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Timon Gremmels
| Veröffentlicht am Montag, 25. Dezember 2000 - 18:45 Uhr: | |
Bei den letzten Wahlen zum StuPa der Philipps-Universität Marburg haben zwei Gruppen die exakt gleiche Stimmzahl errungen (siehe: http://www.asta-marburg.de). Wir mußten eine der Gruppen aus dem StuPa herauslosen, da meines Wissens Hare/Niemeyer keine Regelung trifft, was bei exakt gleicher Stimmzahl passiert. Nun klagt die unterlegene Gruppe gegen mich als studentischen Wahlleiter. Man hätte einer größeren Gruppe einen Sitz nehmen müssen. Wer liegt richtig? |
Martin Fehndrich
| Veröffentlicht am Dienstag, 26. Dezember 2000 - 17:43 Uhr: | |
Wie sieht denn die entsprechende Wahlordnung aus. In der Regel stehen dort Klauseln wie im Bundeswahlgesetz: Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das vom Bundeswahlleiter zu ziehende Los. Wenn die größere Gruppe einen größeren Bruchteil hat, kann man ihr kaum den Sitz streitig machen. |
Stefan Mueller
| Veröffentlicht am Freitag, 12. Januar 2001 - 20:45 Uhr: | |
Da stimme ich Martin zu. Bei einer der letzten StuPa-Wahlen hatten wir ebenfalls das Problem, dass zwei Listen exakt die gleiche Bruchzahl hatten (bei unterschiedlicher Stimmenzahl). Bei uns wurde daraufhin auch gelost. Abgesehen davon finde ich, dass eine Klage wegen eines Sitzes in einem StuPa laecherlich ist. Ich bin mir sicher, dass die Liste damit nicht durchkommt. Das allerdings nur, wenn ihr das Losverfahren in der Wahlordnung stehen habt. Falls das nicht der Fall sein sollte, hat das Rektorat bei euch geschlampt, denn die muessen so eine Regelung ueberpruefen, bevor eine Wahlordnung veroeffentlicht werden kann. |
Martin Fehndrich
| Veröffentlicht am Sonntag, 14. Januar 2001 - 15:09 Uhr: | |
Um Losverfahren unwahrscheinlicher zu machen, könnte man auch hier Regelungen treffen. Also z.B. der größeren/kleineren Liste, einer größeren Höchstzahl den Sitz zuordnen oder bei offenen Listen mit Personenwahl, dem Kandidaten mit den meisten Personenstimmen. |
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