Autor |
Beitrag |
Phoenix
| Veröffentlicht am Dienstag, 13. April 2004 - 12:51 Uhr: | |
Kann mir jemand sagen mit welchem Alter man das passive Wahlrecht für Kommunalwahlen in Sachsen-Anhalt erhält? Oder verhält es sich da genauso wie für die Bundestagswahlen, passives Wahlrecht mit 21? |
J.A.L.
| Veröffentlicht am Dienstag, 13. April 2004 - 14:39 Uhr: | |
Es verhält sich in der Tat genauso wie für die Bundestagswahlen: Allerdings heißt das: passives Wahlrecht ab 18! Allerdings hält sich die Legende mit dem passiven Wahlalter von 21 Jahren bei Bundestagswahlen hartnäckig, wurde gerade vor den Ferien erst meiner Schwester in Politik "beigebracht". |
Phoenix
| Veröffentlicht am Dienstag, 13. April 2004 - 17:54 Uhr: | |
Genau das sich das, dass die sgenerell überall behauptet wird wa5 mein Problem. Danke für die schnelle Antwort. MFG, Phoenix |
Phoenix
| Veröffentlicht am Dienstag, 13. April 2004 - 17:56 Uhr: | |
Da ist mir wohl ein kleiner Wortdreher passiert. |
c07
| Veröffentlicht am Dienstag, 13. April 2004 - 19:54 Uhr: | |
J.A.L.: > Allerdings hält sich die Legende mit dem passiven Wahlalter > von 21 Jahren bei Bundestagswahlen hartnäckig Ist ja gar keine Legende. War bis vor kurzem (30 Jahre) noch richtig. Bis sich sowas an den Schulen rumspricht, dauert es immer etwas länger. |
Kai
| Veröffentlicht am Samstag, 17. April 2004 - 13:40 Uhr: | |
Erstaunlich übrigens, dass sich gerade die Zahl 21 so hält. Denn bis 1970 war das Wählbarkeitsalter 25, seit 1974 ist es 18. Das heißt, dass die Zahl 21 am kürzesten richtig war. |