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Paul
| Veröffentlicht am Mittwoch, 02. Juni 2004 - 20:02 Uhr: | |
Hallo, wie lange hat man Zeit, sich in der Wahlkabine aufzuhalten? Was passiert, wenn jemand um 8 Uhr kommt und bis 18 Uhr bleibt? Und zwar nicht allein, sondern mit anderen, die sich auch in den anderen Wahlkabinen "noch nicht entscheiden können"? |
Matthias Cantow
| Veröffentlicht am Mittwoch, 02. Juni 2004 - 20:25 Uhr: | |
"Was passiert, wenn jemand um 8 Uhr kommt und bis 18 Uhr bleibt?" Man kann auch länger - bis zum Ende der Auszählung - im Wahlraum bleiben, solange die Wahl dadurch nicht gestört wird. Dann könnte man sich natürlich auch gleich als Wahlhelfer melden. "wie lange hat man Zeit, sich in der Wahlkabine aufzuhalten?" § 49 Absatz 2 Satz 2 Europawahlordnung: "Der Wahlvorstand achtet darauf, dass sich immer nur ein Wähler und dieser nur so lange wie notwendig in der Wahlzelle aufhält." "Und zwar nicht allein, sondern mit anderen, die sich auch in den anderen Wahlkabinen "noch nicht entscheiden können" Das wird dann wohl nicht lange dauern ... |
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