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klaus Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Montag, 23. November 2009 - 19:00 Uhr: | |
Hallo zusammen. Ich würde gerne wissen , ob man ein Jahr Deutscher sein muss, um Wählbar zu sein . Liebe Grüße Klaus |
Thomas Frings
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Montag, 23. November 2009 - 19:07 Uhr: | |
§ 15 Wählbarkeit (1) Wählbar ist, wer am Wahltage 1. Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist und 2. das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat. (2) Nicht wählbar ist, 1. wer nach § 13 vom Wahlrecht ausgeschlossen ist oder 2. wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt. |
klaus Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Montag, 23. November 2009 - 20:51 Uhr: | |
Also im Klartext heißt das, dass man nicht ein Jahr Deutscherstaastbürger sein muss richtig? |
Thomas Frings
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Montag, 23. November 2009 - 21:15 Uhr: | |
Nicht mehr. Es gab tatsächlich bis vor einigen Jahren die Bedingung, daß man mindestens ein Jahr Deutscher sein mußte. |
klaus Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Montag, 23. November 2009 - 21:38 Uhr: | |
Vielen Dank für die Hilfreichen Antworten Ich bin Ihnen sehr verbunden |
Ratinger Linke Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Montag, 23. November 2009 - 22:26 Uhr: | |
Wobei das für Bundestagswahlen gilt. Bei anderen Wahlen könnte u.U. etwas Anderes gelten (mir ist allerdings nichts bekannt). Faktisch wird man wohl schon einige Wochen vor der Wahl Deutscher sein müssen, damit man nicht mit Fristen in Konflikt kommt. Die Parteien stellen ihre Kandidaten teils schon mehr als ein Jahr vor der Wahl auf; da wird man wohl auch faktisch chancenlos sein, wenn man zu diesem Zeitpunkt noch nicht Deutscher ist. |