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Alexander Gentsch
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 12. Mai 1999 - 21:41 Uhr: | |
Was gibt es für Pro- bzw. Contraargumente für/gegen das Wahlrecht ab 16 Jahren (allgemein). Die Informationen wären für eine Erörterung notwendig. Dankeschön. |

Wilko Zicht
| | Veröffentlicht am Freitag, 14. Mai 1999 - 17:07 Uhr: | |
Hallo Alexander! Hier solltest Du fündig werden: http://www.uni-muenster.de/GrafStatProjekte/P16/ |

Martin Wilke
| | Veröffentlicht am Freitag, 16. Juli 1999 - 21:48 Uhr: | |
Es gibt eine ganze Reihe Argument gegen das Wahlrecht ab 16. Es sind im Prinzip die gleichen, die auch gegen das Wahlrecht ab 18 sprechen. Die Grundsatzfrage heißt doch nicht "Wahlrecht ab 18 oder ab 16?", sondern "Wahlrecht mit Altersgrenze oder ohne?" Argumentationshilfen dazu unter: http://privat.schlund.de/k/kraetzae/wahl.htm http://www.martinwilke.de/wahlrech.htm Martin Wilke |

Wilko Zicht
| | Veröffentlicht am Montag, 19. Juli 1999 - 15:21 Uhr: | |
Ein Wahlrecht ohne jede Altersbegrenzung würde ich allenfalls dann für vertretbar halten, wenn den Kindern und Jugendlichen in der Schule nicht mehr länger eingetrichtert wird, zur Wahl zu gehen sei sozusagen eine moralische Verpflichtung eines jeden Wahlberechtigten. Ansonsten halte ich eine Altergrenze von 14 Jahren für angemessen. |

Ralf Arnemann
| | Veröffentlicht am Montag, 20. September 1999 - 17:09 Uhr: | |
Wählen mit 16? 14? Ganz ohne Altersgrenze? Ich glaube, Ihr nehmt Wahlen nicht ernst genug (was mich bei Wilko doch sehr wundert). Prinzipiell ist klar, daß Kinder noch nicht in der Lage sind, die Tragweite ihrer Entscheidungen so gut zu überblicken wie ein Erwachsener. Bei 0 Kompetenz anfangend lernen sie jedes Jahr dazu und gewinnen dadurch auch die Fähigkeit, verantwortliche Entscheidungen zu fällen. Und folgerichtig gibt es Altersgrenzen, ab denen gewisse Entscheidungen erlaubt werden. Das fängt mit einfachen Rechtsgeschäften an (Einkäufen in Taschengeldhöhe) und führt schließlich zur Volljährigkeit mit allen Rechten und Pflichten. Die Einschränkungen haben auch eine Schutzfunktion: Ein Grundschulkind darf sich einen Lolli kaufen - wenn der ihm nicht schmeckt, ist das Geld trotzdem weg. Aber es darf kein Auto kaufen (auch wenn es durch Erbschaft oder Geschenk genügend Geld hätte), ein entsprechender Kaufvertrag ist nichtig. Auch im Strafrecht werden Minderjährige durch Altersgrenzen vor dem Folgen von Handlungen geschützt, die sie nicht überblicken können. Bei der Wahl trifft man eine wichtige Entscheidung nicht nur für sich, sondern auch für andere. Und das erfordert wohl mehr Einsicht als der Kauf eines Lollis. Natürlich sind alle diese Altersgrenzen mit Willkür behaftet, jede dieser Grenzen könnte ein Jahr höher oder niedriger liegen, und immer finden sich Menschen, deren Einsicht über oder unter dem Schnitt liegt. Das stellt aber die prinzipielle Berechtigung und Notwendigkeit der Altersgrenzen nicht in Frage. Und damit kann es nur ein vernünftiges Mindestalter fürs Wählen geben: die jeweils festgesetzte Volljährigkeit als dem Zeitpunkt, ab dem ein Bürger voll für sich und seine Handlungen verantwortlich ist. |

Wilko Zicht
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 07. Oktober 1999 - 21:28 Uhr: | |
Was die grundsätzliche Legitimation und Notwendigkeit von Altersgrenzen angeht, stimmen wir absolut überein. Ich würde diese Grenze beim aktiven Wahlrecht aber - wie gesagt - eher beim 14. Lebensjahr ziehen. Zu diesem Zeitpunkt tritt ja auch die Straf- und Religionsmündigkeit ein, so daß mir "ab 14" auch weniger willkürlich erscheint als "ab 16". Die Altersgrenze zur Volljährigkeit soll ja weniger die Gesellschaft vor unreifen Jugendlichen schützen als vielmehr den individuellen Jugendlichen vor eigenen unreifen Entscheidungen, mit denen er sich selber Schaden zufügt. Dies ist beim Wahlrecht ja nun doch anders, und von daher leuchtet er mir nicht unbedingt, daß die Altersgrenzen fürs aktive Wahlrecht und für die Volljährigkeit unbedingt zusammenfallen müssen. Die mir bekannten Untersuchungen zur politischen Reife von Jugendlichen sprechen zumindest nicht gegen eine Herabsenkung des Wahlalters (und auf der Seite der Gegner liegt m.E. die Beweislast): Jugendliche sind zufriedener mit der Demokratie und wissen mehr über das politische System als die meisten anderen Altersgruppen (weil sie es gerade erst in der Schule gelernt haben). Der Anteil der politisch Interessierten in dieser Altersgruppe liegt zwar unter dem sonstigen Schnitt, ist aber immer noch höher als 50 Prozent. Die Wahlbeteiligung der 16-17jährigen bei den bisherigen Kommunalwahlen lag stets deutlich über der Altersgruppe der 18-24jährigen. Die Tendenz zu links- bzw. rechtradikalem Wahlverhalten ist zwar ausgeprägter als bei anderen Altersgruppen, liegt aber deutlich unter 20 Prozent. Die Jugendlichen Legen ihrer Wahlentscheidung weniger als alle anderen Altersgruppen persönliche Betroffenheiten zugrunde, sondern richten sich danach, was ihrer Meinung nach besser für das Allgemeinwohl ist. Natürlich verfügt der durchschnittliche 15jährige über eine geringere politische Reife als der durchschnittliche 25jährige (ob dies auch im Vergleich zu einem durchschnittlichen 95jährigen gilt, erscheint mir zumindest fraglich). Aber das heißt ja noch lange nicht, daß das Ausmaß an politischer Reife eines 15jährigen nicht ausreichend ist, um ihm das aktive Wahlrecht zu geben. Ich für meinen Teil nehme für mich zumindest bei aller Bescheidenheit in Anspruch, daß ich schon als 14jähriger das aktive Wahlrecht verdient gehabt hätte - und etliche damalige Schulfreunde ebenso. Zumal ich eine gewisse politische Naivität (also ohne die bei Erwachsenen weit verbreitete Resignation, daß sich politisch ja doch nichts ändert) nicht einmal unbedingt als Nachteil ansehe. Im Gegenteil - sie würde uns allen wohl gut tun (unabhängig davon, in welche politische Richtung sie ginge). Und letztlich ist auch nicht von der Hand zu weisen, daß in fast allen Politikfeldern festzustellen ist (vor allem dann, wenn es ums Geld geht), daß auf Kosten der Jugend gelebt wird. Eine größere Lobby für die Altersgruppe würde da sicher nicht schaden. Dies alles zusammen läßt mich dahin tendieren, ein Wahlrecht ab 14 zu befürworten. Den Vorwurf, Wahlen nicht ernst genug zu nehmen, kann ich glaube ich von mir weisen. Ich verspreche mir auch keine Wunderdinge von einer Herabsetzung des Wahlrechtsalters. Aber meines Erachtens würden sich die positiven und negativen Folgen schlimmstensfalls neutralisieren. Selbst auf dieser Grundlage wäre es jedoch nicht gerechtfertigt, einer Altersgruppe das Wahlrecht, welches grundsätzlich jedem Menschen zusteht, vorzuenthalten. Wichtig erscheint mir freilich, daß den Jugendlichen in der Schule vermittelt wird, daß die Teilnahme an der Wahl kein Muß ist, sondern daß es durchaus klug sein kann, zu Hause zu bleiben und den anderen Wählern die Entscheidung zu überlassen, wenn man sich selbst nicht für kompetent genug hält, eine autonome und "reife" Entscheidung zu treffen. Dann kann ich sehr gut mit einem Wahlrecht für Jugendliche ab 14 leben. |

Ralf Arnemann
| | Veröffentlicht am Freitag, 08. Oktober 1999 - 14:51 Uhr: | |
Die 14 Jahre gekoppelt an die Straf- und Religionsmündigkeit ergibt tatsächlich einen systematisch korrekten Ansatz - das war mir nicht mehr präsent. Wobei die praktische Relevanz dieser "Mündigkeit" begrenzt ist. Im Strafrecht gibt es (zu Recht) noch so heftige Einschränkungen des Eigenverantwortlichkeit, daß man von Mündigkeit eigentlich kaum sprechen kann. Und die Religionsmündigkeit ist wohl nur ein Relikt aus Zeiten, in der der Amtskirche es eher auf die Unmündigkeit, d.h. unreflektiertes Mitmachen ihrer Schäfchen ankam. Die staatliche Sanktionierung einer so niedrigen Altersgrenze dafür hat wohl eher damit zu tun, daß dem Gesetzgeber Religion eigentlich unwichtig ist. Würde man Religionsmündigkeit staatlicherseits ernst nehmen, müßte die Hürde zur freien Verfügung über sein Seelenheil höher liegen als die für den gültigen Abschluß eines Ratenkredits. Eigentlich kann ich also nur die 18 Jahre als wesentliche Grenze ansehen und möchte das Wahlalter ungern darunter ansetzen - auch wenn es keine sehr schädliche Sache wäre. Natürlich gibt es Jugendliche, die schon mit 14 politisch sehr interessiert sind (da war ich schon bei den Jungdemokraten aktiv) und (ärgerlich viele) Erwachsene, die völlig unzureichend informiert sind. Aber auch unter diesem Aspekt ist mir 18 sympathischer: Da ist das politische Interesse nicht gerade frisch erwacht, sondern im Prinzip konnte der Neuwähler seit seinem 14. Geburtstag einen Wahlkampf mit anschließender Regierungsbildung erleben und feststellen, wie eine komplette Legislaturperiode aussieht und was von den Erwartungen erfüllt wurde. Gibt doch einen gewissen Hintergrund, vor dem man die Versprechen der anstehenden Wahl einschätzen kann. |

Wilko Zicht
| | Veröffentlicht am Freitag, 08. Oktober 1999 - 19:36 Uhr: | |
Ich glaube, unsere Positionen liegen gar nicht einmal so weit auseinander. Mit den meisten deiner Erwägungen kann ich mich durchaus anfreunden. Daß wir dennoch zu unterschiedlichen Schlußfolgerungen kommen, liegt wohl an folgendem Umstand: Du scheinst das Wahlrecht als ein Recht anzusehen, das einem quasi vom Staat verliehen wird und das man sich also erst verdienen muß. Aus meiner Sicht hat aber grundsätzlich jeder Bürger von vornherein das Recht zur demokratischen Teilhabe am Gemeinleben - und damit das Recht zu wählen. Die Frage ist also nicht, wem wir das Wahlrecht geben sollen, sondern wem wir es wegnehmen sollen. Diese unterschiedlichen Ausgangspositionen führen nun dazu, daß bei dieser Frage meines Erachtens für bloße Zweckmäßigkeitserwägungen eigentlich kein Raum ist. Aber ich möchte diese Frage auch nicht zu einer Grundsatzfrage unserer Demokratie hochstilisieren. Ich kann auch mit einem Wahlrecht ab 18 leben. Einen Gedanken möchte ich aber noch einbringen, den ich bisher noch nicht erwähnt habe. Ein Wahlrecht ab 14 bedeutet, daß man durchschnittlich mit 16 Jahren zum ersten Mal bei einer Bundestagswahl teilnehmen darf; beim Wahlrecht ab 16 beträgt dieses Durchschnittsalter 18 und bei einem Wahlrecht ab 18 liegt es bei 20 Jahren. Die derzeitige Regelung führt dazu, daß viele Bürger erst kurz vor ihrem 22. Geburtstag zum ersten Mal an einer Bundestagswahl teilnehmen dürfen. |

Christoph Sorge
| | Veröffentlicht am Freitag, 22. Oktober 1999 - 12:16 Uhr: | |
Ich bin nicht der Meinung, daß man sich das Wahlrecht erst verdienen muß, aber man sollte doch den Sinn im Auge behalten. Die demokratische Legitimation des Parlaments bzw. letztendlich der Regierung hängt doch davon ab, daß eine bewußte Entscheidung getroffen wird - und kann davon bei Kindern die Rede sein? |

Ralf Arnemann
| | Veröffentlicht am Freitag, 22. Oktober 1999 - 13:54 Uhr: | |
> Du scheinst das Wahlrecht als ein Recht anzusehen, das einem quasi vom Staat verliehen wird und das man sich also erst verdienen muß. Überhaupt nicht - vielleicht habe ich nicht gut genug formuliert. Aber dieses Recht ist ja nicht frei von Nebenwirkungen. Man wählt ja nicht wie im Eisladen zwischen verschiedenen Sorten, sondern trifft eine Entscheidung, die erhebliche Nachwirkungen für sich und andere haben kann! Der Vergleich mit dem Führerschein triffts vielleicht ein bißchen: Rein technisch können schon manche 12-Jährige Auto fahren. Aber die Risiken umsichtig abwägen kann man besser mit etwas mehr Erfahrung. |

Lothar Tenzer
| | Veröffentlicht am Samstag, 30. Oktober 1999 - 23:25 Uhr: | |
>Die demokratische Legitimation des Parlaments >bzw. letztendlich der Regierung hängt doch davon >ab, daß eine bewußte Entscheidung getroffen wird >- und kann davon bei Kindern die Rede sein? 15jährige sind nach dem Gesetz schon keine Kinder mehr, sondern Jugendliche. Ich meine sogar, dass Kinder oft bewusstere Entscheidungen treffen als Erwachsene, die vorrangig die für sie persönlich am besten operierende Lobby-Partei wählen (ja, das Leben verdirbt einen und macht egoistisch...). Kinder würden viel unbefangener an einer Wahl teilnehmen. Schliesslich ist bei einen aufgrund des fehlenden Alkoholkonsums sogar noch das logische Denken an einem Wochenendtag intakt. Ob man die Grenze beim Wahlalter 18 nicht besser von der anderen Seite her zuschliessen sollte? |

Georg Pleger
| | Veröffentlicht am Samstag, 06. November 1999 - 22:24 Uhr: | |
In Tirol ist gerade der Verein Allgemeines Wahlrecht gegründet worden und läd zur ersten Veranstaltung ein: Vortrag und Diskussion aus Anlass '10 Jahre UN-Kinderrechtskonvention': WAHLRECHT OHNE ALTERSGRENZE? Von der Notwendigkeit, den Möglichkeiten und Grenzen der politischen Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen Referent: Rechtsanwalt Dr. Peter Merk, München Zeit: Freitag, 19.11.1999 um 20.00 Uhr Ort: Hyposaal Innsbruck, Hypo-Passage 2 (beim Kino-Neubau / Südring) Näheres unter: http://start.at/allgemeines_wahlrecht Mit lieben Grüßen Georg Pleger |

Achim
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 11. November 1999 - 17:19 Uhr: | |
Derzeit wird dieses Thema auch unter www.liberale.de/db/dk.topics.phtml diskutiert. Alles sind herzlich eingeladen. Achim |

Stefan Heck
| | Veröffentlicht am Samstag, 20. November 1999 - 14:39 Uhr: | |
Ich denke, dass es sinnvoller und besser ist, Jugendliche in Form von Jugendforen oder Jugendparlamenten mitbestimmen zu lassen. Dadurch Können sie sich aktiv und direkt an politischen Prozessen beteiligen. Das ist eine für Jugendliche angemessene Mitwirkungsmöglichkeit die der Politikverdrossenheit entgegenwirkt! |

Tina
| | Veröffentlicht am Sonntag, 24. Februar 2002 - 16:10 Uhr: | |
Hallo!Ich muss eine Erörterung schreiben.Thema:Learning by doing-gilt das auch politisch?Ich muss Gründe über die Nichtbeteiligung von Jugendlichen an an Wahlen(speziell Politik) finden und wie und warum man Politik bereits in der Schule förden sollte.Kann mir jemand helfen???? |

Albert Kleffmann
| | Veröffentlicht am Sonntag, 24. Februar 2002 - 17:54 Uhr: | |
Das kommt darauf an,welcher Art Ihr Engagement sein soll und auf welcher Seite Sie stehen wollen. Die fraktionsübergreifende Mehrheit wählt den Weg durch den öffentlichen Dienst. Dort ist es eher hinderlich, wenn ihre Anpassungsfähigkeit durch Sachkenntnis getrübt wird. Unter den • »sich selbst kontrollierenden Kontrolleuren« • »sich selbst bedienenden Staatsdienern« und • Kandidaten, die Ihresgleichen begünstigen, sollte man besser nicht durch herausragende Leistungen auffällig werden. Ganz entgegengesetzt verhält es sich, wenn Sie sich gem. Artikel 38 GG Ihrem Gewissen und dem ganzen Volk verpflichtet fühlen und nicht - bequemer Weise - der Fraktionsdisziplin unterworfen, also linientreu, an Scheinabstimmungen teilnehmen wollen (wie etwa die mit der hochnotpeinlichen „Vertrauensfrage“ Verbundene). Wenn Sie den steinigen Weg gehen und sich direkt wählen lassen wollen, dann müssen Ihre Wähler auch wissen, warum sie das tun. Anders können Sie sich nicht empfehlen. Gruß, Albert |

Günter Scheel
| | Veröffentlicht am Sonntag, 05. Mai 2002 - 22:34 Uhr: | |
Wahlrecht ohne Altersbegrenzung ist ein gutes Werkzeug für den jeweiligen Wahlkampf gut. Denn vor allem Kindern und ganz alten Leuten kann mann beeinflussen. Unter keine Altersbegrenzung im Wahlrecht, könnte man ja verstehen, das die Kinder im Kindergartenalter schon Wählen dürften. Denn wenn ein Onkel von der SPD den Kindern verspricht, wenn ihr mich wählt, bekommt ihr in Zukunft viele rote Bonbon und wenn die Grünen zu den Kindern sagt, wenn ihr uns wählt, bekommt ihr noch mehr grüne Bonbon wovon ihr nicht mehr krank werdet. Dann wählen die Kinder natürlich, wer am meisten verspricht und nicht denjenigen der auch die Bonbon produzieren kann. Ich bin fest der Meinug, das Mindestalter im Wahlrecht bei 18 Jahren zu belassen. Wählen gehen zu dürfen ist kein verdienst, sondern man muß schon dafür Reif genug sein und schon einwenig Lebenserfahrung besitzen. Diese Kriterien kann man erst im fortgeschrittenen Alter erreichen. |

Marian Gawron
| | Veröffentlicht am Montag, 26. August 2002 - 15:03 Uhr: | |
Wo (also in welchen bundesländern gibt es das jugendwahlrecht????????? |

Marian Gawron
| | Veröffentlicht am Montag, 26. August 2002 - 15:05 Uhr: | |
Wo (also in welchen bundesländern) gibt es das jugendwahlrecht???????? |

Stephan Glutsch
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 28. August 2002 - 22:42 Uhr: | |
Ich habe die Argumentation von Martin Wilke zum Kinderwahlrecht kurz überflogen. Ich glaube, die Möglichkeit der Manipulation von Kindern wird dort gravierend unterschätzt. Dazu möchte ich drei Faktoren nennen: 1. Erheblicher Konformitätsdruck. Man muß dieselben Markenklamotten haben, dieselbe Popgruppe hören, ein Handy besitzen und selbstverständlich auch dasselbe wählen wie die anderen, um "in" zu sein. 2. Manipulation durch Lehrer. Ein Lehrer kann, und sei seine Auffassung noch so blödsinnig, ein Kind immer mit Argumenten an die Wand spielen, Kinder mit gegenteiliger Auffassung benachteiligen oder sich die Isolationsfurcht des Kindes gegenüber dem Lahrer oder der Klasse zu Nutze machen. 3. Kinder neigen zu simplifizierten Moralauffassungen. Sie werden sich kaum für Kapitalismus aussprechen, Miltäreinsätze befürworten, Sozialabbau für notwendig halten, dafür beim Asyl- und Zuwanderungsproblem er den undifferenzierten "Pro"-Standpunkt wiedergeben. Kurzum, sie übernehmen die hypermoralischen Ansichten der Ökos und Gutmenschen, was gleichzeitig ein Hinweis ist, aus welcher Ecke die Forderung nach einem Wahlrecht für Kinder wahrscheinlich kommt. Natürlich ist der normale Fernsehzuschauer davor auch nicht geschützt, was Erwachsene im allgemeinen aber von Kindern unterscheidet, ist ein materielles Interesse am Wahlausgang. Egoismus ist, wenn auch oft anders behauptet, nicht der schlechteste Ratgeber. So spielen für Erwachsene die "harten Themen" Steuern, Wirtschaft, Arbeitsmarkt eine wichtigere Rolle als die "weichen Themen" Krötenwanderung, Homo-Ehe, Ausstieg aus der Kernkraft, Dritte Welt. Ein Freund von mir hat das Problem einmal auf den Punkt gebracht: "Wahlrecht für Kinder bedeutet mehr Stimmen für Lehrer." |

eike
| | Veröffentlicht am Samstag, 31. August 2002 - 16:16 Uhr: | |
Stephan: Dein Punkt 2.) verstehe ich nicht völlig: Auch wenn mein Lehrer überzeugter Grüner ist, muss ich ihn ja nicht ''provozieren'' (der Begriff taugt nicht, ich weiß), sondern könnte nur in der Wahlkabine mein Kreuz bei anderen Parteien machen. Aber im Allgemeinen stimme ich der Diskussion zu: Irgendwo stimmt es schon, dass man eine gewisse Reife haben muss. |

Stephan Glutsch
| | Veröffentlicht am Samstag, 31. August 2002 - 17:18 Uhr: | |
Eike (m/w?), natuerlich (ich habe im Buero nur eine englische Tastatur) ist die Wahl geheim, und das ist auch wichtig. Das allein sichert aber keine Unabhaengigkeit. Ich koennte mir nur schwer vorstellen, die eine Partei zu wahlen und dann zu sagen, ich haette eine andere gewaehlt. Viele Menschen, die unter Anpassungsdruck stehen, neigen nach einiger Zeit dazu, die Argumente zu glauben, die sie offiziell vertreten muessen, denn die inneren Spannungen haelt kaum jemand aus. So hat die politische Indoktrination im Sozialismus bei vielen Spuren hinterlassen. Dieser Mechanismus wird in dem Buch "Die Schweigespirale" von E. Noelle-Neumann beschrieben. Deshalb sollte man zwar nicht die Politik, aber die Parteipolitik aus der Schule heraushalten, uebrigens ein weiteres Argument gegen ein Wahlrecht fuer Jugendliche. |

eike
| | Veröffentlicht am Sonntag, 01. September 2002 - 00:57 Uhr: | |
Stephan, nun ja: Es gibt genügend Leute, die mit 18 noch zur Schule gehen (nur ganz nebenbei). Natürlich sollte man die Parteipolitik, die Parteien wertet, aus der Schule lassen, andererseits denke ich, dass die Lehrer heute so demokratisch sind, dass sie auch andere Meinungen als ihre eigene zulassen. Übrigens bin ich männlich. |

Sebastian Becker
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 05. September 2002 - 04:13 Uhr: | |
Eine nicht 100% passende Bemerkung, aber trotzdem: Im GG Art. 38 II ist geregelt, dass man ab 18 wählen darf, und wählbar mit der Volljährigkeit ist. Das bedeutet, dass man (der BT -> Volljährigkeit im BGB (oder?)) mit einem einfachem Gesetz einen 5jährigen wählbar machen könnte (für den BT), zur Senkung des Wahlrechts (aktiv(müsste ich wohl hier meinen)/passiv Unterscheidung hab ich leider grad nicht drauf(peinlich!!!)) aber eine GG Änderung. Dieser Umstand dürfte aus der Zeit der ersten Senkung stammen, denn damal müsste die Volljährigkeit noch bei 21 gelegen haben. Trotzdem paradox, oder? (viele (())(())(())) |

eike
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 05. September 2002 - 14:39 Uhr: | |
Dachte ich früher auch... Aber: 1. (ist nur eine Formulierungsfrage): Man kann natürlich nicht einen bestimmten Fünfjährigen wählbar machen (Einzelgesetzverbot). 2. Und: Das aktive Wahlrecht ist ja das viel entscheidendere Wahlrecht, von daher ist es schon gerechtfertigt, für eine Änderung des aktiven Wahlrechts höhere Hürden aufzustellen als beim passiven Wahlrecht. |

Wilko Zicht
| | Veröffentlicht am Freitag, 06. September 2002 - 02:03 Uhr: | |
Ob das aktive Wahlrecht wirklich viel entscheidender ist als das passsive, wage ich doch zu bezweifeln. Schließlich kann man als Gewählter wesentlich mehr Einfluß nehmen als als Wähler. Sofern Unterschiede beim Wahlalter bestehen, ist darum normalerweise auch das passive Wahlalter höher angesetzt als das aktive. So z.B. in Hessen. Die Formulierung in Art. 38 II ist wirklich seltsam. Evtl. hat die damalige Opposition darauf bestanden, um das passive Wahlalter später ggf. wieder hochsetzen zu können (falls sich die Volljährigkeit ab 18 nicht bewährt). |

eike
| | Veröffentlicht am Freitag, 06. September 2002 - 14:08 Uhr: | |
Ich denke schon, dass das aktive Wahlrecht wichtiger ist. Denn hier werden drei Jahrgänge (nicht ganz korrekt, ich weiß), die ja doch erheblich anders wählen können und die zahlenmäßig nicht so klein sind, zur Wahl zugelassen. Für mich persönlich spielt beim passiven Wahlrecht eher die Parteizugehörigkeit eine Rolle, sodass es mir egal wäre, ob mein Vertreter im Bundestag 18 oder 21 ist, wichtiger wäre mir, ob er zur FDP oder zur PDS gehört. Die Entscheidung hierüber trifft aber der Wähler mit aktivem Wahlrecht. Natürlich ist die Verantwortung des passiven Wahlrechts höher als die des aktiven Wahlrechts (weil viel mehr Leute zu vertreten sind). Aber dennoch betrifft das aktive Wahlrecht viel deutlicher das Bürgerrecht des Wählens als das passive Wahlrecht. |

Sebastian Becker
| | Veröffentlicht am Samstag, 07. September 2002 - 03:01 Uhr: | |
Hab mir gerade das Bundeswahlgesetz angeschaut. Nach §15 ist jeder Deutsche (natürlich auch die Weiblein) der über 18 ist wählbar. Ich weiß zwar dass dieselben Wörter selbst im gleicen Gesetz unterschiedliche gedeutet werden können, aber die Formulierung des Art. 38 II GG ist doch etwas schwach. Wahrscheinlich ist mit Volljährigkeit im GG die zusammenfassung aller "Altersgrenzen" gemeint(?). Falls jedoch nur die BGB Volljährigkeit gemeint wäre gäbe es doch einen Konflikt zwischen Art. 38 II + § 2 BGB und Art. 38 III + § 15 BWahlG. Ich glaub zwar nicht, dass der Fall einmal eintitt, wäre aber sehr interssant. |

Eike
| | Veröffentlicht am Samstag, 07. September 2002 - 11:50 Uhr: | |
Nur zur allgemeinen Verständigung: Art. 38 II GG: "Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat; wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt." Art. 38 III GG: "Das Nähere regelt ein Bundesgesetz." § 2 BGB legt die Volljährigkeit auf die Vollendung des 18. Lebensjahres fest. Wo soll hier der Konflikt liegen? Die Wahlberechtigung tritt mit der Volljährigkeit ein, die wiederum tritt mit der Vollendung des 18. Lebensjahres ein. Alles eindeutig. Und welche "Altersgrenzen" meinst du? |

Sebastian Becker
| | Veröffentlicht am Samstag, 07. September 2002 - 12:48 Uhr: | |
In § 15 Bundeswahlgesetz ist geregelt, dass man ab 18 wählbar ist. Das Bundeswahlgesetz ist aus Art. 38 III GG legetemiert. Daraus folgt die Frage, was wirklich gilt, BGB Volljährigkeit mit Art. 38 II oder Bundeswahlgesetz. Interssant würde die Frage eben erst falls die BGB Volljährigkeit (nicht aus Wahlrechtsgründen) gesnkt würde. Wäre die Altersschranke des BWahlG dann noch verfassungskonform? Mit "Altersgrenzen" meinete ich Dinge wie die BGB Volljährigkeit, die Strafmündigkeit und andere "Spezialgesetze" wie das BWahlG (weiß nicht ob es noch mehr gibt). Ich schreibe hier immer BGB Volljährigkeit, weil es m.M. nicht klar ist, ob die Volljährigkeit im Art. 38 II mit der aus § 2 BGB identisch ist. |

Eike
| | Veröffentlicht am Samstag, 07. September 2002 - 15:14 Uhr: | |
Jetzt verstehe ich deinen Einwand. Ich denke, wenn man den § 2 BGB ändern würde, wäre die Änderung des § 15 BWG eine (zwingende) Folgeänderung, weil im Falle der Unterlassung m. E. in der Tat Verfassungswidrigkeit vorläge. Schon aus Gründen der Rechtssicherheit muss mit "Volljährigkeit" stets das Gleiche gemeint sein. Es wäre aber wirklich besser, man würde den § 15 BWG dahingehend ändern, zur Wählbarkeit die "Volljährigkeit nach § 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches" vorzuschreiben. Meinst du mit "Strafmündigkeit" die Unterscheidung Jugend-/Erwachsenenstrafrecht? Die "Strafmündigkeit" als solche ist ja ab Vollendung des 14. Lebensjahres gegeben. |

Sebastian Becker
| | Veröffentlicht am Sonntag, 08. September 2002 - 02:45 Uhr: | |
Ich meine die Unterscheidung Jugend-/Erwachsenenstrafrecht. Meine Ausdrucksweise war wohl inkorrekt. Andererseits ist der "Strafgedanke"(Sühnegedanke) beim Jugenststrafrecht überhaupt nicht vorhanden, beim Erwachsenenstrafrecht gibt es m. M. hier noch einige kleine Reste, weswegen ich das ab 14 eher als Erziehung von Staatswegen sehe, denn als Strafmündigkeit im traditionellern Sinne. Das soll aber keine Kritik am Strafrecht sein sondern nur meine Auffassung. (Wäre hier auch das falsche Forum fur Strafrechtsdisskusionen) |

Eike
| | Veröffentlicht am Sonntag, 08. September 2002 - 11:06 Uhr: | |
Wäre 'ne schöne Diskussion, hätte aber mit dem Wahlrecht endgültig nix mehr zu tun. |

petra
| | Veröffentlicht am Sonntag, 15. September 2002 - 19:36 Uhr: | |
hallo, hab die diskussion gerade interessiert gelesen und muss nun auch mal meinen senf dazu abgeben... es ist demographisch belegt, dass die bevölkerung in deutschland immer älter wird. parteien, die neben ihren vielen anderen zielen auch das haben, wieder gewählt zu werden, werden sich also mit ihren programmen hauptsächlich an die älteren generationen wenden. um einen schwerpunkt mehr auf die jüngeren zu richten, würde ich befürworten, dsss auch jugendliche unter 18 (über 14 oder 16 hab ich noch nicht nachgedacht, kannte bisher nur die diskussion um 16 jahre)wählen dürfen. und es ist ja keine wahlpflicht, sondern ein wahlrecht! wer sich noch nicht interessiert oder meint, er wisse noch zu wenig, muss ja nicht zur wahl gehen. ich denke schon, dass jugendliche mit 16 durchaus verantwortlich entscheidungen treffen können und sich dessen bewusst sind, was eine wahl bedeutet. und die meisten 16-jährigen schätze ich so ein, dass sie sich nicht übermäßig von anderen beeinflussen lassen. da gibt es genau so viele erwachsene, die ihre entscheidung nicht selbst fällen, sondern das selbe wählen, was leute wählen, die sie kennen und für politisch wissend halten... all das spräche für ein aktives wahlrecht ab 16! schönen gruß aus weimar, petra |

Eike
| | Veröffentlicht am Sonntag, 15. September 2002 - 23:10 Uhr: | |
Na, jetzt trauen sich aber Gott sei Dank schon mehr Frauen ins Forum *g*. Die Frage - die schon diskutiert wurde - ist halt, ob man das Wahlrecht auch praktisch von der Verantwortung des Volljährigen abkoppeln soll oder nicht. |

c07
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 27. November 2002 - 06:16 Uhr: | |
Nachdem sich die Diskussion im Thread zum Familienwahlrecht inzwischen zu einer Diskussion um das Jugendwahlrecht entwickelt hat, verlagere ich meine Antwort an Cram mal hierher: > Um die Debatte neu zu beleben könntest Du ja mal erklären, warum Du über > 14jährigen das Wahlrecht zubilligen möchtest. Eine Gruppe, die überwiegend > von Politik nichts versteht und sich damit überhaupt nicht auskennt. So pauschal stimmt das nicht. Zwar stehen für Jugendliche sicher sehr stark die jeweils aktuellen Themen im Vordergrund und das Verständnis für längerfristige Zusammenhänge ist relativ gering. Aber auch die ganz große Mehrheit der jetzigen Wähler lässt sich bei ihrer Entscheidung von dem leiten, was momentan von den Parteien und Medien in den Vordergrund gestellt wird. Dass bei Jugendlichen zusätzlich auch Eltern und Lehrer einen gewissen Einfluss haben, ändert nicht viel an der grundsätzlich immer bestehenden Abhängigkeit von Meinungsmachern. Manchmal ist die Abhängigkeit sogar eine negative, indem Gegenposition zu gewissen Autoritäten attraktiver erscheinen. Aber die prinzipielle Fähigkeit, fremde Meinungen sinnvoll zu bewerten, halt ich sowohl von der allgemeinen Abstraktionsfähigkeit als auch vom nötigen Grundwissen her bei 14-Jährigen in der Regel für gegeben. > Auch in der Schule haben sie zu dem Zeitpunkt nichts über die politische > Landschaft, über den Ursprung der Parteien und über die grundsätzlich > unterschiedlichen Richtungen gelernt. Wenn es überhaupt an Schulen > unterrichtet wird dann erst wenn sie 16,17 Jahre alt sind. Ich hab nicht den vollständigen Überblick über alle Bundesländer und Schularten, aber meistens ist das wohl richtig. Aber es lässt sich ohne weiteres ändern. Sinnvollerweise würde man das Thema schwerpunktmäßig einige Monate vor der ersten anstehenden Wahl behandeln; dann wär auch das Interesse höher als jetzt, wo die meisten Jugendlichen erst Jahre danach zum ersten Mal wählen dürfen. > Auch erfordert das Wahlrecht eine persönliche Reife der Person, die > Personen die Mitten in der Pubertät stehen und eine physische und > psychische Transformationsphase von der Kindheit in die Adolescence > erleben gar nicht haben können. Das ist wohl der wesentliche Punkt, an dem wir uns uneinig sind. Ich halt es nicht für legitim, den Abschluss der persönlichen Reife zu fordern. Sobald ein gewisses Mindestmaß erreicht ist, lässt sich für mich der Ausschluss vom Volk als Träger der Staatsgewalt nicht mehr rechtfertigen. > 14jährige befinden sich gerade Mitten in dieser Entwicklung und eben > nicht am Abschluß. Damit ist es für mich ein guter Zeitpunkt. Nicht umsonst wird dieser Zeitpunkt auch für den Beginn der Straf- und Religionsmündigkeit gewählt. Im Übrigen ist das meistens auch das Alter, das die Kirchen für Firmung bzw. Konfirmation wählen, auch wenn es dort die selben Diskussionen wie hier unter umgekehrten Vorzeichen gibt. > Wieso hälst du ausgerechnet Personen die Mitten in der Pubertät stehen > und häufig impulsiv und irrational handeln, weil sie sich mitten in > einem Reifeprozeß befinden schon für geeignet zu wählen? Wie gesagt kann es nur eingeschränkt um die "Eignung" gehen. Die sprech ich auch vielen Erwachsenen ab, ohne deshalb ihr Wahlrecht in Frage zu stellen. Die Grundvoraussetzungen haben aber nach meiner Überzeugung und Erfahrung 14-Jährige in aller Regel, indem sie Meinungen begründet bewerten können. Das nötige Wissen, soweit es nicht sowieso schon vorhanden ist, kann ihnen auch ohne weiteres rechtzeitig vermittelt werden. Impulsiv und irrational sind übrigens auch sehr viele Erwachsene, was das Wahlverhalten angeht. Häufig wird eher nach Gefühl als mit dem Verstand entschieden, und die Wahlentscheidung fällt oft erst unmittelbar vor der Wahl. Das mag man bedauern, aber ein Grund zum Entzug des Wahlrechts ist es für mich nicht. |

Batman
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 02. Juli 2003 - 15:04 Uhr: | |
Ich finde es zum kotzen das Jugendliche wählen dürfen ich durfte es damals auch nicht!Man muss erst mal erwachsen werden um sich über das Ausmas an Politik zu erkennen für das man seine Stimme abgibt! |

Dr. Zwengelmann
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 02. Juli 2003 - 15:10 Uhr: | |
Unter 18 Jahre alte Jugendliche sollen nicht wählen dürfen, da wir dann wieder in eine Radikale Führung gedrängt werden. Jugendliche sind dumm, unerfahren und zumeist noch zurückgeblieben. Wenn diese ,, Menschen`` wählen dürfen sieht es ganz furchtbar aus. |

ahein
| | Veröffentlicht am Freitag, 14. November 2003 - 20:45 Uhr: | |
es gibt wohl kaum einen unterschied zwischen 14 und 18 jährigen in der politischen weitsicht. dies gilt ebenso für 28 oder 58 oder gar 90jährige. wenn dem so wäre, wäre es zum deutschen faschismus nicht gekommen. wahlrecht sollte an die fähigkeit, die folgen des eigenen tun überblicken zu können gekoppelt sein. da das aber nicht zu prüfen ist, kann ich mich der ansicht von herrn zicht, wahlalter 14, anschließen |

Thomas Frings
| | Veröffentlicht am Dienstag, 18. November 2003 - 17:00 Uhr: | |
Ich meine, das Wahlalter sollte bei 18 bleiben. 14 Jahre sind eindeutig zu wenig. Mit 16 könnte ich gerade noch leben, da dann bei den meisten sich die grundsätzlichen politischen Einstellungen verfestigt haben. |

c07
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 19. November 2003 - 12:23 Uhr: | |
Das "eindeutig" seh ich nicht so. Man kann durchaus der Meinung sein, dass 14 Jahre zu wenig sind, aber für den Entzug des Wahlrechts würd ich tatsächlich die Eindeutigkeit fordern, und die halt ich mit 14 Jahren nicht mehr für gegeben. Außerdem ist eine "Verfestigung" der politischen Einstellungen für mich kein Kriterium, solang sie nicht völlig beliebig austauschbar sind. |

jugendwahlrecht.de
| | Veröffentlicht am Dienstag, 19. April 2005 - 19:30 Uhr: | |
Antrag an den Juso-Bundeskongress Antragsteller: Kreisverband Neubrandenburg (MV) Kreisverband Rügen (MV) Kreisverband Müritz (MV) Kreisverband Ostvorpommern (MV) Kreisverband Nordwestmecklenburg (MV) Kreisverband Schwerin (MV) Betreff: Die Zeit ist reif – Jugendwahlrecht jetzt Der Juso-Bundeskongress möge beschließen: Die JungsozialistInnen in der SPD setzen sich für ein aktives Jugendwahlrecht ab Geburt ein und befürworten die Streichung aller Altersgrenzen des Wahlrechts. Jugendliche sollen ihre Zukunft selbstbestimmt in die Hände nehmen und durch Wahlen auch in politische Entscheidungen eingreifen können. Eine willkürlich gesetzte Altersgrenze beim Wählen schließt Menschen aus, die ihrem Willen nach Mitbestimmung keinen Nachdruck verleihen können. Wir sind der Auffassung, Jugendliche sollen mitentscheiden dürfen, wenn sie dies verlangen. Wir setzen uns in diesem Zusammenhang vehement gegen Bestrebungen, ein Elternwahlrecht einzuführen, ein. Eine im Bundestag eingebrachte Drucksache sieht vor, dass die Erziehungsberechtigten die Stimme ihrer Kinder bis zum 18. Geburtstag verwalten. Dies führt jedoch weder zu einer Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen, noch leistet es einen Beitrag für das gesellschaftliche und politische Bewusstsein von Jugendlichen. Gegenüber der SPD und der Öffentlichkeit werden wir uns für unsere Ziele stark machen. Begründung: Kinder sind eine gesellschaftliche Randgruppe. Deutschland gilt gemeinhin nicht als sonderlich kinderfreundlich. Kinder sind in unserer Gesellschaft die klar Benachteiligten. Sie sind fremdbestimmt, häufig Opfer von Armut und oft der Willkür von Eltern und Lehrern ausgesetzt. Die Ohrfeige und der „Klaps auf den Po“ sind gesellschaftlich legitimiert und werden als normales „Erziehungsmittel“ angesehen. 1,4 Millionen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren werden in Deutschland jährlich von ihren Eltern misshandelt. Nimmt man körperliche Züchtigungen wie den besagten „Klaps auf den Po“ oder die Ohrfeige hinzu, zählt der Kinderschutzbund elf Millionen Minderjährige pro Jahr - fast 70 Prozent. Bis zu 30 Prozent der deutschen Schüler leiden unter Beschwerden, über die auch Manager klagen könnten: Schlafstörungen, Konzentrationsschwächen, Kopf- und Magenschmerzen. Etwa 70.000 Kinder und Jugendliche verweigern in der BRD den Schulbesuch. Dabei werden Schüler, die durch sporadische Abwesenheit auffallen, noch nicht einmal in diese Statistik aufgenommen. Kinder und Jugendliche müssen mitentscheiden. Es scheint nicht gut zu stehen um das deutsche Kind. Was also tun? Unserer Meinung nach ist die Einbindung der Unter-18-jährigen in das gesellschaftliche Geschehen ein wichtiger Schritt hin zu mehr Gleichberechtigung und mehr Akzeptanz. Verfassungsrechtler kritisieren zurecht, dass 20 Prozent der Bevölkerung von politischer Beteiligung über Wahlen ausgeschlossen werden. Wir wollen, dass alle Menschen in diesem Land mitbestimmen können und angehört werden, auch in politischen Angelegenheiten. Egal ob Bildungs-, Rentenpolitik oder auch die Abschaffung der Wehrpflicht - all diese Dinge betreffen auch die heutigen Jugendlichen und Kinder. Sie müssen durch die Schulpflicht eine Schule zwangsweise besuchen und nach ihrer Schulausbildung in der Regel einen Wehr- oder Zivildienst leisten, ohne jemals die Chance gehabt zu haben, an der Findung dieser Entscheidungen mitzuwirken. Wir wollen das ändern. Ein Schritt in diese Richtung ist für uns das Wahlrecht für alle Bürger dieses Staates, auch für die Unter-18-Jährigen. Denn wer will bestreiten, dass das Kinderwahlrecht die Politik nötigen würde, viele Dinge, zum Beispiel in der Bildungspolitik, durch die Brille der Kinder zu betrachten und endlich flexibler zu gestalten? Auch wirkt sich das Kinderwahlrecht auf das Verhältnis der Generationen zueinander aus. Das „Leben auf Kosten der künftigen Generationen“ findet heute massiv statt. Egal, ob es um Staatsfinanzen, Umweltzerstörung oder ähnliches geht. Ein neues Denken der Nachhaltigkeit ist nötig. Die, die morgen unter der Politik von heute leiden, sollen auch die Möglichkeit in Anspruch nehmen können, in politische Entscheidungsprozesse einbezogen zu werden. Die Situation des gesellschaftlichen Ungleichgewichts zwischen den Generationen bringt die prominente Juristin Lore Maria Peschel-Gutzeit zu ihrem Vorstoß in Sachen „Wahlrecht von Geburt an“, den sie unter anderem folgendermaßen begründet: „Familien werden benachteiligt, obwohl es gerade Familien sind, die unsere Versorgungssysteme tragen. Wir leben rücksichtslos auf Kosten der nachfolgenden Generationen und provozieren damit den Zerfall der Solidargemeinschaft.“ Auch andere Autoren begründen mit ähnlichen Überlegungen ihre Forderung nach einer Änderung des Wahlrechts. Die neuen Wählerstimmen sollen den Druck auf die Politik verstärken, für Generationengerechtigkeit zu sorgen. Außerdem kann das Jugendwahlrecht dazu beitragen, den Objektstatus der Kinder zu ändern. Jugend-, kein Elternwahlrecht. Zweifelhaft ist jedoch der Vorstoß derjenigen, die für ein Elternwahlrecht plädieren. Das Jugendwahlrecht soll die Rechte der künftigen Erwachsenen stärken, nicht die der heutigen. Ein von den Eltern verwaltetes Wahlbefugnis würde ohnehin den hohen Stellenwert der geheimen und unmittelbaren Wahlentscheidung konterkarieren, denn wer würde überprüfen, ob dem Willen der Jugendlichen Folge geleistet wurde? Wer das Wahlrecht nicht selbst ausüben kann, dem nützt es auch nicht. Das Jugendwahlrecht soll ein Symbol für die Anerkennung und das Vertrauen in die Heranwachsenden sein. Ein Wahlrecht, das von den Eltern wahrgenommen wird, kommt einer politischen Bevormundung gleich, die wir klar ablehnen. Keine Kompromisse - Wählen ohne Grenzen. Wir Jusos befürworten das Wahlrecht für alle Kinder und Jugendlichen, weil wir jede Altersgrenze - egal, wie niedrig sie auch sein mag - für falsch und demokratisch nicht legitimierbar halten. Deshalb kommt es für uns auch nicht infrage, über Altersgrenzen von 16 oder 14 zu verhandeln, da auch diese willkürlich gesetzt sind und unter Umständen Menschen in ihrem Wahlrecht beschneiden, die davon Gebrauch machen wollen. Wählen ist Recht, keine Pflicht. Manch einer mag einwerfen, dass dann ja auch Säuglinge wählen gehen könnten. Doch handelt es sich bei dem Wahlrecht eben um ein Recht, nicht um eine Pflicht. Mit der Geburt wird der Mensch Träger von Rechten, das Wahlrecht wird jedoch davon ausgenommen. Wir fordern, dass jeder, der wählen gehen will, diese Möglichkeit auch erhalten soll. Denkbar wäre eine Lösung wie in den USA. Dort muss jeder Bürger seinen Willen, zur Wahl zu gehen, einmalig erklären und bekommt seine Wahlbenachrichtigungen danach automatisch. Jugendliche, die ihre Beteiligung einfordern, haben damit ihr Interesse an Wahlen bewiesen. Mit der Vollendung des 18. Lebensjahrs könnte den übrigen Jugendlichen dann, wie bisher, die Wahlbenachrichtigung automatisch zugestellt werden. Kinder sind doch gar nicht reif zum Wählen!? Der Reifegrad eines Menschen lässt sich wohl kaum an seinem Alter messen. In jeder Altersgruppe gibt es welche, die von politischen Angelegenheiten keine Ahnung haben und solche, die bestens informiert sind. Das Problem der heutigen Regelung ist dabei, dass selbst die interessiertesten, schlausten, am besten informierten Minderjährigen von der Wahl ausgeschlossen werden, während alle Erwachsenen wählen dürfen, auch wenn diese keinen Überblick über politische Sachverhalte haben sollten, kaum Inhalte kennen oder nicht den Unterschied zwischen Erst- und Zweitstimme ausmachen können. Wer entscheidet über Reife? Geht es beim Wählen tatsächlich um Reife? Es kann doch keine Instanz über die Richtigkeit von Argumenten entscheiden. Es geht bei Wahlen immer nur um die Quantität von Stimmen, nie um ihre Qualität. Viele Wähler, die von verfestigten Vorurteilen und eingefahrenen Meinungen geprägt sind, werden ebenso wenig in ihrem Wahlrecht eingeschränkt wie ein Teil älterer Mitbürger, der sich vielleicht schon lange nicht mehr mit politischen Inhalten beschäftigt. Die Strenge, mit der von jungen Menschen Sachverstand verlangt wird, erscheint unangemessen, wenn man sich vergegenwärtigt, auf welche Weise viele Erwachsene ihre Wahlentscheidung treffen. Da gibt es sogenannte Stammwähler, die unabhängig vom aktuellen Programm immer dieselbe Partei wählen, sie entscheiden aus schlichtem Vertrauen oder aus Gewohnheit und damit nicht sonderlich „objektiv“. Viele Wähler wissen selbst am Wahltag noch nicht, welche Partei sie wählen wollen und entscheiden sich dann in den wenig verbleibenden Stunden. Auch hier fragt man sich, nach welchen Kriterien diese Entscheidung gefällt wird. Die praktische Erfahrung lehrt, dass diese Menschen, teilweise bis zu 30 Prozent der Wähler, kaum Fakten und Informationen auswerten. Das heißt, auch sie entscheiden vorwiegend aus einem Gefühl heraus, da sie keine klaren Maßstäbe haben. Die falsche Argumentation, dass man zum Wählen befähigt sein müsse, spiegelt sich auch in der fälschlichen Bezeichnung von der „Ausübung des Wahlrechts“ wider. Außerdem geht es beim Wählen sowieso kaum um Inhalte, sondern um Emotionen, Sympathien, Glaubwürdigkeit, Ängste, Ärger, Ausstrahlung usw. Deshalb sind einige Politiker auch erfolgreicher als andere, obwohl sie inhaltlich nahezu identische Positionen vertreten. Die Fähigkeit, aufgrund von Emotionen seine Wahlentscheidung zu treffen, besitzen Minderjährige natürlich auch. In einer Demokratie sollte gelten, dass alle Menschen, die von Entscheidungen betroffen sind, an deren Zustandekommen beteiligt werden - und sei es über den Umweg, dass sie die Entscheidungsträger in Parlamente wählen. Kinder kann man viel zu leicht manipulieren! Die Gefahr, dass Kinder von ihren Eltern zu stark manipuliert werden, scheint auf den ersten Blick existent, denn Kinder werden von vielen Seiten informiert und es wird auch versucht, sie zu beeinflussen. Sie nehmen viele Eindrücke und Meinungen auf, werden diese aber letztendlich für sich selbst verarbeiten und sich ihre eigene Meinung bilden. Dies ist bei dem wahlberechtigten Bevölkerungsteil auch nicht anders. Es ist des weiteren zu erwarten, dass die politische Meinungsbildung bei den Kindern sehr viel früher als bisher einsetzen wird. Somit sind sie viel besser gegen Manipulation geschützt. Wenn Eltern nun aber versuchen, ihre Kinder durch physischen oder psychischen Druck dazu zu zwingen, eine bestimmte Partei zu wählen, scheint auch das nicht zwangsläufig das gewünschte Ergebnis zur Folge zu haben. Denn die (geheime) Wahlentscheidung müssen die Kinder schließlich allein treffen, ohne die Eltern. Hinzu kommt, dass die Eltern Gefahr laufen, strafrechtlich verfolgt und vor allem gesellschaftlich geächtet zu werden, wenn herauskommt, dass sie ihr Kind instrumentalisieren, um eine bestimmte Partei zu begünstigen. Auch seitens der Parteien ist ein unlauterer Wettbewerb (z.B. nach dem Motto: „Unser Lolli für eure Stimme!“) nicht zu erwarten, da solche Methoden wohl eher Wählerstimmen kosten werden. Die Parteien müssen jedoch nach der Einführung des Jugendwahlrechts ihre Programme überarbeiten, damit sie auch für Unter-18-Jährige wählbar werden. Und dies ist in jedem Falle ein sehr positiver Effekt. Denn wir wollen gerade, dass eben diese Bevölkerungsgruppe gehört wird. Entscheidungen aller politischen Ressorts erscheinen dann plötzlich in ganz anderem Licht. Den ersten Schritt in die richtige Richtung wagen. Das Wahlrecht kann nur die erste Stufe zu einer kinder- und jugendfreundlichen Gesellschaft sein. Neben dem Gefühl, endlich politisch mitreden zu dürfen und zu sollen, wird sich eine partizipatorische Mentalität auch in den anderen Lebensbereichen breitmachen. Sich für seine Mitmenschen stark zu machen und ein Leben in aktiver Selbstbestimmung als bewusster Demokrat zu führen, werden unweigerlich die Konsequenzen sein. Auch Massenmedien und Schule nehmen dann eine besondere Bedeutung ein. Ihnen fällt die Aufgabe zu, die Jugend schon von früh an mit den Regeln menschlichen Zusammenlebens und den Funktionsweisen der politischen, ökonomischen und sozialen Systeme zu vertrauen und nicht erst, wenn die Persönlichkeitsentwicklung längst abgeschlossen ist. „Wie müsste eine Gesellschaft geschaffen sein, damit ein Mensch auch im Alter ein Mensch bleiben kann? Die Antwort ist einfach: Er muss schon immer als Mensch behandelt worden sein.“ (Simone De Beauvoir) |

Daniel Illauer Sprecher der Juso-SchülerInnen Bayern (Unregistrierter Gast)
| | Veröffentlicht am Sonntag, 09. April 2006 - 19:34 Uhr: | |
Liebe Leute, mir wird bei euren, bzw. Ihren Ansichten regelrecht schwindelig! Ich bin noch nicht volljährig und gerhöre zu der von euch als "Menschen" (Anführungszeichen?!) bezeichneten Gruppe. Bisher habe ich von euch keinen klaren Grund genannt bekommen, warum ich nicht wählen darf. Immerhin hält uns der Gesetzgeber mit 14 für alt genug um für Straftaten vor Gericht haftbar gemacht zu werden! Mit 14 dürfen wir entscheiden, ob bzw. welcher Religion wir angehören wollen. Weiter dürfen wir mit 14 bereits in einer Partei mitarbeiten und dort sogar Gremien angehören. Warum also dürfen wir nicht an der Demokratie partizipieren? Es wird Zeit, das junge Menschen endlich ernst genommen werden! Dies wird leider erst geschehen wenn es wirklich um WählerInnen-Stimmen geht! Warum wird in so genannten "Jugendausschüssen" auf allen Ebenen ständig ÜBER uns gesprochen und nicht MIT uns? |

Der Wuidara (Unregistrierter Gast)
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 12. April 2006 - 13:59 Uhr: | |
Demokratie ist was für Erwachsene, die wissen was sie tun. Du besitzt mit 14 noch nicht die notwendige Reife, politische Entscheidungen abzuwägen. Man stelle sich Demokratie im Kindergarten vor - oder in der Schule. Dann kann man die Schule auch gleich Tollhaus oder Jugendclub nennen, gelernt wird doch dort dann nicht mehr. Aus gutem Grund gibt es auch keine demokratische Entscheidung im Knast, wer als erster raus darf oder im Irrenhaus. Auch an vielen anderen Stellen ist es sinnvoll, für Randgruppen Entscheidungen zu treffen statt sie entscheiden zu lassen. |

Kalle (Unregistrierter Gast)
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 12. April 2006 - 14:14 Uhr: | |
"Immerhin hält uns der Gesetzgeber mit 14 für alt genug um für Straftaten vor Gericht haftbar gemacht zu werden!" Aber nur sehr eingeschränkt. Voll strafmündig bist Du erst mit 21, voll geschäftsfähig erst mit 18. "Mit 14 dürfen wir entscheiden, ob bzw. welcher Religion wir angehören wollen. Weiter dürfen wir mit 14 bereits in einer Partei mitarbeiten und dort sogar Gremien angehören." Das hat für andere Menschen aber keine Folgen. "Warum also dürfen wir nicht an der Demokratie partizipieren?" Wahlentscheidungen können weitreichende Folgen für alle Menschen haben, daher muß genug Reife beim Wähler vorhanden sein. Oberhalb dieser Grenze darf jeder wählen, auch wenn er unreif ist, denn das Wahlrecht ist ein Grundrecht. Irgendwo muß man also eine Grenze ziehen. "Es wird Zeit, das junge Menschen endlich ernst genommen werden!" Kinder und Jugendliche nimmt man nicht ernst, wenn man sie wie junge Erwachsene behandelt. Sie sind eben Kinder und Jugendliche, die noch lernen müssen, die noch erzogen werden müssen, denen es an Reife für weitreichende Entscheidungen fehlt. Darum darf man mit 14 noch keinen Schnapps kaufen, darum darf man mit 14 noch nicht Auto fahren, darum darf man mit 14 noch keinen Kredit aufnehmen. Und darum darf man mit 14 noch nicht wählen. Oder wollt ihr Jusos das auch alles ändern? |

Philipp Wälchli (Unregistrierter Gast)
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 12. April 2006 - 18:09 Uhr: | |
Unter uns gesagt finde ich es schon ein starkes Stück, wenn nach dem ganzen langen Diskussionsfaden hier so schnell mal in die Runde geworfen wird, bis jetzt sei kein einziges Argument gegen Wahlrechtsalter 14 oder 16 vorgebracht worden. An dieser Stelle läge ein argumentum ad hominem nahe: Wer so daneben liegt, kann wohl schwerlich verlangen, wirklich ernst genommen zu werden. Jedenfalls meine Unamssgeblichkeit hat oft und viel mit Jugendlichen diskutiert und debattiert. Meist ging es dabei um die gleichen Fragen: Einerseits möchten heute schon 13jährige "ernst" genommen werden, womit natürlich gemeint ist: als erwachsen. Anderseits sind sie dann doch nicht bereit, die Konsequenzen zu tragen (einmal davon abgesehen, dass sie sie in manchen Bereich schon aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen gar nicht tragen könnten, sogar wenn sie dazu bereit wären). Im Gegensatz zu andern hier vertrete ich die Meinung, eine Senkung des Wahlrechtsalters auf 16 Jahre sei mindestens ernsthaft zu prüfen; grundsätzlich bin ich auch nicht dagegen, eine Senkung auf 14 Jahre zu prüfen, bloss erlaube ich mir zu meinen, dass ein positives Prüfungsergebnis eher nicht zu erwarten sei. Weiter bin ich auch nicht der Meinung, dass allein ein Wahlrecht eine geeignete Form sei, um Kinder und Jugendliche miteinzubeziehen; die vielen übrigen Formen sind wohl einfach nur noch nicht so bekannt und verbreitet. Im übrigen bin ich auch nicht der Meinung, es sei nur böse, jemand etwas vorzuenthalten. Beispielsweise gibt es Länder, in denen schon 14jährige heiraten dürfen (vornehmlich katholisch geprägte Länder). Abgesehen von theoretischen Überlegungen scheinen mir die praktischen Erfahrungen mit solchen Regelungen nicht dergestalt, dass sie Nachahmung verdienten. Wenn ich auch Alter 18 für die Geschäftsfähigkeit für angemessen halte, heisst dies noch lange nicht, dass es mir auch gut scheint, das Mindestalter fürs Heiraten auch auf 18 festzusetzen, im Gegenteil bin ich überzeugt, dass eine Heraufsetzung auf 23 oder 25 Jahre im grossen und ganzen Vorteile brächte. Immerhin bedeutet die allgemeine Geschäftsfähigkeit nicht, dass jemand deswegen in jeder Hinsicht reif sei, sondern nur soviel, dass im allgemeinen die alltäglichen Geschäfte beherrscht werden. Aber gerade im Bereich des Intimsten, wozu nun einmal Paarbeziehungen und Familiengründung gehören, dauert es meist etwas länger, bis die erforderlichen Umwege gegangen und die nötige Reife erlangt ist - auch wenn die ersten sexuellen Kontakte heute oft schon mit 13 oder sogar noch früher beginnen. Meiner auf manche Studien, Erfahrungen und Beobachtungen gestützten Meinung nach ist allein die Möglichkeit zum sexuellen Verkehr bei weitem keine ausreichende Grundlage für eine Paarbeziehung oder gar eine Familiengründung. Die Frage ist allein die, ob man etwaige Teenagerschwangerschaften mit frühen Heiraten "auffangen" will oder ob man lieber mit einem hohen Heiratsalter Gegensteuer geben und dabei in Kauf nehmen will, dass die eine oder andere frühe Schwangerschaft unehelich bleibt. Mir scheint aus praktischer Erfahrung heraus die zweite Lösung weniger problematisch, zumal die grosse Masse der heiratswilligen Paare ohnehin nach dem 23. Altersjahr aufs Standesamt geht. Es gäbe natürlich immer noch die Lösung der schlagartigen Mündigkeit, wie sie in den US-Bundesstaaten noch besteht: Bis 18 darf man gar nichts, danach schlagartig alles. Dagegen liesse sich dann etwa auch das Argument der Religionsmündigkeit nicht mehr einwerfen. Hingegen will mir scheinen, dass das Konzept der gestuften Mündigkeit, wie es in Europa vorherrscht, viele Vorteile auf seiner Seite habe. Dass Erwachsenwerden in Schritten und Stufen und in verschiedenen Bereichen unterschiedlich schnell vor sich geht, kann jeder, der will, beobachten. Die Sprachfähigkeit ist bspw. schon bei kleinen Kindern ausgeprägt. In aller Regel können Kinder mit 4 oder spätestens 5 Jahren vollendet sprechen. Danach verliert sich die Fähigkeit zum Spracherwerb, dieser wird zusehends mühsamer. Defizite können auch immer weniger nachgeholt werden. Wenn man nun die Sprachfähigkeit als Hauptkennzeichen des Menschseins betrachtet, liesse sich argumentieren, dass ein Kind, das diese Fähigkeit in ausreichendem Masse erworben habe, auch ein Stimmrecht haben müsse - heisst es doch nicht vergeblich, man habe eine "Stimme"! Allerdings werden vermutlich auch die militantesten Jusos zugeben müssen, dass 6jährige noch ziemlichen Unsinn daherschwatzen können, auch wenn sie an sich perfekt quasseln können. Dass es auch 50jährige gibt (man könnte jedes beliebige andere Alter ebenfalls einsetzen), die zwar die Sprache beherrschen, aber Unsinn verbreiten, ist allerdings allein kein Argument, das gegen diese eben angestellt Überlegung spricht. Vielleicht dürfen wir von Leuten, die erwachsen sein wollen, doch immerhin verlangen, dass sie zu differenzierterem Argumentieren fähig sind als zu pauschalen Verunglimpfungen einer ganzen Diskussionsrunde. |

Mitdenker (Unregistrierter Gast)
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 12. April 2006 - 19:00 Uhr: | |
Ein aktives und passives Wahlrecht ab 16 Jähre, wäre in der Tat ein Thema. Bei einigen Kommunalwahlen in Deutschland wird es bereits praktiziert, z. B. in Mecklenburg-Vorpommern. In Österreich wurde es im letzten Jahr auf Landesebene eingeführt, z. B. in Wien. Wie ist es in der Schweiz? |

Lars Tietjen
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 12. April 2006 - 19:06 Uhr: | |
Passives Wahlrecht ab 16 gibt es meines Wissens bei keiner Kommunalwahl in Deutschland. |

MMA (Unregistrierter Gast)
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 12. April 2006 - 19:16 Uhr: | |
@Lars Tietjen Minderjährige Gemeinderatsmitglieder würden auch einige Probleme aufwerfen. Die dürften abends nicht so lange mit im Ratskeller bleiben, und wenn man sie schmieren wollte, würde evtl. die Mutti das Geld an sich nehmen. |

sebu
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 12. April 2006 - 21:46 Uhr: | |
@Daniel Illauer Mit 14 dürfen wir entscheiden, ob bzw. welcher Religion wir angehören wollen. Wenn Du in Bayern wohnst, erst ab 18 (Art. 137(1) BV) Für manche kirchliche Gremien gibt es ein aktives und passives Wahlrecht ab 16; die Erfahrungen damit sind meines Wissens sehr gut. Allerdings gilt das nur für Gremien, die keine fiskalischen Befugnisse haben. |

Vicky (Unregistrierter Gast)
| | Veröffentlicht am Montag, 24. April 2006 - 10:06 Uhr: | |
Hallo, Ich finde, dass man schon mit 16 wählen darf. Warum? Na ja. Man ist mit 14 Jahren religionsmündig zum Beispiel. Warum sollte man dann nicht schon mit 16 wählen dürfen? =) Na ja , jedenfalls ist es doch förderlich, wenn Jugendliche ab dem Alter von 16 Jahren wählen dürfen. Stimmts oder hab ich recht? wenn ihr euch jetzt fragt warum, dann... Jugendliche haben auch ihre meinungen, oder? Es ist also förderlich, wenn Jugendliche wählen dürfen. Schließlich soll alles gemacht werden um Deutschland zu fördern, oder???? Danke für eure Aufmerksamkeit |

SprecherInnen der Juso-SchülerInnen Bayern (Unregistrierter Gast)
| | Veröffentlicht am Sonntag, 04. Juni 2006 - 11:21 Uhr: | |
@sebu: mit 14 kann ich allerdings entscheiden, ob ich mich einer Religion anschließen möchte. (Sofern ich konfessionslos bin!) Leider sind wir da in Bayern mal wieder weit hinter dem Stand der anderen Bundesländer, was vermutlich an unseren "klugen Bevölkerungsschichten" liegt :-) Bereits diese Entscheidung beweist dass man mir mit 14 schon ein gewisses Maß an Selbstimmung zutraut. Neben den Punkten die bereits durch Daniel Illauer angesprochen wurden, hätte ich noch einen zu ergänzen: Bereits ab der Grenze 10 wird den SchülerInnen zugetraut zu wissen wie sich ihr gesamtes Leben entwickeln soll, da zu diesem Zeitpunkt immerhin entschieden wird, ob sich die Laufbahn ehrer in Richtung AkademikerIn oder doch eher HandwerkerIn entwickelt! Dies ist ein sehr entscheidender Faktor, der in der Diskussion oftmals nicht beachtet oder vergessen wird. Die vorhergehenden Äußerungen von Daniel Illauer haben sich im Übrigen nicht nur auf die Verhältnisse im Freisaat Bayern bezogen, sondern um generelle Rechte in anderen Bundesländern. |

Philipp Wälchli (Unregistrierter Gast)
| | Veröffentlicht am Sonntag, 04. Juni 2006 - 18:47 Uhr: | |
Jedenfalls mir ist kein einziges Schulsystem auf der Welt bekannt, in dem Kindern mit 10 Jahren völlig alleine der Entscheid überlassen wird, in welche Richtung sich ihre schulische bzw. berufliche Laufbahn entwickeln soll. Wenn das in Bayern anders gehandhabt werden sollte, dann spricht dies eventuell eher gegen das bayrische Schulsystem als für die Reife der bayrischen Kinder. An schulischen Entscheidungen sind so ziemlich überall auf der Welt auch die Eltern oder deren Ersatzleute (Pfleger, Vormünder, Beistände usw. usf.), die Lehrerschaft und ggf. vorgesetzte Bildungsbehörden beteiligt. Faktisch erweist es sich natürlich meist, dass bestimmte Individuen auch bestimmte Fähigkeiten, Neigungen und Vorlieben haben, die sich im Lauf der Zeit gleichsam "von selbst" ergeben. Unter Umständen braucht es aber die Sicht eines Dritten, um selbst darauf gestossen zu werden, was die eigenen Stärken und Schwächen sind. Im übrigen könnte ich reihenweise Beispiele dafür anführen, dass die eigentliche Berufswahl erst wesentlich später, so gegen oder um 20 herum, erfolgte. Insgesamt halte ich daher das Argument der angeblich frühen Laufbahnentscheidung von Kindern für ziemlich weit hergeholt. Was die Religionsmündigkeit mit 14 Jahren angeht, so hat auch diese wenig zu bedeuten: Erstens ist sie aus historischen Gründen in Deutschland so tief angesetzt worden, weil nach dem alten katholischen Kirchenrecht die Profess und andere lebenslange Entscheidungen (natürlich ggf. unter dem Druck von Eltern und Kirchenvertretern) im Alter von 15-16 Jahren erfolgten; indem man den Jugendlichen staatlich das Recht des Austritts aus einer Religionsgemeinschaft schon mit 14 gab, meinte man dies unterlaufen zu können (ein Erbe des Kulturkampfes); im übrigen setzt die staatliche Erklärung der Religionsmündigkeit voraus, dass Religion im wesentlichen als Privatsache ohne öffentliche Bedeutung angesehen wird, was auch in Europa eine historisch sehr junge Auffassung darstellt. Das tiefe Alter der Religionsmündigkeit spricht also nicht für eine frühe Reife der Kinder, sondern ist Ausdruck des geringen Stellenwerts, der Religiösem von staatlicher Seite her beigemessen wird. Schliesslich betrifft, wie eingangs bemerkt, die Religionsmündigkeit grundsätzlich nichts Öffentlich-Staatliches, sondern einen Bereich, der als privat-individuell-subjektiv angesehen wird. Für staatliche Belange lässt sich daraus rein gar nichts ableiten. Abschliessend sei nochmals daran erinnert, dass der Konzeption der gestuften Mündigkeit ohnehin eine Auffassung zugrundeliegt, dass Menschen in einem Zustand geboren werden, in dem sie unselbständig und auf fremde Hilfe angewiesen sind, sich daraus aber allmählich entwickeln, selbständiger und schliesslich erwachsen werden. Das Gesetz umreisst dies ganz allgemein, indem es die Eltern oder deren Ersatzleute anweist, den Kindern den ihrem Alter und ihrer Reife entsprechenden Grad an Handlungsfreiheit und Selbständigkeit zuzugestehen (wohlverstanden: Dies ist eine Aufforderung, im einzelnen ist sie aber nicht wirklich als Anrecht einklagbar!). In gewissen Punkten hat der Gesetzgeber neben dieser allgemeinen, schwammigen Regel aber auch konkrete Altersgrenzen eingeführt, zu denen bspw. die Religionsmündigkeit gehört. Daher ist es gerade diese Konzeption auf den Kopf gestellt, daraus einen Rückschluss auf frühe Selbständigkeit ziehen zu wollen, vielmehr beginnt der Gesetzgeber mit den Punkten, die seiner Ansicht nach am wenigsten Reife voraussetzen. Schliesslich erreicht der Mensch einen Zustand der Reife, den der Gesetzgeber mit der Geschäftsfähigkeit als erwachsen anerkennt, womit diese Entwicklung vom unselbständigen Neugeborenen zum Erwachsenen als abgeschlossen gilt. |

covellin (Unregistrierter Gast)
| | Veröffentlicht am Sonntag, 04. Juni 2006 - 19:05 Uhr: | |
Das Wahlalter herabzusetzen, wurde in Niedersachsen bereits getestet, mit dem Ergebnis, dass die CDU bei den 16-18jährigen vorn lag. Warum, ausgerechnet in einem SPD-Stammland? Nun, die Antwort könnte die sein, dass gerade Schüler in Opposition zu ihren Lehrern, welche ( de facto! ) einen politischen Einfluss auf selbige auszuüben versuchen, deren Überzeugungen hinterfragen und mehrheitlich aus einer Trotzreaktion eben nicht die Partei der Sozialkunde- und Geschichtslehrer wählen, sondern für deren "natürlichen Feind" stimmen. Zu dem anderem Punkt fällt mir ein, dass ein gemeinsamer Unterricht von pupertären 13-15jährigen Hauptschülern und potentiellen Gymnasiasten keineswegs förderlich für die Motivation der Schüler ist: 1. Der Hauptschüler ist über seine eigene Leistung, die im vergleich zum Schnitt der Klasse schlecht ist, frustriert. 2. Der Gymnasiast fragt sich, ob er wirklich so ein Genie ist, weil er locker mitkommt und wird dabei faul. 3. Der Realschüler, für den der Unterricht aufgrunddessen, dass der Lehrer einen Kompromis bei der Gestaltung des Unterrichts vollzogen hat und diesen auf mittlerem Niveau gestaltet, eigentlich angemessen wäre, kapiert schon deshalb nichts, weil die Zimmerlautstärke im Klassenraum viel zu hoch ist, da die Gymnasiasten ihre privaten Probleme diskutieren und die Hauptschüler ständig nachfragen. Aber weil das bei den Nordvölkern in Finnland so gut klappt, müssen wir das ja auch haben. Schöne neue Welt. PS: 1. Platz bei PISA: Bayern. Noch Fragen, Vicky? |

wahlfix (Unregistrierter Gast)
| | Veröffentlicht am Dienstag, 24. Oktober 2006 - 12:18 Uhr: | |
Das ewig junge/alte Thema ist auch in Hessen keines mehr. Nach einem Wechsel der politischen Richtung (jetzt CDU) dürfen wir wieder ab 18 wählen. Die Jüngeren hatten, als die Möglichkeiten da waren, diese nicht besonders genutzt. |

Gast (Unregistrierter Gast)
| | Veröffentlicht am Dienstag, 24. Oktober 2006 - 14:49 Uhr: | |
@wahlfix Die Jüngeren hatten, als die Möglichkeiten da waren, diese nicht besonders genutzt. Das ist ein Vorurteil, welches immer wieder gern verbreitet wird. In Wirklichkeit ist regelmäßig die Wahlbeteiligung in der nächsthöheren Altersgruppe der 20–30jährigen am niedrigsten (niemand würde auf die Idee kommen, den wählenden Altersgenossen deshalb ihr Wahlrecht zu entziehen). Die Heraufsetzung des kommunalen Wahlalters in Hessen war eine rein ideologische Entscheidung, ohne inhaltliche Gründe. Die Begründung (LT-Drs 15/425, S. 25) daher äußerst schwach: Durch Gesetz zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes und anderer Gesetze vom 8. Juni 1998 wurde das Wahlalter für Kommunalwahlen auf das 16. Lebensjahr herabgesetzt. Um die Altersgrenzen für das aktive Wahlrecht mit den Bestimmungen des Landtags- und Bundeswahlrechts zu harmonisieren und das Wahlalter mit dem Volljährigkeitsalter wieder zusammenzuführen, wird das Wahlalter auch bei Kommunalwahlen wieder auf 18 Jahre angehoben. Dieser Entwurf wurde später noch um eine Vertrauensschutzklausel für diejenigen Wähler ergänzt, die schon einmal als Minderjährige bei Kommunalwahlen gewählt haben und bei der nächsten Wahl immer noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, solche Wähler hatte die Landesregierung in dem Entwurf glatt vergessen. Mit diesem Entwurf wurde übrigens gegen den Widerstand der SPD das Kumulieren und Panaschieren mit einer Stimmenzahl gleich der Sitzzahl in Hessen eingeführt, um den Wählern mehr Einfluß zu geben. In Hamburg hat nun ironischwerweise die CDU (gegen Widerstand u.a. der SPD) diesen Einfluß bei dem durch Volksentscheid zustandegekommenen Bürgerschaftswahlgesetz praktisch auf Null reduziert (wie es mit dieser Meldung von Wahlrecht.de dankenswerterweise entlarvt wurde). Die ursprüngliche Begründung lautete, die Wähler würden mit den vielen Stimmen nicht klar kommen (während die hessische CDU ihren Wählern den Umgang mit einem Vielfachen der Stimmen zutraut). Bei der Wahl der Wahlkreisabgeordneten hat die CDU aber gerade diesen Punkt nicht geändert. Soviel zum Thema inhaltliche Begründung von Gesetzesänderungen. |

(Unregistrierter Gast)
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 11. Januar 2007 - 12:47 Uhr: | |
ich wollte in der schule mal über das thema: Wählen ab 16 diskutieren habt ihr vielleicht mal ein paar gute Argumente??? schreibt sie mir einfach!!!}1} |

26 (Unregistrierter Gast)
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 11. Januar 2007 - 15:41 Uhr: | |
Pro: Satzzeichen und Großschreibung muss man auf einem Wahlzettel nicht anwenden. Damit scheint eine Hürde schon mal überwunden. |

Philipp Wälchli
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 11. Januar 2007 - 17:01 Uhr: | |
Contra: Ich bin gegen Wahlrecht ab 16, weil dann auch Girlies wählen könnten - und was gibt es übleres, unnützeres und überflüssigeres als Girlies? |

ullego (Unregistrierter Gast)
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 17. Januar 2007 - 21:43 Uhr: | |
Hallo, ich freue mich ein endlich ein Forum zum Thema "Wahlrecht ab 14 gefunden zu haben. Ich befühworte ein Wahlrecht ab 14, weil ich es für falsch halte jugendliche, mit ein bischen Vorwissen, von den Wahlen auszuschließen. Aller-dings würde ich einen einmaligen Test, für interessierte befürworten. Sollte dieser negativ enden, würde ich einen Crashkurs, über die politische gesamt Lage vorschlagen. Ich selbst bin zwar erst 15 bescheftige mich aber jeden Tag mit Politik z.B. verfolge ich jeden Wahlabend mit äußerster Spannung. Ich finde aber bedencklich, dass ca. 90-95% meiner Mitschüler keine Ahnung von Politik haben. |

Philipp Wälchli
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 17. Januar 2007 - 22:35 Uhr: | |
Es ist erfreulich, wenn sich jemand mit 15 schon ausgereifte Gedanken macht. Für ein Wahlrecht ab 14 spricht sicher, dass nach den Untersuchungen von Piaget usw. die intellektuellen Fähigkeiten voll ausgeprägt ("ausgewachsen") sind. Dagegen lässt sich allerdings einwenden, dass Politik nicht allein eine intellektuelle Angelegenheit ist, sondern dass es dabei um Fragestellungen geht, die mit irrationalen, ethischen, willkürlichen usw. Komponenten behaftet sind, wofür eher charakterliche Reife und Lebenserfahrung gefordert seien als nur Intellekt (Vernunft, Denkvermögen). Auch auf die Symmetrie von Rechten und Pflichten kann hingewiesen werden. Der Gedanke, das Recht zu wählen an eine Art Prüfung zu binden, ist übrigens nicht neu. Ein Restgedanke davon steckte noch in den verschiedenen Zensus-Wahlrechten, die etwa Lesen und Schreiben als Wahlrechtsvoraussetzung verlangten. In einer noch reineren Form wurde dieser Gedanke durch die athenische Dokimasie verwirklicht, worüber ich schon unter anderem Titel in diesem Forum geschrieben habe. Grundsätzlich stehe ich diesem Ansatz aufgeschlossen gegenüber. Allerdings stellen sich bei jedem Versuch, dies in eine praktische Form zu bringen, verschiedene Fragen, die nicht so einfach zu beantworten sind: Was soll geprüft werden? Rein äusserliche Kriterien wie bspw. ob jemand kein Verbrechen gegen den Staat begangen hat, seine Steuern bezahlt u. dgl.? Intellektuelle Fähigkeiten wie das Verstehen eines Gesetzestextes? Nur auswendig zu lernendes Wissen, etwa Zahlen und Fakten zum Wahlverfahren und Parteinsystem? Oder aber sollte etwas "mehr" geprüft werden, so etwas wie "staatsbürgerliches Verantwortungsbewusstsein"? Aber wie prüft man das? Ferner: Wer legt fest, was nun geprüft werden soll und in welcher Weise? Wer führt die Prüfungen schliesslich durch und wertet sie aus? Wenn man sich das so überlegt, gibt es vielerlei Möglichkeiten zur Manipulation und zum sehr ungerechten Ausschluss vom Wahlrecht etwa entlang ideologischer Kriterien. Anderseits ist es auch denkbar, dass eine solche Prüfung zur reinen Formalität, zur Alibi-Übung verkommt, bei der letztlich jeder besteht, ganz gleichgültig, was er an Voraussetzungen mitbringt. Im einen Fall wäre die Prüfung ungerecht und würde zum Machterhalt missbraucht, im andern Fall wäre sie überflüssig und höchstens noch eine Schikane. Stellt sich dann auch noch die Kostenfrage: Soll etwa jeder, der die Prüfung ablegen will, eine Gebühr zahlen? Indirekt würde dadurch das Wahlrecht von der finanziellen Situation abhängig gemacht. Daher erscheint es mir vorerst nach wie vor die fairste, wenn auch nicht die beste Lösung, das Wahlrecht nach wenigen, sehr allgemeinen Kriterien an ein festes Alter zu binden und im einzelnen den Ausschluss davon individuell begründen zu müssen, etwa wegen schwerer geistiger Störungen (Paranoia, Schizophrenie, Debilität u. dgl.) oder etwa auch nach Begehung eines schweren Verbrechens gegen den Staat wie Hochverrat. Von wegen Bedenklichkeit möchte ich folgendes berichten: In einer dieser Gewinn-Shows auf einem deutschen Fernseh-Kanal wurde einem Kandidaten die folgende Frage gestellt: Wer ist Stellvertreter des Bundespräsidenten? Antwortvorschläge: a) Vizepräsident, b) Bundeskanzler, c) Bundestagspräsident, d) Bundesratspräsident. Der Kandidat mühte sich mit der Antwort ab, bezog Hilfe über Telephon und aus dem Publikum, am Ende lag er doch daneben. Die richtige Lösung werden aber wohl alle, die hier mitlesen, kennen. |

ullego (Unregistrierter Gast)
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 18. Januar 2007 - 19:48 Uhr: | |
Der Bundestagspräsident natürlich. Entschuldigung, ich glaube ich habe mich ungenau ausgedrückt. Ich meinte den Vorschlag, des Tests nur für Wahl willige 14-17 Jährige, nicht aber für Erwachsene. Desweiteren muss so ein Test selbstverständlich kostenlos sein. Sollte jemand den Test nicht bestehen würde ich einen Crashkurs, an dessen Abschluss die Zulassung zur Wahl stehen würde. Worüber könnte so ein Test handeln? So könnte so ein Test aussehen: 1. Definieren Sie Demokratie! 2. Was ist eine Erstsimme? 3. Definieren Sie Parlament! 4. Wie heißt das Deutsche Parlament? 5. Wie wird der Regierungschef genannt? 6. Wer ist der Regierungchef zur Zeit? 7. Definieren Sie Verhältniswahlrecht? 8. Definieren Sie Mehrheitswahlrecht? 9. Was ist eine tüpische Folge des Mehrheitswahlrechts? 10. Wie heißen die Bezirke, in die Deutschland Gegliedert ist? 11. Wie heißen die nächsten Mitarbeiter des Regierungschefs? 12. Wie wird der deutsche Staatschef genannt? 13. Alle wie viel Jahre wird gewählt? 14. Was ist eine Koalition? 15. Was ist eine Zweitstimme? Zusatzteil zum eventuellen Ausgleich (höhere Anforderungen) 16. Wie werden die Bezirkschefs genannt? 17. Nennen Sie sechs Bezirkschefs! 18. Wer ist momentan Staatschef? 19. Alle wie viel Jahre wird er gewählt? 20. Wer wählt ihn? 21. Wie wird der Chef des deutschen Parlaments genannt? 22. Wer ist momentan Chef des deutschen Parlaments? 23. Wie heißt die zweite deutsche Parlamentskammer? 24. Wo raus setzt sie sich zusammen? 25. Wie heißen die Länder Parlamente? 26. Wie heißt der Chef eines Landesparlaments? 27. In wie viele Bezirke ist Deutschland gegliedert? 28. Was ist die normale Norm, für eine um ins Parlament zu kommen? 29. Was ist die andere Regel Für eine Partei,um in Fraktionsstärke vertreten zu sein? 30. Wie heißen die Bezirkswahlen normalerweise? ab 12 Punkten: Wahlrecht ohne Auflagen unter 12 Punkten: Wahlrecht unter Auflage: Crashkurs Der Test soll nur zeigen, wer genügend weiß und wer noch einen Crashkurs brauch um für die Wahl gut genug informiert zu sein. |

Ralf Lang
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 18. Januar 2007 - 20:32 Uhr: | |
Das verstößt alles gegen den Gleichheitsgrundsatz. Abgesehen davon ist der Test eine Zumutung. 1: Demokratie ist, wenn das Volk herrscht. 2: Das erste Simson-Moped, das einer kauft. 3: Gewählte Versammlung, die im Auftrag ihrer Wähler verbindliche Entscheidungen trifft. 4: Bundestag 5: Angela Kasner-Merkel 6: Frau Bundeskanzler 7: Mandatsverteilung nach Stimmenanteil 8: Mandatsverteilung an den Gewinner des Wahlkreises. 9: großer Wahlkampf nur in umkämpften Regionen 10: Bezirke. Gibts aber seit 1990 nicht mehr. 11: Thomas de Maizere und Beata Baumann 12: Horst 13: Kommt drauf an. Manchmal gehts schneller, als man denkt. Mindestens aber nach 4 (Bundestag, manche Länder und Kommunen), 5 (Länder, Kommunen, EU), 6 (OBs und Landräte) oder 8 (OBs, Landräte) Jahren. 14: Verabredung mehrer Parteien über eine stabile Stimmenmehrheit im Parlament, um gemeinsam regieren zu können. 15: Das ist die zweite Stimme auf dem Zettel. Sie bestimmt über die Stärke der Fraktionen untereinander. 16: Erster Sekretär 17: Hans Modrow, Herbert Ziegenhahn senior, Wolfgang Pohl, Heinz Vietze, Wolfgang Thiel, Peter Pechauf. 18: Horst Köhler. 19: 5 Jahre. 20: Die Bundesversammlung 21: Norbert, aber die meisten sagen Nobby 22: Norbert Lammert 23: Gibts nicht. Der Bundesrat ist keine Parlamentskammer 24: Siehe 23. 25: Das kommt ganz drauf an. Die meisten heißen Landtag. Manche heißen auch anders. 26: Kommt drauf an. Oft heißt er Bürgermeister, Erster Bürgermeister, Regierender Bürgermeister oder Ministerpräsidentin 27: 15, aber das ist Geschichte 28: Soll ich mir selber ausdenken, was gemeint ist? Normalerweise kommt man durch Wahl ins Parlament. Das geht über ein Direktmandat oder 5 % der Zweitstimmen. 29: 5 % der Direktmandate 30: In Bayern heißen sie Kommunalwahlen, in Berlin Wahlen zur Bezirksvertreterversammlung. In Bremen heißen sie Wahlen zum Beirat und in Hamburg hab ichs vergessen. Der Test strotzt von Rechtschreibfehlern und falschen Annahmen. |

ullego (Unregistrierter Gast)
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 18. Januar 2007 - 21:48 Uhr: | |
Entschuldigung ich habe vergessen zu schreiben dass es undemokratisch ist Test als Kriterium zu benutzen. In Wirklichkeit bin ich auch gegen seuche Tests, weil sie undemokratisch sind. Ich habe nur nach einer Möglichkeit gesucht das Wahlrecht für 14 Jährige zu realisiern und trotz dem eine Möglichkeit gesucht der Wahl radikaler Pateien durch uninformierte Jugendliche vorzu- beugen. Desweiteren habe ich mit Bezirken Bundesländer gemeint,um es etwas zu verschleiern. Mit genannt meinte wie die jeweilige Person tituliert wird z.B. Bundeskanzler. |

Ralf Lang
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 18. Januar 2007 - 23:34 Uhr: | |
Ich habe deine Fragen schon verstanden. Ich wollte dir nur aufzeigen, dass sie unklar formuliert sind. Abgesehen davon fände ich den Test auch Mist, wenn er sauber formuliert wäre. Andererseits: Jeder, der mitdenkt und Vorschläge macht, ist eine Bereicherung! "eine Möglichkeit gesucht der Wahl radikaler Pateien durch uninformierte Jugendliche vorzu- beugen. " Das kann man ganz einfach haben: Man muss sie informieren. Mit 14 gibts Schulpflicht für alle. Warum ist es eigentlich OK, wenn Jugendliche aus fehlender Information heraus eine "nicht radikale" Partei wählen, die sie sonst nicht wählen würden? |

Philipp Wälchli
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 18. Januar 2007 - 23:45 Uhr: | |
Tja, wir Ausländer oder Halb-Ausländer wissen doch wieder mal besser Bescheid: Antwort d ist natürlich, wie unser österreichischer Senf es angibt, richtig, der jeweilige Bundesratspräsident ist Stellvertreter des Bundespräsidenten. Jetzt will ich aber auch mal advocatus diaboli spielen und den Test beantworten: 1. Definieren Sie Demokratie! Demokratie ist, wenn die Mehrheit regiert und die Minderheit kuschen muss. 2. Was ist eine Erstsimme? Eine Erststimme ist der Tenor in einem Musikstück. 3. Definieren Sie Parlament! Parlament ist eine Versammlung von Beamten, die reiche Diäten beziehen, viel schwatzen und nichts tun. Ab und zu winken sie auch durch, was die Regierung ihnen vorkäut. 4. Wie heißt das Deutsche Parlament? Deutschland hat kein Parlament, es hat mehrere Parlamente. 5. Wie wird der Regierungschef genannt? Hartz. 6. Wer ist der Regierungchef zur Zeit? Hartz II. 7. Definieren Sie Verhältniswahlrecht? Verhältniswahlrecht ist ein Wahlrecht, bei dem Parteien gewählt werden, nicht Personen. 8. Definieren Sie Mehrheitswahlrecht? Beim Mehrheitswahlrecht werden Personen gewählt, statt Parteien, und diese müssen eben eine Mehrheit hinter sich haben. 9. Was ist eine tüpische Folge des Mehrheitswahlrechts? Eine typische Folge des Mehrheitswahlrechts ist, dass eine Partei die Mehrheit der Sitze bekommt, ohne die Mehrheit der Stimmen zu haben, und dann gegen die Mehrheit regieren kann. 10. Wie heißen die Bezirke, in die Deutschland Gegliedert ist? Direktwahlkreise. 11. Wie heißen die nächsten Mitarbeiter des Regierungschefs? Lakaien. 12. Wie wird der deutsche Staatschef genannt? Benedikt XVI. 13. Alle wie viel Jahre wird gewählt? Wenn sein Vorgänger gestorben ist. 14. Was ist eine Koalition? Ein fauler Kompromiss, an den sich dann doch keiner hält. 15. Was ist eine Zweitstimme? Die Begleitung zu einer Melodie. 16. Wie werden die Bezirkschefs genannt? Wahlkreisabgeordnete. 17. Nennen Sie sechs Bezirkschefs! Huch! Muss man die kennen? 18. Wer ist momentan Staatschef? siehe oben: Benedikt XVI. 19. Alle wie viel Jahre wird er gewählt? siehe oben: Wenn sein Vorgänger tot ist. 20. Wer wählt ihn? Die deutschen Kardinäle in Rom. 21. Wie wird der Chef des deutschen Parlaments genannt? Einpeitscher. 22. Wer ist momentan Chef des deutschen Parlaments? Horst Köhler. 23. Wie heißt die zweite deutsche Parlamentskammer? Gibt es die??? 24. Wo raus setzt sie sich zusammen? Aus den Vertretern der Wirtschaftsverbände. 25. Wie heißen die Länder Parlamente? Bürgerschaft. 26. Wie heißt der Chef eines Landesparlaments? Burger King. 27. In wie viele Bezirke ist Deutschland gegliedert? 298. 28. Was ist die normale Norm, für eine um ins Parlament zu kommen? Na ja, so 165 sollte man schon messen, sonst wird man nicht ernst genommen. 29. Was ist die andere Regel Für eine Partei,um in Fraktionsstärke vertreten zu sein? Sie muss genügend Wähler bestechen. 30. Wie heißen die Bezirkswahlen normalerweise? Wahlbetrug. |

Philipp Wälchli
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 18. Januar 2007 - 23:54 Uhr: | |
Na ja, wertgeschätzter Ralf Lang, kurz gesagt ist der Grund, warum es nichts ausmacht, wenn uninformierte Leute sogenannte nicht-radikale Parteien wählen, der, dass eben nicht darauf geschaut wird, WIE jemand zu einer Entscheidung gelangt, sondern bloss darauf, WAS das Ergebnis ist. Ich versuch's mal so zu veranschaulichen: Der böse, böse Mathematiklehrer verlangt von seinen Schülern, dass nicht bloss angeben, dass die Lösung der Gleichung die und die Zahl sei, sondern dass sie angeben, wie sie zu dieser Lösung gelangt sind - denn dann kann nachvollzogen werden, ob es die richtige Lösung ist und warum bzw. wo der Fehler liegt. Der Mathematiklehrer verlangt also den Lösungsweg als Garanten für das Ergebnis. Die lieben Schüler und deren noch viel liebere Eltern hingegen schauen nur das Ergebnis an, und wenn dieses zufällig richtig geraten ist, dann ist das auch gut so und muss gut benotet werden, es ist ja korrekt, nicht wahr? Und genau so ist es mit Wahlen auch: Schaut das "richtige", nämlich gewünschte Ergebnis heraus, ist es den meisten wurscht, wie es zustande gekommen ist. Uns radikal-extremistischen Fanatikern hier bei Wahlrecht.de ist es aber eben nicht egal, wie ein Wahlergebnis zustande kommt, da liegt der Unterschied (und das Problem). QED. |

Ralf Lang
| | Veröffentlicht am Freitag, 19. Januar 2007 - 01:36 Uhr: | |
Alles klar. Schlimmstenfalls führt Aufklärung der Schüler also dazu, dass sie in voller Absicht (vorsätzlich) sagen wir mal SPD in Bayern oder eine andere marginale Minderheit wählen. |

mma
| | Veröffentlicht am Freitag, 19. Januar 2007 - 12:40 Uhr: | |
("Ich meinte den Vorschlag, des Tests nur für Wahl willige 14-17 Jährige, nicht aber für Erwachsene. Desweiteren muss so ein Test selbstverständlich kostenlos sein.") Die Zahl der wahlwilligen 14-17-Jährigen dürfte mindestens 1 Million betragen. Wer soll denn dann die Tests korrigieren? Wo soll das Geld für die Korrektur dieser selbstverständlich kostenlosen Tests herkommen und wo wird dafür gekürzt? |

Ralf Lang
| | Veröffentlicht am Freitag, 19. Januar 2007 - 13:08 Uhr: | |
Man könnte das ja bei der Parteienfinanzierung kürzen. Oder halt irgendeine Steuer erheben ;) |

Good Entity (Unregistrierter Gast)
| | Veröffentlicht am Freitag, 19. Januar 2007 - 15:04 Uhr: | |
Keine Angst, mma und Ralf Lang. Die Zahl der wahlwilligen 14-17-Jährigen dürfte mindestens 1 Million betragen. Das glaube ich kaum. Es gibt zwar derzeit etwa 2.700.000 Deutsche im Alter zwischen 14 und 17 (drei Jahrgänge, nimmt man den vierten dazu, sinds sogar 3.600.000). Aber bei der Vorstellung, für eine simple Wahlberechtigung zunächst freiwillig eine Klassenarbeit (Test) schreiben zu müssen, deren Note nicht fürs Zeugnis zählt, bei der man aber durchfallen kann und dann zu Informationszwecken nachsitzen muss, und bei der es für ein erfolgreiches Bestehen nicht mal einen Klingelton zum Runterladen aufs Handy kostenlos gibt, wird die Zahl der Wahlwilligen pro Schule zwischen 0 und 2 liegen. Philipp Wälchli kann uns dazu sicherlich noch eine präzisere Angabe aus der Sicht des Fachmanns geben. |

Ralf Lang
| | Veröffentlicht am Freitag, 19. Januar 2007 - 16:01 Uhr: | |
Der Einwand ist schon begründet. Schon das "barrierefreie Wählen", das in Hinsicht auf Ahnung vom Wahlsystem "anders befähigten" Erwachsenen zusteht, wird ja immer weniger wahrgenommen. |

ullego (Unregistrierter Gast)
| | Veröffentlicht am Freitag, 19. Januar 2007 - 18:09 Uhr: | |
So ein Test wäre nur, um zu sehen wer überhaupt Unterricht benötigt und wer nicht. Es wäre eine gute Idee dieses in der Schule zu machen. Man könnte es als Unterrichtsstoff machen oder aber einen Test machen, wer überhaupt Nachhilfe braucht. |

Philipp Wälchli
| | Veröffentlicht am Freitag, 19. Januar 2007 - 18:12 Uhr: | |
Also, was soll ich da "fachmännisch" dazu sagen? Grundsätzlich gäbe es natürlich schon Möglichkeiten, die Sache weitgehend kostenneutral zu halten, indem man solche Tests etwa in den obligatorischen Schulunterricht der letzten Jahrgänge innerhalb des Obligatoriums einbaut. Eine Stelle oberhalb von Lehrkräften und Schulen müsste allerdings schon die jeweiligen Tests zusammenstellen - und diese dürften auch nicht Jahr für Jahr dieselben sein. Man könnte sich auch überlegen, ob etwa junge Leute einen Test anlässlich einer Wahl in einem Wahllokal ablegen könnten, dann gehen sie wenigstens mal hin und schauen zu. Im übrigen habe ich die Erfahrung gemacht, dass gerade junge Leute so zwischen 13 und 18 durchaus ungeahnte Kräfte mobilisieren und höchst aktiv werden können, wenn sie eine Sache wirklich wollen. Man sehe sich nur einmal die Rate von Inhabern eines Führerausweises im Alter von 18 1/2 Jahren an. Auch die Energien, Schlichen und Kniffe, mit denen Ausweispapiere für den Einlass in Lokale, in die man eigentlich erst ein, zwei oder drei Jahre später gehen dürfte, beschafft oder präpariert werden, sind durchaus erheblich. Der langen Rede kurzer Sinn: Wenn es den Jugendlichen wirklich ein Anliegen ist, wählen zu können, dann werden sie einen solchen Test im grossen und ganzen wohl schnell und mit vollem Einsatz ablegen und meist auch bestehen. Da bin ich durchaus optimistisch - was aber natürlich die übrigen Fragen nicht beantwortet (wie man das durchführt und ob überhaupt viele das wollen). |

ullego (Unregistrierter Gast)
| | Veröffentlicht am Freitag, 19. Januar 2007 - 18:21 Uhr: | |
Ich habe noch vergessen, dass durch die Aufnahme in den Lehrplan die Kostenfrage geklärt werden könnte. Bei uns an der Gesamtschule, gib es ein Fach (mein Lieblingsfach) "Gesellschaft", welches Geschichte, Geographie und politische Themen beinhaltet, wo man dieses Thema doch unterbringen könnte. |

(Unregistrierter Gast)
| | Veröffentlicht am Sonntag, 21. Januar 2007 - 00:17 Uhr: | |
Oder man richtet ein extra Fach ein z.B. "Politische Grundbildung". Man bräuchte nicht einmal, wie bei normalen Nebenfächern, 2 Schulstunden, pro Woche zu geben, eine Schulstunde pro Woche würde es doch auch reichen. dieses Fach könnte man doch z.B. ab der 7 Klasse unterrichten. |
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