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Wahlrecht von deutschen Ausländern

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Ratinger Linke
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Samstag, 29. Mai 2010 - 17:29 Uhr:   

Kleine Anfrage der Grünen (noch unbeantwortet) mit 29 Einzelfragen zum Wahlrecht von deutschen Ausländern bei Bundestags- und Europawahlen:

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/016/1701692.pdf

Abgesehn davon, dass die unterschwelligen Forderungen fragwürdig sind, sind manche Fragen auch ziemlich peinlich, weil man die Antworten leicht selber ermitteln könnte, wenn man sie schon nicht sowieso weiß. Andere (insbesondere die statistischen) Fragen sind aber interessant.

Bei einer Stimmenauszählung im Ausland stellt sich die Frage, wie da die Öffentlichkeit der Wahl ausreichend gewährleistet werden soll, abgesehn davon, dass man ohne große Wahlrechtsänderungen bei Bundestagswahlen jeweils 299 Wahlkreise getrennt auszählen und die Ergebnisse an die jeweiligen Kreiswahlleiter übermitteln müsste, was faktisch auch das Wahlgeheimnis aufhebt (aber von sowas haben die Anfragenden offenbar keine Ahnung).
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Wilko Zicht
Moderator
Veröffentlicht am Samstag, 29. Mai 2010 - 18:17 Uhr:   

Solange Auslandsdeutsche nur ins Wahlberechtigtenverzeichnis des früheren Heimatorts in Deutschland eingetragen werden können, sehe ich nicht viel Spielraum für Erleichterungen bei der Ausübung des Wahlrechts für Auslandsdeutsche.

Ob spezielle Auslandswahlkreise und Auslandslisten praktikabel sind, kann man erst beurteilen, wenn man die Verteilung der Auslandsdeutsche auf einzelne Länder und Kontinente kennt. Aber danach wird in der Kleinen Anfrage leider gar nicht gefragt.

Ansonsten bliebe noch die Möglichkeit, den Auslandsdeutschen nur eine Zweitstimme zu geben. Diese könnten sie für alle Listenverbindungen und einzelne Landeslisten abgeben, die bei der Oberverteilung antreten. Bei einer etwaigen Unterverteilung spielten die Auslandsdeutschen dann keine Rolle. Fänd ich durchaus praktikabel. Die Union würde da aber wohl nicht mitspielen, weil dann CDU und CSU auf einem Stimmzettel konkurrieren würden.

Dann könnte man jedenfalls das Erfordernis streichen, irgendwann nach 1949 mal in Deutschland gelebt zu haben.
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Ratinger Linke
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Samstag, 29. Mai 2010 - 19:10 Uhr:   

Für Auslandswahlkreise müsste man die derzeitigen Wahlkreisstandards aber deutlich aufweichen, solang es dort keine Meldepflicht gibt, die gar nicht praktikabel wäre.

Auslandslisten (ohne Erststimme) wären eine Möglichkeit, wenn es bei der derzeitigen Unterverteilung bleibt; bei festem Sitzkontingent hätte man das gleiche Problem wie bei den Wahlkreisen in verschärfter Form. Außerdem müssten sich CDU und CSU auch in diesem Fall erstmal einig werden, wer da Listen aufstellen darf. Jedenfalls müsste man dann das Ausland nicht weiter unterteilen.

Ob Stimmen für bloße Listenverbindungen mit der Unmittelbarkeit der Wahl vereinbar sind, ist fraglich. Wenn Auslandsdeutsche die freie Wahl unter allen Landeslisten hätten, würd ich unter Berufung auf die Wahlgleichheit dieses Recht auch für mich reklamieren.

Ziemlich problemlos wär aber eine Stimme allein für supplementäre Bundeslisten, deren Einführung u.a. als neutraler Ausgleichspool für Überhangmandate ohnehin sinnvoll wäre (wenn man das Wahlrecht nicht weitergehend verändern will).
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Ratinger Linke
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 10. Juni 2010 - 19:50 Uhr:   

Inzwischen ist die Antwort da. Die genannten Daten sind ziemlich dürftig. Dass es bei etlichen Punkten keine belastbaren statistischen Daten gibt, ist zwar klar, aber grobe Schätzungen wären teilweise sicher möglich.

Zumindest lässt sich sagen, dass die Eintragungen in die Wählerverzeichnisse nichtmal einen ganzen Wahlkreis ausmachen. Bei Auslandslisten würden wohl nur CDU und SPD je 1 Sitz bekommen, und den eher knapp (bei vergleichbarem Wahlverhalten).

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/018/1701883.pdf

Bericht zu den Prüfbitten der letzten Legislaturperiode, auf den teils verwiesen wird:

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/16/092/1609253.pdf
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 12. Juni 2010 - 15:52 Uhr:   

65731 Anträge auf Eintragung ins Wählerverzeichnis 2009 - selbst wenn die alle auch tatsächlich eingetragen wurden und gewählt haben, ist das nur ca. 45% der durchschnittlichen Wählerzahl eines Bundestagswahlkreises. Die Gruppe ist deutlich zu klein, um Auslandswahlkreise oder eigene Landeslisten rechtfertigen.

Das Interesse der Auslandsdeutschen ist offensichtlich sehr gering. Allein in der Schweiz lebten 2008 gut 2000000 Deutsche, in Belgien 39000, 2009 in den Niederlanden 66000, in Österreich am 1.1.2010 138000. Davon sind natürlich nicht alle Wahlberechtigt, aber wenn man schon bei vier kleinen Nachbarländern auf deutlich über 400000 Deutsche kommt, dann können 65700 nur eine sehr kleine Gruppe innerhalb der Auslandsdeutschen sein.
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Ratinger Linke
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Samstag, 12. Juni 2010 - 20:45 Uhr:   

Stimmt, da hab ich versehentlich die Wähler durch 598 statt 299 geteilt. Also kommt nichtmal ein halber Wahlkreis zusammen und Auslandslisten würden vermutlich alle keinen einzigen Sitz bekommen.

In der EU leben 773'000 deutsche Ausländer (vor allem in Spanien und Österreich), in der Schweiz 203'000 (Null zu viel; 2008). Dazu kommen noch Leute mit doppelter Staatsbürgerschaft, die statistisch keine Ausländer sind, dafür sind aber nicht alle wahlberechtigt.

http://epp.eurostat.ec.europa.eu/cache/ITY_OFFPUB/KS-SF-09-094/EN/KS-SF-09-094-EN.PDF

In den USA leben ungefähr 700'000 Leute, die in Deutschland geboren sind. 56% der in Europa Geborenen haben die amerikanische Staatsbürgerschaft. In Kanada sind 180'000 in Deutschland geboren, in Australien 110'000 (jeweils 2001).

http://www.migrationinformation.org/datahub/migrant_stock_groups.cfm

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