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c07
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 10. September 2003 - 23:54 Uhr: | |
Nachdem das Familienwahlrecht dank einem überfraktionellen Antrag im Bundestag wohl wieder aktuell wird, mach ich mal einen frischen Thread dazu auf. Im DIP hab ich noch nichts dazu gefunden. Ein guter und ausführlicher Artikel dazu aus dem Rheinischen Merkur: http://www.merkur.de/aktuell/po/geko_033401.html. Dort gibt es auch noch einen Artikel zu den Pfarrgemeinderatswahlen in der Diözese Fulda, wo das Familienwahlrecht teilweise bereits praktiziert wird. Offenbar ist die Diskussion auch nach Österreich geschwappt. Dort sind die Parteifronten im Gegensatz zu uns (wo nur die Grünen ziemlich geschlossen dagegen sind) aber relativ klar: Befürworter kommen vor allem aus der ÖVP und FPÖ, während SPÖ und Grüne klar dagegen sind (siehe z.B. hier). |

c07
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 11. September 2003 - 00:04 Uhr: | |
Jetzt muss ich mein Lob an den Artikel doch gleich wieder einschränken: Bei dieser Initiative von "Kinderwahlrecht" zu sprechen, ist schon eine ziemliche Verdrehung der Tatsachen, aber die Überschrift "Kinder an die Macht" eine Unverschämtheit. |

c07
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 11. September 2003 - 06:12 Uhr: | |
Den Antrag samt treffendem Kommentar dazu gibts bei Krätzä. Interessant in der Begründung: "Eltern sollten bei der Ausübung des Wahlrechtes in Stellvertretung ihres Kindes dessen wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbständigem verantwortungsbewusstem Handeln berücksichtigen." Eben das wird ihnen ja verwehrt. Der Antrag enthält schon einige richtige Aussagen, aber die Unterstellung, dass ein 17-Jähriger "eine gewisse Beurteilungs- und Verstandesreife" generell nicht hätte, ist ziemlich abstrus. Ein Stellvertreterwahlrecht wär vielleicht bis 14 oder allerhöchstens 16 Jahre begründbar, wenn man tatsächlich darauf besteht, dass die Bevölkerung komplett in der Wahl repräsentiert ist. Konsequenterweise müsste man dann aber auch dafür sorgen, dass das Wahlrecht für demente alte Leute, Menschen im Koma &c. ausgeübt wird, und generell eine Wahlpflicht einführn. Das hätte dann aber nicht mehr viel mit einer Wahl im heutigen Sinn zu tun. Und die konsequente Weiterentwicklung wär eine Art Ständekammer unter demografischen Gesichtspunkten. Zumindest für die Gruppe der Kinder bräuchte man dann überhaupt keine Wahl mehr, sondern könnte bestimmte Lobbyisten damit beauftragen. Insgesamt wär es eine völlige Absage an die gesamtgesellschaftliche Verantwortung jedes Einzelnen, die mangels geeigneter Mitwirkungsmöglichkeiten eh schon ziemlich unterentwickelt ist. |

Thomas Frings
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 11. September 2003 - 13:03 Uhr: | |
Der Unsinn, der ja hier schon eingehend diskutiert wurde, wird auch nicht dadurch besser, daß er jetzt von FDP-Leuten in die Diskussion gebracht wird. Aber gerade das ist ja gerade das Gefährliche: Wenn man sowas nur lange und vehement genug vertritt, fangen die überwiegend denkfaulen Menschen an es zu glauben bzw. für richtig zu halten. Mehr als die Hälfte der Deutschen glaubt ja auch, wir stünden vor der finalen Ökokatastrophe weil Medien und Grüne ihnen den Humbug lange genug eingebleut haben. |

Peter Schroepke
| | Veröffentlicht am Freitag, 12. September 2003 - 17:39 Uhr: | |
Ein solches Wahlrecht hätte vor dem Bundesverfassungsgericht nicht die geringste Chance. Wählen ist eine höchstpersönliche Angelegenheit, bei der eine Vertretung mit Sicherheit unzulässig ist. Faktisch bedeutet dies ja auch nur, dass Eltern mehr Stimmen haben als kinderlose Staatsbüger, was den Gleichheitsgrundsatz in unserer Verfassung eklatant verletzt. |

c07
| | Veröffentlicht am Freitag, 12. September 2003 - 21:50 Uhr: | |
Peter: > Faktisch bedeutet dies ja auch nur, dass Eltern mehr Stimmen haben > als kinderlose Staatsbüger, was den Gleichheitsgrundsatz in unserer > Verfassung eklatant verletzt. Ja, aber in der Theorie des Antrags ist das nicht so. Und ein Gesetz wird ja nicht bloß deshalb verfassungswiedrig, weil es häufig missachtet wird. Das praktische Problem ist nur, wie die Einhaltung eines solchen Gesetzes erzwungen werden sollte. Wenn ich mal davon ausgeh, dass die Stimmen für jedes Kind separat abgegeben würden (alles andere wär natürlich unhaltbar), geht es ja um eine Gewissensentscheidung, die sich naturgemäß einer Überprüfung weitgehend entzieht. Außerdem ist die Verletzung des Gleichheitsgrundsatz ja nicht Neues. Zum einen sind eben bisher Kinder und Jugendliche von der Gleichheit ausgenommen (was aber eine Bestimmung in der Verfassung selbst ist), zum anderen schließt die 5%-Klausel in ihrer heutigen Form faktisch einen wesentlichen Teil der Wähler wegen ihren politischen Anschauungen vom Wahlrecht aus. Das ist eigentlich ein viel klarerer Verstoß gegen die Verfassung, wird aber vom Bundesverfassungsgericht explizit toleriert. |

Volker
| | Veröffentlicht am Samstag, 13. September 2003 - 21:03 Uhr: | |
Dadurch das Kinder nicht wählen dürfen ist der Grundsatz der Allgmeinheit der Wahl nicht gegeben. ca. 18% der Deutschen ist unter 18 Jahre und alle die dürfen nicht wählen. Den immer wieder angebrachten Verstoß gegen die Höchstpersönlichkeit kann ich nicht teilen. Es wird auch heute schon dagegen verstoßen, durch die Briefwahl und durch Wahlhelfer. Die Verfassung sieht diesen Grundsatz nicht vor, er steht nur im Bundeswahlgesetz. Auch sollte man ins Ausland blicken, so dürfen in Frankreich und England die Wähler sich vertreten lassen. Wenn diese Demokratien es zulassen, warum soll es dann undemokratisch sein. Der Gleichheitsgrundsatz wäre nur dann betroffen, wenn es ein Familienwahlrecht geben würde, aber das beinhaltet der Antrag nicht. Es soll eine Familie ja nicht mehr Stimmen bekommen (z.b. für jedes Kind eine Zusatzstimme), sondern die Eltern sollen das Wahlrecht treuhänderisch für ihre Kinder ausüben. Das ist ein Unterschied auch wenn er in der Praxis untergehen wird. Das 16jährige schon eine politische Urteilsfähigkeit haben bezweifel ich. Laut Umfragen interssiert sich gerade jeder Dritte 16jährige für die Politik. |

c07
| | Veröffentlicht am Samstag, 13. September 2003 - 21:28 Uhr: | |
Volker: > Den immer wieder angebrachten Verstoß gegen die Höchstpersönlichkeit > kann ich nicht teilen. Es wird auch heute schon dagegen verstoßen, > durch die Briefwahl und durch Wahlhelfer. Etwas polemisch ausgedrückt könnte man dann behaupten, dass niemand höchstpersönlich wählt, sondern nur über Bleistifte und Ähnlichem. Es ist schon ein gravierender Unterschied, ob ich wem sag, was er für mich ankreuzen soll, oder ob er gleich die Entscheidung für mich trifft. Gemeinsam ist nur, dass in jedem Fall das Wahlgeheimnis (zumindest potenziell) verletzt wird. > Auch sollte man ins Ausland blicken, so dürfen in Frankreich und > England die Wähler sich vertreten lassen. Wenn diese Demokratien > es zulassen, warum soll es dann undemokratisch sein. Man muss ja nicht jeden Fehler nachmachen (wobei die dortige Vertretung immer noch qualitativ ganz was anderes ist). Generell hab ich auch kein Problem damit, zu behaupten, dass die dortigen Systeme ganz allgemein undemokratischer sind als unseres (das auch noch ausbaufähig wär). > Das 16jährige schon eine politische Urteilsfähigkeit haben bezweifel ich. Ich bezweifle das bei der Mehrheit der Wähler. Ihr höchstpersönliches Wahlrecht stell ich aber trotzdem nicht in Frage. Tatsächlich ist die Urteilsfähigkeit von Jugendlichen in manchen Belangen sogar größer als im Schnitt. So ist bei ihnen das Faktenwissen noch frisch und aktuell vorhanden und sie sind weniger anfällig für unsinnige Traditionalismen. Dafür haben sie halt vielleicht anderswo Defizite. Ich seh aber keinen Grund, ihnen deshalb das Wahlrecht vorzuenthalten. > Laut Umfragen interssiert sich gerade jeder Dritte 16jährige für die Politik. Warum sollte er, wenn er eh nichts zu sagen hat? |

Wilko Zicht
| | Veröffentlicht am Samstag, 13. September 2003 - 22:46 Uhr: | |
Volle Zustimmung meinerseits zu c07s Aussagen. Der Vergleich mit Briefwahl und Hilfspersonen ist nun wirklich absurd. Wobei mich interessieren würde, wie diese "Vertretung" in F und GB genau funktioniert. Hat da jemand mehr Infos? Allerdings teile ich nicht die Auffassung, der Vorschlag werde ggf. in Karlsruhe sicher scheitern. Wenn eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat der Meinung ist, die Höchstpersönlichkeit der Wahl sei in diesem Fall nachrangig und dies dementsprechend im Grundgesetz festschreibt, dann steht es dem BVerfG m.E. nicht zu, dies in Frage zu stellen. Sollte sich tatsächlich jeder dritte 16jährige für Politik interessieren, wäre das doch ein guter Wert. Vor allem rechtfertigt doch nicht politisches Desinteresse bei zwei Dritteln einer Altersgruppe nicht, das politisch interessierte Drittel dieser Altersgruppe vom Wahlrecht auszuschließen. Ich finde es eine groteske Vorstellung, wenn der 15jährige Kreisvorsitzende der Jungen Union auf dem Marktplatz Wahlkampf für die CDU macht, während seine Eltern, die sich seit Jahren nie länger als 30 Minuten am Tag mit Politik beschäftigt haben, zu Hause sitzen und in seinen Briefwahlunterlagen - "stellvertretend" für ihn - das Kreuzchen bei den Grünen machen. Und das wird dann auch noch als "Wahlrecht ab Geburt" verkauft. Davon abgesehen ist mir immer noch nicht klar, wie dieses Stellvertreterwahlrecht funktionieren soll. Aber vielleicht kann uns Volker mal darlegen, wie seiner Meinung nach vorgegangen werden sollte, wenn z. B. ... - die Eltern sich nicht einig sind, wie sie wählen sollen; - die Eltern selbst noch minderjährig sind (dürfen dann die Großeltern auch für ihre Enkel wählen?); - die Eltern im Gegensatz zu ihren Kindern nicht wahlberechtigt sind, weil sie keine deutsche Staatsbürgerschaft haben; - die Eltern im Gegensatz zu ihren Kindern nicht wahlberechtigt sind, weil ihnen das Wahlrecht entzogen wurde; - die Eltern ganz oder teilweise in einem anderen Wahlkreis als ihre Kunder wahlberechtigt sind, weil sie woanders gemeldet sind? |

c07
| | Veröffentlicht am Samstag, 13. September 2003 - 23:36 Uhr: | |
Wilko: > Wobei mich interessieren würde, wie diese "Vertretung" > in F und GB genau funktioniert. Hat da jemand mehr Infos? Nicht wirklich, aber ein bisschen was dazu findet sich hier. In dem Artikel sind einige Schlüsselbegriffe drin, mit denen sich in einer Suchmaschine wahrscheinlich mehr finden lässt. |

c07
| | Veröffentlicht am Sonntag, 14. September 2003 - 00:14 Uhr: | |
Wenn ich mir so ein Formular aus Großbritannien (PDF) anschau, ist es eigentlicher restriktiver als unsere Briefwahl. Sie verlangen jedenfalls eine detaillierte Begründung und nicht nur ein Kreuzchen (das würd ich mir auch bei uns wünschen). Dafür ist dann halt auch eine persönliche Vertretung statt der Briefwahl möglich. Für eine dauerhafte Vertretung ist zusätzlich ein Attest oder Behindertenausweis nötig. Ich hab zwar noch nichts Konkretes dazu gefunden, aber es schaut auch ganz danach aus, als ob der Proxy nur als reiner Wahlhelfer fungieren darf, wie es in etwas engerem Rahmen auch bei uns der Fall ist. Da ist das stellvertretende Wahlrecht für die Kinder schon was substanziell anderes. Die wären nämlich ab etwa 3 Jahren technisch durchaus in der Lage, ihr Kreuzchen zu machen. Da geht es vielmehr um die inhaltliche Wahlentscheidung. |

volker
| | Veröffentlicht am Sonntag, 14. September 2003 - 10:24 Uhr: | |
wilko: c07 hat ja schon Informationen für F und GB eingestellt. Für F findest Du noch Informationen auf der Homepage der französischen Botschaft in Berlin. Wenn sich die Eltern nicht einigen können, soll nach einem Vorschlag der Befürworter das Familiengericht entscheiden. Ich befürchte hier eine Überlastung der Gerichte. Andere schlagen ein halbes Stimmrecht je Elternteil vor. Wenn die Eltern in einem anderen Wahlkreis wohnen kann dieses Problem mit einer Briefwahl gelöst werden. Die anderen Fälle könnte man lösen, wenn man dem Kind erlauben würde, das es einer Person seines vertrauens mit der Ausübung des Wahlrechts beauftragen darf. Der 15jährige Kreisvorsitzende würde bestimmt seine Eltern beauftragen die CDU zu wählen. Diesen Willen hätten die Eltern zu respektieren. Wie gesagt, es geht hier nicht um eine zusätzliche Stimme für die Eltern. Ich weiß, das ist alles sehr theoretisch |

J.A.L.
| | Veröffentlicht am Sonntag, 14. September 2003 - 13:00 Uhr: | |
Wenn das Familiengericht entschiede, dürfte in einer Großstadt ein Familienrichter sicherlich an die 50.000 Stimmen abgeben. Das ist schön für ihn, aber wer kommt eigentlich auf solche, Verzeihung, beschissenen Ideen??? |

Mitte-Rechts
| | Veröffentlicht am Sonntag, 14. September 2003 - 13:57 Uhr: | |
Solche Ideen kommen immer in der sauren gurken Zeit am Muttertag am Weltkindertag ... Am Vatertag soll glücklicherweise nur die Biersteuer gesenkt werden. Ich beführworte ein mod. preussisches Dreiklassenwahlrecht, abhängig vom Steueraufkommen... |

alberto
| | Veröffentlicht am Sonntag, 14. September 2003 - 14:54 Uhr: | |
Stimmen der anderen Was auch geschieht: Die Zahl derer muß erhöht werden, die schon mangels Sprache sich kaum schlau machen können, was sie mit ihrem Kreuzchen anrichten, das zu machen sie eben fähig sind. Die in der demographischen Entwicklung Aktiveren ... haben den Vorzug.
Stimmen der anderen |

c07
| | Veröffentlicht am Sonntag, 14. September 2003 - 14:55 Uhr: | |
Volker: > Diesen Willen hätten die Eltern zu respektieren. Das würd ja heißen, dass Jugendliche zwar ein eigenes Wahlrecht haben, es sich aber erst erkämpfen müssen und von der Geheimheit der Wahl ausgeschlossen sind. Außerdem stellt sich die Frage, wie sie ihren Willen durchsetzen könnten. Selbst wenn ich mal davon ausgeh, dass sie bei der Abstimmung dabei sein müssen, wie es vereinzelt vorgeschlagen wird, ist deshalb ja noch nicht klar, dass die Eltern deswegen seinen Willen respektieren. Soll dann der Wahlvorstand die Uneinigkeit protokollieren und später einem Gericht zur Entscheidung übergeben? Dann müsste man wohl jede Wahl ein paar Jahre vorziehen, damit rechtzeitig ein endgültiges Ergebnis vorliegt. Oder sollen dann doch die Eltern entscheiden? Manchmal wird auch vorgeschlagen, dass bei Uneinigkeit das Wahlrecht erlischt. Aber wie wär das mit der so hoch eingestuften Gleichheit der Wahl vereinbar? Oder soll letztlich doch der Jugendliche die Verfügung über seine Stimme haben? Dann könnte man sie ihm ja gleich persönlich geben. Falls du vorausgesetzt hast, dass die Eltern das Vertrauen des Kinds in dieser Frage genießen und es andernfalls jemanden anders beauftragen könnte, stellt sich immer noch die Frage, wie das funktionieren sollte. Ich behaupte mal, dass jemand, der in der Lage ist, eine Person seines Vertrauens zur Wahl zu bestimmen, auch selber abstimmen kann. Höchstens könnte man annehmen, dass die Eltern das Vertrauen des Kinds haben, solang sich dieses nicht gegenteilig äußern kann. Dann löst es aber nicht das Problem von nicht wahlberechtigten Eltern. > Ich weiß, das ist alles sehr theoretisch Bei einer entsprechenden gesetzlichen Regelung sind das aber alles Fälle, die auch praktische Relevanz haben. Und es geht dabei nicht nur um ein paar wenige exotische Extremfälle. |

c07
| | Veröffentlicht am Sonntag, 14. September 2003 - 17:11 Uhr: | |
Mein Französisch ist sehr beschränkt, aber die dortige Regelung scheint diese zu sein. Offenbar handelt es sich im Prinzip auch nur um einen Wahlhelfer, und die Bedingungen sind ebenfalls strenger als bei unserer Briefwahl, wie dieser Text zeigt [Übersetzung von Google]. |

Martin Fehndrich
| | Veröffentlicht am Sonntag, 14. September 2003 - 20:15 Uhr: | |
@Volker: Am Ende muß schon eine klare Regelung her, wer die Wahlentscheidung trifft, entweder das Kind oder die Eltern. |

Ralf Arnemann
| | Veröffentlicht am Montag, 15. September 2003 - 09:22 Uhr: | |
Ich verstehe nicht so ganz, was Ihr hier so alles an Problemen mit diesem Gesetzentwurf habt. Es geht erst einmal schlicht darum, eine bestehende Einschränkung (unter 18 Verlust des Wahlrechts) aufzuheben und alles durchgängig zu gestalten. Und dann haben wir das ganz normale Prinzip, daß bei wichtigen Dingen die Erziehungsberechtigten für Minderjährige entscheiden. Das bedeutet in der Praxis oft viel weiterreichende Entscheidungen als nur ein Kreuz auf dem Wahlzettel, und selbstverständlich gibt es da oft Konflikte, weil die Wünsche der Kinder nicht mit dem übereingehen, was die Eltern für das Beste halten. Alles ganz normal, kommt täglich vor, und die Gesellschaft hält das aus. Die praktischen Fragen beim Wahlrecht sind leicht lösbar - es ist nur eine Frage des politischen Willens. Wilkos Einwände lösen sich bei logischer Vorgehensweise ganz von selbst: > - die Eltern sich nicht einig sind, wie sie wählen sollen; Dann wählen sie halt nicht. Auch bei anderen wichtigen Entscheidungen für die Kinder müssen sie sich einig sein - sonst läuft nichts. > - die Eltern selbst noch minderjährig sind (dürfen dann die > Großeltern auch für ihre Enkel wählen?); Man setze statt "Eltern" besser korrekt "Erziehungsberechtigter". Dann löst sich alles in Wohlgefallen auf, die sind nämlich immer volljährig. > - die Eltern im Gegensatz zu ihren Kindern nicht wahlberechtigt > sind, weil sie keine deutsche Staatsbürgerschaft haben; Macht nichts. Sie wählen ja nicht selber, sondern es geht um das Wahlrecht des Kindes mit Staatsbürgerschaft. > - die Eltern im Gegensatz zu ihren Kindern nicht wahlberechtigt > sind, weil ihnen das Wahlrecht entzogen wurde; In der Regel (Entmündigung etc.) läuft das ja auch auf Entzug der Erziehungsberechtigung hinaus. Ansonsten ein seltener Sonderfall, da verfällt dann wohl das Wahlrecht. > - die Eltern ganz oder teilweise in einem anderen Wahlkreis als > ihre Kunder wahlberechtigt sind, weil sie woanders gemeldet sind? Kein Problem - es zählt hier nur der Wahlkreis der Kinder. |

Thomas Frings
| | Veröffentlicht am Montag, 15. September 2003 - 10:58 Uhr: | |
Das Hauptproblem ist m.E. nicht die Höchstpersönlichkeit der Wahl sondern die Wahlgleichheit. Das Familienwahlrecht ist nichts anderes als ein Pluralwahlrecht für Erziehungsberechtigte und würde die Wahlgleichheit abschaffen, es wäre also auch glasklar verfasungswidrig. Die Kinderzahl als REchtfertigung für ein höheres Stimmengewicht ist schon hanebüchen. Da kann man genauso gut nach Steuerleistung gewichten und das Dreiklassenwahlrecht fordern. |

Philipp Wälchli
| | Veröffentlicht am Montag, 15. September 2003 - 11:48 Uhr: | |
Ein intelligenter Vorschlag eines amerikanischen Journalisten ging mal dahin, für bestimmte Leistungen wie Hochschulabschlüsse u. dgl. eine zweite oder dritte Stimme zu erteilen. Das wäre immerhin noch etwas anspruchsvoller als das Erzeugen eines Kindes - fortpflanzen können sich nota bene auch bereits Einzeller. |

Thomas Frings
| | Veröffentlicht am Montag, 15. September 2003 - 12:05 Uhr: | |
Geringfügig besser wäre das schon, aber Abitur oder Hochschulabschluß sind weder notwendige noch hinreichende Vorraussetzungen für überdurchschnittlichen politischen Durchblick. Man könnte allenfalls behaupten, das sie im Durchschnitt mehr Ahnung haben. Wenn aber sogar Politikwissenschafler im eigenen Fachgebiet derart groben Unsinn in die Welt setzen wie zur Bayernwahl (und damit erneut ihre Überflüssigkeit unter Beweis stellen)kommen schon erhebliche Zweifel auf, ob die besser Gebildeten ein so viel bessres Urteilsvermögen haben. Ich meine, daß am allgemeinen und gleichen Wahlrecht nicht gerüttelt werden darf. |

c07
| | Veröffentlicht am Montag, 15. September 2003 - 12:16 Uhr: | |
Ralf: > Ich verstehe nicht so ganz, was Ihr hier so alles an Problemen > mit diesem Gesetzentwurf habt. Welcher Gesetzentwurf? Es gibt ja keinen, sondern nur die abstrakte Forderung. Offenbar waren die Antragsteller nicht in der Lage, die praktischen Probleme zu lösen. Wobei ich nicht bezweifle, dass sie lösbar sind, wenn man bereit ist, die Konsequenzen aus diesem Systembruch voll zu ziehen, wie du es offenbar tust. > Und dann haben wir das ganz normale Prinzip, daß bei wichtigen Dingen > die Erziehungsberechtigten für Minderjährige entscheiden. Das Problem ist ja auch nicht, dass das Wahlrecht so wichtig wär, dass man es nicht übertragen könnte, sondern dass es in meinem Verständnis zu persönlich dafür ist. Deshalb können die Eltern ja auch ihre Kinder nicht verheiraten und nicht ihre Religionszugehörigkeit beliebig bestimmen, sobald sie selber ein Empfinden dazu entwickelt haben. Anders ist es natürlich, wenn man das Wahlrecht als eine Art Zahlungsmittel begreift: Ich geb dir ein paar Stimmen, du berücksichtigst dafür die Zukunft meiner Kinder besser (in der Praxis wohl eher: gibst mir mehr Kindergeld). Ich fang an zu ahnen, warum der Antrag gerade in der FDP so viele Unterstützer findet, wo es die Tendenz gibt, möglichst alles auf marktwirtschaftliche Mechanismen zu reduzieren (von den 43 ersten Unterzeichnern gehören 17 bzw. 40% der FDP an, was immerhin 36% ihrer Fraktion ausmacht). |

Ralf Arnemann
| | Veröffentlicht am Montag, 15. September 2003 - 12:34 Uhr: | |
@Thomas Frings: > Das Familienwahlrecht ist nichts anderes als ein Pluralwahlrecht > für Erziehungsberechtigte und würde die Wahlgleichheit abschaffen, Nein. Es ist im Gegenteil die konsequente Durchführung des Prinzips der Wahlgleichheit. > es wäre also auch glasklar verfasungswidrig. Siehe dazu diverse Beiträge weiter oben. Man kann die Idee mögen oder nicht - aber die Verfassungswidrigkeit ist nicht gegeben. Ich halte auch "verfassungswidrig" generell für kein gutes politisches Argument. Man kann Verfassungen auch ändern, wenn man glaubt, neue und bessere Ideen zu haben. |

Ralf Arnemann
| | Veröffentlicht am Montag, 15. September 2003 - 12:47 Uhr: | |
@c07: > Offenbar waren die Antragsteller nicht in der Lage, die praktischen > Probleme zu lösen. Das halte ich für völlig unwahrscheinlich. Bei genauem Hinschauen lösen sich diese "praktischen Probleme" ohnehin ziemlich auf. Es geht den Initiatoren jetzt erst einmal darum, das Thema zu etablieren. Die Gesetzesdetails sind dabei weniger wichtig. > sondern dass es in meinem Verständnis zu persönlich dafür ist. Wieso? Das sollte eine ganz rationale Sache sein. Es geht eben nicht darum, einen Kandidaten zu heiraten - sondern darum, Entscheidungen so zu beeinflussen, daß man bessere Zukunftschancen hat. Das liegt eher so auf einer Ebene wie der Schulwahl, das ist ein ganz klassisches und wichtiges Elternrecht. > sobald sie selber ein Empfinden dazu entwickelt haben. Ja, das ist die kritische Frage. Merkwürdigerweise ist ja die Religionsmündigkeit viel früher als die politische Mündigkeit. Bis zur Erreichen dieser Schwelle können die Eltern da ja auch frei bestimmen! Ich sehe durchaus das Konfliktpotential, wenn politisch interessierte Minderjährige nicht mit der Wahlentscheidung ihrer Eltern übereinstimmen. Aber das ist letztlich doch ein nachgeordnetes Problem. Das Hauptproblem ist halt, daß einige Leute noch nicht voll mündig sind, obwohl sie schon vor 18 schlau genug dafür wären - und andere Leute haben Wahlrecht, obwohl sie auch nach 18 noch keine Ahnung haben. Dieses viel größere Problem ist aber m. E. nicht zu vermeiden. Und wenn man damit leben kann, dann stellt das Familienwahlrecht keine wirkliche neue Problematik dar. > Anders ist es natürlich, wenn man das Wahlrecht als eine Art > Zahlungsmittel begreift: Ich geb dir ein paar Stimmen, du > berücksichtigst dafür die Zukunft meiner Kinder besser Nein, das widerspricht meinem Politikverständnis sehr krass. Aber um eine verwandte, (FDP-typische ;-) Denkweise anzubieten: Man investiert mit seiner Stimme in Parteien, und erhofft eine möglichst große Rendite (nicht eingeengt auf Kindergeld, sondern in Form eines zukunftsfähigen Landes). Und Eltern treffen in der Tat oft Investitionsentscheidungen mit großer Tragweite für die finanzielle Zukunft ihrer Kinder ... |
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