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Ersatzbewerber

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Sestertius
Veröffentlicht am Freitag, 16. April 2004 - 14:09 Uhr:   

Hallo,
ist es bei der Kommunalwahl in NRW zulässig, gleichzeitig als Direktkandidat und als Ersatzbewerber aufzutreten?
Beispiel:
Herr X tritt als Direktkandidat seiner Partei auf Platz 5 der Reserveliste an. Herr X tritt gleichzeitig als Ersatzbewerber für Frau Y, die bei der gleichen Partei auf Platz 15 der Reserveliste steht, an.
Danke
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J.A.L.
Veröffentlicht am Freitag, 16. April 2004 - 16:32 Uhr:   

Ich verstehe die Frage nicht ganz: Wenn die Berwerberin auf Platz 15 ersetzt werden muss, dann ist doch derjenige, der auf Platz 5 stand sowieso schon im Rat/Kreistag/Bezirksvertretung, er kann also nicht nachrücken. Also wäre solch eine Konstruktion zwar rechtlich möglich, aber sinnlos.

Nicht möglich wäre hingegen, wenn Herr X die Wahl als Kandidat Nr.5 ablehnt, dann als Ersatzbewerber auf Platz 15 nachzurücken, da die Ausschlagung der Wahl die komplette Streichung von allen Wahlvorschlägen zur Folge hat.
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Sestertius
Veröffentlicht am Freitag, 16. April 2004 - 17:29 Uhr:   

Sinnlos ist die Konstruktion nicht in diesem Falle:
Frau Y tritt in einem Wahlkreis an, den sie vermutlich als Direktkandidatin erringen wird. Frau Y ist der Parteigliederung, für die sie ins Rennen geschickt wird so wichtig, dass sie am Ende auf jeden Fall ein Ratsmandat erhalten soll.
Herr X wird seinen Wahlkreis vermutlich nicht direkt bekommen, deswegen der vordere Platz auf der Reserveliste.
Läuft alles wie geplant ab, sind Herr x und Frau Y zufrieden und die Partei auch.
Würde nun Frau Y nicht direkt gewählt, so würde Herr X die Wahl nicht annehmen und Frau Y rückt auf seinen Platz.
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J.A.L.
Veröffentlicht am Samstag, 17. April 2004 - 17:33 Uhr:   

Dann ist aber das Beispiel oben falsch herum. Denn dann müsste Frau Y ja als Ersatzbewerberin für Herrn X auf Platz 5 kandidieren, nicht Herr X als Ersatzbewerber für Frau Y.
Das würde obiges Szenario bei zwischen 5 und 15 Mandaten Anspruch funktionieren, vorausgesetzt Herr X "vergisst" die Absprache nach der Wahl nicht. Wenn allerdings Frau Y so wichtig ist, dass sie auf jeden Fall in die Vertretung kommen soll, dann wundert mich, dass sie nicht einfach werbewirksam vorne auf der Liste platziert wird.
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libi
Veröffentlicht am Sonntag, 18. April 2004 - 22:06 Uhr:   

Die Wahl der Ersatzbewerber wrd in § 16 Abs. des Kommunalwahlgesetzes NRW geregelt:

"(2) Auf der Reserveliste kann vorgesehen werden, dass ein Bewerber, unbeschadet der Reihenfolge im übrigen, Ersatzbewerber für einen im Wahlbezirk oder für einen auf einer Reserveliste aufgestellten Bewerber sein soll."

Der potentielle Ersatzbewerber muss also selber Bewerber sein. Ein eignerer Direktwahlkreis des Ersatzbewerbers wird nicht ausgeschlossen.
Wenn der Ersatzbewerber selber seinen Wahlkreis gewinnt, rutscht halt im Fall der Fälle nicht er nach, sondern der nächste Kandidat auf der Reserveliste.

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