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Wahlrecht für Ausländer

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Archiv bis 18. September 2005Steen90 18.09.05, 11:54h 
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Peacly (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Montag, 20. März 2006 - 16:08 Uhr:   

Ich fände es überhaupt nicht gut wenn sie wählen dürften weil sie dann noch mehr Macht hätten z.B. Bundeswehr, politische Fragen.
Ich finde das überhaupt alles schwachsinnig weil es unser Land ist und nicht deren Land.
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(Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Montag, 20. März 2006 - 19:18 Uhr:   

Super, endlich wieder Wahlkrampf
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Peacly (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Mittwoch, 22. März 2006 - 16:13 Uhr:   

Alle ausländer sollten nicht wählen dürfen weil sie vielleicht garnichts von unserer Politik verstehen, und woher soll man dann noch wissen wer was davon versteht oder nichts versteht
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Görd (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Mittwoch, 22. März 2006 - 16:45 Uhr:   

Ausländer, die hier leben, zahlen aber auch in Deutschland Steuern, über die Verwendung ihres eingezahlten Geldes sollten sie daher auch mitbestimmen dürfen.

Darüber hinaus stellt sich teilweise die Frage, wer manchnal mehr von "unserer" Politik hier versteht. Wenn's danach geht, dürfte dann überhaupt niemand mehr wählen, denn es bestehe ja die Gefahr, dass er gar nichts davon versteht.

Es würde übrigens auch niemand auf die Idee kommen, dass wenn ein Sachse nach Bayern zieht, dieser dann nicht an den Kommunalwahlen teilnehmen dürfte, da er ja erst seit kurzem da ist und womöglich die Dorfpolitik noch gar nicht versteht. In einer EU mit freien Warenverkehr und in der man sich EU-weit niederlassen darf, wo man will, ist der Umzug von Frankreich nach Bayern auch nicht weiter besonders als der Umzug von Sachsen nach Bayern.
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tg (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Mittwoch, 22. März 2006 - 16:58 Uhr:   

Machen wir das Wahlrecht in Deutschland jetzt an den Steuern fest? Also Wahlrecht für ausländische Investoren, aber nicht für deutsche Sozialhilfeempfänger und Studenten?

Im Ernst: Eine gerne verdrängte Tatsache ist, daß die meisten in Deutschland lebenden Ausländer Wahlrecht haben. Auch wenn ich mich wiederhole (siehe weiter oben): Im Ausland lebende Staatsbürger von Serbien-Montenegro, Italien, Kroatien, Österreich, Bosnien-Herzegowina, Portugal, Spanien, Polen, Russland, USA und den Niederlanden können sich per Briefwahl an den Wahlen ihres Staates beteiligen. (Liste ohne Anspruch auf Vollständigkeit). Auslandsgriechen müssen am Wahltag in ein Konsulat fahren oder sich in Griechenland aufhalten; Auslandstürken können nur wählen, wenn sie sich am Wahltag in der Türkei aufhalten. Keine Informationen habe ich zu Großbritannien gefunden.

Mindestens 13 der 14 größten Ausländergruppen in Deutschland haben demnach Wahlrecht, wenn auch im Fall der Türkei unter schwierigen Bedingungen. Die Ausgestaltung des türkischen Wahlrechts ist aber Angelegenheit der Türkei und nicht Deutschlands.

Warum soll ein in Deutschland lebender US-Bürger, der die Möglichkeit hat, den US-Kongress und den US-Präsident zu wählen, auch noch den Bundestag wählen dürfen? Oder warum sollte jemand das Wahlrecht zum italienischen UND zum deutschen Parlament bekommen, zum türkischen UND zum deutschen, zum österreichischen UND zum deutschen, zum kroatischen UND zum deutschen etc.?
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Philipp Wälchli (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Mittwoch, 22. März 2006 - 16:59 Uhr:   

... zumal der von Deutschland massgeblich mitinitiierte Stabilitätspakt dazu führt, dass ökonomische Ungleichgewichte zwischen den Ländern nicht durch fiskalische Massnahmen ausgeglichen werden können; bleiben somit als Ausgleichsmöglichkeiten nur noch drei Methoden: Wechselkursschwankungen - diese sind aber innerhalb des EURO-Raumes durch die einheitliche Währung ausgeschlossen und gegenüber den Nicht-EURO-Ländern eng begrenzt; somit scheidet diese Methode ebenfalls aus. Bleiben noch die letzten zwei: Ausgleichszahlungen unter den Ländern - politisch aber kaum durchsetzbar, schon das heutige Niveau ist stets angefochten; dieses Mittel ist also nur begrenzt tauglich. Bleibt noch das letzte: Wanderung der Arbeitskräfte von Ländern mit schlechten makroökonomischen Daten in solche mit guten. Das erzwingt das heutige EU-System faktisch. Nur verlieren dabei die Arbeitskräfte (oder auch: Menschen) ihre politischen Rechte. Daher hat man sich immerhin auf ein Wahlrecht auf kommunaler Ebene und zum EU-Parlament für EU-Bürger entschliessen können. Längerfristig wird aber der Druck stark werden, den EU-Ausländern auch Stimmrechte auf Ebene der Nationalstaaten und der Zwischenebenen zwischen Kommunen und Zentralstaat, also in D Länder, Kreise usf., einzuräumen.
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Görd (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Mittwoch, 22. März 2006 - 17:50 Uhr:   

Man könnte das ja so regeln, wer hier wählen möchte, muss auf sein heimisches Wahlrecht verzichten. Darüber hinaus ging es mir ja gerade um den kommunalen und regionalen Bezug. Ein Grieche in Deutschland kann vielleicht das Parlament von Griechenland mitwählen, aber in welcher griechischen Kommune hat er denn Wahlrecht, wenn er dauernd hier lebt? Tja und gerade für EU-Bürger würde ich es auch zulassen den Deutschen Bundestag wählen zu lassen, wenn sie gleichzeitig nicht zu Hause wählen dürfen. Ein Sachse der nach Bayern zieht, kann ja auch nicht weiterhin in Sachsen wählen. Ich denke auch, dass sich dies recht einfach auf EU-Ebene regeln lässt. Ich habe nun bald mein Diplom, ich könnte mir danach sehr gut vorstellen im EU-Ausland zu arbeiten, als Deutscher würde sich dabei ja auch Österreich prima anbieten. Wenn ich dann dort wählen dürfte, würde ich gern auf mein deutsches Wahlrecht verzichten, denn ein Deutscher in Österreich wird wohl mehr von der österreichischen Politik als von der deutschen beeinflußt.
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tg (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Mittwoch, 22. März 2006 - 18:36 Uhr:   

Derzeitiger Stand: Ein in Deutschland lebender Grieche hat als EU-Bürger Wahlrecht bei der deutschen Kommunalwahl, er hat als Grieche Wahlrecht für nationale griechische Wahlen, und bei der Europawahl kann er frei entscheiden, ob er für Deutschland oder Griechenland wählt (OT wenn er klug ist, nimmt er Griechenland, dann ist die Stimme mehr wert). Problem ist die Zwischenebene, da er nirgends an Landtagswahlen teilnehme darf (wobei ich glaube, daß es sowas in Griechenland und einigen anderen EU-Staaten gar nicht gibt)

Auch bei Wahlen der nationalen Ebene in der EU die Auswahl zuzulassen, wäre evtl. machbar, aber mit vielen komplizierten rechtlichen Änderungen verbunden.
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Philipp Wälchli (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Donnerstag, 23. März 2006 - 16:45 Uhr:   

Die rechtlichen Änderungen dazu sind eigentlich simpel: Statt auf das Heimat- muss auf das Wohnort-Prinzip umgestellt werden. Der Streit um diese beiden Prinzipien ist übrigens so alt wie vermutlich die Menschheit als solche. Bspw. gab es schon in der frühen christlichen Kirche einen Streit darum, welcher Bischof bzw. Metropolit/Patriarch für Ausgewanderte zuständig sei: Sei es nun der Patriarch des Herkunftsortes (Heimatprinzip) oder jener des Ortes, an dem sie sich neu niedergelassen hatten (Wohnortprinzip). Durchgesetzt hat sich schliesslich das Heimatprinzip, das u. a. für die Konfessionsbildung und -erhaltung wesentlich war. So treten bspw. russisch-orthodoxe Gläubige durch einen Wechsel nach Griechenland nicht automatisch zur griechisch-orthodoxen Kirche über oder umgekehrt, sondern sie unterstehen nach wie vor dem Patriarchat von Moskau usw. Anders läuft es nur im Verhältnis zwischen manchen (auch nicht allen) reformierten Kirchen: Wer bspw. als Lutherischer von Deutschland in die Schweiz zieht, kann formlos der jeweiligen Schweizer reformierten Kirche angehören. Hier gilt also das Wohnort-Prinzip, das heute allgemein als das modernere gilt.
Zwischen Staaten gilt auch in politicis heute noch stark das Heimatprinzip: Daher darf ein im Ausland lebender Staatsbürger eben auch in seiner Heimat (zumindest national) wählen, im Land seines Aufenthaltes jedoch nicht. Um dies zu können, muss er seine Heimat offiziell durch Einbürgerung (Naturalisation) ändern.
In einer zunehmend mobileren und verflochteneren Welt wird dies aber ebenso zunehmend zu Problemen führen. Durch eine Umstellung auf das Wohnort-Prinzip verbunden mit einer Karenzfrist von bspw. 5 Jahren liesse sich dies aber ändern. So würde man durch Wegzug sein Wahlrecht zwar verlieren, nach einer Mindestniederlassungsdauer aber am neuen Wohnort wieder ein Wahlrecht erhalten, und zwar jeweils dort, wo man auch tatsächlich betroffen ist und seine Interessen hat.
Sehr aufwendig wäre das rechtlich gar nicht, es müssten nur genügend Staaten auf einmal, also bspw. alle EU-Staaten, untereinander diese Umstellung vornehmen.
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Good Entity (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Donnerstag, 23. März 2006 - 18:27 Uhr:   

In einer zunehmend mobileren und verflochteneren Welt müsste aber auch der Wohnort immer unwichtiger werden.
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Philipp Wälchli (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Donnerstag, 23. März 2006 - 22:43 Uhr:   

An irgendeinen Ort muss man nun mal anknüpfen. Wenn nicht an den Wohnort (Wohnsitz, Sitz, Niederlassung, dauernden Aufenthalt, Ort mit Absicht dauernden Verbleibs, Lebensmittelpunkt ...), an welchen Ort denn dann?
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(Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Sonntag, 09. April 2006 - 12:17 Uhr:   

Im Gegensatz zu jahrtausenden alten kirchlichen Traditionen, kann im Wahlrecht pragmatischer vorgehen. Man muss darauf achten, welche Interessen In- und Ausländer haben.

Bei der Eurpowahl habe ich in meinem Wahllokal nur 1 EU-Ausländerin gesehen. Bei den Bezirkswahlen 2009 in Hamburg wird die Beteiligung unter den EU-Ausländern auch nicht wahnsinnig hoch sein. Das Heimatland hat immer eine starke Wirkung auf die Menschen. Heute und morgen sind Wahlen zum Italienischen Parlament und zum Senat. Das Interessiert die Italiener bestimmt mehr als die deutschen Wahlen.
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Philipp Wälchli (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Sonntag, 09. April 2006 - 16:11 Uhr:   

Heute sind zu dieser Wahl erste Angaben zur Wahlbeteiligung der Italiener im Ausland eingetroffen: Es führen die Italiener im schönen Lande Slowenien mit einer Beteiligung von etwas über 57%, auf dem zweiten Platze liegt das Ländchen Schweiz mit einer Beteiligung der Italiener an den Wahlen in Italien von 50,5%, der dritte Platz, Österreich, liegt schon unter 50%, die Italiani in Frankreich sind noch zu gut 30% wählen gegangen, insgesamt liegt die Beteiligung der Italiener im Ausland voraussichtlich unter 30% weltweit - scheint also, dass es mit Ausnahme der unmittelbaren Nachbarländer die Auslands-Italiener nicht sonderlich interessiert, wie's um die Politik alldorten steht.
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Philipp Wälchli (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Sonntag, 09. April 2006 - 16:14 Uhr:   

Heute sind zu dieser Wahl erste Angaben zur Wahlbeteiligung der Italiener im Ausland eingetroffen: Es führen die Italiener im schönen Lande Slowenien mit einer Beteiligung von etwas über 57%, auf dem zweiten Platze liegt das Ländchen Schweiz mit einer Beteiligung der Italiener an den Wahlen in Italien von 50,5%, der dritte Platz, Österreich, liegt schon unter 50%, die Italiani in Frankreich sind noch zu gut 30% wählen gegangen, insgesamt liegt die Beteiligung der Italiener im Ausland voraussichtlich unter 30% weltweit - scheint also, dass es mit Ausnahme der unmittelbaren Nachbarländer die Auslands-Italiener nicht sonderlich interessiert, wie's um die Politik alldorten steht.
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Domi (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Sonntag, 28. Januar 2007 - 14:34 Uhr:   

Guten Tag Zusammen, Ich soll gerade im Politikunterricht ein Kurzreferat zum thema ``Allgemeines Wahlrecht für Ausländer`` halten.
Ich habe im Internet jedoch noch kaum übersichtliche und leicht verständliche Quellentexte über die Bisherige Situation, und Pro Argumentezu diesem thema gefundenn. Könnt ihr mir villeicht weiterhelfen

Gruß Domi
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Mitdenker (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Mittwoch, 04. April 2007 - 19:32 Uhr:   

Mein Vorschlag für die Wahl zu einem Ausländerbeirat:

Ausländerbeiräte werden in Großstädten und Landeshauptstädten gewählt. In Hamburg und Berlin wirden die Bezirke genommen. Es werden alle Nicht-EU-Bürger abstimmen, da diese Menschen nicht bei der Stadtratswahl teilnehmen können. Es gibt, aber Mehrpersonenwahlkreise in denen mindestens 3 Abgeordnete gewählt werden. Jeder Wähler hat 3 Wahlkreisstimmen, die er an verschiedene Kandidaten verteilt. Jeder Beirat hat mindestens 11 Sitze. In jedem Wahlkreis sollte nur 1 Person je Herkunftsland als Haupt- oder Ersatzkandidat antreten, im gesamten Stadtgebiet höchstens 2. Es sind je 50 % Männer und Frauen aufzustellen. Sie haben jemand vom anderen Geschlecht aus einem anderen Land als Ersatzkandidaten aufzustellen. Im Ausländerbeirat kann nur 1 Person pro Herkunftsland sitzen. Für gewähltete Bewerber, deren Landleute in Prozenten besser abgeschnitten haben, rückt ihr Ersatzkandidat nach. Die anderen Regeln wären identisch mit den Landesregelungen. Es kämen je 2 Deutsche hinzu: der Integrations- und der Gleichstellungsbeauftragte der Stadt.

Formel: Nicht-EU-Bürger * Stadtratsmandate/Gesamtbewohner
=> aufgerundet auf die nächste ungerade Zahl ab 11 Sitzen

Beispiel für München: 300 129 * 80/1 288 307 => 19 Sitze

http://www.muenchen.info/sta/m-stat/themen/bevoelkerung/berichte/berichte_2006/mb060204.pdf
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Mitdenker (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Donnerstag, 05. April 2007 - 14:28 Uhr:   

In München leben etwa 90 000 EU-Ausländer und 210 000 Nicht-EU-Ausländer. Das ergibt 15 Sitze. Es gibt 5 3er-Wahlkreise mit je 42 000 betroffen Personen. Die Anzahl der Kinder und Jugendlichen sind noch abzuziehen. Die übliche Altersgrenze für Kommunalwahlen ist anzuwenden.

In Ländern, bei denen man bei Kommunalwahlen mehr als 3 Stimmen verteilen und oder Kummulieren und Panaschieren darf, kann ein Landestreffen der Ausländerbeiräte dieses beschließen. Es sind 3 Leute aus 3 Ländern dahin zu entsenden, darunter mindestens 1 Frau. Zu den Bundestreffen sind vom Landestreffen 5 Leute auf 5 Herkunftsländern zu entsenden, darunter mindestens 2 Frauen. Je 1 Beauftragter der Städte nimmt an den Landestreffen teil, darunter auch die Hälfte Frauen. Je 2 dieser Beauftragten nimmt pro Land am Bundestreffen teil, darunter 1 Frau.

Etwas Grundsätzliches: Ich würde nicht unterschreiben, wenn mir gesagt wird, dass alle Wahlen auch für Städte ab 5 000 Einwohner gelten. Ich sehe dort keinen Bedarf für einen eigenen Beirat. Man kann sich in Bürgerversammlungen einfinden, um seine Anliegen vorzubringen oder sich direkt an die Stadtverwaltung wenden.
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xy ungelöst (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Dienstag, 14. August 2007 - 13:28 Uhr:   

ich bin ganz einfach dafür, dass die Deutschen ihre Produkte, die sie überwiegend in Europa absetzen und mit denen sie den europäischen Ausländern in ihren Heimatländern die Arbeitsplätze wegnehmen, innerhalb der deutschen GRenzen absetzen. In anderen Worten: die europäischen Nachbarländer sollten augenblicklich einen Einfuhrstopp aller deutschen Güter und Dienstleistungen verhängen. Dann würde sich sehr schnell das "deutsche Ausländerproblem" auflösen und die Debatte um Staatsbürgerschaften sowieso. Kein Ausländer wäre aufgrund der durch ausländische Importe verursachten Arbeitslosigkeit in seinem Heimatland gezwungen zu emigrieren und ein Leben als Ausländer mit allen rechtlichen und informellen Nachteilen verbundenes "Schafferleben" zu führen - Günther Wallraf lässt grüßen. Natürlich ist all dies Illusionär und einer emotional aufgeladenen Überlegung geschuldet. Es bleibt die Erfahrung, dass es Gleichberechtigung - selbst nach 50 Jahren Immigration- zwischen DEutschen und Ausländern nicht gibt ( wobei ich hier von den Russlanddeutschen aufgrund der erkauften deutschen Einheit absehen möchte). Diese ERfahrung machen Minderheiten in allen Ländern, dies ist kein originär deutsches Phänomen. Allein, was man insbesondere den Deutschen vorwerfen kann und muss, weil sie sich gerne im Zuge ihrer nationalsozialistischen Aufarbeitung political corectness (für alle Deutschnationalen übersetzt: politische Korrektheit) und Rechtsstaatlichkeit und Humanität auf die Fahnen schreiben, dass es eben den Deutschen an Respekt und Wertschätzung für die Schwerarbeit- ja, gesundheitsschädliche Drecksarbeit, die Ausländer beim Wiederaufbau Deutschlands geleistet haben, und insbesondere den deutschen Unternehmern(aufgrund schlecht bezahlter Wertarbeit für ausländisch Beschäftigte) Mehrerlöse ermöglicht haben und nachwievor ermgöglichen, mangelt. Es herrscht ein Mangel an Anerkennung für die Ausländer in der deutschen Leistungsgesellschaft.Dass einer ebensolchen Wertschätzung auch die rechtliche Anerkennung folgen sollte und würde, was mit den oben aufgeführten Kategorien kein widersprüchliches Verhältnis bedeutete, ja, ich denke, dies würde selbst den dunkelblutroten Deutschen einleuchten, wobei persönliche Erleuchtung natürlich immer einem gewissen Intelligenzquotienten und Wissenwollen geschuldet bliebe. Jedenfalls, und hier werden ich auch mal politisch inkorrekt - oder passe mich einfach einmal der Denke meiner Vorredner an: jedenfalls, gönne ich den Deutschen aus tiefstem Herzen jeden einzelnen muslimischen Neudeutschen, mit Kopftuch, Kaftan, Turban und Integrationkurs, den sie nur kriegen können.

Um noch ganz kurz einen alten beliebten deutschen Denkfehler aufzulösen: nicht die Ausländer nehemen den Deutschen die Arbeitsplätze weg, sondern die deutschen Unternehmer, die Ausländer einstellen, weil sie einen Ausländer vorziehen.

Mit freundlichen Grüßen
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Mitdenker
Veröffentlicht am Montag, 03. März 2008 - 22:45 Uhr:   

Es gibt beim Wahlrecht eine sehr niedrige Hürde. Man muss im Regelfall 18 Jahre alt sein und Deutschlands Staatsbürgerschaft haben. Noch tiefer ist nicht sinnvoll. Die große Hürde für Ausländer ist eher die Emotionalität ans Heimatland (der Eltern) und der Gruppendruck von Seiten seiner Landsleute, sich ja nicht zu "assimilieren" (siehe Erdogan-Rede).
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 15. November 2014 - 22:35 Uhr:   

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Sinister
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 04. April 2016 - 01:50 Uhr:   

mir ist klar,dass in Deutschland lebende Menschen zB aus der Türkei hier wählen dürfen.Wie aber bitte funktioniert das mit dem doppelten Wahlrecht?Wenn Jemand hier lebt,er selbst sowie seine Angehörigen alle Vorteile dieses Landes geniessen,ist es ihm tatsächlich erlaubt für sein Herkunftsland,das er,egal aus welchem Grund,verlassen hat zu wählen?Falls ja,wie bitte ist das mit der ,moralischen Verpflichtung?Einen Tyrannen oder Despoten wählen,dem Demokratie fremd ist?oder für Leute aus dem einstigen Herkunftsland Entscheidungen zu treffen,obwohl man seit Jahren nicht mehr dort lebt?wer hier lebt,arbeitet,Sozial-Renten und Krankenversichert ist,ist doch wohl DIESEM Staat gegenüber verpflichtet.Wäre er bei sich zu Hause glücklich und zufrieden gewesen,wäre er ja wohl niemals hierher gekommen,oder?Wie ist das mit den hier geborenen Kindern von Einwanderern?Dürfen die dann auch aus Deutschland heraus Menschen wie Putin,Erdogan oder Trump wählen???das muss doch ein unglaublicher Gewissenskonflikt sein,evtl Jemanden zu wählen,der dem Land,in dem es einem besser geht und dessen Staatsbürgerschaft man hat,ernsthaft schaden könnte??}}
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 04. April 2016 - 02:42 Uhr:   

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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 04. April 2016 - 18:03 Uhr:   

"In Deutschland lebende Menschen dürfen im Allgemeinen in Deutschland nicht wählen (und das lässt sich u.U. nichtmal gewaltfrei ändern)."
Grob drei Viertel der in Deutschland lebenden Menschen dürfen hier wählen.
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Danny
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Dienstag, 05. April 2016 - 19:51 Uhr:   

Früher war man da eher restriktiv; seit einigen Jahren können wohl fast alle in Deutschland geborenen Ausländer relativ leicht die dt. Staatsbürgerschaft erlangen (ich glaub bei Türken sogar automatisch) und zwar trotz doppelter Staatsbürgerschaft.

Es geht da einfach nur darum gewisse Entscheidungen unänderbar zu machen, und manche Parteien erhoffen sich wohl Stimmen aus Dankbarkeit. Eigentlich sehr traurig, weil integriert sind die wenigsten.

Und das Problem geteilter Loyalität wird ja aktuell auch sehr akut mit der Türkei, Syrien und den Kurden.

xy: einige Untersuchungen kommen auf ca 4% geringerer Lohn je 1% mehr Ausländer, aufgrund der höheren Konkurrenz zw. AN. Das ist m.E. auch Hauptgrund für die sinkende Lohnquote am BIP.

Thomas: Hier leben reicht aber nicht aus.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 05. April 2016 - 23:01 Uhr:   

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Danny
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 05. Mai 2016 - 02:26 Uhr:   

Seh ich nicht so. Die Minimalregelung hatten wir vor 1990. Die aktuelle Regelung betrifft sogut wie alle Kinder von Gastarbeitern, ausser wenige tausend, die in den Jahren davor nicht optiert haben.

Ich kann nicht integriert sein, weil ich Teil des Integrationsziels bin.

Und für loyal halte ich mich eigentlich schon, allerdings zu Deutschland, nicht zur Führung. Damit meine ich, dass ich nötigenfalls bereit wär meine Heimat gegen Angriffe zu verteidigen. Nicht weil mich mit den aktuellen Verwaltungsrichtlinien (GG, usw.) identifiziere, sondern weil hier der Grossteil meiner Verwandten lebt und (eingeschränkt) der dt. Kultur wegen.

Für die meisten Deutschen ist das (denke ich) keine Frage des Zwanges. Das ist halt der Vorteil von Nationalstaaten (nates=Geburt): man braucht weniger Zwang weil biologisch bedingt die Interessenlage der Bürger in wichtigen Fragen gleichgerichtet ist.
Bei einem Krieg gegen Israel hätte ich Loyalitätsprobleme, aber Israel ist eigentlich eh zu weit weg als dass es für Israel Sinn machen würde hier einzumarschieren.
Für die Türkei gilt das nicht. In meiner Stadt haben vor wenigen Wochen zwei 16-jährige "Deutsche", Yusuf und Mohammed, einen Sikh-Tempel gebombt. Die kann man jetzt nicht mal mehr ausweisen.

Ich bin nicht generell gegen die Einbürgerung von Ausländern - aber nicht so. Einbürgerung muss möglichst teuer, zeitaufwändig und gefährlich sein, ansonsten bedeutet sie nichts.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 05. Mai 2016 - 22:45 Uhr:   

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Danny
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 05. Mai 2016 - 23:37 Uhr:   

Und warum?

Übertragen kann man das aktuelle Staatsbürgerschaftskonzept mit One-Night-Stands vergleichen; das alte mit der Ehe.
Ich bin nicht gegen ONS, aber nachhaltigere Lösungen sind eher bei der Ehe zu erwarten, weil man da v.a. die langfristigeren Folgen bei Entscheidungen berücksichtigt, da man ihnen eben sicher unterworfen sein wird. Einen Staat in dem ich länger leben will, würde ich lieber so organisieren.

Was spricht denn gegen Nationalismus?
Das Problem des Staates ist ja letztlich die Organisation einer grossen Gruppe von Menschen. Sind die Menschen biologisch und kulturell ähnlich können sie besser kooperieren, also grössere Vorteile aus der Organisation als Gruppe ziehen. Dadurch ist dann vergleichsweise wenig Zwang nötig.

Du siehst ja das meiste sehr realistisch, vermutlich realistischer als ich, nur versteh ich nicht welche Folgen du daraus ziehst. Das aktuelle Konzept der Linksliberalen läuft auf die maximale Intensivierung eines Kampfes Aller gegen Alle hinaus. Das Ergebnis wird bestenfalls eine Diktatur sein, bzw. sobald die Fähigkeit zur Ausübung von Zwang an ihre natürlichen Grenzen stösst Anarchie.
Und dass es aktuell nicht grade toll funktioniert, dürfte dir ja auch nicht entgangen sein.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 06. Mai 2016 - 00:14 Uhr:   

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Malthusianer
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 04. August 2016 - 16:11 Uhr:   

Augstein Junior: "Doppelpass für Deutschtürken: Wir haben uns geirrt"
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/doppelpass-fuer-deutschtuerken-war-ein-fehler-kolumne-augstein-a-1106072.html

Dass ich DAS noch erleben darf.

Aber vermutlich nur, weil sie "die falschen" wählen
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/tuerken-in-deutschland-spitzenwerte-fuer-erdogan-in-essen-a-985474.html

Und jetzt?
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Exilwähler
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 04. August 2016 - 17:23 Uhr:   

Augstein:

"Mit Blick auf die Migration der Zukunft brauchen wir eine erneute Reform des Staatsbürgerrechts. Die doppelte Staatsbürgerschaft sollte nur Bürgern aus EU-Ländern vorbehalten sein. Als Vorläufer einer künftigen EU-Staatsbürgerschaft. Und in Zukunft sollte gelten: Wer in Deutschland geboren wird, ist automatisch Deutscher. Und nur das."

Ist er so dumm oder ist das Absicht?
Natürlich hätten diese Kinder dann automatisch doppelte Staatsbürgerschaft, wir können doch nicht darüber bestimmen wen die Türkei als Staatsbürger anerkennt. Solange die Türkei ius sanguis hat, ist der einzige Weg doppelte Staatsbürgerschaft zu vermeiden der Entzug der dt. Staatsangehörigkeit bzw. dessen Nichtvergabe. Eventuell mit Option der Einbürgerung sofern man nachweist keine türkische mehr zu haben.

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