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Beitrag |

H. Kohlmeyer
| | Veröffentlicht am Freitag, 15. Dezember 2000 - 11:45 Uhr: | |
Kann mir irgendjemand den genauen Wahltermin im Herbst 2001 benennen? Danke! |

Martin Fehndrich
| | Veröffentlicht am Freitag, 15. Dezember 2000 - 12:35 Uhr: | |
Die nächste Kommunalwahl in Niedersachsen ist am 9. September 2001. |

Lebowski
| | Veröffentlicht am Montag, 07. Mai 2001 - 22:52 Uhr: | |
Kann mir bitte jemand sagen, ob man mich dazu zwingen kann bei der Komunalwahl ein Wahllokal zu betreuen? Also wenn ich in ein Wahlehrenamt "berufen" worden bin! Gibt es dafür eine gesetzliche Grundlage? |

Wilko Zicht
| | Veröffentlicht am Dienstag, 08. Mai 2001 - 00:08 Uhr: | |
Ja, § 13 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes. Eine solche Regelung gibt es in allen anderen Wahlgesetzen auch, weil man ja schlecht die Wahl absagen kann, wenn sich nicht genügend Leute freiwillig melden. Allerdings sieht § 13 Abs. 3 NdsKWG vor: "Die Übernahme eines Wahlehrenamtes darf aus wichtigem Grund abgelehnt werden. Insbesondere dürfen die Berufung zu einem Wahlehrenamt ablehnen: 1. die Mitglieder Bundestags und der Landesregierung sowie des Landtags und der Landesregierung, 2. die im öffentlichen Dienst Beschäftigten, die amtlich mit der Vorbereitung und Durchführung der Wahl oder mit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe und Sicherheit betraut sind, 3. Wahlberechtigte, die das 63. Lebensjahr vollendet haben, 4. Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, daß ihnen die Fürsorge für ihre Familie die Ausübung des Amtes in besonderem Maße erschwert, 5. Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, daß sie aus dringendem beruflichem Grund oder durch Krankheit oder durch Gebrechen verhindert sind, das Amt ordnungsmäßig zu führen, 6. Wahlberechtigte, die sich am Wahltage aus zwingenden Gründen außerhalb ihres Wohnortes aufhalten." |
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