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Überflüssige Ausgleichsmandate

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Thomas Frings
Veröffentlicht am Montag, 27. September 2004 - 00:32 Uhr:   

Das NRW-Kommunalwahlrecht wie auch das Landtagswahlrecht produzieren unnötige Ausgleichsmandate die sich nicht unerheblich zu Ungunsten der überhängenden Partei auswirken können, wie auch in Sachsen.

Ein Beispiel von gestern aus meiner eigenen Gemeinde von gestern:

CDU 4200 Stimmen
SPD 1966
Grüne 1425
UWG 1329
FDP 860

Es gibt 16 Wahlbezirke und folglich 32 reguläre Ratssitze, die sich so verteilen: CDU 14-SPD 6-Grüne 5-UWG 4-FDP 3. Da die CDU alle Wahlbezike gewonnen hat wird eine neue Gesamtsitzzahl so berechnet, daß die Gesamtzahl der gültigen Stimmen durch die Stimmzahl der überhängenden Partei mutipliziert und mit der Anzahl deren Direktsitze multipliziert wird. Der Wet wird gerundet und wenn eine ungerade Zahl rauskommt um 1 erhöht. So kommt dann folgende Sitzverteilung raus: CDU 16-SPD 8-Grüne 6-UWG 5-FDP 3. Der CDU-Sitzanteil sinkt so von 43,75 auf 42,1% während der der SPD 18,75 auf 21,05% steigt. Dabei würden schon 36 Sitze ausreichen um eine Hare- und Sainte-Lague-konforme Sitzverteilung hinzubekommen.
Viel sinnvoller als diese schwachsinnige Regelung wäre es entweder die schwächsten Direktmandate zu streichen oder auf Sainte-Lague umzustellen und die Mandatszahl so lange um jeweils 2 (damit die Sitzzahl ohne Bürgernmeister immer gerade ist)zu erhöhen, bis eine Sainte-Lague-konforme Verteilung herauskommt.
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c07
Veröffentlicht am Montag, 27. September 2004 - 19:06 Uhr:   

Die Frage ist halt, was die Ausgleichsmandate bezwecken sollen. Der Vorteil der Regelung in NRW ist, dass keine Partei davon einen systematischen Vor- oder Nachteil hat, aber das heißt eben auch, dass die überhängende Partei zu 50% mit Nachteilen rechnen muss. Wenn die Mandatszahl gerade so lang erhöht wird, bis die Sitze für die überhängende Partei reichen, hat sie eher einen Vorteil (was aber im Einzelfall trotzdem einen Nachteil bedeuten kann).

Allerdings hat die Regel auch sonst einen gravierenden Nachteil: Die Verteilung kann durchaus mal undefiniert sein. Das wär hier z.B. der Fall, wenn die CDU 156 Stimmen zusätzlich hätte, sowie 100 Stimmen von den Grünen und 90 Stimmen von der FDP an die SPD gegangen wären. Der CDU würden dann einerseits nach der berechneten Verteilung nur 15 Sitze zustehn, andererseits aber ihre 16 Direktmandate. So eine Konstellation ist zwar eher unwahrscheinlich, aber insbesondere bei größerer Parteienzahl durchaus möglich.
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Wilko Zicht
Veröffentlicht am Montag, 27. September 2004 - 22:50 Uhr:   

In Witten hat diese Regelung Rot-Grün die Mehrheit gekostet (die sie wohl mit Hilfe der Stimme der SPD-Oberbürgermeisterin gehabt hätte).
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Thomas Frings
Veröffentlicht am Dienstag, 28. September 2004 - 00:44 Uhr:   

Ich habe mal für alle Kreise und kreisfreie Städte nachgesehen. In Herne und im Märkischen Kreis gibt es auch unnötig viele Ausgleichssitze, eventuell auch in Krefeld und Leverkusen (ich habe mir nur Prozentzahlen angesehen).


"Allerdings hat die Regel auch sonst einen gravierenden Nachteil: Die Verteilung kann durchaus mal undefiniert sein."
Was durch Hare/Niemeyer wesentlich wahrscheinlicher wird, noch ein Grund mehr es abzuschaffen.
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c07
Veröffentlicht am Dienstag, 28. September 2004 - 03:14 Uhr:   

Wilko:
> In Witten hat diese Regelung Rot-Grün die Mehrheit gekostet

Wobei es nicht wirklich eine Mehrheit ist, sondern nur zufällig ohne Überhang und bei schrittweiser Erhöhung eine ergeben hätte, bei z.B. 50 oder 56 Sitzen aber auch nicht. Nach Sainte-Laguë wär es übrigens trotzdem eine Mehrheit (mit OB).

Thomas:
> Was durch Hare/Niemeyer wesentlich wahrscheinlicher wird

Nein, ganz im Gegenteil. Der Effekt tritt nur dann auf, wenn eine große Partei überhängt (oder wenn es extrem viele Parteien gibt). Bei 50% Direktmandaten muss eine überhängende Partei weniger als 50% haben. Dann kann der neu errechnete Idealanspruch nur um weniger als 0,25 nach unten abweichen (bei kleineren Parteien ist die Berechnung exakter). Bei Hare/Niemeyer sind immerhin schon 5 Parteien nötig, dass das zur Abrundung führen kann.

Sainte-Laguë minimiert die Abweichungen der Zuteilung vom Anspruch pro Wähler (und nicht wie Hare/Niemeyer pro Partei), was zwar dazu führt, dass kleine Parteien ziemlich genau ihren Idealanspruch bekommen, aber gleichzeitig bei den größeren Parteien die Unschärfe erhöht. Deshalb wär es bei 5 Parteien durchaus möglich, dass selbst ein voller Anspruch auf 16 Sitze tatsächlich nur 15 ergibt (wie auch umgekehrt eine entsprechende Aufrundung möglich ist).

Bei Hare/Niemeyer könnte man ein undefiniertes Ergebnis sicher verhindern, wenn man die Sitzzahl bei der Berechnung immer aufrunden würde; bei Sainte-Laguë bräuchte man noch einen zusätzlichen Korrekturfaktor, der insbesondere von der Zahl der Parteien abhängig ist.
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Thomas Frings
Veröffentlicht am Dienstag, 28. September 2004 - 23:13 Uhr:   

"Wobei es nicht wirklich eine Mehrheit ist, sondern nur zufällig"

Die Hälfte der Sitze bei 49,25% der Stimmen wäre aber wahrlich keine unangemessene Begünstigung, zumal die Opposition ja höchst zersplittert wäre. Anderorts können zur Mehrheit auch 47,36% reichen. In Hellenthal (im äußersten Süden von NRW gelegen) reichte der CDU das zu 16 von 32 Sitzen und mit der Stimme des CDU-Bürgermeisters zur absoluten Mehrheit. Grund dafür sind sechs Einzelbewerber mit zusammen 5,85% (einer von denen war sogar erfolgreich):

CDU 2017/16 Sitze
SPD 855/7
UWV 454/3
FDP 388/3
Grüne 296/2
Einzelbew. 249/1
TOTAL 4259/32
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c07
Veröffentlicht am Mittwoch, 29. September 2004 - 06:50 Uhr:   

Die Ursache sind da aber nicht die Einzelbewerber an sich, sondern die Tatsache, dass sie aus der Rechnung genommen werden. Von den zur Verteilung stehenden Stimmen hat die CDU hier 50,3%. Da ist es nicht erstaunlich, dass sie 16 von 31 Sitzen bekommt.

Wenn die Einzelbewerber Parteien wären, hätte die CDU Anspruch auf 15,155 Sitze. Selbst bei 11 Parteien ist da mit Hare/Niemeyer eine Aufrundung sehr unwahrscheinlich. Ich hab zwar die genaue Aufteilung der Stimmen auf die Einzelbewerber nicht gefunden, aber vermutlich wär dann der 16. Sitz der CDU an die UWV gegangen. Nach Sainte-Laguë hätte sie allerdings auch bei einheitlicher Rechnung die 16 Sitze bekommen.
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Thomas Frings
Veröffentlicht am Mittwoch, 29. September 2004 - 12:23 Uhr:   

Die Aufteilung ist 92(Wahlbez. gewonnen)/14/36/52/34/21

http://wahlen.kdvz-frechen.de/kw04/index.html
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c07
Veröffentlicht am Mittwoch, 29. September 2004 - 20:38 Uhr:   

Dann stimmt meine obige Aussage. Wobei der Einzelbewerber mit 52 Stimmen nach der fiktiven einheitlichen Berechnung nach Hare/Niemeyer nur knapp einen Sitz verpasst hätte (um 3 Stimmen zu Lasten der UWV).

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