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Wahlrecht.de Forum » Familien-, Jugend- und Ausländerwahlrecht » Familienwahlrecht 2003 » 26-50 « Zurück Weiter »

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PeterPan
Veröffentlicht am Montag, 15. September 2003 - 13:00 Uhr:   

> Es ist im Gegenteil die konsequente Durchführung des Prinzips der Wahlgleichheit.

Nein, hier wird das Prinzip der allgemeinen Wahl mit der gleichen Wahl verwechselt. Die allgemeine Wahl fordert, dass grundsätzlich jedermann wählen (und gewählt werden) darf. Ausnahmen sind dann möglich, wenn der Einzelne aufgrund seines Alters oder aufgrund von Behinderung etc nicht in der Lage ist, eine eigenverantwortliche Entscheidung zu treffen.

Würde man dem Vorschlag des Kinderwahlrechts folgen, müßte man zwangsläufig aber auch die nicht Geschäftsfähigen, unter Betreuung stehenden Menschen hier miteinbeziehen. Es gibt keinen Grund, einem Minderjährigen das Wahlrecht zuzugestehen (das dann von den Eltern ausgeübt wird), während man dem nicht Geschäftsfähigen ein solches Recht abspricht. Hier Müßte dann der Betreuer zur Abstimmung gehen - dies macht deutlich, wie absurd diese Diskussion doch ist.
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J.A.L.
Veröffentlicht am Montag, 15. September 2003 - 13:23 Uhr:   

Ich sehe die Verfassungswidrigkeit, die ja solange die Verfassung so besteht ein Argument ist, weniger in einem Verstoß gegen den Wahlgrundsatz der Gleichheit als gegen den der Unmittelbarkeit.
Dieser besagt, dass kein fremder Wille zwischen dem Volk, bzw. dem Stimmberechtigten als agierendem Gliede desselben und der Vetretung zwischengeschaltet sein darf. Das klassische Beispiel dafür wären Urwähler, die lediglich Wahlleute eines Wahlkreises wählten, welche dann wiederum den Abgeordneten.

Aber auch bei den hier vorgeschlagenen Modellen wird ja zwischen der Willenserklärung des Minderjährigen als handelndem Gliede des Staatsvolkes und dem Wahlergebnis der Wille der Eltern gesetzt, die ja ankreuzen mögen, was sie wollen. Die Minderjährigen wählen also nicht unmittelbar.
Im Übrigen sind Philipp Wälchlis Argumente betreffend das Wahlrecht der Entmündigten usw. zu berücksichtigen.

Wenn, könnte ich mich mit einem Modell akzeptieren, dass etwa Minderjährigen auf ihren Antrag die Aufnahme in die Wahlregister zugesteht. Ich glaube durchaus nicht, dass die relative Stimmverteilung sich dadurch auch nur wenig änderte...
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Thomas Frings
Veröffentlicht am Montag, 15. September 2003 - 13:28 Uhr:   

"> Das Familienwahlrecht ist nichts anderes als ein Pluralwahlrecht
> für Erziehungsberechtigte und würde die Wahlgleichheit abschaffen,
Nein. Es ist im Gegenteil die konsequente Durchführung des Prinzips der Wahlgleichheit."

Falsch. Die "konsequente Durchführung des Prinzips der Wahlgleichheit" wäre, den Kindern selbst das Wahlrecht zu geben. Aber wählen tun ja die Erziehungsberechtigten die ja auch keinerlei Rechenschaftspflicht darüber haben (würde ja auch mit der geheimen Wahl kollidieren). Und genau wie ein Dreiklassenwahlrecht würde es ohne Zweifel gegen das GG in der jetzigen Fassung verstoßen.

"Ich halte auch "verfassungswidrig" generell für kein gutes politisches Argument.
Man kann Verfassungen auch ändern, wenn man glaubt, neue und bessere Ideen zu haben."
Prinzipiell richtig. Nur ist fraglich, ob für eine solche Änderung eine Zweidrittelmehrheit zustandekommt.
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Sole
Veröffentlicht am Montag, 15. September 2003 - 13:51 Uhr:   

Was ist daran besser, wenn die Kinder immer noch nicht wählen dürfen, die Eltern aber doppelt?
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c07
Veröffentlicht am Montag, 15. September 2003 - 13:55 Uhr:   

Ralf:
> Das sollte eine ganz rationale Sache sein.

Persönlich und rational schließen sich nicht aus. Wenn Rationalität in dieser Frage objektivierbar wär, bräuchten wir gar keine Wahlen.

> Das liegt eher so auf einer Ebene wie der Schulwahl,
> das ist ein ganz klassisches und wichtiges Elternrecht.

Ich bin auch ein Gegner des Elternwahlrechts bei der Schule. Das ist ohnehin eine relativ junge Entwicklung und wird soweit ich weiß in keinem Bundesland wirklich vollständig gewährt. Aber es ist auch nicht richtig vergleichbar, weil die Kriterien relativ weitgehend objektivierbar sind.

> Merkwürdigerweise ist ja die Religionsmündigkeit viel früher
> als die politische Mündigkeit. Bis zur Erreichen dieser Schwelle
> können die Eltern da ja auch frei bestimmen!

Ich seh die tatsächliche Mündigkeit in beiden Fragen ab einem sehr ähnlichen Alter gegeben. Für die Zeit davor ist aber die Frage der Religion auf den privaten Bereich begrenzt und eigentlich sowieso nur Sinnbild der prägenden Wirkung der Eltern. Deshalb wird ja auch die Kindertaufe in den Kirchen durchaus kontrovers diskutiert.

> Das Hauptproblem ist halt, daß einige Leute noch nicht voll mündig sind

Wenn man darauf wartet, bis alle wirklich mündig sind, bräuchte man mit einem Wahlrecht erst gar nicht anzufangen. Obwohl ich nicht glaub, dass das bei Kindern unter 12 jemals gegeben ist, könnt ich inzwischen auch ganz ohne Grenze leben. Die Gefahr wirklichen Missbrauchs dürfte nicht sehr groß sein. Jedenfalls will ich niemanden nur deshalb ausschließen, weil einige Altersgenossen noch nicht mündig genug sind.

> Aber um eine verwandte, (FDP-typische ;-) Denkweise anzubieten

Ich seh da keinen substanziellen Unterschied.


Thomas: Für ein solches Gesetz ist ohnehin eine 2/3-Mehrheit notwendig. Der Antrag spricht ja selber davon, dass Artikel 38 geändert werden soll.


Übrigens steht bei Klaus Haupt jetzt der Antrag mit Drucksachennummer (15/1544) und 47 Unterzeichnern, die sich wie folgt auf die Parteien bzw. Fraktionen verteilen: SPD 10 (4,0%), CDU 8 (4,2%), CSU 7 (12,1%), Grüne 3 (5,5%), FDP 19 (40,4%).
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Montag, 15. September 2003 - 16:43 Uhr:   

@PeterPan:
> Würde man dem Vorschlag des Kinderwahlrechts folgen, müßte man
> zwangsläufig aber auch die nicht Geschäftsfähigen, unter Betreuung
> stehenden Menschen hier miteinbeziehen.
In der Tat, das wäre vergleichbar.

> Hier Müßte dann der Betreuer zur Abstimmung gehen -
Wäre eine Möglichkeit. Wobei das bei staatlich bestimmten "Berufs"-Betreuern wohl nicht ginge.

> ... dies macht deutlich, wie absurd diese Diskussion doch ist.
Nein.
Das macht nur deutlich, daß man stärker zwischen der eigentlichen Sachdiskussion (da bin ich übrigens durchaus noch unentschlossen) und dem Prinzip "das haben wir noch nie so gemacht" unterscheiden muß.

Ich bin jedenfalls nicht bereit, diese Idee von vorneherein als absurd abzutun, nur weil sie ungewohnt ist.
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Montag, 15. September 2003 - 16:57 Uhr:   

@J.A.L.:
> Dieser besagt, dass kein fremder Wille zwischen dem Volk, bzw. dem
> Stimmberechtigten als agierendem Gliede desselben und der Vetretung
> zwischengeschaltet sein darf.
Das wäre ja hier, wenn man dem Gedanken der Initiative folgt, nicht der Fall.
Denn die Idee ist ja, daß nicht die Eltern für sich abstimmen, sondern sie den Willen des Kindes formulieren und ganz unmittelbar in die Wahl einbringen.

Auch wenn in der Praxis der so festgestellte Willen des Kindes überraschend häufig identisch mit dem der Eltern sein wird - ein formaler Verstoß gegen das Unmittelbarkeitsprinzip ist das noch nicht.

@c07:
> Ich bin auch ein Gegner des Elternwahlrechts bei der Schule.
Das ist persönliche Geschmackssache - aber klar ist doch, das dieses Recht grundsätzlich allgemein anerkannt und GG-konform ist.
Wobei man dies nicht einschränken sollte auf die Möglichkeit in manchen Bundesländern, Kinder gegen die Lehrerempfehlung aufs Gymnasium zu schicken.
Das althergebrachte Elternrecht geht da viel weiter, incl. des Rechts Kinder auf freie Schulen oder Privatschulen oder Internate zu schicken oder aber in die Hauptschule, obwohl die Lehrer mehr empfehlen!

> Obwohl ich nicht glaub, dass das bei Kindern unter 12 jemals
> gegeben ist, könnt ich inzwischen auch ganz ohne Grenze leben.
Auch eine Variante.
Wobei der Unterschied zur vorgeschlagenen Variante in der Praxis minimal wäre: Bei Kindern bis zur Pubertät werden die zu 90% den Vorschlägen der Eltern folgen ...

Grundsätzlich halte ich aber eine Freigabe der Wahl OHNE Einschaltung der Eltern für viel problematischer als die hier diskutierte Initiative.
Für alle möglichen anderen Entscheidungen halten wir Minderjährige ja weiterhin für nicht oder weniger berechtigt (vom Ratenvertrag bis zum Strafrecht). Wieso sollte man das Wahlrecht dann so billig einschätzen?

> Ich seh da keinen substanziellen Unterschied.
Bei Deiner Darstellung geht es um einen Kuhhandel (Stimme gegen Geld).
Bei meiner Darstellung um eine Beurteilung (Partei A bringts mehr als Partei B), die einseitig vom Wähler vorgenommen wird.
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PeterPan
Veröffentlicht am Montag, 15. September 2003 - 17:09 Uhr:   

@ Ralf Arnemann:
Das Absurde, das ich damit deutlich machen wollte, liegt nicht darin, dass neue und ungewohnte Wege beschritten werden. Hätte man sich zu solchen Neuerungen nicht bereit erklärt, hätten wir heute noch immer kein Frauenwahlrecht - auch das war noch zu Beginn des 20. Jahrhunderts weitgehend unvorstellbar.

Das Absurde liegt aber darin, dass einerseits zwar ein Wahlrecht für Kinder (und Geschäftsunfähige) gefordert wird, andererseits diese Gruppe aus eben den Gründen, aus denen sie bisher vom Wahlrecht ausgeschlossen sind (fehlende Urteilsfähigkeit), die Ausübung ihres Pseudowahlrechts auf Erziehungsberechtigte bzw. Betreuer überlassen sollen. So ausgestaltet geht es eben nicht um ein eigenes Wahlrecht der Kinder, sondern um ein Mehrstimmenrecht für die Eltern.
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Florian
Veröffentlicht am Montag, 15. September 2003 - 18:00 Uhr:   

Um das "Kinderwahlrecht" einzuführen, muss man einen von folgenden beiden theoretischen Konstrukten wählen (die sich bezüglich der Entscheidungsfreiheit der Eltern bei der Wahl unterscheiden):

Konstrukt A:
"Kinder bekommen ein eigenes Stimmrecht. Dieses wird von den Eltern stellvertretend ausgeübt." (Souverän über die Stimme ist das Kind)

Konstrukt B:
"Eltern bekommen für jedes Kind ein zusätzliches Stimmrecht." (Souverän über die Stimme sind die Eltern)

Wenn man Konstrukt A zugrunde legt, dann würde das bedeuten, dass Eltern dem Willen der Kinder entsprechend abstimmen MÜSSEN. Denn wenn das Kind die PDS bevorzugt, die Eltern aber mit der Kinderstimme die Union wählen, dann wird das Kind um seine Stimme betrogen.
Dass die Eltern aber korrekt abstimmen, ist praktisch nicht zu gewährleisten, ohne elementare Prinzipien wie Wahlgeheimnis aufzuheben.
Außerdem ist nicht einzusehehen, warum man im Fall A überhaupt die Stellvertretung durch die Eltern braucht: Alle Kinder, die bereits lesen können, könnten dann ja den Stimmzettel selbst ausfüllen.

Wenn man Konstrukt B zugrunde legt, also den Eltern die Souveränität über die Stimmabgabe zugesteht, dann bedeutet dass aber nichts anderes, als dass eine Person aus eigener Macht mehrere Stimmen abgeben kann.
Und das ist ein Verstoß gegen den Grundsatz der Wahlgleichheit. Es wird in diesem Fall eben gerade NICHT die Wahlgleichheit erhöht (im Sinne von "jeder Bürger, also auch jedes Kind, hat eine Stimme", sondern vielmehr gesenkt (Aufgabe des Prinzips "one man - one vote").
Ich bin kein Jurist. Aber ich würde einmal vermuten, dass dieser Grundsatz selbst mit einer Grundgesetzänderung nicht ausgehebelt werden kann (da Verstoss gegen Gleichheitsgrundsatz und somit nicht grundrechts-konform).
Gegenüber historischen Fortschritten im Wahlrecht hin zu mehr Gleichheit (wie Frauenwahlrecht oder Abschaffung des Dreiklassenwahlrechts) wäre das zudem ein Rückschritt.

Fazit:
Entweder das Kinderwahlrecht verstößt gegen das (auch durch Verfassungsänderung) nicht einschränkbare Grundrecht der Wahlgleichheit. Oder es gewährleistet (und fördert vielleicht sogar) die Wahlgleichheit, ist dann aber praktisch nicht durchsetzbar.

Ganz nebenbei:
Die diesem Vorschlag zugrunde liegende Meinung, dass Familien und Kinder in Deutschland keine ausreichende Lobby haben, halte ich für nicht zutreffend.
Ich kenne zumindest einmal in meinem Bekanntenkreis niemanden (auch keine Singles und keine Kinderlosen), der nicht der Meinung wäre, dass Kinder und Familien nach Kräften unterstützt werden sollten.
Eine solche gesellschaftliche Unterstützung hat praktisch keine andere Interessengruppe (kaum ein Nicht-Autofahrer plädiert für eine Senkung der Benzinsteuer, kaum ein Nicht-Bauer für eine Erhöhung der Agrar-Subentionen).
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c07
Veröffentlicht am Montag, 15. September 2003 - 18:44 Uhr:   

Ralf:
> Denn die Idee ist ja, daß nicht die Eltern für sich abstimmen,

Soweit ist das richtig, auch wenn es in der Praxis meistens doch so sein wird.

> sondern sie den Willen des Kindes formulieren und ganz unmittelbar
> in die Wahl einbringen.

Davon spricht der Antrag aber nicht (oder wird der Begriff "treuhänderisch" juristisch etwa in solchem Sinn gebraucht?). In der Begründung heißt es nur ganz schwammig, dass die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbständigem verantwortungsbewusstem Handeln berücksichtigt werden sollte. Krass ausgelegt könnte das auch heißen, dass die Eltern aufpassen müssen, dass sie nicht einfach den Willen des Kinds übernehmen.

Bei Säuglingen könnte man vielleicht noch argumentieren, dass das Verfahren so unmittelbar wie möglich ist, aber bei Jugendlichen kann ich beim besten Willen keine Unmittelbarkeit mehr erkennen.

> Wobei man dies nicht einschränken sollte auf die Möglichkeit in manchen
> Bundesländern, Kinder gegen die Lehrerempfehlung aufs Gymnasium zu schicken.

Genau das ist ja der strittige Punkt beim schulischen Elternwahlrecht. Gibt es noch ein Bundesland, das das nicht eingeführt hat? Sogar in Bayern ist die bescheinigte Nicht-Eignung für Gymnasium oder Realschule seit einigen Jahren nur noch eine Empfehlung (die Betroffenen werden halt durch sekundäre Regelungen später wieder rausgekickt). Außerdem geht es um die Verbindlichkeit der Schulsprengel bei der Grund- und Hauptschule.

> Für alle möglichen anderen Entscheidungen halten wir Minderjährige ja
> weiterhin für nicht oder weniger berechtigt (vom Ratenvertrag bis zum
> Strafrecht). Wieso sollte man das Wahlrecht dann so billig einschätzen?

Ob es billig oder teuer eingeschätzt wird, ist eine Frage der Perspektive. Bisher werden ja die Minderjährigen vor der Gesellschaft geschützt (zumindest wird das vorgeschoben). Beim Wahlrecht geht es umgekehrt darum, dass man meint, die Gesellschaft vor den Minderjährigen schützen zu müssen.

Einzige Ausnahme, die mir einfällt, ist der Führerschein. Hier wird mit der Altersgrenze tatsächlich die Gesellschaft vor den Jugendlichen geschützt. Manche Leute versuchen ja auch, hier eine Parallele zu ziehen. Dann hätten wir aber nur noch ein selektives Wahlrecht, für das die Kriterien von den selbst ernannten Eliten ganz nach Belieben bestimmt werden könnten.

> Bei meiner Darstellung um eine Beurteilung (Partei A bringts mehr
> als Partei B), die einseitig vom Wähler vorgenommen wird.

Einen Vertrag oder eine Garantie gäb es auch bei meiner Darstellung nicht. In beiden Fällen gibt es einfach die Erwartung, persönlich davon profitieren zu können. Wir haben das ja schon öfter angesprochen. Ich halt es schon für legitim, dass auch solche Überlegungen eine Rolle bei der Wahlentscheidung spielen, aber ganz darauf reduzieren will ich den Sinn von Wahlen nicht.


Florian:
> Ich kenne zumindest einmal in meinem Bekanntenkreis niemanden
> (auch keine Singles und keine Kinderlosen), der nicht der Meinung wäre,
> dass Kinder und Familien nach Kräften unterstützt werden sollten.

Ja, solang es nicht konkret wird. In der Praxis ist es aber tatsächlich ein großes Problem, dass Wohltaten grundsätzlich sofort gewährt werden, Lasten aber nach hinten verschoben werden, bis es gar nicht mehr anders geht. Und das ist ja das größte Problem, weniger die fehlende Unterstützung in der Gegenwart. Ich seh aber keinen Grund zur Annahme, dass ein Failienwahlrecht das grundlegend ändern würde. Vielleicht würden sich die Wahlgeschenke ein bisschen hin zur gestärkten Klientel verschieben, aber am eigentlichen Problem ändert das wenig.
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Dienstag, 16. September 2003 - 10:45 Uhr:   

@Florian:
Der diskutierte Vorschlag entspricht m. E. eindeutig der Konstruktion A.
> Wenn man Konstrukt A zugrunde legt, dann würde das bedeuten, dass
> Eltern dem Willen der Kinder entsprechend abstimmen MÜSSEN.
Nein.
Die Eltern sollten den Kinderwillen berücksichtigen, können ihn aber auch ignorieren wenn sie meinen, daß das Kind unvernünftig sich selber schadet.
Beispiel: Manchmal darf das Kind wunschgemäß Kuchen essen. Aber die Eltern können das auch ablehnen und Gemüse auf den Speiseplan setzen.

> Die diesem Vorschlag zugrunde liegende Meinung, dass Familien und
> Kinder in Deutschland keine ausreichende Lobby haben, halte ich für
> nicht zutreffend.
Das halte ich absolut für zutreffend!
Abstrakt ist natürlich jeder für Kinder - die konkrete Politik sieht aber völlig anders aus.
Ob sich das über das Kinderwahlrecht ändern würde (und ob diese Änderung so wichtig ist, daß man ins Wahlrecht eingreifen muß) ist eine ganz andere Frage.
Aber dringenden Handlungsbedarf sehe ich da schon, gerade angesichts des dramatisch sich ändernden Altersaufbaus der Bevölkerung.

@c07:
> In der Begründung heißt es nur ganz schwammig, dass die wachsende
> Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbständigem
> verantwortungsbewusstem Handeln berücksichtigt werden sollte.
Und das wäre eben das Konstrukt A.
In der Praxis sehe ich durchaus das Problem, daß Eltern auch recht qualifizierte und gut begründete Wünsche des Kindes ignorieren könnten. Und vor allem wäre dies nicht gerichtlich überprüfbar.

> Genau das ist ja der strittige Punkt beim schulischen Elternwahlrecht.
Das ist der strittige Punkt. Neben den vielen unstrittigen Punkten!
Grundsätzlich ist das Schulwahlrecht der Eltern eben sehr weitgehend und hat mehr Auswirkungen auf die Zukunft der Kinder als alle Wahlkreuze zusammen.

> Beim Wahlrecht geht es umgekehrt darum, dass man meint, die
> Gesellschaft vor den Minderjährigen schützen zu müssen.
Auch. Aber man kann genauso argumentieren, daß Kinder unbedacht Wahlentscheidungen fällen würden, die gegen ihre eigenen Interessen laufen. Abschaffung der Schulpflicht könnte ja durchaus auf über 5% kommen ...

Ansonsten Zustimmung.
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Sole
Veröffentlicht am Dienstag, 16. September 2003 - 18:44 Uhr:   

Ein Elternwahlrecht ist nicht nur die schlechtere Alternative, es ist auch schlechter als der jetzige Zustand.

Ich habe auf meinem Schreibtisch gerade ein Schreiben der KRÄTZÄ vom 13. Februar 2002 liegen.

Ich kann mich für ein Elternwahlrecht nicht erwärmen.

Man sollte nie vergessen, dass das Argument der Unfähigkeit durch Unwissenheit problemlos auf einen großen Teil der Erwachsenen ausgedehnt werden könnte.
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Bernhard Nowak
Veröffentlicht am Dienstag, 16. September 2003 - 21:41 Uhr:   

Ich würde überlegen, alternativ zu einem wie auch immer gearteten Elternwahlrecht (siehe das obige Beispiel von Wilko vom 15-jährigen politisch interessierten JU-Mitglied und seinen politisch desinteressierten Eltern) das allgemeine Wahlrecht auf 16 Jahre für alle Wahlen zu verändern. Dies würde politisch interessierten Jugendlichen erlauben, ihr Wahlrecht zwei Jahre früher auszuüben. Natürlich mag es auch Nachteile dieser Regelung geben, nämlich den, dass viele Jugendliche wählen, die nicht wissen, was sie wählen sollen; aber diesen Zustand haben wir bei Erwachsenen ebenso. Der 15-jährige Interessierte bräuchte somit nur noch ein Jahr zu warten, bis er wählen könnte. Dies hielte ich für richtig und kein - wie auch immer geartetes und letztlich nicht vom Kind bzw. Jugendlichen zu kontrollierendes Eltern(-Zweit-)Wahlrecht.
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Sole
Veröffentlicht am Mittwoch, 17. September 2003 - 13:04 Uhr:   

"Der 15-jährige Interessierte bräuchte somit nur noch ein Jahr zu warten, bis er wählen könnte. "

Was ihn aber auch nicht tröstet, wenn er die Wahl "verpasst" und erst 2-3 Jahre später wieder eine stattfindet.

Beispiel Thüringen: Kommunal, Landtag, Europa 2004, Bund 2006.

Wer 2004 15 wäre hätte Pech.

Trotzdem wäre ein generelles Wahlrecht ab 16 immer noch besser als der jetzige Zustand
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Philipp Wälchli
Veröffentlicht am Mittwoch, 17. September 2003 - 15:08 Uhr:   

Einmal einige allgemeine Überlegungen zum Thema:
In einer Demokratie (bzw. Republik, Unterschiede im einzelnen einmal vernachlässigt) geht alle Staatlichkeit vom Volke aus. Das Volk ist der Souverän. Der Staat ist nur der vom Volk bestimmte Organisationsmechanismus der Souveränität und selbst nicht Souverän.
Das deutsche Grundgesetz drückt dies mit dem Satz, dass alle Staatsgewalt vom deutschen Volk ausgehe, sehr klar aus. Andere Verfassungen sagen dies nicht so klar, es ist gleichwohl in allen Demokratien der Welt grundsätzlich gleich.
Mit dem Begriff der Volkssouveränität stellen sich allerdings einige Abgrenzungsprobleme: So ist erstens abzugrenzen, wer im politischen Sinne zum Volk gehört. Das sind Fragen von Sprache, Niederlassung, sozialer Integration usw., die sich meistens in dem Rechtsinstitut der Staatsangehörigkeit niederschlagen.
Zweitens ist aber auch abzugrenzen zwischen den Personen, die zwar zum Volk gehören oder gehören könnten, denen hingegen die Fähigkeit fehlt, als Souverän zu handeln. Zum Volk gehören z. B. auch Personen, die sich im Ausland aufhalten. Es erscheint allerdings unter verschiedenen Gesichtspunkten illegitim, Leute an politischen Entscheidungen zu beteiligen, die sich dauernd im Ausland aufhalten, dort leben, arbeiten, Geld verdienen usw. und von den politischen Entscheidungen in ihrem Herkunftsland nicht oder in sehr geringem Masse betroffen sind. Verschiedene Staaten schränken daher die politischen Rechte von Staatsangehörigen, die sich dauernd im Ausland aufhalten, ein oder lassen sie ruhen, wenn diese im Ausland ein politisches Mitspracherecht erwerben u. dgl. Zum Volk gehören zweifellos auch neugeborene Kinder, Personen, die im Koma liegen; potentiell zum Volk gehören auch Ausländer, die die Naturalisierungskriterien erfüllen, bevor sie die Staatsangehörigkeit auch de jure erworben haben, oder ungeborene Kinder.
Es ist jedoch deutlich, dass es hier Unterschiede gibt, was die Legitimität oder die tatsächliche Handlungsmöglichkeit als Souverän angeht. Per definitionem ist Souverän, wer die Spielregeln staatlicher Verfassung frei bestimmen kann, ohne einer anderen Instanz Rechenschaft ablegen zu müssen. Eine Instanz über dem Souverän gibt es prinzipiell nicht (ausser dem Völkerrecht, das der Souverän allerdings faktisch gleichwohl verletzen kann und dies oft genug immer noch ungestraft). Ein LEGITIMER Souverän muss allerdings zwei Grundbedingungen erfüllen: Erstens muss er mit dem Land, dessen Souverän er ist, einen ausreichenden Zusammenhang aufweisen. Ein Ausländer kann nie Souverän sein. Zweitens muss er die Fähigkeit besitzen, als Souverän handeln zu können.
Dieser zweite Punkt setzt gewisse geistige Fähigkeiten voraus. Der Begriff der Souveränität existiert nun auch in der Psychologie; demgemäss handelt souverän, wer einen selbständigen Willen bilden und diesen auch selbständig nach aussen, gegenüber andern zur Geltung bringen kann. Nach verschiedenen Studien aus nunmehr schon ca. vier Jahrzehnten geht übereinstimmend hervor, dass beim Menschen die kognitiven Fähigkeiten, die souveränes handeln ermöglichen, mit 14 Jahren entwickelt sind; die kognitiven Fähigkeiten sind mit 14 ausgewachsen, nachher entwickeln sie sich nicht mehr weiter.
Somit sind 14- oder 15-Jährige durchaus in der Lage, souveräne Entscheidungen zu fällen. D. h., dass grundsätzlich nichts dagegen spricht, in diesem Alter bereits die Beteiligung an politischen Entscheidungen zu erlauben, da die Jugendlichen die minimal notwendigen Voraussetzungen mitbringen. Aus praktischen Erwägungen lässt es sich auch rechtfertigen, das Mindestalter etwas höher anzusetzen, um ein weitergehendes Mass an Lebenserfahrung, Wissen, Bildung usw. voraussetzen zu können.
Aus dem eben Gesagten geht übrigens auch hervor, dass die politische Mündigkeit aus psychologischer Sicht nicht unbedingt mit anderen Mündigkeitsschwellen übereinstimmen muss. Denn für eine souveräne Entscheidung genügen die kognitiven Fähigkeiten eines 14-Jährigen grundsätzlich. Das Problem liegt höchstens in mangelnder Erfahrung bei der Beschaffung der notwendigen Informationen, um eine solche Entscheidung fällen zu können. Hingegen setzt z. B. die allgemeine Geschäftsfähigkeit viel mehr Erfahrung voraus. Es wäre z. B. verantwortungslos, eine Person geschäftsfähig zu erklären, die über zu wenig Lebenserfahrung verfügt, um alltägliche Betrugsmanöver durchschauen zu können. Eine souveräne Entscheidung bspw. über eine verfassungssystematische Frage, die weitgehend abstrakter Natur ist, setzt dieselbe Lebenserfahrung hingegen nicht zwingend voraus.

Soviel Theorie sei einmal vorausgeschickt. Es erhellt nun aber aus dem Gesagten, dass es eine Stellvertretung des Souveräns eigentlich nicht geben kann. Souveränität ist unteilbar. Überträgt Souverän A eine Entscheidung auf Person B, dann handelt es sich dabei nicht mehr um eine Souveränität von A. A kann zwar die Entscheidung gewisser Fragen an B oder C delegieren, dann sind aber die Entscheide von B und C nicht souverän, ferner kann A diese Delegation widerrufen, ändern oder evtl. sogar die Entscheidungen von B und C kraft seiner Souveränität widerrufen.
Wird aber A für souverän erklärt und B entscheidet anstelle von A, dann ist eigentlich B souverän und nicht A.
Von daher halte ich es für zwingend unmöglich, ein stellvertretendes Wahlrecht in einer Demokratie einzurichten. "Stellvertretung", die über eine reine Hilfsfunktion hinausgeht, ist dem Wesen des einzelnen politischen Subjekts als Träger der gemeinsamen staatlichen Souveränität zuwider. Wenn man z. B. Wilko Zichts Beispiel von Eltern, die die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen, und deren Kindern, die deutsche Staatsangehörige sind, betrachtet, so führt dies zu dem Ergebnis, dass die Eltern faktisch die Entscheidung als Souveräne über die Stimmen ihrer Kinder träfen, was den Anforderungn an einen Souverän widersprechen. Noch schlimmer wäre die Delegation an eine Behörde wie Amtsvormund, Fürsorge u. dgl., weil eine dem Souverän nachgeordnete Amststelle niemals die Rechte eines Souveräns ausüben darf.
Geht man also von der Volkssouveränität aus, so ist jede Lösung, die nicht Personen, die de jure und de re souverän handeln, politisch allein berechtigt, abzulehnen.

Es kommt ferner ein weiterer, nachgeordneter Grund hinzu: Eine derartige Delegation, wie sie dem "Familienwahlrecht" zu Grunde liegt, verwischt die Aufgaben von Souverän und Parlament. Das Familienwahlrecht unterstellt, dass gewisse Personen im Interesse von andern wählen oder stimmen sollen. Aufgabe des Souveräns, der in einer Demokratie das Volk ist, ist nun aber die souveräne Entscheidung, nicht die Interessenwahrung zu Gunsten anderer. Gerade in einem Wahlverfahren mit Verhältniswahl bildet im Idealfall das Wahlergebnis die Stärken der verschiedenen Interessen eindeutig ab. "Taktisches" Wählen u. dgl. kann stets nur zu einer Verzerrung dieses Bildes führen.
Aus praktischen Gründen ist die Diskussion über divergierende Interessen und die Entscheidung über den Interessenausgleich dem Parlament übertragen. Im Parlament sollten, im Idealfall, alle wesentlichen Interessen, die es in einem Land gibt, durch eigene Repräsentanten vertreten sein. Ferner kann und soll das Parlament auch Interessen wahrnehmen, die in ihm selbst nicht vertreten sind, etwa im Verhältnis zum Ausland, im Hinblick auf nachkommende Generationen, die nicht-menschliche Umwelt usw. Insgesamt sollte und könnte das Parlament dann qualifizierter entscheiden, als es die Gesamtheit der souveränen Subjekte je für sich kann.
Am besten dieser Aufgabe gerecht werden kann das Parlament dann, wenn die vorhandenen Interessen klar und eindeutig deklariert sind. Jede Wahl, bei der nicht nur eigene Entscheidungen, sondern auch stellvertretend "im Interesse" anderer vorgenommene auftreten, kann diese Lage nur verunklären und die Funktion des Interessenausgleichs im Parlament schwächen.

Schliesslich ist auch aus der allgemeinen Lebenserfahrung heraus zu fragen, ob die Eltern, Erziehungsberechtigten o. dgl. die besten Vertreter der Interessen von Kindern und Jugendlichen seien. Sind Jugendliche in der Lage, souverän zu handeln, erübrigt sich Stellvertretung nach dem oben Ausgeführten, ja, es wäre vielmehr stossend, wenn die Souveränitätsrechte Jugendlicher, die diese selbst souverän ausüben könnten, durch Dritte ausgeübt würden. Sind sie hingegen hierzu nicht fähig, so bleibt zu fragen, ob ihre Interessen nicht besser uns systemgerecht im Parlament wahrgenommen würden statt "stellvertretend" durch die Eltern, zumal um das Parlament herum schon heute Berater, Parlaments- und Regierungsbeuaftragte, Expertengremien usw. angesiedelt sind, die oft besser über Kinder und Jugendliche Bescheid wissen als einzelne Elternpaare, Erziehungsberechtigte usw.

Wie man es also auch immer betrachtet, erscheint der Gedanke eines stellvertretenden Wahlrechts der Demokratie systemfremd, ja ausserdem systemstörend. Einen funktional sinnvollen Platz fände ein solches nur in einem andern politischen System wie z. B. dem berufsständisch-korporativen oder in einer Aristokratie.
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Florian
Veröffentlicht am Mittwoch, 17. September 2003 - 15:45 Uhr:   

@ P. Wälchli:
Bravo!
Sehr gut analysiert und formuliert!
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Torsten Schoeneberg
Veröffentlicht am Mittwoch, 17. September 2003 - 16:34 Uhr:   

c07: "Wenn man darauf wartet, bis alle wirklich mündig sind, bräuchte man mit einem Wahlrecht erst gar nicht anzufangen. Obwohl ich nicht glaub, dass das bei Kindern unter 12 jemals gegeben ist, könnt ich inzwischen auch ganz ohne Grenze leben. Die Gefahr wirklichen Missbrauchs dürfte nicht sehr groß sein. Jedenfalls will ich niemanden nur deshalb ausschließen, weil einige Altersgenossen noch nicht mündig genug sind."

Genau dieses Argument und Teile der Analyse P. Wälchlis führen mich nun auch zu dem Schluß, einfach die generelle Aufhebung der Altersgrenze zu fordern. Damit wäre jeder lebender Mensch wahlberechtigt. Ich sehe nicht, daß dadurch irgendwer geschädigt werden könnte. Die realen Wahlergebnisse sind auch schon potentiell desaströs für die Gesellschaft und völlig irrationalen Schwankungen unterworfen.
Säuglinge sind physisch, etwas ältere Kinder mental eh noch nicht in der Lage, ein Kreuz zu machen oder einen Knopf zu drücken. Außerdem würden die meisten Kinder, und gerade diejenigen, die nicht politikinteressiert sind, ohnehin nicht zur Wahl gehen; es wird ja niemand zur Wahl gezwungen, es steht nur jedem frei, zu wählen.
In einer Interessenabwägung habe ich viel mehr Probleme damit, daß ein potentiell mündiger Mensch in einem elementaren Recht beschnitten wird, als damit, einem potentiell unmündigen eine (geringe) Entscheidungsgewalt anzuvertrauen.
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Marc K.
Veröffentlicht am Mittwoch, 17. September 2003 - 16:53 Uhr:   

Eine doch etwas naive Vorstellung.
Manche Eltern würden ihr Kind dann zur Wahl mitnehmen und ihm/ihr sagen was er/sie zu wählen hat.
Ich bin der Auffassung das man es bei der Altersgrenze von 18 Jahren belassen sollte. Ich sehe auch nicht ein das für das Wahlrecht und für die allgemeine Geschäftsfähigkeit unterschiedliche Altersgrenzen geben sollte.
Der Schaden durch den Abschluß eines nachteiligen Geschäftes mag für den einzelnen größer sein aber potenziell gibt es ein Risiko für alle wenn vollkommen unbedachte Wahlentscheidungen getroffen werden.

Zudem erhält jeder Schüler im Rahmen seiner Schulbildung eine Basisinformation über das politische System und die Parteien.
Ich hielte es nicht für zu verantworten das Wahlrecht zu einem Zeitpunkt zu vergeben bevor diese erfolgt ist.
Das einzelne Personen sich stark für Politik interessieren ist unbestritten. Aber man kann aufgrund weniger Ausnahmen generalisieren. Ausnahmen bestätigen die Regel und die ist das die meisten Jugendlichen kaum bis gar keine Ahnung haben.
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Thomas Frings
Veröffentlicht am Mittwoch, 17. September 2003 - 16:54 Uhr:   

@ Torsten
Wie soll das denn praktisch umgesetzt werden? Außerdem besteht doch gerade bei jüngeren Kindern dann die Gefahr der Indoktrination durch die Eltern. Die würden einfach die Kinder mit zur Wahl nehmen nachdem sie ihnen beim Frühstück erzählt haben, wo sie das Kreuz machen sollen.
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Torsten Schoeneberg
Veröffentlicht am Mittwoch, 17. September 2003 - 18:16 Uhr:   

@ Marc K.:

"Manche Eltern würden ihr Kind dann zur Wahl mitnehmen und ihm/ihr sagen was er/sie zu wählen hat."

Das Wahlgeheimnis bleibt ja in jedem Fall gewahrt. Wenn das Kind also fähig ist, die Entscheidung gegen den Willen der Eltern zu treffen, wird es das auch. Wenn es das nicht ist, eben nicht. Aber es gibt auch Millionen Erwachsener, die nach dem Litfaßsäulenprinzip (wer zuletzt etwas drauf schreibt, hat recht) wählen.
Anmerkung: Außerdem zieht dieses Argument nur, wenn man für das bestehende Recht ist, denn beim eingebrachten Vorschlag ist diese Gefahr (Eltern entscheiden für ihre Kinder) noch viel größer bzw. gar nicht Gefahr, sondern gerade Zweck des Vorschlags.

"Der Schaden durch den Abschluß eines nachteiligen Geschäftes mag für den einzelnen größer sein aber potenziell gibt es ein Risiko für alle wenn vollkommen unbedachte Wahlentscheidungen getroffen werden."

Das mag sein, hat aber nichts mit der Frage zu tun. Wie gesagt: Millionen Menschen treffen "vollkommen unbedachte" Wahlentscheidungen. Ob da nun noch 1 Million Kinder dazu kommen, ist prinzipiell egal. Es ist ja auch niemandem vorgeschrieben, mit Bedacht zu wählen. Wenn wir dann noch davon ausgehen, daß ungefähr gleich viele CDU- wie SPD-Wähler (etc.) ihre Kinder "indoktrinieren", ändert sich noch nicht einmal am Ergebnis etwas. Und, wie ich schon geschrieben habe: der größte Teil der politisch desinteressierten Kinder und Jugendlichen würde ja gar nicht zur Wahl gehen, der einzige Effekt wäre also ein Absinken der prozentualen Wahlbeteiligung.

@ Thomas Frings:

"Wie soll das denn praktisch umgesetzt werden?"

Indem man per Gesetzänderung allen lebenden Deutschen das Wahlrecht gibt. Ich sehe keine Notwendigkeit einer weiteren Änderung der Praxis, Kreuze zu machen oder Knöpfchen zu drücken. Ein Säugling kann das nicht (alleine - aber das müßte er), also wird er an der Wahl nicht teilnehmen. Er wird kaum dagegen klagen.
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Marc K.
Veröffentlicht am Mittwoch, 17. September 2003 - 18:53 Uhr:   

"Ein Säugling kann das nicht (alleine - aber das müßte er), also wird er an der Wahl nicht teilnehmen. Er wird kaum dagegen klagen."
Na ja: Zumindest Kleinkinder könnten ja schon ein Kreuzchen machen, vielleicht auch per Briefwahl. Um ein Kreuzchen zu machen muß man auch nicht mal lesen oder schreiben können.
Übrigens warum sollen die Eltern als Sorgeberechtigte nicht ein Klagerecht dagegen haben das ihr Kind nicht wählen darf!!!!

Ich halte diesen Vorschlag nur für absurd.
Angesichts der sinkenden Zahl der Kinder und der zu erwartenden geringen Wahlbeteiligung würde er ohnehin wahrscheinlich kaum etwas ändern. Also wozu das ganze überhaupt.


P.S. bis zu einem gewissen Alter verfügen Kinder noch nicht über eine Einsichtsfähigkeit in ihre Handlungen, was sich auch daran zeigt das heiße Herdplatten eine Anziehungskraft ausüben.
Erst ab etwa 7 kann man (generell) von einer Einsichtsfähigkeit sprechen, die überhaupt zum abschließen irgendwelcher Geschäfte befähigt. Diese Einsichtsfähigkeit vergrößert sich natürlich auch individuell unterschiedlich immer mehr und ab 14 (Pubertät) ist (gesetzlich festgesetzt) auch die Strafmündigkeit gegeben.

Von daher wäre eine generelle Abschaffung der Altersgrenze unsinnig. Ich schließe mich Philipp Wälchli insoweit an das die minimalsten Voraussetzungen erst mit 14 vorliegen.
Wobei die Beschäftigung mit politischen Fragen von wenigen Ausnahmen abgesehen meist später auch insbesondere im Rahmen der Schule beginnt.
Von daher halte ich die Altersgrenze von 18 für angemessen und zweckmäßig.
Ich lehne jedwede Absenkung ab.
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Torsten Schoeneberg
Veröffentlicht am Mittwoch, 17. September 2003 - 20:22 Uhr:   

@ Marc K.:
"Na ja: Zumindest Kleinkinder könnten ja schon ein Kreuzchen machen, vielleicht auch per Briefwahl. Um ein Kreuzchen zu machen muß man auch nicht mal lesen oder schreiben können."
Das Kleinkind müßte ja alleine den Zettel nehmen, in die Wahlkabine gehen, ein Kreuz machen, den Zettel falten und in die Urne geben. Das halte ich für relativ unwahrscheinlich. Und die Briefwahl müßte es selbst beantragen, auch das ist eher unwahrscheinlich.

"Übrigens warum sollen die Eltern als Sorgeberechtigte nicht ein Klagerecht dagegen haben dass ihr Kind nicht wählen darf!!!!"
Es darf ja. Es kann nur nicht. Wenn eine technische Möglichkeit gefunden wird, den politischen Willen eines Kleinkindes ohne Verfälschung und unter Wahrung des Wahlgeheimnisses sichtbar zu machen, müßte es dann eingeführt werden. Aber auch das halte ich für unwahrscheinlich.

"Ich halte diesen Vorschlag nur für absurd."
Er ist ungewohnt, ja. Aber bisher sehe ich noch kein einleuchtendes Gegenargument. Also bitte keine Scheuklappen.

"Angesichts der sinkenden Zahl der Kinder und der zu erwartenden geringen Wahlbeteiligung würde er ohnehin wahrscheinlich kaum etwas ändern. Also wozu das ganze überhaupt."
Damit widersprichst Du ja dem, was Du vorhin geschrieben hast: daß diese Erweiterung der Zahl der Wahlberechtigten potentiell gefährlich wäre. ;-)
Jetzt also als neues Argument: Es bringt keine großartige Änderung und ist deswegen unverhältnismäßig.
Auch das sehe ich nicht so. Zur Verhältnismäßigkeit: Es kostet ja nichts. Zur ausbleibenden Änderung des Ergebnisses: Hier sehe ich einen Denkfehler. Die Beweislast liegt nämlich m.E. (und da werden mir einige zustimmen) auf der Seite desjenigen, der das Wahlrecht per Altersgrenze beschränken will. Wahrscheinlich würde die Aufhebung nicht viel am Ergebnis ändern, aber das wendet sich wegen der umgekehrten Beweislast gerade gegen die Seite der Beschränker, denn es geht eben ums Prinzip: Wieso sollte irgendjemand vom Wahlrecht ausgeschlossen werden?

"Von daher wäre eine generelle Abschaffung der Altersgrenze unsinnig. Ich schließe mich Philipp Wälchli insoweit an das die minimalsten Voraussetzungen erst mit 14 vorliegen.
Wobei die Beschäftigung mit politischen Fragen von wenigen Ausnahmen abgesehen meist später auch insbesondere im Rahmen der Schule beginnt.
Von daher halte ich die Altersgrenze von 18 für angemessen und zweckmäßig.
Ich lehne jedwede Absenkung ab."
Das ist wieder die Argumentation über die mangelnde Mündigkeit. Ich wiederhole mich: Ich halte auch eine große Zahl der Erwachsenen nicht für genügend mündig in politicis, um eine "vernünftige" Wahl zu treffen. Aber darum geht es ja beim Wahlrecht gar nicht. Noch einmal: Potentiell Mündigen das Wahlrecht zu entziehen ist sehr viel schlimmer als es potentiell Unmündigen zu geben.
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c07
Veröffentlicht am Mittwoch, 17. September 2003 - 21:04 Uhr:   

Philipp:
> Das Volk ist der Souverän.

Ich geb dir zwar in vielen Punkten recht, aber ich würd das auch nicht überinterpretieren. Erstens steht das ja nicht wörtlich im Grundgesetz, und zweitens müsste man nicht notwendigerweise von der Souveränität des Einzelnen auf die eines Kollektivs oder umgekehrt schließen können. Im ursprünglichen Wortsinn (etwa "an der Spitze einer Hierarchie stehend") wird es ohne einen Gegensatz eh sinnlos. Auf jeden Fall ist es aber sinnvoll, zur Teilhabe an der gemeinsamen Souveränität eine persönliche Souveränität vorauszusetzen.

> Zum Volk gehören z. B. auch Personen, die sich im Ausland aufhalten.

Das wird häufig so definiert, aber ich seh keinen vernünftigen Grund, es zu tun, wenn der Aufenthalt auf Dauer angelegt ist und nicht im Auftrag des Volks stattfindet. Jede Definition von "Volk" jenseits von "die Menge derer, die zusammen ein Gemeinwesen bilden" ist für mich sinnlos.

> Per definitionem ist Souverän, wer die Spielregeln staatlicher
> Verfassung frei bestimmen kann

Danach gäb es überhaupt keinen Souverän. Die Spielregeln sind ja sehr weitgehend auf ewige Gültigkeit ausgelegt, und das ist auch tatsächlich strukturell recht gut abgesichert.

> Aufgabe des Souveräns, der in einer Demokratie das Volk ist, ist nun aber
> die souveräne Entscheidung, nicht die Interessenwahrung zu Gunsten anderer.

Das muss sich nicht ausschließen. Selbst zu absolutistischen Zeiten war das Gemeinwohl in der Regel ein Ziel neben den persönlichen Interessen der Herrschenden. In einer Demokratie sollte das noch viel mehr gelten. Das Parlament ist zum Interessenausgleich der denkbar schlechteste Ort, weil es auf Konfrontation angelegt ist. Der wirkliche Ausgleich findet doch innerhalb der Parteien statt, und gegebenenfalls werden Kommissionen dafür eingerichtet (in der Schweiz mag das anders sein). Und auch in der Praxis liegt ein wesentlicher Teil des Ausgleichs bereits in der Entscheidung der Wähler. Wenn man will, dass alle Interessen möglichst persönlich bleiben, ist eine weitgehende Anarchie die geeignetere Staatsform. Und dafür, dass ausgerechnet die Parlamentarier am besten einen Interessenausgleich leisten könnten, seh ich keinen Anhaltspunkt. Die wissen ja gar nicht, welche Interessen ich neben meinen eigenen akzeptier und welche nicht.


Marc K.:
> Angesichts der sinkenden Zahl der Kinder und der zu erwartenden
> geringen Wahlbeteiligung würde er ohnehin wahrscheinlich kaum
> etwas ändern. Also wozu das ganze überhaupt.

Wir diskutieren hier Fragen mit weitaus geringerer Auswirkung. Z.B. macht es in der Praxis kaum einen Unterschied, ob bei der Oberverteilung zum Bundestag Sainte-Laguë oder Hare/Niemeyer zur Anwendung kommt. Trotzdem wollen wir uns nicht mit einer suboptimalen Situation zufrieden geben, wenn es eine bessere gibt. Hier geht es aber nicht nur um Kleinigkeiten, sondern um das Recht zu wählen oder nicht. Selbst wenn es aufs Ganze gesehen keinen Unterschied macht, kann das für die Betroffenen sehr entscheidend sein. Um das abzuschätzen, könnte man ja vorschlagen, einem Promill der Wahlberechtigten per Losentscheid das Wahlrecht zu nehmen. Ändern würd das praktisch nichts, aber der Aufschrei bei einigen wär sicher trotzdem groß.

> Von daher halte ich die Altersgrenze von 18 für angemessen und zweckmäßig.

"Angemessen" wär der richtige Ausdruck, wenn du es für abartig halten würdest, wenn sich Jugendliche mit politischen Fragen beschäftigen. Wahrscheinlich geht es dir doch eher um das "zweckmäßig". Für mich ist aber das Wahlrecht keine Frage von reiner Zweckmäßigkeit, das man ziemlich beliebig verleihen oder auch nehmen könnte.


Zur Altersgrenze allgemein:

Der Vorteil davon, sie ganz aufzugeben, wär vor allem, dass dann kein allgemeiner Druck entstehen kann, nach ihr unbedingt zum Wählen gehen zu müssen. Dafür könnten dann allerdings Eltern u.U. einen Vorteil daraus ziehen, wenn sie gezielt auf ihre Kinder Druck ausüben. Ich tendier eigentlich immer noch eher zu einer vorgegebenen Grenzziehung von etwa 14 Jahren, aber das ist kein Dogma für mich.

Was ich aber nicht akzeptieren kann, ist die Lösung, dass sich jeder um sein Wahlrecht selber kümmern muss. Spätenstens mit 21 Jahren halt ich es für angebracht, dass sich der Staat aktiv um das Interesse seiner Bürger bemüht. Wenn man aber eh schon eine feste Grenze hat, kann man gleich ab da Wahlbenachrichtigungen verschicken. Speziell bei den Jungwählern kann darin ja deutlich werden, dass das ein Angebot und keine moralische Verpflichtung ist.
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Torsten Schoeneberg
Veröffentlicht am Mittwoch, 17. September 2003 - 21:26 Uhr:   

c07: "Was ich aber nicht akzeptieren kann, ist die Lösung, dass sich jeder um sein Wahlrecht selber kümmern muss. Spätenstens mit 21 Jahren halt ich es für angebracht, dass sich der Staat aktiv um das Interesse seiner Bürger bemüht. Wenn man aber eh schon eine feste Grenze hat, kann man gleich ab da Wahlbenachrichtigungen verschicken. Speziell bei den Jungwählern kann darin ja deutlich werden, dass das ein Angebot und keine moralische Verpflichtung ist."

Tut mir leid, aber diesen Absatz verstehe ich nicht. Worauf beziehst Du Dich?

"Dafür könnten dann allerdings Eltern u.U. einen Vorteil daraus ziehen, wenn sie gezielt auf ihre Kinder Druck ausüben."
Geschenkt. Aber die Eltern möchte ich kennenlernen, die nichts besseres zu tun haben, als Ihrem Kind einzubleuen, was es zu wählen hat. Zumal auch einige Menschen begabt sind, auf erwachsene Menschen solchen Druck auszuüben. Davor bietet aber m.E. das Wahlgeheimnis ausreichenden Schutz (und wenn das Kind irgendwann begreift, daß seine Eltern es benutzt haben, wählt es allein schon aus Rache sofort das genaue Gegenteil).

"Der Vorteil davon, [die Altersgrenze] ganz aufzugeben, wär vor allem, dass dann kein allgemeiner Druck entstehen kann, nach ihr unbedingt zum Wählen gehen zu müssen."
Das kommt hinzu, ich sehe den prinzipiellen Vorteil darin, daß der pauschale Ausschluß einer ganzen Gruppe von Menschen von einem (dem!)fundamentalen demokratischen Recht beendet wird.
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c07
Veröffentlicht am Mittwoch, 17. September 2003 - 21:55 Uhr:   

Torsten:
> Worauf beziehst Du Dich?

Auf den Vorschlag von KRÄTZÄ, nach dem jeder sein Wahlrecht beim Wahlamt beantragen kann, wann er will. Das heißt ja auch, dass jemand, der sich nicht aktiv drum kümmert, nicht wählen kann und auch keine Wahlbenachrichtigung erhält.

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