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mani, bielefeld
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 09. September 2004 - 07:40 Uhr: | |
hallo, was passiert eigentlich, wenn ein kandidat bei der kommunalwahl in nrw nach der wahl das ratsmandat ablehnt obwohl er direkt in seinem wahlkreis gewählt wurde? zieht dann die liste der partei oder bekommt der 2 plazierte den wahlkreis (andere partei). und: wie läßt sich verhindern das der andere den wk bekommt und die eigene parteiliste zieht?? mani |

c07
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 09. September 2004 - 08:49 Uhr: | |
Es gibt ja (zumindest potenziell) für jeden Kandidaten einen persönlichen Ersatzbewerber. Andernfalls wird aus der Reserveliste nach Reihenfolge besetzt; wenn es da niemanden (mehr) gibt, bleibt der Sitz leer. |

mani
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 09. September 2004 - 20:34 Uhr: | |
also da wäre ich mir nicht so sicher! es gibt keinen persönlichen ersatzbewerber bei der ratswahl. bei der bezirksvertretung schon.eigentlich müsste dann doch er zweite gewinner aus dem wahlkreis das mandat bekommen (andere gruppe oder partei)??? |

kai
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 09. September 2004 - 22:01 Uhr: | |
Umgekehrt: die Bezirksvertretung wird ausschließlich mittels Listenwahl gewählt. Für die Direktkandidaten in den Wahlbezirken der Ratswahl können die Parteien persönliche Ersatzbewerber aufstellen. Und keinesfalls bekommt der Zweitplatzierte das Mandat. Genau steht es in § 45 Abs. 1 Satz 1 und 3 KWahlG NW: Wenn ein gewählter Bewerber stirbt oder die Annahme der Wahl ablehnt oder wenn ein Vertreter stirbt oder sonst aus der Vertretung ausscheidet, so wird der Sitz nach der Reserveliste derjenigen Partei oder Wählergruppe besetzt, für die der Ausgeschiedene bei der Wahl aufgetreten ist; ein späterer Wechsel der Zugehörigkeit des Ausgeschiedenen zur Partei oder Wählergruppe bleibt unberücksichtigt. (...) Unbeschadet der Reihenfolge im übrigen tritt an die Stelle des ausgeschiedenen Vertreters oder eines nicht zum Zuge gekommenen Bewerbers der für ihn in der Reserveliste bezeichnete Ersatzbewerber. (...) |

libi
| | Veröffentlicht am Freitag, 10. September 2004 - 00:30 Uhr: | |
@kai: Nicht nur für die Direktkandidaten, sondern auch für die Listenkandidaten (sowohl Rat als auch Bezirksvertretung) können Ersatzbewerber benannt werden. § 16 Abs. 2 KWahlG NRW: "Auf der Reserveliste kann vorgesehen werden, daß ein Bewerber, unbeschadet der Reihenfolge im übrigen, Ersatzbewerber für einen im Wahlbezirk oder für einen auf einer Reserveliste aufgestellten Bewerber sein soll." Macht bei uns in der Bezirksvertretung die SPD ganz gerne, damit ihre Ortsvereine auch immer schön gleichmäßig vertreten sind. |

c07
| | Veröffentlicht am Montag, 13. September 2004 - 21:02 Uhr: | |
mani: > eigentlich müsste dann doch er zweite gewinner aus dem wahlkreis > das mandat bekommen (andere gruppe oder partei)??? Wenn die Wahlkreise wirklich die überragende Bedeutung hätten, die ihnen oft zugeschrieben wird, wär das konsequent. Man könnte ja trotzdem das Verhältnis zwischen den Parteien korrigieren, indem für die betroffenen Parteien wer aus der Liste nachrückt bzw. ein Listenkandidat sein Mandat wieder verliert. Wird aber soweit ich weiß nirgends so gemacht. Teilweise gibt es aber Nachwahlen, wenn in einem Einmannwahlkreis der Gewählte ausscheidet (so auch vor 1953 beim Bundestag). Ist aber ziemlich sinnlos, wenn für die Wahl eine relative Mehrheit ausreicht. Die hat ja der Zweitplatzierte automatisch, wenn der Sieger ausscheidet. |
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