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Frank Roller
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 09. Juni 2004 - 08:13 Uhr: | |
Guten Tag, bevor ich nun am Sonntag wählen gehe, möchte ich noch eine grundsätzlich Frage stellen. Ich wähle in einer Stadt mit mehreren Gemeinden. Im Wahlzettel steht, daß man für jede Gemeinde nicht mehr Kandidaten wählen darf, als daß diese für den Stadtrat vorgesehen sind. Sprich: 8 Personen für Gemeinde A, 9 Personen für Gemeinde B und 2 Personen für Gemeinde C. Ich habe nun 20 Stimmen zur Verfügung und kann max 3 Stimmen pro Kandidat vergeben. Kann ich nun die 20 Stimmen alle für "meine" Gemeinde verwenden oder muß ich auch die Kandiate der anderen Gemeinden wählen ? Ich hoffe, ich habe meine Frage so gestellt, daß sie verstanden wird. Grüße und noch einen schönen Tag. Frank Roller |

Martin Fehndrich
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 09. Juni 2004 - 09:02 Uhr: | |
Ich vermute mal es geht um die Kommunalwahl in Baden-Württemberg, mit unechter Teilortswahl. Ob alle 20 Stimmen in einer Gemeinde vergeben werden können, hängt davon ab, wieviele Sitze in dieser Gemeinde zu vergeben sind. Wenn es weniger als 7 sind, nein, denn dann kann man maximal 6 Kandidaten mit 3 Stimmen wählen. |

iwiwiwm
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 09. Juni 2004 - 13:59 Uhr: | |
>Sprich: 8 Personen für Gemeinde A, 9 Personen für Gemeinde B und 2 >Personen für Gemeinde C. Ich habe nun 20 Stimmen zur Verfügung und kann >max 3 Stimmen pro Kandidat vergeben. Wenn im Gemeinde A 8, in B 9 und in C 2 Sitze zu vergeben sind, kannst Du nicht 20 Stimmen zu vergeben haben, sondern nur 19, weil Du soviele Stimmen hast wie Gemeinderäte zu wählen sind. Gehen wir mal von 19 Stimmen aus. Wenn Du in Gemeinde A wohnst, kannst Du dort alle 19 Stimmen vergeben, zum Beispiel sechs Kandidaten á drei Stimmen und einer mit einer Stimme, oder anderes; aber maximal acht verschiedene Leute. In Gemeinde B: auch möglich, hier halt maximal neuen verschiedene Leute. In Gemeinde C ist das nicht möglich. Hier kannst Du nur maximal zwei Personen wählen mit maximal drei Stimmen, also maximal sechs. Die anderen 13 Stimmen kannst Du, aber mußt Du nicht, in den anderen Gemeinden vergeben. Ich hoffe, Dir weitergeholfen zu haben und wünsch Dir eine gute Wahl. |
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