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tictac
| | Veröffentlicht am Freitag, 19. März 2004 - 19:14 Uhr: | |
Hallo ! Wäre es -verfassungsrechtlich gesehen- möglich die Legislarurperiode in Deutschland von vier auf sechs Jahre zu erweitern? Oder wäre das ein Verstoß gegen Art. 20 (2) i.V.m. Art Art 38 (2) GG? |

c07
| | Veröffentlicht am Freitag, 19. März 2004 - 20:04 Uhr: | |
Für den Bundestag ist die Legislaturperiode eh im Grundgesetz geregelt und sonst geht es praktisch zumindest in Bayern auf kommunaler Ebene. In der Tat ist es aber unbefriedigend, wenn man mit knapp 24 Jahren immer noch nicht wählen hat dürfen (wie es z.B. mir gegangen ist). Generell halt ich aber 6 oder auch 7 Jahre schon noch für akzeptabel, wenn man dafür auf sonstige zeitliche Eintrittsvoraussetzungen verzichtet. Andererseits spricht wachsende Mobilität eher für kürzere Perioden. Wer häufig umzieht, hat ja gute Chancen, sein Leben lang nie wählen zu dürfen (zumindest auf den unteren Ebenen). |

Thomas Frings
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 31. März 2004 - 12:36 Uhr: | |
"Wer häufig umzieht, hat ja gute Chancen, sein Leben lang nie wählen zu dürfen (zumindest auf den unteren Ebenen)." Wer häufig umzieht, hat in der REgel auch wenig Bindung an die Gemeinde. "In der Tat ist es aber unbefriedigend, wenn man mit knapp 24 Jahren immer noch nicht wählen hat dürfen (wie es z.B. mir gegangen ist)." Ich war auch knapp 23, das ist eben Pech. Ärgerlich war es bei mir aber schon, weil ich sogar die Sitzverteilung hätte beeinflussen können. Wenige Wochen bevor ich 18 wurde scheiterte die FDP bei der Wahl zum Gemeinderat um eine Stimme an der damals noch geltenden 5%-Hürde. |
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