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EU-Verfassung und Zukunft der Europaw...

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Philipp Wälchli
Veröffentlicht am Freitag, 06. August 2004 - 13:07 Uhr:   

Es sei an dieser Stelle kurz an die neue EU-Verfassung erinnert: Im wesentlichen schreibt sie, gerade was die Wahl des EU-Parlamentes angeht, den bisherigen Zustand fort, viele der einschlägigen Bestimmungen sind mehr oder weniger einfach aus den bestehenden Verträgen abgeschrieben worden.
Doch immerhin macht die Verfassung deutlich, dass das Parlament wirklich eine Volksvertretung sein soll und stärkt seine Stellung ein wenig weiter. Ausserdem macht es die Verfassung auch möglich, dass in Zukunft nicht mehr alle Länder in allen Gremien vertreten sein werden, sondern dass z. B. gewisse Rechte einem Ausschuss des Ministerrats übertragen werden, in dem dann nicht mehr alle Länder vertreten sind, oder dass einige Länder jeweils nicht in der Kommission vertreten sind usw. Somit wird das Parlament dann auch das einzige Organ sein, in dem alle Länder ständig vertreten sind und diese Vertretung auch dauernd geltend machen können (der europäische Rat z. B. tagt ja nur gelegentlich).
Viel wird vermutlich davon abhängen, ob es gelingt, bei den Ausführungserlassen (die ja noch nicht einmal im Entwurf existieren) endlich die "allen gemeinsamen Grundsätze" oder sogar ein einheitliches Wahlsystem einzuführen - das Inkrafttreten der neuen Verfassung könnte da ja ein wenig "Anschub" bewirken.
Ein ganz neues Instrument stellt ausserdem die Inititative dar, die 1 Million Bürger an die Kommission richten kann. Dies ist eher ein "weiches" Volksrecht, stellt aber meiner bescheidenen, unmassgeblichen Meinung nach einen wesentlichen Umbruch in der politischen Struktur der EU dar: Bisher liefen die Initiativen grundsätzlich von der Kommission nach unten, evtl. aus dem Ministerrat und selten von einer Regierung. Zudem war das gesamte System strikte repräsentativ ausgerichtet. Mit der Initiative erhalten nun die Bürger erstmals ein unmittelbares Mitwirkungsrecht und können der Kommission (von unten) eine Initiative aufzwingen, sich also doch immerhin unmittelbar Gehör verschaffen. Und im Unterschied zu einer blossen Petition muss eine Initiative im ordentlichen Verfahren behandelt werden.
Falls also die EU-Verfassung tatsächlich 2006 in Kraft tritt, dann gäbe es doch einiges an denkbaren und möglichen, vielleicht auch wahrscheinlichen Veränderungen. Der Stellenwert der Europawahl könnte sich also dann erheblich ändern.
Gewiss ist es vermessen, jetzt schon zu spekulieren, wie es kommen werde; doch immerhin sollte man wohl in den nächsten Jahren ein Auge auf diese Thematik werfen.
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Marc K.
Veröffentlicht am Freitag, 06. August 2004 - 18:58 Uhr:   

Philipp Wälchli,

allerdings wird die maximale Mandatszahl für ein Land auf 95 begrenzt. Zur Zeit hat Deutschland 99 und ist damit nach wie vor etwas unterrepräsentiert. Da gibt es also aus deutscher Sicht eine Verschlechterung. Dafür ist im Ministerrat (der immerhin bedeutender ist) das Prinzip der doppelten Mehrheit durchgesetzt (ein Land eine Stimme, gewichtet nach der Bevölkerung). Der deutsch-französische Vorschlag (doppelte Mehrheit sei 50% der Staaten die 60% der Bevölkerung vertreten) wurde leicht modifiziert angenommen (55% der Staaten (mindestens 15), die 65% der Bevölkerung repräsentieren (Übergansfristen und Sonderregelungen für fünf Jahre die Spanien und Polen besonderes Gewicht geben sowie ein höherer Schwellenwert bei der Innen- und Rechtspolitik). Trotz allem aus deutscher Sicht ein Erfolg. Dabei sollte man berücksichtigen, dass noch 2000 Frankreich die doppelte Mehrheit abgelehnt hat, weil durch sie natürlich Deutschland ein höheres Stimmgewicht bekommt als Frankreich.
Das dies im Prinzip (und auch tatsächlich) weitgehend durchgesetzt wurde das eben nur noch die Staatenmehrheit und die Bevölkerungszahl herangezogen werden und nicht mehr willkürlich festgelegte Stimmgewichte (Nizza priviligierte Polen und Spanien ganz eindeutig: sie bekamen beide 27 Stimmen und damit fast so viel wie die großen vier (je 29) obwohl sie nur knapp 40 Millionen Einwohner haben und Italien, Frankreich und GB je rund 60 Millionen und Deutschland immerhin sogar 82 Millionen).
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Thomas Frings
Veröffentlicht am Freitag, 03. September 2004 - 15:43 Uhr:   

@Marc K.

Es sind mindestens 6 und 96 MdEPs pro Land das muß nicht zwingend eine Verschlechterung für Deutschland sein- in den nächsten Jahren werden wahrscheinlich Bulgarien, Rumänien und Kroatien beitreten, wenn Deutschland danach noch 96 hat, hat es sogar leicht gewonnen, denn das Europaparlament ist auch 750 Mitglieder.

Im Großen und Ganzen kann man mit der Verfassung zufrieden sein. Der Begriff Verfassung ist sowieso irreführend, im Grunde ist es bloß ein neuer Vertrag, der die bisherigen zusammenfaßt und modifiziert. Die Bestimmungen im Teil III sind tatsächlich größtenteils aus dem EG-Vertrag abgeschrieben.


@Philipp Wälchli

"Somit wird das Parlament dann auch das einzige Organ sein, in dem alle Länder ständig vertreten sind und diese Vertretung auch dauernd geltend machen können (der europäische Rat z. B. tagt ja nur gelegentlich)."

Nein, im sehr häufig tagenden Ministerrat sind natürlich nach wie vor alle Länder vertreten. Ausschüsse gab es auch schon bisher- aber in der Praxis sind informelle Absprachen unter den Ländern viel wichtiger.

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