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Archiv bis 03. November 2009

Wahlrecht.de Forum » Familien-, Jugend- und Ausländerwahlrecht » Sollten Jugendliche ab 14 Wählen? » Archiv bis 03. November 2009 « Zurück Weiter »

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Maury.
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 11. Mai 2009 - 20:35 Uhr:   

Meiner Meinung nach, sollte man nicht gleich mit 14 gleich wählen dürfen. Nicht jeder 14-Jährige interessiert sich sosehr für Politik, dass er sich jeden Tag damit auseinander setzt. Das erwartet ja auch keiner.
Allerdings finde ich auch, dass es richtig ist, Jugendliche mitentscheiden zu lassen, immerhin interessiert es wirklich jeden hier in Deutschland und nur weil 14 Jährige nicht 18 sind, heißt es nicht dass die Argumente schlecht sind
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Taugenichts
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 14. Mai 2009 - 19:10 Uhr:   

@14jähriger
Es spricht für Dich, dass Du kein „DSDS“ guckst.
Und es ist gut, dass Du hier mitdiskutierst. Wenn Du Dich überhaupt nicht für Wahlen und Politik interessieren würdest, dann hättest Du Dich wahrscheinlich auch nicht in dieses Forum verirrt.

„und wenn ich mich hier so umschaue, wie ihr euch zankt wegen der Politik, vergeht mir auch die Lust aufs Wählen...“
Streit über Sachfragen gehört nun einmal zur Demokratie. Jeder Mensch hat ein Recht auf eine eigene Meinung und die soll er selbstverständlich auch sagen dürfen. Nur in einer Diktatur müssen immer alle Leute einer Meinung sein. Außerdem wäre es doch totlangweilig, wenn alle Leute über alle Themen das gleiche denken würden, dann hätte man doch gar keinen Gesprächsstoff mehr.
Menschen können in einer Sache unterschiedliche Meinungen haben. Sie können sich dann aber trotzdem respektieren und sogar mögen. Oder bist Du immer einer Meinung mit Deinen Freunden?
Wichtig ist, dass man bestimmte Spielregeln beachtet. Man sollte also in jeder Diskussion sachlich bleiben und den Andersdenkenden nicht verletzen wollen.
Das alles ist gelebte Demokratie!

Ich finde ja, dass Grundwissen über Politik zur Allgemeinbildung gehört. Es gibt viele Möglichkeiten, um sich über Politik zu informieren. Auch wenn es nur wenig Zeit kosten soll.
Wenn Du z.B. am Sonntag eine halbe Stunde zur Verfügung hast, dann könntest Du Dir um 12.45 Uhr in der ARD den „Wochenspiegel“ ansehen. Da werden alle wichtigen Nachrichten der Woche noch einmal zusammengefasst.
Oder Du hörst jeden Tag fünf Minuten Radionachrichten. Nicht unbedingt von „Hitradio …“, sondern besser vielleicht vom Deutschlandfunk (http://www.dradio.de/). Zeitungen (aber nicht die „Bild“) sind auch in Ordnung.
Manches wirst Du am Anfang etwas schwer verständlich finden. Aber nach einer Weile wirst Du wahrscheinlich schon ein etwas klareres Bild bekommen.
Es gibt auch viele andere jugendgerechte Angebot, z.B. von der Bundeszentrale für politische Bildung (http://www.bpb.de/).
Ein interessantes Projekt sind außerdem die Juniorwahlen (http://www.juniorwahl.de/).

Ich finde nicht, dass junge Leute vor dem 18. Geburtstag wählen können sollten. Sie sind eben zu leicht beeinflussbar und es fehlt ihnen die nötige Lebenserfahrung. Aber es ist auf jeden Fall wichtig, Euch schon an die Politik heranzuführen, sonst könnt Ihr ja kein Grundwissen über politische Zusammenhänge bekommen.


@Ralf Lang
„Vielleicht sollte man solchen Undemokraten, die so argumentieren, einfach mal das Wahlrecht suspendieren ;)“
Das wäre dann aber auch nicht demokratisch.
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kussi95
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 14. Mai 2009 - 19:46 Uhr:   

was ist schlimm an diesen Meinungsunterschieden?
Dass zeigt doch, dass wir noch ein Recht auf unsere Meinung haben...
und wenn dir deswegen die "Lust aufs Wählen" vergeht kann ich dir leider auch icht mehr helfen
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Lena K.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 16. Mai 2009 - 21:25 Uhr:   

Ich wollte mal fragen, was ihr alle von Jungendparlamenten haltet?!
Wäre lieb wenn ihr antworten würdet!:-)
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Mi
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 17. Mai 2009 - 10:36 Uhr:   

Es bringt nichts wenn man das Wahlrecht auf 14 ändert denn die meisten Jugendlichen interessiert die Politik nicht man sollte sich überlegen ob man das Wahlrecht aus 16 ändert
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14jähriger
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 17. Mai 2009 - 19:18 Uhr:   

@ Taugenichts

Um 12:45 Uhr Sonntags schlaf ich noch... nein Scherz okay ich schau mal wie schnell ich den Überblick bekomme, danke für den Tipp.

Dass ich dir hier auf die Nerven geh, hast du übrigens meinem PoWi- Lehrer zu verdanken, aber es fängt echt an, mich zu interessieren, sonst wär ich schon längst weg!

Ich hab auch nichts gegen Meinungsverschiedenheiten, nur wenn man keine Ahnung von nichts hat, sind diese ellenlangen Kommentare, die ihr schickt, ein bisschen... wie soll ich sagen- verwirrend? Nervig? Übertrieben?
Aber wie gesagt, bald hab ich hier den Überblick und kann voll gut mitreden!;)

@ Kussi95

Ich hab doch nichts gegen Meinungsverschiedenheiten, ich mag streiten, nur nicht bei einem Thema, wo ich die Hälfte nicht verstehe!

@ Lena K.

Ich fände es interessant zu sehen, was so ein Parlament ausrichten kann. Leider gibt es bei uns so etwas nicht...
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12-jährige
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 23. Juli 2009 - 13:27 Uhr:   

Das ist voll doof...wenn mein Bruder(14) wählen darf, dann möchte ich auch wählen.

Ansonsten ist das total unfair!
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Draussenstehender
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 01. November 2009 - 23:23 Uhr:   

Lasst uns einmal kurz die Frage stellen:
Wenn jeder ab 0 Wählen dürfte,
auf welches Alter würdet ihr die Wahlgrenze anheben wollen und warum überhaupt?
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Claudia Hansen
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 02. November 2009 - 17:45 Uhr:   

Ich fand es schon zweifelhaft, das Wahlalter von 21 auf 18 abzusenken.

Ich fürchte allerdings, daß es für ein bestimmtes Wahlalter keine exakte Begründung geben kann. Ich kenne eine Menge Leute zwischen 40 und 50, die ich nicht für qualifiziert halte zu wählen (selbstverständlich mit Ausnahme von mir), und ich kenne sogar einige Unter-18-Jährige, denen ich das durchaus und eher zutrauen würde.

Danach kann es aber nicht gehen. Meiner Meinung nach sollte an den Zeitpunkt angeknüpft werden, von dem an man Verantwortung trägt. Das tut man als Volljähriger, also ab 18. Dann muß man für sein Handeln einstehen, und genau da sollte auch das Wahlrecht einsetzen. Das ist zur Zeit also konsequent geregelt (wenn man der Ansicht ist, daß Personen mit 18 Jahren volljährig sein sollten).

Zum Thema Jugendparlamente: Davon halte ich prinzipiell nichts. Das gilt übrigens für alle Arten von "Sonderparlamenten" bzw. auf kommunaler Ebene: Beiräte (zumindest in meinem Bundesland, S-H, heißen die so). Das leistet dem Lobbyismus Vorschub und ist zudem undemokratisch, weil dadurch bestimmte Gruppen (Ausländer bzw. Personen mit Migrationshintergrund, Kinder und Jugendliche, Behinderte etc.) ein politisches Extragewicht bekommen, die "normalen", keiner Gruppe zugehörigen Leute aber nicht. In meiner Heimatstadt muß man ausländischer, junger und behinderter Künstler sein, dann kann man gleichzeitig in vier Beiräten mitmachen...
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Mitleser
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 02. November 2009 - 18:00 Uhr:   

@Claudia Hansen
Meiner Meinung nach sollte an den Zeitpunkt angeknüpft werden, von dem an man Verantwortung trägt. Das tut man als Volljähriger, also ab 18. Dann muß man für sein Handeln einstehen, und genau da sollte auch das Wahlrecht einsetzen.

Das ist nicht richtig, die Verantwortung wird Heranwachsenden in Stufen übertragen (siehe die Übersicht von Rechten, Pflichten und Ansprüche natürlicher Personen in Abhängigkeit vom Alter).
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Ratinger Linke
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 02. November 2009 - 22:39 Uhr:   

Der Zeitpunkt, ab dem man Verantwortung trägt, ist sogar ziemlich eindeutig der 7. Geburtstag. Ausgenommen ist im Wesentlichen die Verantwortung für sich selbst, wobei wir wieder bei der Frage sind, ob man in erster Linie zu seinem persönlichen Nutzen wählt oder für die Gesellschaft insgesamt.

Dass man zum Wählen nicht qualifiziert sein muss (u.U. bis auf völlig zweifelsfreie Unfähigkeit), wird gemeinhin als wesentliche Forderung an ein allgemeines Wahlrecht angesehen.

"Sonderparlamente" haben eigentlich bis auf formale Gesichtspunkte nichts mit einem Parlament zu tun. Koordinierte Lobbyarbeit ist normalerweise gerade ihr Zweck (neben erzieherischen Motiven bei Kinder- und Jugendparlamenten), wodurch umgekehrt das "politische Extragewicht" von Gruppen mit ohnehin bestens funktionierender Lobby verringert wird. Ob sie im Einzelfall wirklich sinnvoll sind, ist allerdings eine andere Frage.
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 02. November 2009 - 23:44 Uhr:   

"Der Zeitpunkt, ab dem man Verantwortung trägt, ist sogar ziemlich eindeutig der 7. Geburtstag. Ausgenommen ist im Wesentlichen die Verantwortung für sich selbst, wobei wir wieder bei der Frage sind, ob man in erster Linie zu seinem persönlichen Nutzen wählt oder für die Gesellschaft insgesamt."
Das ist falsch. Jedes Rechtsgeschäft eines Minderjährigen ist "schwebend unwirksam" bedarf der ZUstimmung des gesetzlichen Vetteters (außer es ist nur vorteilhaft für ihn oder es fällt unter den "Taschengeldparagraphen"). Auch die Haftung Minderjähriger ist sehr stark eingeschränkt:

§ 828 Minderjährige
(1) Wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist für einen Schaden, den er
einem anderen zufügt, nicht verantwortlich.
(2) Wer das siebente, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für den
Schaden, den er bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder
einer Schwebebahn einem anderen zufügt, nicht verantwortlich. Dies gilt nicht, wenn
er die Verletzung vorsätzlich herbeigeführt hat.
(3) Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist, sofern seine Verantwortlichkeit nicht nach Absatz 1 oder 2 ausgeschlossen ist, für den Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich, wenn er bei der Begehung der
schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat.


Es ist also nahezu ausgeschlossen, daß ein Siebenjähriger für etwas haften muß.
Zwischen 7 und 18 gibt es keine wirklich einschneidende Schwelle. Ab 14 ist man zwar strafmündig, aber uneingeschränkt dem Erwachsenenstrafrecht unterliegt man erst ab 21 und um als Jugendlicher auch nur in Gefahr einer Jugenstrafe ohne Bewährung zu kommen, muß man sich schon extrem kriminell betätigen.
Es ist keineswegs so, daß man in Stufen mehr Verantwortung bekäme, vielmehr gibt es mit dem 18. Geburtstag rechtlich einen radikalen Schnitt, vorher gibt es nur graduelle Änderungen.
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Werner Fischer
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 02. November 2009 - 23:58 Uhr:   

Ich persönlich bin der Meinung, wenn jemand 14 Jahre alt ist und wählen möchte, sollte er das können (Optionsrecht). Ab 18 sollte man dann in der Verantwortung stehen und das Wahlrecht auch ohne Option haben.

Das passive Wahlrecht würde ich allerdings erst ab einem späteren Zeitpunkt (frühestens ab 21) einräumen, denn dazu gehört m. E. eine gute Portion Lebenserfahrung und gesunder Menschenverstand.
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Ratinger Linke
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Dienstag, 03. November 2009 - 00:07 Uhr:   

@Thomas Frings:

Was hat ein Rechtsgeschäft mit Verantwortung zu tun (außer eben für sich selbst)? Strafe hat auch nichts mit Verantwortung zu tun. Und bei der Haftung ist der 7. Geburtstag der grundsätzliche Schnitt.
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mma
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 03. November 2009 - 12:01 Uhr:   

("Ich persönlich bin der Meinung, wenn jemand 14 Jahre alt ist und wählen möchte, sollte er das können (Optionsrecht).")

Und dann "möchte" natürlich das Kind des Bürgermeisters wählen, während das Kind der arbeitslosen Putzfrau von der Optionsmöglichkeit noch gar nichts gehört hat ...

Eine ziemlich bedenkliche Sache, die Sie da vorschlagen.
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mma
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 03. November 2009 - 12:06 Uhr:   

("Was hat ein Rechtsgeschäft mit Verantwortung zu tun (außer eben für sich selbst)?")

Es hat mit der Verantwortung zu tun, finanzielle Verpflichtungen zu tragen.

Das hat doch mit der Qualifikation zum Wählen genug zu tun.
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Ratinger Linke
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Dienstag, 03. November 2009 - 13:44 Uhr:   

Diese Verantwortung (sofern man das als Verantwortung bezeichnen will) trägt aber auch ein Säugling, in dessen Namen seine Eltern einen Vertrag abgeschlossen haben.

Die eigentliche Verantwortung (für sich selbst) übernimmt man doch beim Vertragsabschluss.

Zum selbstständigen Führen seiner Geschäfte ist auch Verantwortung nötig, aber soweit ein Minderjähriger das tut, trägt er sie auch.
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Claudia Hansen
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 03. November 2009 - 13:52 Uhr:   

Also gut, dann etwas genauer: Meiner Meinung nach ist derjenige Zeitpunkt am geeignetsten, bei dem man als erwachsen angesehen wird, d. h. so gut wie alle Rechte und Pflichten (abgesehen von einigen Ausnahmen wie zum Beispiel die Wählbarkeit zum Bundespräsidenten) übertragen bekommt. Das ist der 18. Geburtstag, nicht der 7. Denn nicht umsonst hat man bis 18 einen gesetzlichen Vertreter.

Wenn man der Ansicht ist, daß auch Kinder "irgendwie" Verantwortung tragen, zum Beispiel allein durch ihre Existenz und das damit verbundene Potential, gibt es argumentativ kein Halten mehr. Warum dann ein Wahlalter auf 14 Jahre festsetzen und nicht 13? Oder 11? Oder eben 7? Oder gleich nach der Geburt? Möglicherweise bin ich zu altmodisch, aber die Vorstellung, wie meine Tochter mit 18 Monaten in die Wahlkabine krabbelt, um ihr Kreuzchen zu machen, kommt mir trotz aller politischer Korrektheit (Jugendbeteiligung & Co. KG) immer noch absurd vor.
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Ratinger Linke
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Dienstag, 03. November 2009 - 14:43 Uhr:   

Nunja, es gibt ja durchaus die Ansicht, ein (persönliches) Wahlrecht müsse ab der Geburt bestehen, auch wenn es in der Praxis erst später ausgeübt wird. Man muss auch nicht der Meinung sein, zum Wählen sei Verantwortlichkeit notwendig. Tatsächlich hat jeder Wahlberechtigte das Recht, verantwortungslos zu wählen oder die Verantwortung durch Nichtwahl abzulehnen.
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mma
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 03. November 2009 - 16:24 Uhr:   

("Nunja, es gibt ja durchaus die Ansicht, ein (persönliches) Wahlrecht müsse ab der Geburt bestehen, auch wenn es in der Praxis erst später ausgeübt wird.")

Dann müsste man das aber auch für das passive Wahlrecht fordern, oder?

Oder man könnte auch, wenn es um die zivilrechtliche Rechtsfähigkeit als Kriterium geht, das Wahlrecht für juristische Personen fordern.

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