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Melanie
| Veröffentlicht am Freitag, 10. September 2004 - 19:50 Uhr: | |
Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Direkt-, Listen- und Überhangmandaten? |
Frank Schmidt
| Veröffentlicht am Freitag, 10. September 2004 - 20:26 Uhr: | |
Wann schreibst du deinen Test? |
Kai
| Veröffentlicht am Montag, 13. September 2004 - 09:43 Uhr: | |
Die meisten Wahlverfahren in Deutschland verbinden Mehrheits- und Verhältniswahl miteinander. Dabei wird ein bestimmter Teil (zwischen der Hälfte und drei Vierteln) der Abgeordneten in Einmann-Wahlkreise in relativer Mehrheitswahl gewählt. D.h. der Kandidat, der die meisten Stimmen erhalten hat, ist gewählt. Das sind Direktmandate. Diese Mehrheitswahl wird durch einen Verhältnisausgleich korrigiert. D.h. im Ergebnis soll das Parlament so zusammengesetzt sein, wie die Parteien insgesamt von den Bürgern gewählt werden. Dabei erhalten die Parteien, die im Verhältnis zu wenig Sitze "direkt" gewonnen haben, zusätzliche Mandate aus der von der Partei vor der Wahl aufgestellten Reserveliste. Das sind die Listenmandate. Ein Beispiel: Das Parlament hat 80 Sitze, davon werden 40 direkt und 40 über Liste gewählt. A-Partei: 40 % - 28 Direktmandate B-Partei: 35 % - 12 Direktmandat C-Partei: 15 % - kein Direktmandat D-Partei: 10 % - kein Direktmandat Dann muss die A-Partei insgesamt 32 Mandate bekommen (40 % von 80), d.h. sie bekommt zusätzlich zu den 28 Direktmandate noch 4 Listenmandate. Die B-Partei kommt auf insgesamt 28 Mandate, erhält also 16 aus der Liste. Die C-Partei müsste 12 Mandate haben, die ihr alle aus der Reserveliste zugeteilt werden. Die D-Partei erhält 8 Sitze, auch alle aus der Reserveliste. Manchmal kommt es vor, dass eine Partei mehr Mandate direkt gewinnt, als sie überhaupt haben dürfte. Das passiert vor allem dann, wenn der Anteil der Direktmandate an dem Gesamtparlament besonders groß ist (wie bei den Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen), oder wenn eine Partei zwar überall gleichermaßen stark ist, aber eben nicht weit vor den anderen Parteien (wie zuletzt regelmäßig in Sachsen-Anhalt). Dann werden die Sitze, die sie in den Wahlkreisen zuviel gewonnen hat, als Überhangmandate bezeichnet. Bei den Landtagswahlen werden diese Überhangmandate durch Ausgleichsmandate ausgeglichen. D.h. die übrigen Parteien erhalten so viele zusätzliche Sitze aus der Liste, dass die Zusamensetzung des Parlaments insgesamt wieder stimmt. Bei der Bundestagswahl ist das nicht der Fall. |
c07
| Veröffentlicht am Montag, 13. September 2004 - 21:01 Uhr: | |
Kai: > Bei den Landtagswahlen werden diese Überhangmandate durch > Ausgleichsmandate ausgeglichen. Allerdings mit relativ vielen Ausnahmen und Regelungslücken. |
Ciara
| Veröffentlicht am Mittwoch, 14. September 2005 - 20:50 Uhr: | |
Hallo.. ich hab da mal ein ganz großes Problem!! und zwar: kann mir einer den Unterschied zwischen Direkt-, Listen- und Überhangmandaten erklären??? fände ich super cool, danke... |
Schorsch
| Veröffentlicht am Mittwoch, 14. September 2005 - 21:07 Uhr: | |
Ja. |
Ciara
| Veröffentlicht am Donnerstag, 15. September 2005 - 17:36 Uhr: | |
und wie lautet deine Erklärung Schorsch??? |
Marcel Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Mittwoch, 14. März 2012 - 12:28 Uhr: | |
Kai hat eigentlich schon alles erklärt und meiner Meinung nach auch wirklich gut! Danke! |
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