23, LD 12
Yorkshire & Humber (3/56): 18*1+19*2
=> LAB 26, CON 18, LD 12
Osten (3/56): 18*1+19*2
=> CON 26, LAB 18, LD 12
Östliches Mitteland (2/44): 22*2
=> LAB 18, CON 18, LD 8
Nordosten (2/30): 15*2
=> LAB 16, LD 8, CON 6

Quellen (Wahlergebnisse):
1)http://news.bbc.co.uk/nol/ukfs_news/hi/uk_politics/vote_2005/default.stm
2) eigene Zusammenstellung aus 1)
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(Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Dienstag, 25. September 2007 - 10:46 Uhr:   

Korrekturen:

Südwesten (3/51): 17*3
=> CON 21, LD 18, LAB 12

England (28/529): 15*2+17*3+18*4+19*11+20*3+21*3+22*2
=> CON 202, LAB 202, LD 125

Vereinigtes Königreich (34/646):

Vereinigtes Königreich (34/656): 15*2+17*3+18*5+19*12+20*7+21*3+22*2
=> LAB 244, CON 220, LD 147, SNP 12, DUP 7, PC 6, SF 5, UUP 3, SDLP 3
=> Mehrheit: LAB, LD = 391
Minderheit: CON, SNP, DUP, PC, SF, UUP, SDLP = 255
=> Vorsprung: 136
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(Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Dienstag, 25. September 2007 - 10:47 Uhr:   

Korrekturen:

Südwesten (3/51): 17*3
=> CON 21, LD 18, LAB 12

England (28/529): 15*2+17*3+18*4+19*11+20*3+21*3+22*2
=> CON 202, LAB 202, LD 125

Vereinigtes Königreich (34/646): 15*2+17*3+18*5+19*12+20*7+21*3+22*2
=> LAB 244, CON 220, LD 147, SNP 12, DUP 7, PC 6, SF 5, UUP 3, SDLP 3
=> Mehrheit: LAB, LD = 391
Minderheit: CON, SNP, DUP, PC, SF, UUP, SDLP = 255
=> Vorsprung: 136
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balulia (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Mittwoch, 02. April 2008 - 16:44 Uhr:   

hallo

wo finde ich über das tehma:anfänge der demokratie in griechenland


mit lieben grüßen:NATALIE

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