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Neuer Vorschlag für ein Wahlrecht (üb...

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Veröffentlicht am Mittwoch, 24. November 2004 - 22:59 Uhr:   

Ich habe hier mal einen neuen Vorschlag:

Ein Art Grabenwahlsystem, das viel Kritik am vorherigen Vorschlag auflößt.

20 Wahlkreise à 5 Kandidaten nach STV.
Das sind also 100 Wahlkreiskandidaten.
Jede Partei die für die Teilnahme an der Verhältniswahl zugelassen ist kann 5 offizielle Wahlkreiskandidaten ihrer Partei aufstellen.

Parteikandidaten werden nicht gegenüber Unabhängigen bevorzugt, und auch Wahlrechtlich hat es keine Bedeutung, ob jemend offzieller Kandidat und von welcher Partei ist. Es dient nur zur besseren orientierung der Wähler, weshalb Kandidaten einer Partei als solche deutlich gekenzeichnet werden und untereinander stehen.
Desweiteren können sich unabhängige Kandidaten aufstellen, wenn sie 300 Unterschriften von Einwohnern aus dem Wahlkreis haben, in dem sie kandidieren wollen. Walvorschläge müssen spätestens 5 Wochen vor der Wahl eingehen.

UNABHÄNGIG davon, also ohne Verhältnisausgleich, werden weitere 110 Abgeordnete gewählt und zwar nach Verhältniswahlrecht mit offenen Listen (unabhängige Kandidaten sind hier NICHT zugelassen). Hierzu kann jeder Partei, die 2000 Unterschriften gesammelt hat
oder
innerhalb der letzten 30 Jahre schon einmal im Landtag saß oder derzeitig im Landtag oder Bundestag sitzt, antreten.

Es gibt dafür Wahlkreisverhältnislisten, für die sich jedes Mitglied einer Partei bewerben (Vor-Kandidat) kann, außerdem können sich nach den Regelungen der Partei auch Nichtmitglieder Bewerben (Vor-Kandidat). Danach wird zwieschen allen Vor-Kandidaten eine Vor-Wahl durchgeführt. Daran teilnehmen kann jeder sog. Sympathisant. Parteimitglieder gelten automatisch als Sympatisanten ihrer Partei und jeder kann höchstens für eine Partei Sympathisant sein ( ist eine Person in mehreren Parteien, muss diese sich entscheiden). Dabei wird nach Wahl durch Zustimmung gewählt. Die 6 Personen mit den meisten Stimmen sind dann Kandidaten auf der Verhältniskandidatenliste des Wahlkreises für ihre Partei. Treten weniger als 6 Personen an, so sind diese automatisch Kandidaten und somit auf der Kandidatenliste. Die Reinfolge der Kandidaten wird nach den Regelungen der Partei festgelegt, da diese ja eh weniger Bedeutung erhält, bei offenen Listen.


Jeder hat EINE Verhältnisstimme, die er einer Partei oder einem Kandidaten geben kann. Die Stimmen für einen Kandidaten einer Partei, werden zu den Stimmen selbiger gezählt. Nach Sant Lägue werden dann landesweit die Sitze verteilt. Es werden nur Parteien mit entweder
5% der Landesweiten verhältnisstimmen oder
10% der Stimmen in einem Wahlkreis oder
2 STV-Wahlkreiskandidaten
berücksichtig.
Die einer Partei zugesprochenen Kandidaten werden durch 20 (Anzahl der Wahlkreise und Wahlkreisverhältnislisten) geteilt. So viele volle Kandidaten der Partei stellt jede Wahlkreisverhältnisliste. Es sind die Kandidaten mit den meisten Stimmen gewählt. Die überig bleibenden Sitze einer Partei werden belegt durch die Verhältniskandidaten mit den meisten Stimmen landesweit, die noch übrig sind.


Bei der (richtigen) Wahl erhält jeder 2 Zettel:

Wahlkreiswahl:
Einen für die Wahlkreiskandidaten, auf dem nach STV gewählt wird.

Verhältnisstimme:
Auf dem Zweiten stehen die einzelnen Parteien drauf und unter dem jeweiligen Parteinamen die Kandidaten der Parteiwahlkreisliste. Hinter jedem Parteinahmen und Kandidaten ein Kreis zum Ankreuzen.


PS: Wahlkreiskandidaten dürfen auf keiner Verhältniskandidatenliste stehen.
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neuer
Veröffentlicht am Mittwoch, 24. November 2004 - 23:02 Uhr:   

PPS: Es gibt keine Überhangmandate mehr.
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Donnerstag, 25. November 2004 - 10:44 Uhr:   

Man kann ja beliebig viele Wahlsystem-Varianten erfinden.
Aber entscheidend ist doch, welche Eigenschaften dieses System haben soll bzw. welche Ziele (Mehrheitenerhalt, Regionenproport, Personalwahl, ...) damit erreicht werden sollen.
Erst wenn das klar ist, ist eine Diskussion über Details sinnvoll.
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neuer
Veröffentlicht am Donnerstag, 25. November 2004 - 11:06 Uhr:   

Ziele des Wahlsystems:
(Das mit den Grundsätzen der Wahl spare ich mir mal, ist im GG nachzulesen)
Einerseits sollen die Bürger mehr Einfluss auf die Kandidaten haben und ihre Entscheidung unabhängig von der Parteizugehörigkeit eines Kandidaten entscheiden können. Auch sollen weder die unabhängigen Kandidaten noch die Partei-Kandidaten bevorzugt werden.

Dazu eignet sich am besten STV.

Andererseits sollte es auch einen Landesweiten Verhältnisausgleich geben. Leider ist das nur schwer mit STV vereinbar, daher sollte es einen getrenten Teil der Abgeordneten geben, welcher nach Verhältniswahl gewählt wird. Aber auch hier sollten die Bürger mehr Einfluss auf die Kandidaten haben. Deshalb gibt es Vor-Wahlen für jede Partei und offene Listen!
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neuer
Veröffentlicht am Donnerstag, 25. November 2004 - 11:08 Uhr:   

Wahlkreisverhältnislisten, damit einem die Kandidaten nicht über den Kopf wachsen!
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Philipp Wälchli
Veröffentlicht am Donnerstag, 25. November 2004 - 11:48 Uhr:   

Nun ja, ein Wahlsystem sollte nach dem bisherigen Diskussionsverlauf etwa folgende Eigenschaften haben:
1. Es sollte einfach und transparent sein.
2. Es sollte praktikabel und leicht in der Anwendung sein.
3. Es sollte einen perfekten Parteienproporz gewährleisten.
4. Es sollte Mehrheiten immer als Mehrheiten wiedergeben.
5. Es sollte weder die Parteien- bzw. Listenzersplitterung fördern noch die Parteienkonzentration anregen.
6. Es sollte einen Einfluss auf die Auswahl der Personen neben der Wahl der Parteien bieten, der gleich gross oder grösser ist als im bestehenden System.
7. Es sollte eine ausgewogene Regionalverteilung der Abgeordneten garantieren.
8. Es sollte keinerlei verzerrende Einflüsse durch Wahlkreise (Wahlkreisgeometrie, überhöhte natürliche Sperrklauseln, Hochburgbildung usw.) zulassen.
9. Es sollte bei flexibler Sitzzahl keine Überhangmandate entstehen lassen.
10. Es sollte extremistischen Parteien, Splittergruppen und Unabhängigen entgegenwirken.

Das sind so etwa die Ziele, die sich zusammenfassend aus dem bisherigen Diskussionsverlauf als weitgehend oder allgemein akzeptiert ablesen liessen.
Nun geht es eigentlich nur noch darum, ein System zu finden, das alle diese 10 Grundsätze wahrt. Angesichts des hier versammelten Sachverstandes sollte es nach menschlichem Ermessen möglich sein, ein solches System mindestens näherungsweise zu entwickeln. Ob es je eine Chance auf Einführung in der Realität haben wird, steht allerdings auf einem andern Blatt. Die realexistierende Politik schreibt ja meist nur das fort, was schon besteht, und wie Herbart 1802 auf einen 40-jährigen Schulmeister bemerkte, führt dies bloss zur "Perpetuierung seines vierzigjährigen Schlendrians".
Die Latte ist nun also gesetzt; jetzt wird der Startschuss gegeben, dass ein jeder losrenne und sie zu überspringen suche!
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Donnerstag, 25. November 2004 - 14:40 Uhr:   

@Philipp:
Dann sollten wir diese Ziele noch zum Konsens bringen, und danach erst die Methoden diskutieren.
In fast allem stimme ich Dir zu, aber ein paar Punkte sehe ich noch:

> 1. Es sollte einfach und transparent sein.
Jein. Der "einfache" Wähler muß m. E. nicht wirklich verstehen, wie dann hinterher ausgewertet wird. Insofern würde ich "einfach" als positiv sehen, aber nicht als unbedingt notwendig (wenn es andere Ziele stört).
Und die Transparenz muß ebenfalls nicht heißen, daß alle Vorgänge von jedem verstanden werden müssen.
Aber es muß gewährleistet sein, daß die Absichten des Wählers möglichst 1:1 umgesetzt werden, d.h. es gibt keine Seiteneffekte à la "negatives Stimmgewicht".

> 2. Es sollte praktikabel und leicht in der Anwendung sein.
Für den Wähler - ja.
Für die Auswerter muß das nicht sein.

> 3. Es sollte einen perfekten Parteienproporz gewährleisten.
Bis natürlich auf die wg. Rundung immer möglichen Abweichungen.

> 4. Es sollte Mehrheiten immer als Mehrheiten wiedergeben.
Was aber wohl nicht allgemein zu garantieren ist, da kann es nur um eine bestmögliche Näherung gehen.

> 5. Es sollte weder die Parteien- bzw. Listenzersplitterung fördern
> noch die Parteienkonzentration anregen.
Ja.

> 6. Es sollte einen Einfluss auf die Auswahl der Personen neben der
> Wahl der Parteien bieten, der gleich gross oder grösser ist als im
> bestehenden System.
Als welches des bestehenden Systeme?
Wobei mir jetzt auch keine brauchbare Grenzziehung für das Ausmaß des Personenwahleinflusses einfällt.

> 7. Es sollte eine ausgewogene Regionalverteilung der Abgeordneten
> garantieren.
Im Prinzip ja, aber "garantieren" ist etwas zu stark. Bei Konflikten hätten andere Ziele wohl Priorität.

> 8. Es sollte keinerlei verzerrende Einflüsse durch Wahlkreise (...)
> zulassen.
Ja, wobei ein Konflikt zu 7.) wahrscheinlich ist.

> 9. Es sollte bei flexibler Sitzzahl keine Überhangmandate entstehen
> lassen.
Sind das jetzt zwei Forderungen in einem Satz? Oder sind Überhangmandate bei ansonsten fester Sitzzahl ok?

> 10. Es sollte extremistischen Parteien, Splittergruppen und
> Unabhängigen entgegenwirken.
Das ist aber eine heikle Forderung.
"Extremistisch" ist eine inhaltliche Qualität, die m. E. vom Wahlsystem überhaupt nicht berücksichtigt werden kann.
Das mit den Splittergruppen ist eher Geschmackssache, und Unabhängig gelten viele sogar als Vorteil.

Dazu schlage ich noch vor:
11. Wählerstimmen sollten bestmöglich im Endergebnis wirksam werden.

Vielleicht keine gute Formulierung, aber mir fällt keine bessere ein.
Gemeint ist, daß natürlich nicht jede Stimme zu einem Wahlerfolg führen kann, daß aber Stimmen nicht ohne Not weggeworfen werden dürfen, wie das bei %-Hürden ohne Ausgleich geschieht.
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Philipp Wälchli
Veröffentlicht am Donnerstag, 25. November 2004 - 19:29 Uhr:   

Nun ja, eigentlich schienen mir persönlich die Warnsignale deutlich genug, dass diese Zielformulierungen mit einer gewissen Arglist geschrieben wurden. In der Tat möchte ich nach wie vor behaupten, dass sie in wesentlichen Teilen weitgehend akzeptierte Anliegen aus der Diskussion wiedergeben - doch sind sie zu einem grossen Teil problematisch oder reflektieren unterschiedliche politische Gewichtungen.
Ein Wahlsystem, das Splittergruppen systematisch benachteiligt, wird z. B. schwerlich einen perfekten Proporz gewährleisten können. Was eine "angemessene" Regionalvertretung sei, darüber wird sich endlos diskutieren lassen.
Kein Wunder also, dass bei solchen Divergenzen der Zielformulierung auch die konkreten Vorstellungen eines Wahlverfahrens erheblich differieren.
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Mörsberg
Veröffentlicht am Donnerstag, 25. November 2004 - 20:06 Uhr:   

Zum Ausgangsvorschlag lässt sich aber wohl - unter Berücksichtigung des einen oder anderen Kriteriums - sagen: Das ausgesprochen komplexe Verfahren lässt sich aller Wahrscheinlichkeit nach nicht durch Vorteile rechtfertigen, die es gegenüber anderen Systemen möglicherweise aufweist.
Die Details möchte ich diesmal gar nicht mehr bemühen.
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gelegentlicher Besucher
Veröffentlicht am Donnerstag, 25. November 2004 - 22:43 Uhr:   

Ich verstehe nicht ganz wozu die Listen da sind, wenn sie keinen Verhälnisausgleich bringen.

Praktisch betrachtet bewirkt ein derartiges Grabensystem für kleine, nicht lokalisierte Parteien (Sprich: FDP), dass sie nur noch um einen Teil der Sitze konkurieren können. Dieses System (110 Listensitze 200 Gesamtsitze) würde also effektiv den Sitzanspruch der FDP ver-(11/20)-n.
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tierlieb
Veröffentlicht am Freitag, 26. November 2004 - 02:22 Uhr:   

@ gelegntlicher Besucher:
Man könnte auch pro Wahlkreis nur noch 3 STV-Kandidaten wählen lasse. Dann hätte man nur noch 60 STV kandidaten und 150 Verhältnisplätze. Das würde aber die Chance von unabhängigen und kleinen Parteien bei den STV-Plätzen extrem verringern.

Ich persönlich finde den Vorschlag gut. Er schafft die Einerwahlkreise ab, lässt unabhängige Kandidaten zu, behandelt alle Kandidaten (ob von Parteiwahlkreislisten oder unabhängig) gleich und man kann z.B. einen Kandidatne der X-Partei wählen ohne die gesamte X-Partei zu unterstützen.

Die Verhältnisplätze sorgen meiner Meinung nach auch noch Chancen für kleine Parteien. Außerdem kann man auch bei den Verhältnislisten hier auf die Zusammensetzung der Fraktionen teilnehmen.

Gut ist auch das es nur eine Verhältnisstimme gibt, aber wen man eh schon das kompliziertere STV hat könnte man ruhig 3 oder 5 stimmen nehmen können, mit panaschieren und kummulieren etc.


Man muss nur Aufpassen das man die Wahlkreiskandidaten (für STV) nicht mit den Kandidaten auf der Wahlkreisverhältnisliste verwechselt.

Man sollte diese daher klar Wahlkreiskandidaten bzw. Wahlkreisparteikandidaten( für STV) und Verhältniskandidaten nennen!
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Praktiker
Veröffentlicht am Freitag, 26. November 2004 - 08:28 Uhr:   

Dann will ich auch mal was zu den Wahlsystemsdiskusionen beitragen.

Welcher Wähler kennt auch nur eine Handvoll der Namen auf dem Wahlzettel und wird dann lustig kummulieren und panaschieren, um auf die Zusammensetzung der Fraktionen Einfluss zu nehmen? Welches Recht hat ein Wähler der Partei X, die Fraktion der Partei Y durcheinanderzuwürfeln? Wie viele Wähler werden dieses vorgeschlagene System (STV, mehrere Stimmen für Wahlkreis, meherere Stimmen für Liste, kummulieren, panaschieren) verstehen, wo schon heute viele den Unterschied zwischen Erst- und Zweitstimme nicht in den Kopf kriegen?

Ich bin kein Fan der Personalisierung. Die Wähler sollen sich lieber über Programme und Pläne der Parteien informieren, statt den Kandidaten mit der schönsten Krawatte zu suchen.

Die meisten Wähler scheinem das so zu sehen wie ich und wollen einfach eine einige Partei wählen, die gute Konzepte hat, zusammenhält und ihre Probleme löst. Ob der Abgeordnete Hinz oder Kunz heißt ist ihnen wurscht. Es ist eher Parteitreue als Individualismus gefragt beim Wähler. Darum halte ich die Personalisierung des Wahlrechts für kontraproduktiv, da solch komplexe Wahlsysteme nur Verwirrung (führt zu noch mehr Politikverdrossenheit) und aufgrund des Nichtverstehens des Wahlrechts Misstrauen an der Korrektheit des Ergebnisses (sehr gefährlich für die Demokratie!) stiften werden.

Ich bin der Meinung, daß unser jetziges BTW-System recht gut ist. Es ist viel leichter verständlich als dieser akademisch sicherlich interessante, aber wohl kaum für den 08/15-Wähler geeigneten STV-Kummulier-Panaschier-Multistimmen-Moloch, und es hat sich in den letzten 55 Jahren bewährt (never change a running system, und Kontinuität schafft auch Vertrauen im Volk). Ich würde nur demnächst einfach interne Überhangmandate verhindern, indem die schwächsten Listenmandate weggestrichen werden. Damit wäre das wohl größte Problem des heutigen Wahlrechts behoben.
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neuer
Veröffentlicht am Freitag, 26. November 2004 - 13:16 Uhr:   

Weil sie nicht personalisieren wollen, wieso sollen das dann andere auch nicht dürfen? Woher nehmen sie sich das Recht die Wahlfreiheit einzuschränken, mit der Begründung, das sie dieses Freiheit nicht wollen. Aber andere wollen vieleicht die Freiheit auch Vorzugsstimmen zu geben.

Außerdem kann niemeand die zusammensetzung einer Fraktion bestimmen, wenn er sie nicht auch wählt! Gibt jemand einem Kandidaten von Partei X eine Stimme, gibt er auch automatisch der X-Partei eine Stimme!
Desweiteren braucht man keinen Kandidaten zu wählen, sondern kann auch eine Parteiliste ganz allgemein wählen.

Außerdem gab es nach meinem Borschlag nur 1 Verhältnisstimme!

Wieso sollen immer nur Partei-Funktionäre die Zusammensetung des Palaments bestimmen?
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neuer
Veröffentlicht am Freitag, 26. November 2004 - 13:17 Uhr:   

Man muss das Wahlrecht dann auch in der Schule durchnehmen.

Und noch ein Link:
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Link von neuer
Veröffentlicht am Freitag, 26. November 2004 - 13:18 Uhr:   

http://www.faireswahlrecht.de
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Link von neuer
Veröffentlicht am Freitag, 26. November 2004 - 13:19 Uhr:   

http://www.faires-wahlrecht.de
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Noch ein Link:
Veröffentlicht am Freitag, 26. November 2004 - 13:22 Uhr:   

http://www.faires-wahlrecht.de/?page=kernelemente&PHPSESSID=502b5010f17a4f2184a077f159aae9a1
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Praktiker
Veröffentlicht am Freitag, 26. November 2004 - 21:07 Uhr:   

"Weil sie nicht personalisieren wollen, wieso sollen das dann andere auch nicht dürfen? Woher nehmen sie sich das Recht die Wahlfreiheit einzuschränken, mit der Begründung, das sie dieses Freiheit nicht wollen. Aber andere wollen vieleicht die Freiheit auch Vorzugsstimmen zu geben."

Eine Begründung hatte ich bereits in meinem ersten Posting hier versucht zu geben. Durchschaubarkeit und Verständlichkeit für den Normalwähler sehe ich auch als wichtigen Wert eines Wahlrechts an.

"Außerdem kann niemeand die zusammensetzung einer Fraktion bestimmen, wenn er sie nicht auch wählt! Gibt jemand einem Kandidaten von Partei X eine Stimme, gibt er auch automatisch der X-Partei eine Stimme!
Desweiteren braucht man keinen Kandidaten zu wählen, sondern kann auch eine Parteiliste ganz allgemein wählen. Wieso sollen immer nur Partei-Funktionäre die Zusammensetung des Palaments bestimmen?"

Vermutlich werden dann auch die meisten von den ganzen Tricks und Kniffen keinen Gebrauch machen und einfach nur eine Liste wählen. Eine Handvoll Leute, die es nicht tut, würfelt dann die Liste durcheinander. Deren Willen bekommt also unangemessen viel Gewicht.

Wenn diesen Leuten die Zusammensetzung der Liste dieser Partei so wichtig ist, weshalb treten sie dann nicht in diese Partei ein und wirken dort (u.a. auch an der Aufstellung der Listen) mit?

Mal ersthaft: selbst Politikbegeisterte kennen doch normalerweise nur ein Handvoll der über 600 MdBs. Personalisierung macht daher m.E. bestenfalls in Wahlkreisen Sinn, aber nicht auf der Ebene von Landeslisten.

"Man muss das Wahlrecht dann auch in der Schule durchnehmen."

Das habe ich vor einigen Jahren schon mit dem heutigen BT-Wahlrecht erlebt (SoWi-Unterricht in humanistischem NRW-Gymnasium). Obwohl dort vom Lehrer gut und ausführlich erklärt wurde haben meiner Beobachtung nach nicht wirklich verstanden, wie das mit Über- und Unterverteilung und den berüchtigten internen Überhangmandaten funktioniert (immerhin der Unterschied zwischen Erst- und Zweitstimme schien den meisten aber klar geworden zu sein, schon da haben viele Wähler ja keine Ahnung).

Normalen Leuten ein Wahlrecht mit STV-Wahlkreisabgeordneten und Listenabgeordneten (zu wählen mit mehreren Stimmen, wobei kumulieren und panaschieren möglich ist) nahe zu bringen halte ich für aussichtslos.

Das Hamburger Wahlrecht ist für mich, wie Sie sich sicher denken können, geradezu ein Prototyp eines verunglückten Wahlsystems. Erstens, da die Personalisierung hier gleich auf zwei Ebenen stattfindet. Ich bin, wie schon angesprochen, kein Fan von Personalisierung, aber wenn es denn sein muß, dann sollte man sich auf eine Ebene konzentrieren, sonst versteht der Wähler gar nicht mehr, was das soll und was er mit seiner Stimme bewirkt. Und zweitens begünstigt das Hamburger Wahlrecht die Aufstellung von vorgeblich "unabhängigen" Wahlkreiskandidaten, um dem Verhältnisausgleich zu entgehen (entgegen der Behauptung auf der Webseite, "Das Prinzip einer Verhältniswahl bleibt voll erhalten, indem die Stimmenverteilung auf den Landeslisten entscheidend für die Anzahl der Sitze pro Partei oder Wählervereinigung ist."). Da hätte man besser gleich ein Grabensystem eingeführt.

Gegen ein Grabensystem bin ich allerdings auch, da es, wie von anderen schon angesprochen, im Effekt nur die großen Parteien stärken und die kleinen schwächen wird, was sich nicht erstrebenswert finde.
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Frank Schmidt
Veröffentlicht am Samstag, 27. November 2004 - 00:08 Uhr:   

@Praktiker
Ich stimme zu, dass ein Wahlsystem einfach sein sollte, damit der durchschnittliche Wähler erkennen kann, was seine Stimmen bewirken.

"Vermutlich werden dann auch die meisten von den ganzen Tricks und Kniffen keinen Gebrauch machen und einfach nur eine Liste wählen. Eine Handvoll Leute, die es nicht tut, würfelt dann die Liste durcheinander. Deren Willen bekommt also unangemessen viel Gewicht."

Eine lange, unübersichtliche offene Liste begünstigt natürlich ein solches Abnicken. Ich bin deswegen für kurze regionale Listen statt Landeslisten, so dass man sich über die wenigen Kandidaten informieren kann und dann den/die wählen, der/die die Position des Wählers am besten vertritt. Die Einigkeit der Partei ist dadurch gegeben, dass die Partei ja alle ihre Kandidaten aufstellt.

Was die "Handvoll Leute" betrifft: sie nehmen nur ihr Recht wahr, was die anderen ja auch hätten tun können. Die Partei mit der meisten Zeit in der Bundesregierung ist übrigens die FDP, die (soweit ich weiß) von 1969 bis 1998 die Außen- und Wirtschaftsminister (bis 1982 auch die Innenminister) stellten. Die meisten Leute wählten die ganze Zeit über SPD und CDU, und die FDP-Wähler waren dagegen eine kleine Minderheit.

"Wenn diesen Leuten die Zusammensetzung der Liste dieser Partei so wichtig ist, weshalb treten sie dann nicht in diese Partei ein und wirken dort (u.a. auch an der Aufstellung der Listen) mit?"

Die Aufstellung von Landeslisten wird meines Wissens nach erstens meist durch Delegierte und zweitens durch Mehrheitsabstimmung über jeden Listenplatz einzeln vorgenommen. Da bleibt wenig Einfluss für Neumitglieder...
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neuer
Veröffentlicht am Samstag, 27. November 2004 - 01:24 Uhr:   

Bei mir gibt es ja auch keien großen Landes-Listen.
es gibt Wahlkreis-Verhaltnislisten!
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Harry
Veröffentlicht am Samstag, 27. November 2004 - 04:03 Uhr:   

neuer

Da wäre das Schwedische Wahlsystem interesant. Dort wird ein goßteil der Mandate in den einzelnen Wahlkreisen nach Sainte Luage verteilt, wo zuvor eine feste Anzahl an Sitzen nach Hare Niemeyer auf grundlage aller Wahlberechtigten ermittelt wird. Landesweit wird die Zahl der Sitze ebenfalls nach Sainte Lauge ermittelt, um den nationalen Ausgleich zu gewährleisten.

Die für den Ausgleich vorgesehenen Mandate werden dann wie folgt zusätzlich auf die Parteien in den Wahlkreisen verteilt:

Es werden zuerst die Höchstzahlen für die in den Wahlkreisen zu vergebenden Sitzen für jede Partei ermittelt. Danach werden die nächsthöheren Höchstzahlen jeder Partei für die vergabe der für den Ausgleich vorgesehenen Mandate ermittelt, falls die Partei bereits für den Wahlkreis Festmandate erhalten hat. Ansonsten wird die Stimmenzahl im jeweiligen Wahlkreis als Grundlage verwendet. Die letzteren Höchstzahlen jedes Wahlkreises bzw Stimmenzahl werden bei jeder Partei nach Größe geortnet. Dann wird die Differenz zwischen den in den Wahlkreisen erungenen Festmandaten und den nationalen Proporz ermittelt und nach den jeweiligen georneten Höchstzahlen vergeben. Es gibt also lediglich Wahlkreislisten und keine Landesweite Liste. Trotzdem wird ein nationaler Ausgleich hergestellt.
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alberto
Veröffentlicht am Sonntag, 28. November 2004 - 20:53 Uhr:   

smile
Wahlproporzgesätz

Das selektive Mehrheitswahlrecht ist verfassungswidrig

WahlRechtReform
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neuer
Veröffentlicht am Montag, 29. November 2004 - 10:33 Uhr:   

@ Harry:

Stimmt, zum verhältnisausgleich braucht man keine Landeslisten. Aber bei mir werden die Sitze direkt auf Landesebene verteil ung die Sitze die eine Partei errungen hat werden zu gleichen Teilen auf alle 20 Wahlkreise (und somit den 20 Wahlkreisverhältnislisten) aufgeteilt.

Bleibt dabei ein Rest übrig werden die Wahlkreisverhältnislisten nach Anzahl der für sie abgegebenen Stimmen in eine Reinfolge gebracht und in dieser Reinfolge die noch verbleibenden Sitze verteilt, wobei jede Liste hierbei höchstens noch einen Kandidaten zugeteilt bekommt!

Ich denke das ist viel einfacher und durchschaubarer als das schwedische Modell!

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