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Patrice
| Veröffentlicht am Mittwoch, 20. Oktober 2004 - 12:49 Uhr: | |
Hallo. könnte mir jemanden sagen, ob ich als EU Bürger (Frankreich) an den Komunalwahlen in Deutschland jemanden in meiner Stelle "mandatieren" darf? Welche Bediengungen müssen von dem anderen Person erfühlt sein? Darf derjenige auch EU staatsangehrigkeit besitzen (Italien z.B. )? Muss er die gleiche Staatsangehörigkeit wie ich haben (französische)? Oder muss er deutscher sein? Ich bin auf Geschäftreise in Asien an der Zeit. Danke. |
agon
| Veröffentlicht am Mittwoch, 20. Oktober 2004 - 13:39 Uhr: | |
Moin, es würde mich wundern, wenn dies durch das Kommunalwahlgesetz auch nur eines Bundeslandes gedeckt wäre. Warum nicht einfach Briefwahl? Gruß |
Kai
| Veröffentlicht am Mittwoch, 20. Oktober 2004 - 23:49 Uhr: | |
Die vote par procuration, die in Frankreich möglich ist, ist in Deutschland unzulässig. Die Stimmabgabe muss in jedem Fall persönlich erfolgen. Wer am Wahltag abwesend ist, kann (im Gegensatz zu Frankreich), Briefwahl beantragen und hierdurch seine Stimme abgeben. Am besten einfach mal auf die Homepage der jeweiligen Gemeinde oder des Landeswahlleiters schauen, dort finden sich Hinweise zum Briefwahlantrag. Es handelt sich einfach um zwei verschiedene Verfahren, um Abwesenden eine Teilnahme an der Wahl zu ermöglichen. |
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