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Wahlrecht für EU Bürger bei regionale...

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Wahlrecht
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Dienstag, 20. Oktober 2009 - 17:24 Uhr:   

Liebe Community,

ich würde gerne zum Thema regionales und nationalen Wahlrecht für EU-Bürger diskutieren.
Genau geht es um die 2.4 Millionen Bürger mit EU-Passport (nicht-Deutsche), die in Deutschland ihr
Erstwohnsitz und Lebensmittelpunkt haben, steuern Zahlen aber nicht das Wahlrecht für Parlamentswahlen (Bund und Land)
besitzen. In den 26 anderen EU-Ländern ist die Situation ähnlich.

Ich bin gerade dabei eine neue Plattform aufzubauen, die es EU-Bürgern ermöglicht ihr regionales und nationales Wahlrecht mit anderen zu "tauschen", so dass man indirekt an seinem Erstwohnsitz wählen kann.

Mehr dazu unter:
www.vote-exchange.org

Diskussionfrage: Sollte man von der rechtlichen Konstruktion des Bürgers als nationale Einheit (entity) abweichen und eine europäische Bürgerschaft auf Grundlage gemeinsamer kultureller Werte und Erfahrungen aufbauen. für das Wahlrecht wäre dann nicht mehr die Nationalität entscheidend, sondern der Wohnsitz und der Besitz des EU-Passes.

Was meint Ihr!

beste Grüße,
Martin
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Manuela
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 09. Dezember 2009 - 09:28 Uhr:   

Hallo,

mein Mann ist Engländer und wir leben seit 2002 in Deutschland (gedenken auch hier zu bleiben). Wir finden es beide unheimlich frustrierend nicht beide in dem Wirtschaftssystem in dem wir leben wählen zu dürfen. Ich sehe das Thema eigentlich als unausgegöhren - zu dem Zeitpunkt als man sich für die freie Wahl des Wohnsitzes und des Arbeitsplatzes innerhalb der EU entschieden hat hätte auch eine Regelung zum Transfer des Wahlrechts folgen müssen. Letztendlich ist die Folge dass wir nicht in einer Demokratie leben. Da muss unbedingt nachgebessert werden! Gibt es denn keine Möglichkeit dies im EU-Parlament als Petition oder dergleichen anzubringen? Deine Idee ist zumindest mal ein Ansatz kann aber keineswegs eine Lösung auf Dauer bedeuten.

Grüße,

Manuela
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Good Entity
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 09. Dezember 2009 - 14:35 Uhr:   

@Manuela:

Ich verstehe jetzt allerdings weder das Problem noch die Frustration noch warum wir nicht in einer Demokratie leben sollen.

Dein Mann dürfte ja längst einen deutschen Pass und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und kann damit hier wählen etc. Damit ist doch alles erledigt?

Falls er sich gegen eine deutsche Staatsangehörigkeit entschieden hat, was auch völlig in Ordnung ist, hat er doch selbst seinen Schwerpunkt gesetzt und außerdem auch alle Fäden in der Hand, das zukünftig zu ändern oder eben ganz bewusst auch nicht.

Ich finde das jetzige System viel besser und demokratischer, bei dem es jedem selbst überlassen ist, zu entscheiden, wo man wählt, statt Wahlrechts Idee oder Deiner vorgeschlagenen Regelung eines Transfers des Wahlrechts, bei dem irgendeiner Behörde diese Entscheidung übertragen wird, die dann auszählt, wie lange man wo gewohnt hat und dann versucht mittels einer "objektiven" Entscheidung zwangsweise zu entscheiden, in welchem Land man wählen soll.
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Ratinger Linke
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 09. Dezember 2009 - 16:54 Uhr:   

Wobei die freie Entscheidung nicht unbedingt wirklich existiert. Erstens gibt es teils hohe Hürden beim Erwerb einer Staatsbürgerschaft und zweitens hat man im Ausland teils kein Wahlrecht in seinem Heimatstaat.

Im vorliegenden Fall wäre die Entscheidung wohl momentan noch weitgehend gegeben, aber nach 15 Jahren nach Wegzug erlischt das Wahlrecht in Großbritannien (außerdem muss man schon zuvor als Wähler registriert gewesen sein, wenn man beim Wegzug 18 war).

Die Abhängigkeit des Wahlrechts von der Wohndauer existiert ja so in den deutschen Ländern und auf Kommunalebene, wobei man direkt nach einem Umzug sogar nirgends wahlberechtigt ist. Prinzipiell könnte man das auf EU-Ebene völlig analog regeln. Oder man könnte die Staatsangehörigkeit nach einem Jahr oder so automatisch vergeben bzw. entziehen, wenn der Aufenthalt legal und auf Dauer angelegt ist.
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tg
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 09. Dezember 2009 - 23:48 Uhr:   

Gibt es denn für im Ausland lebende britische Staatsbürger kein Wahlrecht, wie in den meisten europäischen Staaten?
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Ratinger Linke
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 10. Dezember 2009 - 01:57 Uhr:   

Doch, wie gesagt 15 Jahre lang. Ob es in den meisten europäischen Staaten ein Wahlrecht für ausländische Staatsangehörige gibt, weiß ich nicht. Laut EU-Parlament gibt es das unbeschränkt für Europawahlen nur in Österreich, den Niederlanden, Spanien, Finnland, Frankreich und Schweden (die Zusammenstellung ist aber allgemein nicht fehlerfrei).

In Dänemark macht schon die Verfassung einen ständigen Wohnsitz in Dänemark zur Voraussetzung für das Wahlrecht (wobei das Wahlgesetz den ständigen Wohnsitz für Staatsbedienstete, Studenten u.Ä. einfach entsprechend definiert).

In Deutschland ist das Wahlrecht für Auslandsdeutsche ja auch beschränkt (und war es früher noch viel stärker). Für den nächsten Schritt der Erweiterung müsste man die ehemaligen Ostgebiete auf Wahlkreise aufteilen.

Generell ist ein Wahlrecht für ausländische Staatsangehörige eigentlich nicht mit Wahlsystemen kompatibel, bei denen das Ergebnis von der Wahlkreisaufteilung abhängt.
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Ratinger Linke
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 10. Dezember 2009 - 04:22 Uhr:   

Eine Übersicht über das Wahlrecht von im Ausland lebenden Staatsbürgern gibts hier:

http://idea.int/publications/voting_from_abroad/

Allerdings sind die Einschränkungen teils nur sehr unvollständig angegeben, für Dänemark z.B. praktisch gar nicht. Dass Ungarn 2004 ein Auslandswahlrecht eingeführt hat, kann ich anhand von http://www.valasztas.hu/parval2006/en/02/2_0.html auch nicht nachvollziehen ("All persons with no permanent or temporary place of residence in Hungary are prevented from voting").

Interessant übrigens die Regelung in Neuseeland: Dort behalten selbst Ausländer ihr Wahlrecht für 1 Jahr, wenn sie Neuseeland verlassen (allerdings müssen sie dort noch einen Wohnsitz haben). Neuseeländer behalten ihr Wahlrecht 3 Jahre, wobei schon ein kurzer Besuch im Land die Frist jeweils verlängert.

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