Themen Themen Profil Profil Hilfe/Anleitungen Hilfe Teilnehmerliste Teilnehmerliste [Wahlrecht.de Startseite]
Suche Letzte 1|3|7 Tage Suche Suche Verzeichnis Verzeichnis  

Baden-Württemberg: Unechte Teilortswa...

Wahlrecht.de Forum » Wahlsysteme und Wahlverfahren » Kommunalwahlen in Deutschland » Baden-Württemberg » Baden-Württemberg: Unechte Teilortswahl « Zurück Weiter »

  ClosedGeschlossen: Keine neuen Themen Letzter Autor Beiträge Seiten Letzter Beitrag
Archiv bis 14. August 2004Martin Fehndrich41 14.08.04, 17:15h 
  ClosedGeschlossen: Keine neuen Themen        

Autor Beitrag
 Link zu diesem Beitrag

ich
Veröffentlicht am Samstag, 14. August 2004 - 18:21 Uhr:   

Ich frage mich, warum man überhaupt eine Teilortswahl (ob echt oder unecht) machen soll. In einer Gemeinde sollte eigentlich jeder Mandatsträger für die Gesamtbevölkerung sprechen können und nicht nur für einen Teilort. Ich halte es nachgerade für kontraproduktiv, kleine Volkstribune für einzelne Teilorte herauszubilden, da dieses eher die partikularistischen Argumente stärken und so die Entwicklung der Gesamtgemeinde schwächen wird.
 Link zu diesem Beitrag

Martin Fehndrich
Veröffentlicht am Samstag, 14. August 2004 - 22:35 Uhr:   

@ich
>kleine Volkstribune für einzelne Teilorte

Dies wird durch die unechte Teilortswahl gerade nicht geleistet, da alle Wähler der Gemeinde gleichermaßen in allen Teilorten wählen können. Die Gefahr ist da schon höher, daß ein Kandidat gewählt wird, der im Teilort selbst gar nicht gewählt wurde und ihn daher auch nur schwer repräsentieren kann.
 Link zu diesem Beitrag

c07
Veröffentlicht am Samstag, 14. August 2004 - 23:13 Uhr:   

Martin:
> Die UTW garantiert halt einem Teilort einen Sitz für irgendeinen ihrer
> Kandidaten, der von irgendwelchen Wählern der Gesamtgemeinde bestimmt wird.

Das Prinzip ist der biproportionalen Methode nicht ganz unähnlich. Ich würd sagen, dass das hier ein geeigneter Anwendungsfall ist. Aus Sicht des Wählers braucht sich dabei gar nichts zu ändern. Die Frage ist nur, was man bei Unlösbarkeit macht, die hier nicht ganz ausgeschlossen ist.

Es wär auch möglich, generell ein paar Ausgleichssitze zu reservieren, selbst wenn es gar keinen Überhang gibt. Dann wird zumindest die Größe des Gemeinderats berechenbarer. Wenn man sich dabei an der Sollgröße orientiert, bleibt allerdings etwas weniger für die Teilorte übrig, was die Problematik von kleinen Teilorten verstärkt.
 Link zu diesem Beitrag

Mörsberg
Veröffentlicht am Montag, 16. August 2004 - 12:28 Uhr:   

@c07:
> Das Prinzip ist der biproportionalen Methode nicht ganz unähnlich.
> Ich würd sagen, dass das hier ein geeigneter Anwendungsfall ist.
> Aus Sicht des Wählers braucht sich dabei gar nichts zu ändern.
Auf die Idee bin ich auch schon mal kurz gekommen, wobei die mögliche Teil-Fremdbestimmtheit bei Pukelsheim ursprünglich nicht vorgesehen war.

> Die Frage ist nur, was man bei Unlösbarkeit macht, die hier nicht
> ganz ausgeschlossen ist.
Da fielen mir zwei Modifikationen ein. Entweder man lässt Auswärtskandidaturen zu, dann würde man aber eine wesentliche Intention verfehlen. Oder man lässt ab einer bestimmten Grenze der Extremität, ausgedrückt als Verzerrungsfaktor, Sitze unbesetzt. (Mit ein paar Beispielen für Unlösbarkeit könnte man vielleicht sehen, auf welche Fälle man aufpassen müsste).

> Es wär auch möglich, generell ein paar Ausgleichssitze zu
> reservieren, selbst wenn es gar keinen Überhang gibt. Dann wird
> zumindest die Größe des Gemeinderats berechenbarer. Wenn man sich
> dabei an der Sollgröße orientiert, bleibt allerdings etwas weniger
> für die Teilorte übrig, was die Problematik von kleinen Teilorten
> verstärkt.
Man könnte die Aufteilung der garantierten Sitze nach Adams vornehmen, um gegenzusteuern. Andererseits reicht eine Teilortsmindestgröße wahrscheinlich aus, um den Überhang auf ein erträgliches Maß zu begrenzen.

@Martin:
> Dies wird durch die unechte Teilortswahl gerade nicht geleistet,
> da alle Wähler der Gemeinde gleichermaßen in allen Teilorten
> wählen können. Die Gefahr ist da schon höher, daß ein Kandidat
> gewählt wird, der im Teilort selbst gar nicht gewählt wurde und
> ihn daher auch nur schwer repräsentieren kann.
In kleineren Orten kann es sich ein vorwiegend durch auswärtige Stimmen gewählter Kandidat faktisch kaum leisten, die Anliegen der eigenen Einwohner (die ihn mehrheitlich nicht gewählt haben) zu ignorieren. Jedenfalls würde das, wenn es offensichtlich geschähe, von der Dorfgemeinschaft mit einer gewissen gesellschaftlichen Ächtung sanktioniert, was keiner gerne in Kauf nimmt. Man sollte die Sozialkontrolle in kleinen Dörfern da nicht unterschätzen. Den meisten kommunalpolitisch interessierten Dorfbewohnern kommt es hauptsächlich darauf an, dass ihr Gemeinderatsmitglied seine kommunikative Funktion angemessen wahrnimmt. Solange er das tut, darf er auch in der SPD oder einer anderen Kleinpartei sein.
 Link zu diesem Beitrag

c07
Veröffentlicht am Montag, 16. August 2004 - 14:30 Uhr:   

Mörsberg:
> wobei die mögliche Teil-Fremdbestimmtheit bei Pukelsheim ursprünglich
> nicht vorgesehen war.

Lässt sich aber problemlos entsprechend abwandeln. Ich hab drauf angespielt, dass die biproportionale Methode faktisch Stimmen von einem Wahlkreis zum anderen transferiert, wenn es zur Lösung notwendig ist.

> Oder man lässt ab einer bestimmten Grenze der Extremität, ausgedrückt
> als Verzerrungsfaktor, Sitze unbesetzt.

Wahrscheinlich ist es tatsächlich die einfachste und auch sinnvollste Lösung, Sitze unbesetzt zu lassen. Unlösbarkeit gibt es (ausschließlich?), wenn einer Partei oder einer Menge von Parteien mehr Sitze zustehen als den Wahlkreisen, in denen sie überhaupt angetreten sind, insgesamt.
 Link zu diesem Beitrag

Philipp Wälchli
Veröffentlicht am Montag, 16. August 2004 - 15:19 Uhr:   

UTW mit etwas grösseren Orten auch in Bern. Aus der Kantonsverfassung:
"Art. 85
Wahl und Amtsdauer

1 Die Mitglieder des Regierungsrates werden gleichzeitig mit der ordentlichen Gesamterneuerung des Grossen Rates und für dieselbe Amtsdauer im Mehrheitswahlverfahren gewählt.

2 Für die Wahl bildet das ganze Kantonsgebiet einen einzigen Wahlkreis.

3 Unter Vorbehalt des dem Berner Jura garantierten Sitzes sind in den Regierungsrat gewählt:

a.
im ersten Wahlgang in der Reihenfolge der Stimmenzahl diejenigen, die das absolute Mehr der gültigen Stimmen auf sich vereinigen;

b.
im zweiten Wahlgang diejenigen mit der höchsten Stimmenzahl.

4 Die von den Kandidatinnen und Kandidaten des Berner Jura erzielten Stimmen werden für den Gesamtkanton und für den Berner Jura getrennt ermittelt. Massgebend für die Zuteilung des dem Berner Jura vorbehaltenen Sitzes ist das höchste geometrische Mittel der beiden Ergebnisse. Für die Wahl im ersten Wahlgang ist gleichzeitig die absolute Mehrheit der Stimmen des Gesamtkantons erforderlich."
 Link zu diesem Beitrag

Mörsberg
Veröffentlicht am Montag, 16. August 2004 - 15:29 Uhr:   

> Unlösbarkeit gibt es (ausschließlich?), wenn einer Partei oder
> einer Menge von Parteien mehr Sitze zustehen als den Wahlkreisen,
> in denen sie überhaupt angetreten sind, insgesamt.
Da würd ich doch sagen, da ist die Partei selbst schuld, wenn sie nicht flächendeckend vertreten ist. Abgesehen davon ist der Fall halt echt nicht wahrscheinlich.
Für Hechingen hab ich das grad mal durchgerechnet. In der derzeitigen Aufteilung müsste natürlich der Hauptort die größten Verschiebungen auf sich nehmen. Die CDU verliert je einen Sitz an SPD und FDP, die resultierende Verteilung wär also 4-5-5-2, wobei die CDU mit 30291 Stimmen einen Sitz weniger bekäme als die SPD mit 22236. In den anderen Teilorten verschiebt sich nur noch in Weilheim der Sitz von der CDU zur FWV, der Beurener Sitz geht natürlich so erst recht an die SPD. Die Abweichungen der spezifischen Divisoren wären bereits erheblich, zwischen 83 (Hauptort) und 37 (Schlatt) bzw. zwischen 82 (CDU) und 55 (FDP).
Führt man zusätzlich noch die Mindestgröße ein und teilt das Stadtgebiet so ein wie ich das vor ein paar Tagen beschrieben hab, dann müsste man nur einen Sitz im Hauptort von der CDU zur SPD verlagern.
Auch für Pliezhausen (das war mein erstes Beispiel) würde der Hauptort das Überhangmandat auffangen und dort einen Sitz von der FWV zu den Grünen verschieben. Zum Ausgleich verlieren diese im Teilort Dörnach (das war der mit dem d'Hondt-Grenzfall) dank Standardrundung einen Sitz an die CDU.
Morgen werd ich vielleicht dazu kommen, das für ein paar andere Extremfälle (Balingen, Ellwangen, Efringen-Kirchen, Salem usw.) auch noch durchzurechnen.
 Link zu diesem Beitrag

ich
Veröffentlicht am Dienstag, 17. August 2004 - 16:10 Uhr:   

@ Mörsberg

Warum kann man nicht einfach alle Kandidaten in einem Abwasch aus freien Listen wählen, ohne irgendwelche Teilorte? Dann kann auch jeder der es will Kandidaten aus seiner Straße oder so wählen und es gibt kein Problem mit Ausgleichsmandaten. Ich verstehe einfach grundsätzlich nicht, warum in einer Gemeinde (wir reden nicht von der Bundesrepublik, wo es für einen Flesnburger vielleicht ein Problem wäre, wenn alle 598 MdBs aus Garmisch-Partenkirchen kämen) überhaupt eine Mindestquote für Einzelgebiete geben muß. Ich halte einen Kandidaten oder eine Liste deren Programm für die gesamte Gemeinde mir gefällt, auch wenn er am anderen Ende des Ortes (oder im eingemeindeten Nachbardorf) wohnt für besser, als einen Kandidaten aus meinem Teilort, der irgendwelchen Müll fordert. Falls alle Kandidaten (verschiedener Listen) aus meinem Teilort Positionen vertreten, die ich ablehne, möchte ich mit meiner Stimme für andere Kandidaten gerne die Chancen dafür erhöhen können, daß überhaupt kein Mandatsträger aus meinem Teilort kommt. Das kann ich aber nicht, wenn Mindestsitze garantiert sind.
 Link zu diesem Beitrag

Mörsberg
Veröffentlicht am Dienstag, 17. August 2004 - 16:31 Uhr:   

Und noch zwei Fälle mit verschiedenen Varianten durchgerechnet:

1. Balingen (Zollernalb)
Sollgröße 33 Sitze, 11 TO, Sitzverteilung 14-2-2-1-5-1-2-1-1-3-1. Größere Abweichung vom Idealanspruch bei Frommern (5 Sitze für 6,07) und Weilstetten (3 für 3,56). Sechs kandidierende Listen: CDU, SPD, FW, Frauen, FDP, IKB.
a) derzeitiges System:
Sitze im ersten Verfahren 17-8-3-1-2-2, damit Überhang für die CDU, Endstand nach Ausgleich 17-11-7-5-4-4. 48 Sitze, 15 über Sollgröße. Übrigens mal wieder ein schöner Fall von "Fremdbestimmung" (TO 7 Ostdorf/FDP)
b) wie bisher, bloß mit Sainte-Laguë statt d'Hondt:
Erstes Verfahren 14-8-4-3-2-2, Überhang der CDU wird ausgeglichen zu 14-9-6-4-4-4. 41 Sitze, 8 über Sollgröße.
(Von den hybriden Verfahren schafft nur die Kombination UV Sainte-Laguë / OV d'Hondt einen Vorteil von 3 Sitzen weniger.)
c) TO-Mindestgröße 3 Sitze, d'Hondt:
Einteilung: A Balingen 14, B Engstlatt/Heselwangen/Ostdorf 4, C Endingen/Erzingen/Roßwangen 4, D Frommern/Streichen/Zillhausen 7, E Weilstetten 4. Es sind hier auch andere nicht ganz sinnlose Varianten möglich. Erstes Verfahren 13-9-5-2-2-2. CDU-Überhang wird ausgeglichen zu 13-9-5-4-3-3. 37 Sitze, 4 über Sollgröße.
d) wie c), Sainte-Laguë:
Erstes Verfahren 10-8-6-3-3-3. Überhang jetzt durch die Freien Wähler, Ausgleich auf 13-9-6-4-3-3. 38 Sitze, 5 über Sollgröße. Die Gefahren der Sainte-Laguë-Anwendung im ersten Verfahren sind deutlich erkennbar.
e) biproportionale Methode mit der derzeit angewandten Sollverteilung der Sitze: Natürlich kein Überhang, die Lösung ist relativ unkritisch. Sainte-Laguë-Mandatsverteilung 11-7-5-4-3-3. Gegenüber der reinen Sainte-Laguë-Unterverteilung wie in b) ergäben sich folgende Verschiebungen: 1 Balingen - CDU und SPD je ein Sitz weniger, FW und Frauen je ein Sitz mehr. 5 Frommern - ein Sitz von der CDU zur IKB. 11 Zillhausen - das Mandat geht an die SPD statt an die CDU. Spannweite der Divisoren: 141 (CDU) bis 56 (Frauen) bzw. 120 (Balingen) bis 43 (Zillhausen).

Verglichen mit der derzeitigen Regelung stellt hier also alles von b) bis e) eine Verbesserung dar, wobei b) weniger effizient ist als der Rest.
 Link zu diesem Beitrag

Mörsberg
Veröffentlicht am Dienstag, 17. August 2004 - 16:58 Uhr:   

Der zweite mit verschiedenen Varianten durchgerechnete Fall ist ein besonders erfrischender. Ausnahmsweise haben wir keinen großen Hauptort mit vielen kleinen Teilorten, sondern ein noch viel diffizileres Konglomerat mit insgesamt 11206 Einwohnern.

1. Salem (Bodenseekreis)
Sollgröße 22 Sitze (erlaubt wären bis zu 26), 11 TO, Sitzverteilung 2-5-4-1-1-1-1-2-1-3. Abweichung über +/-0,5 vom Idealanspruch bei Mimmenhausen (5 Sitze für 5,73), Neufrach (4 für 4,61) und Rickenbach (1 für 0,41). Fünf kandidierende Listen: CDU, FWV, UWG (dahinter verbergen sich die Grünen), FDP, SPD.
a) derzeitiges System:
Sitze im ersten Verfahren 11-10-1-0-0, damit Überhang für die FWV und die CDU, wobei die FWV den niedrigeren Anspruch einbringt. Endstand nach Ausgleich 11-10-4-1-1. 27 Sitze, 5 über Sollgröße. Geht also an sich noch, aber das muss nicht immer so sein, zumal es einige d'Hondt-Grenzfälle gab.
b) wie bisher, bloß mit Sainte-Laguë statt d'Hondt:
Erstes Verfahren 10-9-3-0-0, Überhang der FWV wird ausgeglichen zu 10-9-4-1-1. 25 Sitze, 3 über Sollgröße.
c) TO-Mindestgröße 3 Sitze, d'Hondt:
Einteilung: A Rickenbach/Salem/Tüfingen 3, B Mimmenhausen 6, C Neufrach 5, D Buggensegel/Grasbeuren/Mittel- und Oberstenweiler 3, E Beuren/Weildorf 5. Erstes Verfahren 11-9-2-0-0. CDU-Überhang wird ausgeglichen zu 11-9-4-1-1. 26 Sitze, 4 über Sollgröße.
d) wie c), Sainte-Laguë:
Erstes Verfahren 10-8-4-0-0. CDU-Überhang wird ausgeglichen zu 10-8-4-1-1. 24 Sitze, 2 über Sollgröße. Die Ausgleichssitze für FDP und SPD lassen sich in keinem der bisherigen Verfahren vermeiden, da sind gemeindeweite 4,4% einfach zu wenig.
e) biproportionale Methode mit der derzeit angewandten Sollverteilung der Sitze: Kein Überhang, gemessen an den Zahlen etwas angespanntere Lösung als in Balingen. Sainte-Laguë-Mandatsverteilung 9-8-3-1-1. Gegenüber der reinen Sainte-Laguë-Unterverteilung wie in b) ergäben sich folgende Verschiebungen: 1 Salem - FWV-Sitz zur FDP. 3 Neufrach - ein FWV-Sitz zur SPD. 7 Rickenbach - Sitz geht an FWV statt CDU. Spannweite der Divisoren: 76,5 (CDU) bis 32 (FDP) bzw. 96 (Salem) bis 37,65 (Rickenbach).

Die Unterschiede verschwimmen hier. Wer unbedingt jeglichen Überhang ausschließen möchte, muss natürlich die biproportionale Methode nehmen. Wem die Ergebnisse dabei zu komisch werden, der muss sich eben entscheiden, welche Übel er stattdessen in Kauf nehmen möchte. Eine für alle erdenklichen Fälle schöne Lösung wirds halt nicht geben.
 Link zu diesem Beitrag

Thomas Frings
Veröffentlicht am Dienstag, 17. August 2004 - 17:35 Uhr:   

@ich
"Ich verstehe einfach grundsätzlich nicht, warum in einer Gemeinde (wir reden nicht von der Bundesrepublik, wo es für einen Flesnburger vielleicht ein Problem wäre, wenn alle 598 MdBs aus Garmisch-Partenkirchen kämen) überhaupt eine Mindestquote für Einzelgebiete geben muß."

Ich auch nicht. Sinnvoll kann ich mir "unechte" Wahlen eigentlich nur in Ländern mit schweren ethnischen oder religiösen Spannungen vorstellen (z.B. in Bosnien), um gemäßigte Kräfte zu stärken. So etwas wird im Libanon beispielsweise mit einer Art unechten Konfessionsgruppenwahl praktiziert. Das hat zwar 17 Jahre Bürgerkrieg auch nicht verhindert, aber es wäre auch naiv zu meinen, man könne die Welt über's verbessern.
 Link zu diesem Beitrag

Martin Fehndrich
Veröffentlicht am Mittwoch, 18. August 2004 - 09:57 Uhr:   

@Philipp Wälchli

Das scheint ein Grenzfall zu sein, dem Teilort werden Sitze garantiert, dem "Hauptort" nicht. Etwas ähnliches gibt es bei Betriebsratswahlen in Deutschland mit der anteilmäßigen Berücksichtigung des Minderheitengeschlechts.
 Link zu diesem Beitrag

Mörsberg
Veröffentlicht am Mittwoch, 18. August 2004 - 12:46 Uhr:   

Ja denn, wozu braucht man so komplizierte Verfahren wie die Unechte Teilortswahl?

Alle, die selbst schon längere Zeit in einem kleinen Ort gewohnt haben - und sei es einem kleineren Teilort einer Stadt - werden das, was ich weiter oben mal als "kommunikative Funktion" beschrieben habe, ohne weitere Erklärung nachvollziehen können. Für die anderen: Neben Kirche, freiwilliger Feuerwehr, Dorffest, Fußballverein (Kreisliga B), Ortsgruppe des Albvereins, Dorfgasthaus und der Teilnahme am Wettbewerb "Unser Dorf soll schöner werden" zählen auch die in Unechter Teilortswahl gewählten Gemeinderäte zu den vielen Kleinigkeiten, die erst in der Summe einem kleineren Ort seine eigene Identität garantieren. Das führt nicht nur zu höherer Akzeptanz von Gemeindegebietsreformen, sondern schafft auch die Basis für eine funktionierende Gesellschaft, die auf einem vielfältigen Nebeneinander aus städtischer und dörflicher Kultur beruht. Wie man an obiger Aufzählung ermessen kann, ist diese Vorstellung natürlich eher unmodern, weswegen es Manchem auch schick erscheint, einzelne Elemente dieser dörflichen Vielfalt in Frage zu stellen. Selbstverständlich lässt sich ein intaktes Dorfleben auch ohne Unechte Teilortswahl vorstellen und es gibt genügend Beispiele dafür, bloß wird das dann meistens durch irgendwas anderes kompensiert.

(Ich hätte nicht gedacht, die Unechte Teilortswahl mal so vehement zu verteidigen, aber manchmal ist es einfach nötig, gewisse Dingen den Leuten ganz genau zu erklären, die ohne Ortskenntnis erstmal alles abschaffen wollen, was Arbeit macht.)
 Link zu diesem Beitrag

ich
Veröffentlicht am Mittwoch, 18. August 2004 - 16:58 Uhr:   

@ Mörsberg

Ich wohne auch in einem Ort, der durch Eingemeindungen verschiedener Orte entstanden ist. Aber es ist überhaupt kein Problem, sich auch durch Vertreter anderer Straßenzüge vertreten zu lassen. Wenn in einer Gemeinde die Interessen so divergieren, daß die Bewohner Menschen gleicher politischer Überzeugung aus anderen Ortsteilen weniger zutrauen als Menschen anderer politischer Überzeugung aus dem eigenen Kaff, dann sollte man eher überlegen, ob nicht die Zusammenlegung der Gemeinden ein Fehler war und rückgängig gemacht werden sollte, als Reservate für einzelne Ortsteile zu schaffen.
 Link zu diesem Beitrag

c07
Veröffentlicht am Mittwoch, 18. August 2004 - 17:36 Uhr:   

Man muss ja nicht gleich Teilorte aus Gemeinden ausgliedern. Es würd schon reichen, sie tatsächlich zu eigenen Wahlgebieten zu machen. Die unechte Teilortswahl tritt ja eigentlich gerade an, die beschriebene Idylle zu zerstören, indem die eigene Identität durch teilweise Fremdbestimmung untergraben wird. Ihr Vorteil ist eben diese subtile Wirkung, die ein Einheitswahlkreis nie entfalten könnte.
 Link zu diesem Beitrag

Thomas Frings
Veröffentlicht am Mittwoch, 18. August 2004 - 18:13 Uhr:   

@Mörsberg
"Neben Kirche, freiwilliger Feuerwehr, Dorffest, Fußballverein (Kreisliga B), Ortsgruppe des Albvereins, Dorfgasthaus und der Teilnahme am Wettbewerb "Unser Dorf soll schöner werden" zählen auch die in Unechter Teilortswahl gewählten Gemeinderäte zu den vielen Kleinigkeiten, die erst in der Summe einem kleineren Ort seine eigene Identität garantieren."

Das läßt sich auch ohne UTW garantieren. Wenn ein Dorf, oder auch nur das halbe, unbedingt jemanden im Gemeinderat sehen will, kommt der auch locker rein, wenn es sich nicht gerade um einen Weiler mit 70 Einwohnern handelt. In einem solchen habe ich mal ein paar Monate im Schwabenländle gewohnt. Und ich hatte wirklich nicht das Gefühl, daß sich Schwaben sonderlich für Politik interessieren, auch nicht für Kommunalpolitik.
 Link zu diesem Beitrag

Mörsberg
Veröffentlicht am Donnerstag, 19. August 2004 - 14:26 Uhr:   

Ich hab noch einen Fall gefunden, in der eine Gemeinde ihre Teilorte aus freien Stücken zu Einheiten sinnvoller Größe zusammengefasst hat. In Münsingen, das aus nicht weniger als vierzehn Teilgemeinden besteht, wurden die kleineren zu jeweils mehreren in UTW-Wahlkreise so zusammengefasst, dass davon insgesamt nur noch vier bestehen, mit der Sollverteilung 9-5-4-4. Dass es dennoch drei Mehrsitze gibt, ist sogar zu verschmerzen, da der mögliche Spielraum von bis zu 26 Sitzen Sollstärke nicht voll ausgeschöpft wurde. Der Überhang wurde von der LB als kleinster von vier fast gleichstarken Listen verursacht, weil für die in einem der Viererwahlkreise ein FDP-Landtagsabgeordneter kräftig Stimmen sammelte. Umgekehrt ging die insgesamt stärkste SPD im Sieben-Teilorte-Vier-Sitze-WK 003 leer aus (für Genießer: die ausgeschriebenen Namen der Dörfer dort lauten Apfelstetten, Buttenhausen, Hundersingen, Bichishausen, Gundelfingen, Dürrenstetten, Bremelau).
 Link zu diesem Beitrag

Thomas Frings
Veröffentlicht am Freitag, 20. August 2004 - 12:30 Uhr:   

Zu bedenken ist aber, daß es oft schwierig ist, halbwegs gleich große und auch noch halbwegs sinnvolle UTW-Wahlkreise zu bilden.
 Link zu diesem Beitrag

Mörsberg
Veröffentlicht am Freitag, 20. August 2004 - 13:16 Uhr:   

Gib mir mal ein paar schwer lösbare Fälle, dann entwerf ich gern Lösungsvorschläge dafür (wenn ich selbst keine Ortskenntnis hab, mach ich das auf TK50-Basis, eigene Ortkenntnis hab ich im südlichen Württemberg ungefähr bis zur Sprachgrenze).
Die Gliederung in Münsingen ist sehr einleuchtend, abgesehen davon, dass Bremelau eigentlich nirgends so richtig dazupasst, aber das kommt schon noch hin. "Meine" Einteilungen für Balingen und Salem halte ich auch für höchst unproblematisch, nur in Hechingen könnte man ein wenig drüber streiten (Weilheim, Boll).
 Link zu diesem Beitrag

Mitdenker
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 26. Januar 2009 - 17:58 Uhr:   

Die Zahl der Gemeinden die mit der Unechten Teilortswahl arbeiten sinkt von Wahl zu Wahl. Wäre es nicht sinnvoll, wenn der Landesinnenminister an jede Gemeinde mit der Unechten Teilortswahl, einen standadisierten Fragebogen sendet. Man sollte dieses Wahlsystem auswerten und überarbeiten. Man sollte z. B. in einer Gemeinde, in der es sinnvoll ist, jeweils mehrere 1 er Wahlkreise zu größeren Wahlkreisen zusammenlegen. Dann könnte die Orte einen freiwilligen Proporz üben.

Ich habe einiges, in verschiedenen Quellen, gefunden.
Die Zahlen für 1979 und 2004 sind mir unklar.

1974: 715
1979: ?
1984: 693
1989: 680
1994: 638
1999: 596
2004: 528 bis 538 (~ 48 % der 1 108 Gemeinden)

Quellen
1974 und 1994
http://www.landtag-bw.de/wp12/drucksachen/3000/12_3743_d.pdf
1984, 1989 und 1994
http://www.buergerimstaat.de/3_99/zivil9.htm
1989 und 2004
http://www.freie-waehler-nok.de/nok.de/content_management_page_2848.html
1999
http://www.jb-cdu.de/wahlinfo.htm
 Link zu diesem Beitrag

Karle
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 18. Juni 2014 - 17:16 Uhr:   

Ist die Unechte Teilortswahl nicht in gewisser weiße rechtswidrig, da sie einem der fünf Grundsätze unserer Wahlen widerspricht? Da die Stimmen der Bürger nicht gleichgewichtend sind. Sprich es wird der Voraussetzung "gleich" widersprochen.
 Link zu diesem Beitrag

Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 18. Juni 2014 - 18:07 Uhr:   

 Link zu diesem Beitrag

Karle
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 18. Juni 2014 - 18:34 Uhr:   

Die Verteilung bei Überhang. Da bei der unechten Teilortswahl zahlreiche Ausgleichsmandate möglich sind. Wähle ich nun eine Partei, welche zahlreiche Ausgleichsmandate erhält, so ist meine Stimme am Schluss "mehr Wert" - da im Endeffekt mehr Abgeordnete entsandt werden als der Partei zustehen - als die einer Person, welche eine Partei mit wenigen bis gar keinen Ausgleichsmandaten gewählt hat. Die Voraussetzung "gleich" ist also nicht mehr gegeben.
 Link zu diesem Beitrag

Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 18. Juni 2014 - 19:12 Uhr:   

Beitrag verfassen
Beitrag:
Fett Kursiv Unterstrichen Erstelle Link Clipart einfügen

Benutzername: Hinweis:
Dies ist ein geschützter Bereich, in dem ausschliesslich registrierte Benutzer Beiträge veröffentlichen können.
Kennwort:
Optionen: HTML-Code anzeigen
URLs innerhalb des Beitrags aktivieren
Auswahl:

Admin Admin Logout Logout   Vorige Seite Vorige Seite Nächste Seite Nächste Seite