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holgersachsen
| | Veröffentlicht am Montag, 15. November 2004 - 19:30 Uhr: | |
Kann mir jemand kompetent Auskunft darüber geben oder konkrete links zum nachschlagen nennen, wo es um das Verhältnis von Vertreter- und Mitgliederversammlung geht. Problem: Kann ein Gebietsverband einer Partei in seiner satzung regeln, dass zwar Vertreterversammlungen durchgeführt werden, aber bei einem Begehren von 1/4 der untergeordneten Verbände oder der Vertreter die Einberufung eine Mitgliederversammlung durchgeführt werden muss? |

Kai
| | Veröffentlicht am Montag, 15. November 2004 - 20:26 Uhr: | |
Das Verhältnis zwischen Vertreter- und Mitgliederversammlung ist in den Wahlgesetzen in der Regel nur sehr knapp (in Sachsen: § 21 Abs. 1 SächsWahlG) in der Weise geregelt, dass die Parteien die Möglichkeit haben, durch Satzung das eine oder das andere festzulegen oder zuzulassen. Insofern bestehen gegen eine derartige Regelung, jedenfalls in der Landessatzung einer Partei, m.E. keine Bedenken. |
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