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tg
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| | Veröffentlicht am Montag, 09. Dezember 2019 - 14:26 Uhr: | |
Bei einer Diskussion über das Impeachmentverfahren gegen Trump kam eine interessante Frage zu folgendem theoretischen Szenario auf: Angenommen, das gerade begonnene Amtsenthebungsverfahren wäre erfolgreich, und zwar vor Oktober nächsten Jahres. Klar ist, daß dann Vizepräsident Pence sofort zum Präsidenten wird. Aber was wäre dann mit den Wahlen im November? Dürfte Trump sich dann erneut zur Wahl stellen? Oder anders gefragt: Bedeutet ein erfolgreiches Impeachment nur die Entfernung aus dem Amt oder auch ein lebenslanges Verbot, sich erneut um das Amt zu bewerben? |

Jan W.
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| | Veröffentlicht am Montag, 09. Dezember 2019 - 14:38 Uhr: | |
Ein solches Verbot ist nirgendwo verankert. In der Tat könnte ein Ex-Präsident Trump dann antreten und das ggf. mit einem Vizekandidaten, der zu dem Zeitpunkt im Oval Office als Präsident sitzt. Der inzwischen zurückgetretene Justizminister Sessions räumte übrigens für das Amt seinen Senatssitz für Alabama, bei der Nachwahl war der unterlegene Kandidat der 27. und 31. Vorsitzende Richter am Supreme Court des Bundesstaates, der zweimal des Amtes enthoben wurde. |

tg
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| | Veröffentlicht am Freitag, 13. Dezember 2019 - 19:58 Uhr: | |
Danke! Dann frage ich mich freilich, wieso die Demokraten das Amtsenthebungsverfahren gerade jetzt starten. Falls sie überhaupt ernsthaft mit einer Amtsenthebung rechnen, wäre jetzt doch der ungünstigste Zeitpunkt. Zum Zeitpunkt der Absetzung hätte Trump ja schon einige Delegierte für die Vorwahlen gewonnen, er würde wahrscheinlich wieder der Kandidat der Republikaner. Und bei der Hauptwahl hätte er dann auch gute Chancen, zurück ins Amt zu kommen. Wie gesagt, alles eher theoretische Überlegungen, denn wahrscheinlich wird das Verfahren nicht zu einer Amtsenthebung führen. |

Jan W.
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| | Veröffentlicht am Freitag, 13. Dezember 2019 - 20:03 Uhr: | |
Die Frage ist ja wohl eher, warum Trump für seine Ukraine-Nummer sich genau dieses Timing ausgesucht hat ... |
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