Themen Themen Profil Profil Hilfe/Anleitungen Hilfe Teilnehmerliste Teilnehmerliste [Wahlrecht.de Startseite]
Suche Letzte 1|3|7 Tage Suche Suche Verzeichnis Verzeichnis  

Archiv bis 15. Juli 2009

Wahlrecht.de Forum » Familien-, Jugend- und Ausländerwahlrecht » Im Ausland geboren - Faktisch kein Wahlrecht? » Archiv bis 15. Juli 2009 « Zurück Weiter »

Autor Beitrag
 Link zu diesem Beitrag

Würdegernwählen
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 09. Juli 2009 - 14:27 Uhr:   

Hallo

Ich wollte mal kurz in die Runde fragen ob ich das richtig verstanden habe. Um aus dem Ausland abstimmen zu können muss ich nach 1949 für mindestens drei Monate in Deutschland gewohnt haben. Ich bin von Geburt an Deutscher, aber im Ausland geboren und hatte nie einen Wohnsitz in Deutschland. Bedeutet dies, dass ich nun faktisch vom Wahlrecht ausgeschlossen bin??

Danke für Info
 Link zu diesem Beitrag

Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 09. Juli 2009 - 20:09 Uhr:   

Ja.
 Link zu diesem Beitrag

Würdegernwählen
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Freitag, 10. Juli 2009 - 12:17 Uhr:   

freude herrscht! dann ist es wohl langsam zeit, eine hübsche tonne zu suchen und das nutzlose büchlein mit dem hühnergeier zu entsorgen...
 Link zu diesem Beitrag

mma
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 10. Juli 2009 - 12:31 Uhr:   

("dann ist es wohl langsam zeit, eine hübsche tonne zu suchen")

Diogenes, Sie sind Bundesbürger?
 Link zu diesem Beitrag

Florian das Original
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Freitag, 10. Juli 2009 - 12:50 Uhr:   

"das nutzlose büchlein mit dem hühnergeier zu entsorgen"

ja, das wäre wohl wirklich für alle Beteiligten das Beste.

Im Ernst:
Mit Wahlen können die Bürger beeinflussen, wie die Dinge in ihrem Land laufen.
Jemand, der nie in diesem Land gelebt hat und das auch in Zukunft nie vorhat, hat doch auch kein berechtigtes Interesse darüber zu bestimmen, wie die Dinge in diesem Land laufen sollen. Betrifft ihn doch auch gar nicht.

Und wenn der einzige Nutzen, der aus Ihrer Sicht die deutsche Staatsbürgerschaft gehabt hätte, darin liegt, in das Leben der Bürger eines Landes in dem sie nie gelebt haben oder Leben werden reinreden zu dürfen, dann ist die Staatsbürgerschaft für Sie wohl wirklich sinnlos.

(Ich hätte das allerdings anders gesehen wie Sie. Die deutsche Staatsbürgerschaft erschöpft sich ja nicht im Wahlrecht).
 Link zu diesem Beitrag

Würdegernwählen
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Freitag, 10. Juli 2009 - 15:30 Uhr:   

Lieber Florian

können Sie mir bitte in dem Fall sagen, was für ein Interesse jemand hat, der 1949 den deutschen landen adieu gesagt hat und seit diesem tage keinen tag mehr in deutschland gelebt hat?? wo bitte ist der unterschied?? Ihrer logik folgend müssten Sie jedem Ausländer mit deutschem Wohnsitz das uneingeschränkte Wahlrecht erteilen...
und wieso bitte schön, wissen Sie, ohne mich zu kennen, dass ich nie in Deutschland leben will??
Und zu guter letzt, eine Staatsbürgerschaft ohne Mitbestimmungsrecht ist Leibeigenschaft! Zumindest in meinem Wertbild.
 Link zu diesem Beitrag

Würdegernwählen
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Freitag, 10. Juli 2009 - 15:52 Uhr:   

@mma
ja, ich bin bundesbürger. und zwar nur bundesbürger. ich gedenke weniger (wie der gute grieche) in einer tonne zu leben, mir schwebt da aktuell eher vor, die version "blechtonne mit deckel, heimisch in hinterhöfen, primärmerkmal: riecht etwas streng" artgerecht zu nutzen... gut, der ökobewusste würde nun sagen: halt! das gehört ins altpapier! aber da hats leider noch etwas plastik dazwischen...
 Link zu diesem Beitrag

Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 10. Juli 2009 - 17:27 Uhr:   

"dann ist es wohl langsam zeit, eine hübsche tonne zu suchen und das nutzlose büchlein mit dem hühnergeier zu entsorgen..."
Leider ist Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit nicht möglich, wenn man dadurch staatenlos würde. Bei Ihnen muß man wirklich sagen leider, so verächtlich wie sie sich über "Ihr" Land äußern.


"können Sie mir bitte in dem Fall sagen, was für ein Interesse jemand hat, der 1949 den deutschen landen adieu gesagt hat und seit diesem tage keinen tag mehr in deutschland gelebt hat?? wo bitte ist der unterschied??"
Das ist kein Argument zur Ausweitung des Wahlrechts für Deutsche im Ausland, sondern dafür, es wieder restriktiver zu fassen.


"Ihrer logik folgend müssten Sie jedem Ausländer mit deutschem Wohnsitz das uneingeschränkte Wahlrecht erteilen..."
Nein, die Staatsangehörigkeit bleibt eine notwendige, aber nicht hinreichende Bedingung.


"Und zu guter letzt, eine Staatsbürgerschaft ohne Mitbestimmungsrecht ist Leibeigenschaft!"
"Staatsbürgerschaft" ist ein DDR-Begriff. Warum soll jemand in einem Land mitbestimmen, in dem er nie gelebt hat? Wenn Sie sich als Leibeigener fühlen, können Sie sich ja bei der deutschen Botschaft zwecks Ablieferung des Zehnten und Leistung von Frondiensten vorstellig werden;-)
 Link zu diesem Beitrag

mma
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 10. Juli 2009 - 18:13 Uhr:   

("Staatsbürgerschaft" ist ein DDR-Begriff.)

Ist das nicht eher ein Austriazismus? Österreich ist ja wohl älter als die DDR.
 Link zu diesem Beitrag

Florian das Original
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Freitag, 10. Juli 2009 - 20:33 Uhr:   

"Staatsbürgerschaft ohne Mitbestimmungsrecht ist Leibeigenschaft!"

Nun mal ganz langsam.

So lange sie nicht in Deutschland leben, hat Deutschland keine "Macht" über Sie. Sie müssen sich nicht an deutsche Gesetze halten und keine Steuern an den deutschen Staat zahlen.

Und sollten Sie sich doch eines Tages entschließen, nach Deutschland zu ziehen, dann unterliegen sie zwar den deutschen Gesetzen - aber dann dürfen sie diese ja auch mitbestimmen.

Viel eher als "Leibeigene" dürften sich mit einem gewissen Recht Leute fühlen, die den deutschen Gesetzen unterworfen sind, ohne diese mitbestimmen zu dürfen.
Konkret: in Deutschland lebende Ausländer.
Aber auch da trifft diese Kategorisierung letzlich nicht. Denn ein in Deutschland lebender Ausländer unterwirft sich den deutschen Gesetzen ja freiwillig und ohne Zwang. Wenn ihm diese Gesetze nicht gefallen, hat er jederzeit das Recht, den Zuständigkeitsbereich dieser Gesetze zu verlassen (ein Recht, dass ein "Leibeigener" gerade nicht hat).
 Link zu diesem Beitrag

Würdegernwählen
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Samstag, 11. Juli 2009 - 09:50 Uhr:   

ihr weicht aus und eure argumentationslinien zielen ins leere! denn: deutschland gewährt ein auslandswahlrecht! wäre ich im zarten alter von 4 monaten ausser landes geschafft worden, ich könnte heute wählen. wäre ich frustriert vor 50 jahren ausgewandert, ich könnte heute wählen. hätte ich ein semester in deutschland studiert, ich könnte heute wählen. alles ereignisse, die mehr oder minder jahrzente zurückliegen und vor allem einen gemeinsamen nenner haben: jeder dieser fälle lebt nicht in deutschland und kann trotzdem (was ja auch ein recht sein soll) die repräsentanten seines heimatlandes miternennen.
also nochmals: wieso diese ja und ich nicht?
 Link zu diesem Beitrag

Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 11. Juli 2009 - 14:15 Uhr:   

@Würdegernwählen
"ihr weicht aus und eure argumentationslinien zielen ins leere! denn: deutschland gewährt ein auslandswahlrecht!"
Nein, Deutschland hat kein Ausländerwahlrecht auf Bundes- und Landesebene (wäre übrigens GG-widrig). Wer Ausländer ist, ist gesetzlich definiert (§ 2 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz):
Ausländer ist jeder, der nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist.


"wieso diese ja und ich nicht?"
Ist schon beantwortet. Zum zweiten und letzten Mal: das ist allenfalls ein Argument, um seit Jahrzehnten nicht mehr in Deutschland lebenden Personen das Wahlrecht zu nehmen, aber nicht um es Personen zu geben, die nie in Deutschland lebten.


@Florian
"So lange sie nicht in Deutschland leben, hat Deutschland keine "Macht" über Sie. Sie müssen sich nicht an deutsche Gesetze halten und keine Steuern an den deutschen Staat zahlen."
Evtl. können sie beschränkt steuerpflichtig sein, aber dieser Personenkreis wird kaum zu denen gehören, die nie in Deutschland lebten.
 Link zu diesem Beitrag

Florian das Original
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Samstag, 11. Juli 2009 - 15:28 Uhr:   

@Thomas:

Eine Person, die nicht in Deutschland lebt, nicht bei einem deutschen Arbeitgber beschäftigt ist, in Deutschland keine Einkünfte erzielt und dort kein Vermögen (etwa ein Bankdepot oder eine Immobilie) hat, ist (soweit ich sehe) in Deutschland nicht steuerplichtig.

Ich wüsste keine Steuer, die hier zuschlagen könnte. Auch nicht die Einkommensteuer.
Bei dieser Steuer gibt es zwar eine "beschränkte Steuerpflicht" (die Sie vermutlich meinen). Aber die ist beschränkt auf in Deutschland erzielte Einkünfte.
 Link zu diesem Beitrag

Good Entity
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Samstag, 11. Juli 2009 - 18:33 Uhr:   

Ich wüsste keine Steuer, die hier zuschlagen könnte. Auch nicht die Einkommensteuer. - @Florian: Genau das will aber die Linkspartei gerade aktuell ändern: Im Ausland lebende Deutsche sollen eine zusätzliche Einkommensteuer an den deutschen Staat zahlen, wenn der Steuersatz dort, wo sie leben, niedriger ist als in Deutschland.

Das würde natürlich auch Würdegernwählen treffen können und würde seine Motivation zu wählen durchaus begründen.

Und ob Würdegernwählen nicht noch Vermögen oder anderes in Deutschland hat, etwa ein Erbbruchteil von Großtantes hinterlassenem Häuschen im Westerwald, das wissen wir nicht, ist aber bei diesem Personenkreis sogar ziemlich wahrscheinlich.

@Würdegernwählen: Neben dem Wahlrecht hat besagtes Büchlein mit dem stilisierten -ähh- Vogel allerdings auch gewisse zeitsparende Vorteile beim Einreisen in die EU und auch einige andere Staaten... Mit der Tonne würde ich daher noch warten.
 Link zu diesem Beitrag

Bernhard Sellheim
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Samstag, 11. Juli 2009 - 19:15 Uhr:   

@Würdegernwählen
"also nochmals: wieso diese ja und ich nicht?"

Dahinter steht zunächst mal ein praktisches Problem: Da Sie nie einen Wohnsitz in Deutschland hatten, lassen Sie sich keinem Wahlkreis und keinem Bundesland zuordnen.
Wahlberechtigte, die früher in Deutschland wohnten und nun nicht mehr, werden nach ihrem letzten Wohnsitz in Deutschland eingeordnet.

Zur Erklärung (falls nötig):
In jedem Wahlkreis stehen andere Einzelpersonen zur Wahl (Erststimme bei der Bundestagswahl).
In jedem Bundesland stehen eigene Landeslisten der Parteien zur Wahl (Zweitstimme bei der Bundestagswahl).
Bei der Europawahl können die Parteien Bundeslisten oder Landeslisten aufstellen.
 Link zu diesem Beitrag

Würdegernwählen
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 12. Juli 2009 - 08:30 Uhr:   

lieber thomas frings

ich rede nicht von einem "ausländerwahlrecht" sondern von einem "auslandswahlrecht" für die deutsche staatsbürger die im ausland leben! und das gibt es!
 Link zu diesem Beitrag

Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 12. Juli 2009 - 16:12 Uhr:   

@Florian
"Aber die ist beschränkt auf in Deutschland erzielte Einkünfte."
Ja sicher, das kann für Auslandsdeutsche durchaus relevant sein, aber eher unwahrscheinlich bei Deutschen, die nie in Deutschland wohnten.

@Good Entity
"Genau das will aber die Linkspartei gerade aktuell ändern: Im Ausland lebende Deutsche sollen eine zusätzliche Einkommensteuer an den deutschen Staat zahlen, wenn der Steuersatz dort, wo sie leben, niedriger ist als in Deutschland."
Dumm für den Fiskus nur, daß er praktisch keine Kontrollmöglichkeit hat, wie viel ein bisher gar nicht oder beschränkt Steuerpflichtiger außerhalb Deutschlands verdient.

@Würdegernwählen
"ich rede nicht von einem "ausländerwahlrecht" sondern von einem "auslandswahlrecht" für die deutsche staatsbürger die im ausland leben! und das gibt es!"
Eben nicht allgemein, darüber ärgern Sie sich ja gerade.
 Link zu diesem Beitrag

Florian das Original
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 12. Juli 2009 - 18:07 Uhr:   

@ Good Entity:
Von diesen Linkspartei-Plänen wusste ich nichts.
Ich finde diese Pläne auch - aus verschiedenen Gründen - nicht in Ordnung.

Zum einen der praktische Einwand von T.Frings: Wie soll die Veranlagung praktisch erfolgen?

Zweitens verstosst das gegen den Grundsatz "no taxation without representation": jemanden eine Steuerlast aufzuerlegen, der kein demokratisches Mitspracherecht über diese Steuer oder deren Verwendung hat, widerspricht dem Demokratie-Prinzip.
 Link zu diesem Beitrag

Good Entity
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 15. Juli 2009 - 18:17 Uhr:   

@Florian das Original & @Thomas Frings:

Hier der Einfachheit halber ein Zitat aus abgeordnetenwatch von Gregor Gysi (auf eine Frage vom 21. Januar 2009); es gibt sicher auch detailliertere Quellen:

.... Hier hat aber Die Linke vorgeschlagen, deutsche Staatsangehörige unabhängig vom Wohnsitz zu verpflichten, im Ausland ergangene Einkommensteuerbescheide nach Deutschland zu senden. Wenn sich dabei herausstellt, dass sie in Deutschland hätten mehr zahlen müssen, muss die Differenz hier noch bezahlt werden. Das ist eine Regelung, wie sie in den USA gilt.

Über die praktische Umsetzung sagt er darüberhinaus nichts. Nun ja, danach war auch nicht gefragt. Aber das Finanzamt in Liechtenstein wird nach dem Vorbild der dortigen Banken sicher auch irgendwelche CDs irgendwo zum Kopieren vorrätig halten ...

Mit ihrem Vorschlag unternimmt die Linke auch etwas Praktisches gegen die "Landflucht" aus den neuen Bundesländern. Einerseits medizinisches Fachpersonal und andererseits viele junge Frauen aus dem Hotel- und Gastronomiebereich sind von dort aufgrund besserer Arbeitsplatz- und Verdienstchancen derzeit in Länder wie die Schweiz gegangen. Wenn sie jetzt dort neben den deutlich höheren Lebenshaltungskosten auch noch zusätzliche (deutsche) Steuern zahlen müssen, werden das viele von ihnen nicht mehr stemmen können und nach Deutschland zurückkehren müssen. Das würde der Landflucht und auch dem inzwischen zunehmenden Frauenmangel in den neuen Bundesländern natürlich entgegenwirken.
 Link zu diesem Beitrag

Würdegernwählen
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 15. Juli 2009 - 19:33 Uhr:   

nicht schlecht... die alt-ossis bauten eine mauer gegen die landflucht und die neu-ossis wollen die steuerhölle dagegen einheizen... fehlt noch ein schiessbefehl gegen jeden der mit mehr als 1000euro cash an der grenze erwischt wird und alles ist wieder beim alten.
wie wäre es, anstatt repression etwas für die attraktivität des heimischen standortes zu unternehmen? sind ja nicht nur monetäre gründe die die leute in scharen richtung schweiz und österreich wandern lassen!
oder hat dat oscarsche mit seiner blechtrommel keine besseren ideen mehr?
hat der adenauer halt mal wieder recht mit http://zitate.net/zitat_2871.html

Admin Admin Logout Logout   Vorige Seite Vorige Seite Nächste Seite Nächste Seite