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Max
| Veröffentlicht am Freitag, 28. Mai 2004 - 16:52 Uhr: | |
Bei der Europawahl sind die Wahllokale ja, soweit ich das mitgekriegt habe bis 20:00 Uhr geöffnet. Bei Kommunal- und Landtagswahlen in Deutschland gilt generell eine Öffnungszeit bis 18:00 Uhr. Wie läuft das denn am 13.6. in Bundesländern, wo Kommunalwahlen sind, konkret? Darf man da bis 20:00 Uhr das EP wählen, aber die Kommunalparlamente nur bis 18:00 Uhr, sozusagen: "Wer zu spät kommt, muss das nehmen, was übrig bleibt" ? |
Matthias Cantow
| Veröffentlicht am Freitag, 28. Mai 2004 - 17:05 Uhr: | |
"Darf man da bis 20:00 Uhr das EP wählen, aber die Kommunalparlamente nur bis 18:00 Uhr" Das war bis zur letzten Wahl 1999 so (sogar bis 21:00 Uhr). Bei der Wahl am 13. Juni dieses Jahres kann nur bis 18:00 Uhr gewählt werden, was sicher die Wahlhelfer freuen wird. |
zigzag
| Veröffentlicht am Freitag, 28. Mai 2004 - 17:18 Uhr: | |
Die Wahllokale scließen schon um 18 Uhr, ansonsten wäre es wahrscheinlich wie du beschrieben hast. 1999 lagen ja auch einige Kommunalwahlen zusammen mit der EU-Wahl Statistisches Bundesamt: Europawahl 2004: Wahllokale schließen um 18.00 Uhr 03.05.2004 - 07:57 Uhr Wiesbaden (ots) - Wie der Bundeswahlleiter bekannt gibt, sind die Wahllokale bei der Europawahl am 13. Juni 2004 von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Nach Schließung der Wahllokale kann unmittelbar mit der Stimmenauszählung begonnen werden. Bei den bisherigen Europawahlen hatte der Bundeswahlleiter das Ende der Wahlzeit in Deutschland auf 21.00 Uhr festgelegt. Dies war auf Grund von Vorgaben des EU-Rechts erforderlich: Der "Akt zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Abgeordneten des Europäischen Parlaments" (Direktwahlakt) sah seinerzeit vor, dass mit der Ermittlung des Wahlergebnisses erst begonnen werden durfte, nachdem die Wahl in allen Mitgliedstaaten beendet war. Eine am 1. April 2004 in Kraft getretene Änderung des Direktwahlakts, erlaubt es nunmehr, die Wahllokale auch bei Europawahlen - entsprechend der in Deutschland üblichen Wahlzeit - um 18.00 Uhr zu schließen und unmittelbar im Anschluss mit der Stimmenauszählung zu beginnen. Die Bekanntgabe des vorläufigen amtlichen Wahlergebnisses für Deutschland durch den Bundeswahlleiter darf jedoch frühestens nach Ende der Stimmabgabe in den anderen EU-Mitgliedstaaten - das heißt nicht vor 22.00 Uhr - erfolgen. http://www.presseportal.de/story.htx?nr=552520&firmaid=32102 |
Max
| Veröffentlicht am Freitag, 28. Mai 2004 - 17:22 Uhr: | |
Aber die Ergebnisse paralleler Kommunalwahlen dürfen sicherlich, oder? |
c07
| Veröffentlicht am Freitag, 28. Mai 2004 - 17:32 Uhr: | |
1999 war die Öffnungszeit auch bei den Kommunalwahlen bis 21 Uhr, zumindest in Bayern. Die Ergebnisse der anderen Wahlen können natürlich vor 22 Uhr veröffentlicht werden, liegen aber ziemlich sicher nicht vorher vor, weil in der Regel erst die Europawahl ausgezählt wird. |
zigzag
| Veröffentlicht am Freitag, 28. Mai 2004 - 17:32 Uhr: | |
Ich denke schon, bin mir aber nicht sichr. Näheres erfährt man bestimmt bei den Landeswahlleitern. |
Martin Fehndrich
| Veröffentlicht am Samstag, 29. Mai 2004 - 23:12 Uhr: | |
Die Teilergebnisse der Europawahl dürfen auch vor 22 Uhr veröffentlicht werden. Nur der Bundeswahlleiter darf frühestens ab 22 Uhr eins und eins zusammenzählen. |
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