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Wie groß darf eine Wahlzelle sein?

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Theo Jansen
Veröffentlicht am Samstag, 17. Juli 2004 - 22:33 Uhr:   

Bei der Europawahl 2004 stand in meinem Wahllokal die Wahlmaschine in einer offenen Schulaula. Im Rücken der Wähler befand sich eine Tribüne, ein Balkon, das Fenster des Hausmeisterbüros und mehrere Klassenzimmertüren. Als ich das beim Wahlvorstand beanstandete, sagte man mir, daß die Alarmanlage eingeschaltet sei und niemand den Wahlvorgang beobachten könne. Da man mich damit nicht zufrieden stellen konnte, sandte ich ein Schreiben an die Landeswahlleiterin-NRW, das Ergebnis war in etwa das Gleiche.
Da man heute eine Fliegenschiss an der Wand nicht mehr von einer Kamera unterscheiden kann, halte ich diesen Standort für eine Wahlmaschine für absolut ungeeignet.
Wie seht Ihr das?
Wer ist zuständig?

Viele Grüße
Theo Jansen
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c07
Veröffentlicht am Sonntag, 18. Juli 2004 - 22:30 Uhr:   

Wahrscheinlich muss man da die Örtlichkeiten näher kennen, um das beurteilen zu können, außerdem auch die Art der Wahlmaschine.

Wenn dir an einer genaueren Überprüfung gelegen ist, ist es vielleicht erwägenswert, formal die Gültigkeit der Wahl anzufechten. Dafür ist zunächst der Bundestag zuständig; Zeit hast du bis zum 13. August.
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Theo Jansen
Veröffentlicht am Mittwoch, 21. Juli 2004 - 21:15 Uhr:   

Danke für die schnelle Antwort, aber ich will ja nicht gleich den Aufstand proben. Ich dachte mehr an eine Schiedsstelle, Ombutsmann, Petitionsausschuß, Bundesverband der Stimmzettelausfüller oder so was in der Art.
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c07
Veröffentlicht am Donnerstag, 22. Juli 2004 - 09:10 Uhr:   

Wobei der Wahlprüfungsausschuss durchaus gewisse Ähnlichkeit mit dem Petitionsausschuss hat.

Wenn es dir einfach drum geht, dass die Platzierung der Wahlmaschine künftig günstiger ist, dürfte der beste Adressat allerdings in der Mitte zwischen Wahlvorstand und Landeswahlleiterin zu finden sein, nämlich im Wahlamt deiner Gemeinde. U.U. kommt auch noch der Kreiswahlleiter in Frage.

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