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Bernhard Nowak
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 13. Oktober 2004 - 00:37 Uhr: | |
Welches Wahlrecht gilt in Litauen? Nach dem Sieg der neugegründeten Arbeitspartei unter einem weißrussischen Gescchäftsmann heißt es, 71 der 141 Mandate würden über Parteilisten vergeben. Die FAZ schrieb heute, das litauische Wahlrecht sei absichtlich zu dieser Wahl verändert worden, um einen eindeutigen Sieg der Arbeitspartei, die als rechtspopulistisch gilt, gegenüber der Koalition des bisherigen Ministerpräsidenten Brasauskas zu verhindern. Kennt jemand Einzelheiten zum litauischen neuen Wahlrecht? |

Thomas Frings
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 14. Oktober 2004 - 17:49 Uhr: | |
71 Sitze werden über absolute Mehrheitswahl im Einerwahlkreis und 70 über landesweite Listen vergeben (5%-Klausel, Hare/Niemeyer). 1992 und 1996 wurde ebenfalls nach absoluter Mehrheitswahl gewählt, 2000 aber auf relative Mehrheit umgestellt (da reichten teilweise weniger als 20% zum Sieg). Offensichtlich hat man das rückgängig gemacht, da Darbo absehbar eindeutig stärkste Partei wurde und sie so wohl die meisten Direktsitze gewonnen hätte. Man spekuliert wohl darauf, daß sich im zweiten Wahlgang die Mehrheit gegen diese Partei wendet. Unter den 5 Kandidaten, die die absolute Mehrheit im 1. WG erreicht haben, sind 3 Sozialdemokraten und nur ein Darbo-Kandidat, ihr Führer Uspaskich. |

Bernhard Nowak
| | Veröffentlicht am Freitag, 15. Oktober 2004 - 13:08 Uhr: | |
Danke für die Information ! |
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