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Bundestagswahl 2002: Problem der Zwei...

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Stefan Z.
Veröffentlicht am Sonntag, 04. April 2004 - 12:41 Uhr:   

Folgende Tickermeldung zum Problem der Zweitstimmenwertung in den beiden Berliner PDS-Wahlkreisen steht heute auf www.cdu.de


Strobl: Ausräumung von Lücken im Wahlrecht prüfen

Berlin (ots) - Zur Weigerung der Koalition, von der Bundesregierung gemeinsam eine Formulierungshilfe zur Ausräumung von Regelungslücken im Bundeswahlgesetz zu verlangen, erklärt der Obmann der CDU/CSU- Bundestagsfraktion im Innenausschuss und stellv. Vorsitzende des Wahlprüfungsausschusses, Thomas Strobl MdB:

Bereits 1988 hatte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) den Gesetzgeber auf eine Lücke im Bundeswahlgesetz (BWG) hingewiesen, die bei der Wahl 2002 dann tatsächlich eingetreten ist: In zwei Berliner Wahlkreisen waren Erststimmenbewerber erfolgreich, deren Partei die 5 Prozent Hürde nicht überschritten hat. Um die Gleichheit des Erfolgswertes zu gewährleisten, hätten die Zweitstimmen der entsprechenden Wahlzettel nicht gezählt werden dürfen. Da der 2002 eingetretene Fall jedoch nicht explizit geregelt ist, wurden sie gezählt. Explizit geregelt (§ 6 BWG) sind bislang lediglich die ähnlich gelagerten, aber bis heute nicht eingetretenen Fälle, dass ein Einzelbewerber (ohne Parteibindung oder ohne Landesliste in dem Land seiner Kandidatur) erfolgreich ist. In diesem Fall werden die Zweitstimmen nicht gezählt.

In der gemeinsamen Sitzung des Wahlprüfungs- und Innenausschusses wurde die Abstimmung über den CDU/CSU-Antrag verweigert, gemeinsam eine Formulierungshilfe bei der Bundesregierung zu erbitten. Seltsam auch, dass die Parlamentarische Staatssekretärin Ute Vogt als Vertreterin der Bundesregierung völlig undiplomatisch durchscheinen ließ, dass sie keine Neigung habe, der Aufforderung des BVerfG jetzt endlich Folge zu leisten. So sollten Verfassungsorgane nicht miteinander umgehen.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat nun im Alleingang eine Formulierungshilfe erbeten und wird diese im federführenden Innenausschuss zu erwägen geben.
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c07
Veröffentlicht am Montag, 05. April 2004 - 00:59 Uhr:   

Siehe dazu auch diese Nachricht und die dortigen Links.

In der Sache hab ich meine Meinung mittlerweile geändert. Die beiden PDS-Direktmandate sind mit normalen Überhangmandaten mindestens genauso verwandt wie mit Einzelbewerbern. Deshalb halt ich es sogar für sinnvoll, sie auch entsprechend zu behandeln. Jedenfalls ist das keine Regelungslücke, sondern man kann höchstens der Ansicht sein, dass die Regel geändert werden sollte.

Wirklich vernünftig wär eh nur, dass für den Erwerb eines Direktmandats in jedem Fall auch die 5%-Hürde übersprungen werden muss (solang sie existiert), wie es ja in Bayern der Fall ist. Das Problem resultiert direkt aus der Sperrklausel, und jede andere Lösung untergräbt ihre Wirkung derart, dass ich sie unter diesen Voraussetzungen für einen absolut unangemessenen Eingriff in die Erfolgswertgleichheit halte.

Abgesehen davon versteh ich nicht ganz, wozu die Formulierungshilfe von der Regierung gut sein soll. Es kann doch nicht so schwierig sein, die Worte "oder von einer nach Absatz 6 nicht zu berücksichtigenden Partei vorgeschlagen" (§ 6 (1) BWG) so in den Satz davor zu verschieben, dass dieser einen Sinn ergibt.
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Sole
Veröffentlicht am Montag, 05. April 2004 - 09:34 Uhr:   

Soweit ich weiß sieht das Landeswahlgesetz von Berlin wie auch einige andere vor, dass mit dem ersten erworbenen Direktmandat die Liste ebenfalls einzieht - wie es wohl bei einer Urversion der Grundmandatklausel auf Bundesebene auch mal war.
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c07
Veröffentlicht am Montag, 05. April 2004 - 12:17 Uhr:   

Ebenso wie in Brandenburg und Schleswig-Holstein. Im Bund war das nur 1953 so (und 1949 auf Länderebene).

http://wahlrecht.de/landtage/
http://wahlrecht.de/lexikon/history.html

Auch Grundmandatsklauseln untergraben die Wirkung der 5%-Hürde. Außerdem werden dabei Parteien dafür belohnt, dass sie in der Fläche besonders schlecht abschneiden.
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Sole
Veröffentlicht am Dienstag, 06. April 2004 - 12:17 Uhr:   

Ich widerspreche dir da. Die Partei wird nicht etwa dafür belohnt, dass sie im Gesamtgebiet schlecht ist - denn das würde sie über im Gesamtgebiet gute Parteien stellen - sondern hebt sie von anderen im Gesamtgebiet schlechten Parteien ab, die auch in keiner einzelnen Region eine breite Wählerbasis haben. Wobei das natürlich nicht juristisch sauber ist, schließlich sind Direktmandate ja der Person zugeschrieben.
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Thomas Frings
Veröffentlicht am Dienstag, 06. April 2004 - 12:23 Uhr:   

@ Sole

Zustimmung, außer zum letzten Satz. Natürlich bekommt eine Person das Mandat, aber dieses wird auf das Mandatskontingent der Partei angerechnet. Bei Ausscheiden des Direktkandidaten rückt ja auch ein Listenbewerber nach. Zudem spielt die Person in der Regel eine untergeordnete Rolle für das Wahlverhalten.
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Sole
Veröffentlicht am Dienstag, 06. April 2004 - 14:27 Uhr:   

Ja sicher. Ich habe das hauptsächlich auf den PDS-Fall bezogen, wo insbesondere Abgeordnete der CDU immer Wert darauf legen, dass Pau und Loetzsch nicht für die PDS sondern für Pau/Loetzsch sprechen.
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c07
Veröffentlicht am Dienstag, 06. April 2004 - 14:40 Uhr:   

Meine Aussage war zwar ein bisschen plakativ, aber wenn man Stimmensplitting vernachlässigt und davon ausgeht, dass für den Gewinn eines Direktmandats wesentlich mehr als 5% nötig sind, ist sie schon richtig.

Dafür, dass eine Partei in einzelnen Regionen sehr stark ist, bekommt sie ja bereits die Direktmandate (selbst das halt ich ja schon für unangemessen, wenn sie die sonstigen Bedingungen nicht erfüllt). Mit der Grundmandatsklausel bekommt sie darüber hinaus auch noch Sitze für die Stimmen in den restlichen Regionen, wo sie wesentlich schlechter abgeschnitten hat als eine insgesamt gleich starke Partei ohne ausgeprägte Hochburgen, die keinen einzigen Sitz erhält.

Zwar wird eine Partei dadurch, dass sie keine Basis in der Fläche hat, nicht unbedingt von der 5%-Hürde befreit, aber es ist doch eine notwendige Voraussetzung, um in den Genuss der Sonderregel zu kommen.

Neutraler ist vielleicht die Aussage, dass Parteien dafür belohnt werden, dass sie besonders stark polarisieren. Das ist so ziemlich das Gegenteil von dem, was die 5%-Hürde eigentlich erreichen will.
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Norddeutscher
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Samstag, 03. Oktober 2009 - 13:58 Uhr:   

@c07
"Neutraler ist vielleicht die Aussage, dass Parteien dafür belohnt werden, dass sie besonders stark polarisieren. Das ist so ziemlich das Gegenteil von dem, was die 5%-Hürde eigentlich erreichen will."

Das erscheint mir doch etwas sehr auf die Spitze getrieben. Den Fall angenommen, die Bayernpartei hätte 2009 wie 1949 in Bayern 20,9 % und elf Direktmandate erhalten und so über die Grundmandatsklausel an der Proporzverteilung teilgenommen, so hätte dies mit Polarisierung nichts zu tun, denn sie tritt in den übrigen Bundesländern ja nicht an. Diese 20,9% hätten ca. 3,2% auf Bundesebene (also weniger als 5%) und ca. 20 Mandate bedeutet.

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