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Sascha
| Veröffentlicht am Dienstag, 17. August 2004 - 10:11 Uhr: | |
Wählt man in der Bundesrepublik falsch, wenn man nur ein Kreuz beim Wahlkreiskandidat oder bei der Zweitstimme macht? Oder ist das zulässig? Ich konnte leider keine Hinweise auf "Methoden der Falschwahl" in der Literatur finden. Vielen Dank, Sascha |
C.-J. Dickow
| Veröffentlicht am Dienstag, 17. August 2004 - 10:26 Uhr: | |
Die eine Stimme ist natürlich gültig, die nicht abgegebene Stimme ist ungültig. |
c07
| Veröffentlicht am Dienstag, 17. August 2004 - 10:32 Uhr: | |
Die nicht abgegebene Stimme zählt als ungültig, aber die abgegebene ist gültig. Ungefähr 1/3 der ungültigen Zweitstimmen beruhen darauf, dass der Wähler nur seine Erststimme abgegeben hat. Unter gewissen Voraussetzungen hat das Wahlrecht.de bei der letzten Bundestagswahl in Baden-Württemberg sogar empfohlen, um negative Stimmen zu vermeiden. |
Kai
| Veröffentlicht am Dienstag, 17. August 2004 - 12:44 Uhr: | |
Beide Stimmen sind nur dann ungültig, wenn man in einer Spalte kein Kreuz und dafür in der anderen zwei Kreuze macht. Die Kombination null/eins ist eindeutig zulässig, s. für die Bundestagswahl § 39 Abs. 1 Satz 4 BWG. |
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