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Christof
| Veröffentlicht am Freitag, 01. Oktober 2004 - 17:00 Uhr: | |
Ich habe mich gleichzeitig mit meinem WG-Mitbewohner in Stuttgart (BW) umgemeldet. Beide mit Zweitwohnsitz. Er hat eine Wahlberechtigung zur OB-Wahl gekriegt, ich nicht. Auf Nachfragen erhielt ich zur Antwort, daß ich nicht wahlberechtigt sei, da ich nur mit Nebenwohnung gemeldet sei. Ich kenne aber noch einen zweiten Fall, der ebenfalls wählen darf und garantiert auch nur seinen Zweitwohnsitz hier hat. Darf man also am Zweitwohnsitz bei Kommunalwahlen / OB-Wahlen wählen oder nicht? |
Wilko Zicht
| Veröffentlicht am Freitag, 01. Oktober 2004 - 17:30 Uhr: | |
Nein, darf man nicht. Siehe § 12 Abs. 2 der Gemeindeordnung Baden-Württembergs. |
Christof
| Veröffentlicht am Freitag, 01. Oktober 2004 - 17:46 Uhr: | |
Danke. Falls es knapp werden sollte würds mich dann aber interessieren, wieviel trotzdem ne Wahlberechtigung gekriegt haben. |
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