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Archiv bis 28. März 2007

Wahlrecht.de Forum » Familien-, Jugend- und Ausländerwahlrecht » Wahlalter ab 16 » Archiv bis 28. März 2007 « Zurück Weiter »

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Claudia Scheiber
Veröffentlicht am Freitag, 01. September 2000 - 13:52 Uhr:   

Ich suche für eine wissenschaftliche Arbeit Daten, Erfahrungsberichte, Studien über Einstellungen der Jugendlichen selber, etc. zum Thema Wahlalter ab 16. Wäre für entsprechende Hinweise, links dankbar.
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Sondes
Veröffentlicht am Dienstag, 14. Mai 2002 - 09:30 Uhr:   

Ich finde es nicht gut das man schon mit 16 wählen sollte und deshalb würde ich sagen , dass man das Wahlrecht wieder auf 18 umändert.
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Martinus
Veröffentlicht am Donnerstag, 27. Februar 2003 - 18:10 Uhr:   

Ich habe auf der Aufstellung der Kommunalwahl-Gesetzgebung gesehen, daß sowieso nur in 5 Ländern Wahlrecht ab 16 gilt. Ich bin übrgens auch dagegen.
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Dr. Zwengelmann GmbH u. CO KG
Veröffentlicht am Mittwoch, 02. Juli 2003 - 15:07 Uhr:   

Wählen mit 16 ist schwachsinn, da die Jugendlichen da noch zurückgeblieben sind. Sie neigen viel leichter zu Extremen, da sie ihre Weltanschauung und ihre Meinungen erst noch finden müssen. Sie neigen dazu sich lächerlicherweise dem Gruppenzwang zu Beugen. Wenn 16 Jahre alte Jugendliche wählen dürfen, dann Gute Nacht.
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c07
Veröffentlicht am Mittwoch, 02. Juli 2003 - 20:37 Uhr:   

Zwengelmann:
> Sie neigen dazu sich lächerlicherweise dem Gruppenzwang zu Beugen.

Das tun Erwachsene noch viel mehr. Nur sind bei denen die Gruppen größer und weniger vielfältig. Außerdem wird mit gutem Grund nicht offen in Gruppen, sondern geheim und einzeln abgestimmt.
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Fragender
Veröffentlicht am Mittwoch, 08. September 2004 - 08:43 Uhr:   

Wahlalter nur für Einkommensteuerzahler, weil die überwiegend unsern Staat finanzieren, das hätte doch was, nach dem Motto "no reprensentation without taxation". (Ich weiß, daß das verfassungswidrig wäre!)
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Fragender
Veröffentlicht am Mittwoch, 08. September 2004 - 08:44 Uhr:   

Wahlrecht natürlich, nicht Wahlalter ... sorry
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Kathrin
Veröffentlicht am Sonntag, 19. September 2004 - 17:32 Uhr:   

Wahlalter ab 16 ?

Ja, denn nicht alle Jugendlichen sind gleich!!!
Manche haben schon die richtige Vernunft dazu, manche nicht !
Aber keiner zwingt einen wählen zu gehen.
Wer sich also in der Lage fühlt, bei Wahlen mitbestimmen zu können, der sollte dieses auch tun dürfen.
Also grundsätzlich bin ich dafür!
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Dieter Gohlke
Veröffentlicht am Montag, 20. September 2004 - 09:43 Uhr:   

Die Familienpartei setzt sich für ein Wahlrecht ab Geburt ein (die Eltern sollen das Recht stellvertretend) ausüben. Trotz laufender Verfassungsklage sind die Aussichten für eine gesetzliche Änderung nicht gross. Ich persönlich halte ein Wahlrecht ab 14 für sinnvoll. Jugendliche unterliegen ab 14 dem Jugendstrafrecht, können also im Extremfall sogar inhaftiert werden. Wenn wir von 14-jährigen die Beachtung aller Strafgesetze verlangen, so sollten sie doch zumindest die Volksvertreter mitwählen dürfen, die diese Gesetze beschliessen!
Im übrigen: Welcher senile Tattergreis so alles von seinem Wahlhelfer im Seniorenheim bei der Briefwahl die Hand geführt bekommt, möchte ich nicht wissen. Da ist mir der Teenager als Wähler wesentlich lieber...
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Marc K.
Veröffentlicht am Montag, 20. September 2004 - 18:35 Uhr:   

"Im übrigen: Welcher senile Tattergreis so alles von seinem Wahlhelfer im Seniorenheim bei der Briefwahl die Hand geführt bekommt, möchte ich nicht wissen. Da ist mir der Teenager als Wähler wesentlich lieber..."
Und wenn ich mir ansehe was die Erstwähler und Jungwähler (unter 25) so alles wählen wird mir wirklich Angst und Bange (bzw. nach alter Rechtschreibung angst und bange). Da sollte man eher über eine Heraufsetzung des Wahlalters diskutieren als eine Herabsetzung.
Die senilen Alten haben da offensichtlich historisch noch ein besseres Gedächtnis als viele Junge, denen insbesonder in ostdeutschen Schulen das wohl noch nicht gehörig hinter die Löffel geschrieben worden ist. Hat vielleicht auch damit zu tun das während der 40jährigen SED-Diktatur natürlich die Auseinandersetzung mit Diktatur an sich nicht gewünscht war, da sie schließlich selbst eine errichtet hat.
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Matthias Cantow
Veröffentlicht am Montag, 20. September 2004 - 18:56 Uhr:   

Hat vielleicht auch damit zu tun das während der 40jährigen SED-Diktatur natürlich die Auseinandersetzung mit Diktatur an sich nicht gewünscht war, [...]

Wenn Du damit die Wahlergebnisse der Rechten meinst, kann ich Deine Argumentation nicht verstehen. Die heutigen Jungwähler waren zu DDR-Zeiten noch nicht bzw. nur als Unterstufler (Grundschüler) in einer Schule, daran kann es nicht liegen.
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Anti-Sozialist
Veröffentlicht am Montag, 20. September 2004 - 23:42 Uhr:   

@Matthias Cantow
"Die heutigen Jungwähler waren zu DDR-Zeiten noch nicht bzw. nur als Unterstufler (Grundschüler) in einer Schule, daran kann es nicht liegen."

Sie haben aber auch heute noch die linientreuen SED-PDS-Lehrer, die ihnen eintrichtern, daß alles Böse aus dem Westen kommt, insbesondere die Demokratie und der Kapitalismus und nur die PDS sie davor bewahren könne. Daß diese Saat aufgeht hat man an den Jungwähleranteilen der PDS in Brandenburg und Sachsen gesehen. Und diejenigen Jungwähler, die sich mit der PDS nicht abfinden wollen, sind aber von ihren Lehrern auch so gründlich von der Demokratie kuriert worden, daß sie nun DVU oder NPD wählen. Solange wir an den Schulen nicht ordentlich demokratisch sozialisierte Lehrer einsetzen (und das können nur Westimporte sein, denn woher sollen Ostlehrer eine demokratische Sozialisierung haben), wird sich daran auch nichts ändern.
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Thomas Frings
Veröffentlicht am Montag, 20. September 2004 - 23:45 Uhr:   

Jedenfalls hätten NPD und DVU bei niedrigerem Wahlalter noch besser abgeschnitten.
Die allermeisten Rechtsaußenwähler sind sicher keine Überzeugungstäter, es besteht also noch Hoffnung.
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c07
Veröffentlicht am Dienstag, 21. September 2004 - 00:23 Uhr:   

Dieter:
> Die Familienpartei setzt sich für ein Wahlrecht ab Geburt ein
> (die Eltern sollen das Recht stellvertretend) ausüben.

Womit es eben doch kein Wahlrecht ab Geburt ist, sondern zusätzliche Stimmen für die Eltern. Im Zweifelsfall ist es für einen Jugendlichen immer noch besser, gar keine Stimme zu haben, als dass seine Eltern etwas gegen seinen Willen wählen.

Marc:
> Und wenn ich mir ansehe was die Erstwähler und Jungwähler (unter 25) so alles wählen

Abgesehn davon, dass ich es für bedenklich halt, das Wahlrecht vom konkreten Wahlverhalten einer Gruppe abhängig machen zu wollen (demnach müsste man insbesondere im Osten auch allen Männern das Wahlrecht nehmen (oder nur den jungen Männern)), sind die Unterschiede nicht so gravierend. Selbstverständlich haben jüngere Wähler weniger Neigung, auf jeden Fall die etablierten Parteien zu wählen, wovon auch extreme Parteien profitieren, aber selbst in Sachsen-Anhalt 1998 hat nur eine Minderheit davon DVU gewählt (25% bei 13% insgesamt). Wenn man dafür die Mehrheit aus reinen Nützlichkeitsüberlegungen heraus bestrafen will, stellt sich sofort die Frage, warum es überhaupt Wahlen geben sollte.

Nebenbei bemerkt sind die Analysen der Institute dazu bei den aktuellen Wahlen mal wieder ziemlich unbrauchbar, weil sie auf den gleichen Daten wie die 18-Uhr-Prognosen beruhen, die ja schon als Gesamtwerte recht ungenau waren (und die Jungwähler sind eine extrem kleine Gruppe).

Thomas:
> Jedenfalls hätten NPD und DVU bei niedrigerem Wahlalter noch besser abgeschnitten.

Das ist Spekulation. Der niedrigste Punkt der Verantwortungsbereitschaft ist zumindest in der Regel erst oberhalb von 18 Jahren erreicht (auch an der Wahlbeteiligung ablesbar). Aber natürlich erhöht sich der Anteil der Wähler mit nur schwachen Bindungen an eine bestimmte politische Richtung.
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Matthias Cantow
Veröffentlicht am Dienstag, 21. September 2004 - 01:19 Uhr:   

@A.-S.

[...] (und das können nur Westimporte sein, denn woher sollen Ostlehrer eine demokratische Sozialisierung haben)

LOL! Deine Ost-Kenntnisse und Dein einfaches Weltbild erleichtern Dir sicher so manche Diskussion ...
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S.Koch_87
Veröffentlicht am Sonntag, 03. Oktober 2004 - 20:14 Uhr:   

Wahlalter 16???

Sehr schlecht, denn die meisten Jugendlichen wissen mit 18 noch nicht einmal, was sie wählen sollen... Wie sollen sie es dann schon zwei jahre eher wissen?
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Marc K.
Veröffentlicht am Freitag, 07. Januar 2005 - 19:33 Uhr:   

@co7,

"Wenn man dafür die Mehrheit aus reinen Nützlichkeitsüberlegungen heraus bestrafen will, stellt sich sofort die Frage, warum es überhaupt Wahlen geben sollte."
Wie Du weisst gibt es für mich zahlreiche Gründe eine Absenkung des Wahlalters abzulehnen. Ich bin der Auffassung, dass dieses mit der Volljährigkeit zu verknüpfen ist (wie das de facto ja auch der Fall ist). Diese Argumente sind unabhängig vom Wahlverhalten.
Das dieses allerdings nicht dazu geeignet ist mich vom Gegenteil zu überzeugen überrascht nicht.
Im übrigen sind Nützlichkeitserwägungen durchaus legitim. So gelten unter 18jährige ja auch als beschränkt geschäftsfähig, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten. Der Schutz des Rechtsverkehrs gebietet es nicht jeden Einzelfall zu entscheiden, sondern eine generelle Regelung zu treffen (unbeschränkte Geschäftsfähigkeit ab 18) . Das selbe gilt für das Wahlrecht. Eine feste Altersgrenze ist daher sinnvoll und aus meiner Sicht ist das die Volljährigkeit.
Dabei geht es nicht darum jemanden zu bestrafen. Vielmehr geht es um den Schutz des Minderjährigen vor für ihn selbst nachteiligen Rechtsgeschäften bzw. Handlungen, für die noch nicht generell vorausgesetzt werden kann, dass er/sie hierfür die notwendige Einsichtsfähigkeit besitzt.
Argumente dafür, dass dies generell der Fall ist sehe ich nicht.
Im Gegenteil: das Bildungsniveau ist doch im Schnitt leider so gering, dass man eher eine höhere als eine niedrigere Altersgrenze ansetzen sollte.
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natascha
Veröffentlicht am Donnerstag, 13. Januar 2005 - 13:59 Uhr:   

ich finde es sehr gut das wir auch mal wehlen durfen wir wollen ja auch nur unsere rechte wollen auch deutschland vorran bringen also bis dann schau natascha 17
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Marc K.
Veröffentlicht am Donnerstag, 13. Januar 2005 - 19:50 Uhr:   

@Natascha,

noch schöner fände ich es, wenn ihr erst mal etwas mehr Rechtschreibung in der Schule lernen würdet.
Dann dürft ihr auch bei den Erwachsenen mitreden.
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Frank Schmidt
Veröffentlicht am Donnerstag, 13. Januar 2005 - 22:53 Uhr:   

Ich glaube ja nicht, dass natascha echt ist...
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Marc K.
Veröffentlicht am Freitag, 14. Januar 2005 - 19:14 Uhr:   

@Frank,

unglückerlicherweise ist dies aber auch nicht auszuschließen.
Die Rechtschreibkompetenz spricht jedenfalls mehr dafür als dagegen. Leider.
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Kamille
Veröffentlicht am Freitag, 14. Januar 2005 - 21:08 Uhr:   

Wieso muß man um mitreden zu dürfen schreiben können?
Und was soll das ,,erst mal"? Natürlich wäre es gut wenn die 17-jährigen (einschließlich Natascha wenn er/sie denn wirklich siebzehn ist und nicht besser schreiben kann) mehr Rechtschreibung lernten, aber das ist doch wohl keine Bedingung zum Wählen. Ich glaube nicht mal daß man mehr als Partei- und Kandidatennamen lesen können muß, denn im Radio kann man deutlich mehr wahlrelevantes erfahren als der duchschnittliche alphabetisierte Wähler weiß.
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der Interessierte
Veröffentlicht am Sonntag, 23. Januar 2005 - 21:14 Uhr:   

Ich jabe mit einigen meiner Freunde über dieses Thema geredet und ausschließlich alle sind dagegen, die Altersbegrenzung bei Wahlen auf 16 zu reduzieren.
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AeD
Veröffentlicht am Sonntag, 23. Januar 2005 - 22:39 Uhr:   

Also sind alle dafür?
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fabian
Veröffentlicht am Montag, 31. Januar 2005 - 18:27 Uhr:   

ich find man sollte diese ganzen Rechten parteien verbieten!!!Hat Deutschland denn nichts von dem ersten weltkrieg gelernt,dass alles ein fehler war!der nie mehr vergesen wird!oder was sagt ihr dazu????
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was lernen die nur in der schule
Veröffentlicht am Montag, 31. Januar 2005 - 18:59 Uhr:   

ja genau. und hat nicht die SPD der Finanzierung des 1. Weltkriegs auch zugestimmt? Höchste Zeit, die auch zu verbieten... ;-)

PS:
Fabian: Meintest Du vielleicht den 2. Weltkrieg?
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Immanuel Goldstein
Veröffentlicht am Montag, 31. Januar 2005 - 19:15 Uhr:   

@was lernen die nur in der schule
Ich weiß nicht ob Fabian noch zur Schule geht oder nicht. Aber entweder ist sein Geschichtsbild noch im Entwicklungsstadium (und durchläuft gerade eine sehr indifferent Phase) oder er schreibt genau das was er meint: eine Kritik an den "Falken", Groß- und Alldeutschen vor und während des ersten Weltkriegs (euphemistisch "Annexionisten").
Außerdem hat nicht die gesamte SPD sondern deren Reichstagsfraktion (und das auch nur zweimal geschlossen) den Kriegskrediten (nicht unbedingt dem eigentlichen Krieg) zugestimmt. War zwar ein Fehler - aber kein Annexionismus (im Unterschied zu den tatsächlichen Kriegstreibern), da die Hauptstoßrichtung innerhalb der Sozialdemokratie einer antirussischen, "demokratiefördernden" Tradition entsprang.
Aber um zurück zum eigentlichen Thema zu kommen. Fabian (sdessen Altermir nicht bekannt ist) äußert sich hier politisch und hat den Vorsatz Politik mitzugestalten - es sollte ihm unabhängig von seinem Alter und seiner Bildung möglich sein, da alleine sein Wunsch danach schon vorliegt. Ich bin deshalb gegen ein Wahlrecht ab 16 Jahren - es sollte auch schon früher ausgeübt werden dürfen (einen allg. polit. Qualitätsverlust fürchte ich nicht), nämlich ab dem Zeitpunkkt an der eine Person seinen Willen zur polit. Partizipation artikuliert (könnte z.B. einfach einen Antraga an die Behörden richten). Eine allg. Vertretung der Gesamtbevölkerung ist erst dann phil. legitim, wenn allen Teilen der Bevölkerung die Möglichkeiten zur Partizipation offengehalten werden (wann sie dann der einzelne nutzen will ist seine Sache).
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Thomas Frings
Veröffentlicht am Dienstag, 01. Februar 2005 - 09:54 Uhr:   

"den Kriegskrediten (nicht unbedingt dem eigentlichen Krieg) zugestimmt"
Ohne Geld keinen Krieg- daher war eine Zustimmung zu Kriegskrediten natürlich gleichbedeuteutend mit einer Zustimmung zum Krieg. Und zugestimmt haben die bestimmt nicht, um den Russen die Demokratie zu bringen, sondern weil sie entweder selbst angesteckt wurden von der Kriegseuphorie oder weil sie nicht als Vaterlandsverräter dastehen wollten. Im Ergebnis wurde ja auch das Gegenteil erreicht- die OHL holte bekanntlich Lenin aus dem Exil.

"nämlich ab dem Zeitpunkkt an der eine Person seinen Willen zur polit. Partizipation artikuliert"
Wo will man den da die Grenze ziehen? Ist das etwa schon gegeben, wenn eine Sechsjähriger sich auf dem Spielplatz nicht von einer Gruppe Zehnjähriger verprügeln lassen will?
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Immanuel Goldstein
Veröffentlicht am Dienstag, 01. Februar 2005 - 13:22 Uhr:   

@ Thomas Frings
Man kann da verschiedener Meinung sein, aber momentan findet darüber ein intensiver wissenschftl. Disput statt.
Die Dämonisierung des Zarenrusslands fand gegenüber der SPD-Mitglied- und anhängerschaft durchaus statt (und diese gegenüber wurde mit der Demokratisierung argumentiert) nicht unbedingt bei den Fraktionsmitgliedern, aber auch dort teilweise.
Das Argument mit dem Vaterlandsverrat hat zwar gezogen, aber nicht so sehr wie es immer wieder dargestellt worden ist.
Das mit der Kriegseuphorie damals trifft eigentlich nur für die Städte und das dortige damalige "Bürgertum" zu (da gibts momentan eine wirklich interessante Kontroverse unter den Historikern), in der Arbeiterschaft herrschte Skepsis und auf den Land offene Ablehnung vor.
Das OHL war sicher nicht sozialdemokratisch und die SPD hatte nicht viel mit der Leninfinanzierung und dem - transport zu tun.

Ich habe meine Grenze bereits genaant - die Öffentlichmachung des Partizipationswunsches. Ihr Beispiel geht vorbei: wenn ein 30jähriger von zehn 25jährigen verprügelt wird - was hat er dann von seinen politischen Rechten.
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Philipp Wälchli
Veröffentlicht am Dienstag, 01. Februar 2005 - 15:13 Uhr:   

Die Diskussion zum Thema schein mit einigermassen in abwegiges Gelände geraten zu sein.
Die Ausgangsfrage war doch die: Welche Erfahrungen wurden mit dem Wahlrechtsalter 16 gemacht?
Eine andere Frage ist die, ob "man" dafür oder dagegen ist, das Wahlrechtsalter auf 16 Jahre zu senken oder nicht. (Nebenbei bemerkt: Wofür oder wogegen "man" ist, kümmert mich ziemlich wenig, weil es etwas anderes ist als das, wofür oder wogegen ICH bin.)
Noch eine andere Frage ist dann jene, aus welchen Gründen jemand für oder gegen Wahlrechtsalter 16 ist.
Eine zwingende Begründung dafür oder dagegen wird sich ohnehin nicht finden lassen. Historisch betrachtet wurde das Wahlrechtsalter ja mehr oder weniger dauernd gesenkt: War die politische Mitsprache bis um 1800 herum meist auf die Generationen über 25 oder gar 30 beschränkt, sanken diese Hürden dann auf 21 und schliesslich 18 oder gar 16. Gleichzeitig wurden nicht nur die Altersgrenzen gesenkt, sondern auch weitere Ausschlüsse vom Wahlrecht aufgehoben, etwa jener der Frauen, von Besitz- und Arbeitslosen usw.
Aber das alles steht hier eigentlich nicht zur Debatte. Die Frage war, welche Erfahrungen man mit dem Wahlalter 16 gemacht habe. Und diese Fragestellung lässt sich wieder in weitere Unter-Fragen aufteilen, etwa: Welche Veränderungen in der Zusammensetzung der gewählten Gremien haben sich ergeben? Sind diese statistisch relevant oder nicht? Wieviele der 16 bis 18jährigen gehen wählen? Was ist über ihre Wahlentscheidung bekannt? Was weiss man über die Art, wie sie zu ihrer Entscheidung gelangen? Wie wird das Wahlalter 16 von den übrigen Wahlberechtigten aufgenommen? usw.
Dabei wäre vielleicht auch ein Blick über den engen Zaun des eigenen Gärtleins hinaus nicht unangebracht. M. W. gilt z. B. in Brasilien seit Jahren schon allgemein und landesweit Wahlalter 16. Wie sieht die Politik dort aus? Welche Erfahrungen hat man dort gemacht? )Nebenbei: Im neusten Bulletin der Credit Suisse war ein regelrechtes Loblied auf den neuen "linken" Prsädienten Lula da Silva zu lesen.)
Vielleicht würde es sich doch lohnen, wieder vermehrt auf solche KONKRETE Dinge einzugehen statt sich in Bekenntnisakten und dem Wiederkäuen ideologischer Versatzstücke zu ergehen.
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Immanuel Goldstein
Veröffentlicht am Mittwoch, 02. Februar 2005 - 14:49 Uhr:   

@ Philipp Wälchli
Ihre Fragestellungen sind schon richtig. Aber auf die Frage, welche Erfahrungen man mit dem Wahlalter 16 gemacht hat, kann man momentan nur eingeschränkt antworten - da es immer noch als Ausnahmefall wahrgenommen wird und somit in einem anderen Umfeld stattfindet, als wenn z.B. es als komplettes Tabu oder als alltägliches Phänomen betrachtet wird.
"Welche Veränderungen in der Zusammensetzung der gewählten Gremien haben sich ergeben?Sind diese statistisch relevant oder nicht?" Das hängt natürlich von dem Anteil der 16-18jährigen unter den Wahlberechtigten ab und ist somit lokalen Schwankungen unterworfen.
"Wieviele der 16 bis 18jährigen gehen wählen?" Das ist eine zeitabhängige Frage und lässt sich nicht generell beantworten - vielleich 2025 50% und 2110 10% und 2224 99% (hängt auch von möglicher Wahlpflicht ab).
"Was ist über ihre Wahlentscheidung bekannt?" Wahrscheinlich nicht mehr und nicht weniger als bei anderen Wählern.
"Was weiss man über die Art, wie sie zu ihrer Entscheidung gelangen?" Da wird wohl keine einheitliche Antwort möglich sein - die Differenzen unter 16-18jährigen werden wohl ähnlich groß sein wie unter 25 bis 30 Jahre alten Personen.
"Wie wird das Wahlalter 16 von den übrigen Wahlberechtigten aufgenommen?" Hängt wohl davon ab ob es eine Selbstverständlichkeit ist wie bei 20jährigen oder ob es neu eingeführt wird.
Der Hinweis auf Brasilien gefällt mir - aber ist nur unter gewisen Bedingungen als Vergleichsobjekt heranziehbar und müsste in eine Gesamtbetrachtung über das Leben Jugendlicher in Brasilien einbezogen sein (wie viele dieser jungen Leute sind beschäftigt,etc.).
Claudia Schreibers (sehr interessantes)Anliegen geht aber in eine leicht andere Richtung als von Ihnen angenommen. Sie will wissen wie Jugendliche zu einem Wahlrecht ab 16 eingestellt sind, nicht welche Erfahrungen in diesem Bereich gemacht wurden. Ich bin jetzt (leider viel) zu alt um ihr weiterhelfen zu können - schön fände ich es aber wenn einige 16jährige über das Thema hier äußern würden.
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Mittwoch, 02. Februar 2005 - 15:18 Uhr:   

@Philipp:
In Hessen gab es ja mal einige Jahre lang das kommunale Wahlrecht schon ab 16.

> Welche Veränderungen in der Zusammensetzung der gewählten Gremien
> haben sich ergeben?
Meiner Erinnerung nach marginale bis gar keine.
Die 16-18-Jährigen haben wohl etwas mehr Grüne und Liberale gewählt als die Älteren, und weniger SPD.
Wegen ihres geringen Anteils an den Wählern hat das aber wohl in den meisten Kommunen keine Auswirkung gehabt.

> Wieviele der 16 bis 18jährigen gehen wählen?
Die Wahlbeteiligung war m. E. deutlich geringer als im Schnitt.

> Was weiss man über die Art, wie sie zu ihrer Entscheidung gelangen?
Ist wohl nicht getrennt untersucht worden.

> Wie wird das Wahlalter 16 von den übrigen Wahlberechtigten
> aufgenommen?
Wohl eher ablehnend.
Kurz darauf ist das Wahlalter ja wieder auf 18 Jahre angehoben worden, und das hat keine größeren Diskussionen oder gar Proteste gegeben - auch nicht bei den Betroffenen.
Die Koppelung des Wahlalters an die Volljährigkeit erscheint offenbar den meisten Leuten als sehr naheliegende und sinnvolle Sache.
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marco
Veröffentlicht am Dienstag, 08. Februar 2005 - 17:28 Uhr:   

Hallo hier ist euer 16-18 jähriger=)
also der eigentlich Grund, warum ich auf diese seite gestoßen bin ist ein ganz anderer...den ich auch ma aussen vor lassen möchte. ich bin eigentlich gegen die herabsetzung der wahlalters. diese einstellung entspringt mehrer gründe! zb kann ich mich relativ gut daran erinnern wie ich erst letztes jahr in der 10Kl, wohl gemerkt auf einem gymnasium das wahlsystem kennengelernt habe! dies war mit 16 und allein aus diesem grunde relativ banal anschließend sofort zur bundestagswahl o.ä. zu rennen und mitzustimmen!
ich bin jetzt in der oberstufe und bin 17 habe nen schnitt von 1,7 und mus zugeben mich nicht soweit im bereich politik auszukennen um aktiv am wahl geschehen mitzuwirken! gründe dafür sind zb der pc am abend anstatt die tagesschau usw.. jedoch muss doch einleuchten, dass dies was ganz normales ist und ich von 98% der jugendlichen behaupten kann, dass sie das komplette wahlprogramm einer partei nicht verstehen würden(ich rede von der original form nicht von der abgespeckten publizierbaren form)! na gut ich glaub auch nit dass 100% der erwachsenen das verstehen würden=) ganz im gegenteil

alles zusammenfassend bin ich auch eher der ansicht einer aufstockung als absenkung des wahlalters!

gruß

ps. rechtschreibfehler könnten dabei sein, da ich im mom nicht viel zeit habe=) ausserdem schreibe ich im internet um zeit zusparen immer alles klein;)
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Sarah
Veröffentlicht am Samstag, 26. Februar 2005 - 11:50 Uhr:   

hallo ich suche links und sonstiges über das Wahlrecht ab 16 wäre nett wenn jemand etwas hätte und es mir schreiben könnte unter: sarotti@hettenkofer.de
vielen Dank

gruß Sarah
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Der noch Nicht-Wähler
Veröffentlicht am Sonntag, 27. Februar 2005 - 18:46 Uhr:   

Danke für die Diskussion, teilweise sind da nützliche Informationen bei, die man in der ein- oder anderen Klassenarbeit gebrauchen kann...

:)

Gruß
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Just I
Veröffentlicht am Dienstag, 22. März 2005 - 12:14 Uhr:   

Ich wäre für das Wahlrecht ab 16 aber erst wenn das Fach politische Bildung in der Schule ab der 4 Klasse Gymnasium eingefürhrt wird!
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Frank Schmidt
Veröffentlicht am Dienstag, 22. März 2005 - 20:33 Uhr:   

Nur Gymnasium reicht dann aber nicht, es müsste dann schon in allen Schulformen eingeführt werden.
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Thomas Frings
Veröffentlicht am Donnerstag, 14. April 2005 - 16:30 Uhr:   

"Ich wäre für das Wahlrecht ab 16 aber erst wenn das Fach politische Bildung in der Schule ab der 4 Klasse Gymnasium eingefürhrt wird!"

Bloß nicht. Das würde nur dazu führen, daß linke Politiklehrer die Schüler indoktrinieren würden, oder das zumindest versuchen. Manchmal geht der Schuß auch nach hinten los, z.B. wenn eine 68er-Radikalfeministin allzu radikal auftritt und überall Sexismus wittert. Es gibt natürlich nicht nur linke Lehrer, aber die übrigen versuchen kaum, die Schüler zu beeinflussen, selbst wenn sie für die CDU im Stadtrat sitzen (Lehrer sind in der Kommunalpolitik extrem überrepäsentiert).
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Immanuel Goldstein
Veröffentlicht am Donnerstag, 14. April 2005 - 20:16 Uhr:   

"Ich wäre für das Wahlrecht ab 16 aber erst wenn das Fach politische Bildung in der Schule ab der 4 Klasse Gymnasium eingefürhrt wird!"

"Bloß nicht. Das würde nur dazu führen, daß linke Politiklehrer die Schüler indoktrinieren würden, oder das zumindest versuchen. Manchmal geht der Schuß auch nach hinten los, z.B. wenn eine 68er-Radikalfeministin allzu radikal auftritt und überall Sexismus wittert. Es gibt natürlich nicht nur linke Lehrer, aber die übrigen versuchen kaum, die Schüler zu beeinflussen, selbst wenn sie für die CDU im Stadtrat sitzen (Lehrer sind in der Kommunalpolitik extrem überrepäsentiert). "

Bringt aber folgendes Problem mit sich: die von der Bevölkerung zu bestimmende Initutionskonglomeration (unabhängig von polit. Ausrichtung) erzieht dann die Bevölkwerung (ist jetzt auch schon ein Problem). Schulen müssten also zunächst "entstaatlicht" und "resozialisiert" werden. (ich hoffe mein anliegen wird verstanden).
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Immanuel Goldstein
Veröffentlicht am Donnerstag, 14. April 2005 - 20:29 Uhr:   

sollte natürlich "Institutionskonglomeration" heißen
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Alaina Schmidt
Veröffentlicht am Freitag, 15. April 2005 - 13:42 Uhr:   

Hallo, ich komme aus England. Ich mache mein Abitur dieses Jahr, und ein meiner Fäche ist Deutsch. Ich bin 18, also habe ich das Recht zu wahlen.
Ich persönlich habe weinig Interesse an Politik, also kann ich nicht sehen, dass Leute jünger als mich, interessieren sich auch.
Jedoch, ich interessiere mich nicht für Politik, weil ich verstehe nichts von Politik. Wenn wir die Politikbildung in den Schulen haben, ist es leichter eine verantwortliche Entscheidung zu treffen.
Ausserdem, denke ich, dass es legal ist, die 16-jährige zu heiraten, Kinder haben, arbeiten u.s.w, sollen sie auch das Recht zu wählen haben.
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Philipp Wälchli
Veröffentlicht am Freitag, 15. April 2005 - 13:54 Uhr:   

Nun ja, dass 16jährige Kinder haben, ist nicht unbedingt legal, aber wie will man es faktisch verhindern?
Allerdings ist zumindest hierzulande heiraten erst ab 18 erlaubt. In Ländern, die das Heiratsalter tiefer ansetzen und z. B. auch das strafrechtliche Erwachsenenalter, ist in der Tat schwerer zu begründen, warum dann das Wahlrechtsalter höher liegen sollte.
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John Rawls
Veröffentlicht am Freitag, 15. April 2005 - 14:17 Uhr:   

In Deutschland ist die Heirat ab 16 möglich. Man gilt hier mit 16 als "eingeschränkt" ehemündig; man kann heiraten, wenn der Partner volljährig ist und Vormundschaftsgericht und Eltern zustimmen. Diese Regelung galt früher nur für Mädchen, ist inzwischen aber allgemein formuliert worden.
Darüberhinaus können Ehen, die in anderen Ländern geschlossen worden sind, mitunter hier anerkannt werden, auch, wenn bei einem oder beiden Eheleuten noch keine Volljährigkeit vorliegt. Die genauen Regelungen, Möglichkeiten und Ausnahmen sind aber kompliziert und sperren sich einer kurzen Darstellung (hi,hi, vulgo: weiß ich auch nicht so genau...).
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Thomas Frings
Veröffentlicht am Freitag, 15. April 2005 - 14:45 Uhr:   

Wichtiger, als die biologische Möglichkeit, Kinder in die Welt zu setzen (die ja i.d.R. auch schon unter 16 gegeben ist), ist doch die Geschäftsfähigkeit. Und die Grenze liegt fast überall auf der Welt bei 18. Wie bei der Eheschließung, sind auch alle übrigen Rechtsgeschäfte von Minderjährigen (schwebend) unwirksam und unter sieben Jahren immer nichtig. Und strafrechtlich wird man faktisch sogar erst mit 21 Jahren volljährig, bei Heranwachsenden wird in aller Regel Jugendstrafrecht angewandt.
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Philipp Wälchli
Veröffentlicht am Freitag, 15. April 2005 - 17:27 Uhr:   

In manchen mehrheitlich katholisch geprägten Ländern ist Heirat auch schon ab 14 oder 15 möglich. In der Schweiz war es früher möglich, eine Frau mit 17 und einen Mann mit 18 ehemündig zu erklären. Mit der Senkung des Mündigkeitsalters von 20 auf 18 Jahre hat man diese Möglichkeiten ersatzlos gestrichen. Anders als in Deutschland tritt die Strafmündigkeit schon mit 7 Jahren ein, dann fällt man bis 18 unters Jugendstrafrecht, mit 18 unter das gewöhnliche Strafrecht, bis 25 gelten noch ein paar Sonderbestimmungen für "Junge Erwachsene", was aber höchstens zu einer leichten Milderung, der Einweisung in ein Heim statt ins Gefängnis o. dgl. führt.
Rechtsfähig und damit bedingt geschäftsfähig ist man hierzulande auch bereits mit der Geburt. Die Kinder sind fähig, "Vorteile zu erlangen, die unentgeltlich sind, und Rechte auszuüben, die ihnen um ihrer Persönlichkeit willen zustehen", soweit sie urteilsfähig sind.
In den USA ist dies m. W. in den meisten Bundesstaaten jedoch explizite nicht so, sondern Kinder werden mit dem Alter 18 bis 23 (je nach Staat) auf einen Schlag voll geschäftsfähig, dafür ist aber das Heiratsalter z. T. tiefer.
Die Tabelle aus der Vernehmlassung zur Senkung des Mündigkeitsalters in der Schweiz, aus der alle diese Besonderheiten einer grossen Zahl von Ländern ersichtlich waren, habe ich leider beim Umzug in die neue Wohnung im März fortgeworfen, vermutlich wäre sie auch inzwischen in weiten Teilen überholt.
Immerhin lässt sich sagen, dass so ziemlich jedes Land sein eigenes Süppchen kocht.
Wenn aber Land x die Geschäftsfähigkeit auf Alter n und das Wahlrecht auf Alter n+5 festlegt, dann wirkt das durchaus schon etwas unlogisch, obwohl man auch dafür Gründe anführen kann.
Im System der "gestuften Mündigkeit" ist es nur sachgerecht, dass die verschiedenen Berechtigungen gestaffelt hintereinander eintreten.
Persönlich bin ich der Meinung, dass man eher das Heiratsalter weiter hinaufsetzen sollte, mindestens auf 25 Jahre. Dass man eine politische Meinung hat (die hatten auch Stalin, Hitler oder Pol Pot) und dass man seine alltäglichen Geschäfte im Griff hat, muss nämlich nicht heissen, dass man auch in der Lage ist, eine Entscheidung von der Tragweite der Partnerwahl zu fällen. Meine eigenen zahlreichen Beobachtungen sprechen eher dagegen, dass man das mit 20 kann.
In Ländern hingegen, die das Konzept der gestuften Mündigkeit explizit ablehenen, erscheint es hingegen als Machination, wenn alle Berechtigungen in einem Alter schlagartig eintreten, nur etwa das Wahlrecht nicht.
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Mascha
Veröffentlicht am Dienstag, 24. Mai 2005 - 14:29 Uhr:   

Ich finde Wahlrecht mit 16 ist noch zu früh weil man da noch nicht volljährig ist! Das würde dann ja kein sinn machen und so!
Also das ist auf jeden fall meine meinung!
PS: Es interessiert auch manche Jugendliche die schon 16 sind nicht, manche wollen auch nicht wählen!
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Jonas Neitzert
Veröffentlicht am Freitag, 07. Oktober 2005 - 15:45 Uhr:   

hallo ich bin selbst auch erst 16 jahre alt und ich würde liebend gerne wählen !!
ich bin bei den grünen schriftführer, also im vorstand !
Und ich finde es schade meine partei nur passiv unterstützen zu können!
Aber man könnte doch ein wahlrecht ab 16 einführen wenn man in einer partei ist ! Dann ist auch sicher das man sich für politik interessiert und das man zumindest ein bisschen ahnung von politik hat.

Bin hier gelandet weil ich am montag eine erörterung in der schule zum thema Wahlrecht schon ab 16 ? schreiben muss aber ich muss schon sagen diese seite ist echt interessant
mit grünen grüssen bis bald !!


Jonas Neitzert
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Lars Tietjen
Veröffentlicht am Freitag, 07. Oktober 2005 - 17:03 Uhr:   

@Jonas
>Aber man könnte doch ein wahlrecht ab 16 einführen wenn man in einer partei ist !

Der Vorschlag ist nicht vereinbar mit dem Prinzip der gleichen Wahl. Eine solche Bevorzugung von Parteimitgliedern gegenüber der übrigen Bevölkerung ist verfassungsrechtlich auf keinen Fall als zulässig zu betrachten.
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Maksim Jekel
Veröffentlicht am Samstag, 08. Oktober 2005 - 16:14 Uhr:   

Also zum Jonas
Meiner meinung nach gibt es gleich viele argumente dafür und dagengen
aber ich würde mich dafür entscheiden
-weil sehr viele Jugentliche gibt die einfach ernstgenommen wollen werden
-wünsche,bedürfnisse würden stärker beachtet werden
-es würden alle partein dadurch profetieren
-viele wollen ihre meinung abgeben um etwas zu verändern
(das war sind ja nur einpaar kleine argumente dafür gibt ja noch viele mehr)
aber es gibt ja auch noch argumente dagegen z.b.
-viele haben kein interresse an der politik
-Jugentliche lassen sich leicht beeinflussen z.b von Eltern oder anderen
naja jeder hat eine andere meinung jeder sollte einfach darüber im klaren werden.
ich bin für die CDU/CSU und würde auch gerne wählen (bin 16 jahre alt)
bye bye
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Philipp Wälchli
Veröffentlicht am Samstag, 08. Oktober 2005 - 19:15 Uhr:   

Hmja, auch auf die Gefahr hin, wiederum böse zu wirken, möchte ich doch anraten, bevor man das grosse Wort führen will, von dem dann angeblich alle Parteien profetieren sollen, sich noch ein wenig der deutschen Sprache zu befleissigen.
Ich bin ja kein Profit, aber ich wage zu profizeien, dass ansonsten die Erwachsenen den Jugentlichen dagengen halten möchten, sie seien unreif.
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Charlotta
Veröffentlicht am Samstag, 08. Oktober 2005 - 19:22 Uhr:   

Es gibt ja noch den Spruch von Benedetto Croce
Wer vor seinem dreißigsten Lebensjahr
niemals Sozialist war,
hat kein Herz.
Wer nach seinem dreißigsten Lebensjahr
noch Sozialist ist,
hat keinen Verstand.

==============================================================
(Gut, mein Verstand hinkt dann wohl ein paar Jahre hinterher. Aber ich denke, es ist schon etwas Wahres dran. Die jüngeren sind tendentiell eher links eingestellt.)

Ich finde, man sollte immer sehr genau hinschauen, wer da nun einen Vorstoß macht, dass das Wahlalter geändert werden soll. Es könnte ja auch sein, dass es nur der Versuch ist, die Zusammensetzung der Wählerschaft zum eigenen Gunsten zu verändern.

Ach ja: Ich bin auch gegen ein Wahlalter ab 16.
Gründe: Ich finde das Wahlrecht würde entwertet:
Wir würden dann sagen: Wir trauen dir zwar nicht zu ein Auto zu fahren, deine Eltern müssen immer noch deine Zeugnisse unterschreiben, und du darfst auch noch nicht entscheiden, welchen Film du sehen willst. Aber wählen darfst du schon. (Da kannst du ja nicht viel kapput machen)

Es gibt nur wenige Jugentliche, die sich vor dem 15. Lebensjahr schon für Politik interessieren. Und so 2 - 3 Jahre sollte man schon (zumindest grob) das Geschehen vor der ersten Wahl verfolgen. Um nicht ausschließlich auf Wahlkampfaussagen angewiesen zu sein. (Welche Halbwertszeit die haben, wissen wir ja alle.)
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Alexander
Veröffentlicht am Donnerstag, 13. Oktober 2005 - 19:17 Uhr:   

Ich denke, dass es diese Naivität und diesen Egoismus genauso bei den Ü18 gibt. Ich spreche mich hier klar für eine Senkung des Wahlalters aus.
Ihr werdet doch wohl nicht ernsthaft der Meinung sein, dass sich die sog. "Erwachsenen" über jedes neue Gesetz informieren und sich jeden Tag mit den aktuellen Ereignissen in der Politik beschäftigen!

Die ganze Politik betrifft nicht nur im speziellen Falle die Jugendlichen; ihr müsst auch bedenken, dass ihr später mal die wachsende Zahl an Rentner finanziert...

Die Jugendlichen sollten doch auch selbst entscheiden, ob sie später mal Studiengebühren zahlen wollen, wobei ich denke, dass doch niemand gerne dafür zahlt.
Sicher könnte man jetzt sagen, bis man zum Studium kommt, darf man doch schon längst wählen, doch ihr müsst auch daran denken, dass alle Gesetze ihr Zeit brauchen bis sie verabschiedet werden...

Ausserdem denke ich auch, dass somit die schlechte Wahlbeteiligung in Deutschland gerettet wird!
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Good Entity
Veröffentlicht am Donnerstag, 13. Oktober 2005 - 22:07 Uhr:   

>>Ausserdem denke ich auch, dass somit die schlechte Wahlbeteiligung in Deutschland gerettet wird!<<

Wohl kaum. Die Wahlbeteiligung der 16 bis 18 jährigen bei den Wahlen, bei denen sie schon wahlberechtigt sind, liegt deutlich unter der der älteren Wahlberechtigten. Der Schnitt würde also weiter abgesenkt.
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klosse
Veröffentlicht am Freitag, 28. Oktober 2005 - 17:05 Uhr:   

wir haben mal eine umfrage von der schule aus gemacht(für einen zeitungsartikel, thema: wählen ab 16)bei dem die meisten befragten (auch die unter 18-jährigen) gegen das wahlrecht ab 16 waren.
wollte ich nur mal sagen
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Meike (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Freitag, 13. Januar 2006 - 15:04 Uhr:   

also.. ich denke mit einem Wahlrecht ab 16 wäre uns alles gut gedient.. leider hab ich nicht die zeit und die Gedlund mir hier alles durchzulesen, bin jedoch auf die Seite gestoßen, weil ich über genau das gleiche Thema meine Facharbeit schreiben werde, was wohl heißt das ich mich hier nochmal umschauen werde...
Es gibt viele Gründe warum ein Wahlrecht ab 16 , nicht nur auf kommunaler Ebene, sinnvoll ist. Mein Hauptargument ist, dass es möglcih ist die Politik unter Druck zu setzten, sodas im endeffekt mehr für Bildung und Jugendarbeit ausgegeben wird. Denn wer eine jugendfreundliche Politik macht, der bekommt auch die Stimmen der Jugendlichen.
Von der einer andere Seite her gefragt.. ist warum 16 jährige kein Recht haben zu wählen? Sind sie vielleicht noch zu dumm oder zu uninteressiert? Die uninteressierten 16 jährigen Jugendlichen will ich mit 18 sehen, sind sie dann etwa interessierter... Jeder Mensch hat Pflichten und wieso dann nicht die Rechte? Und wieso gibt es ein kommunales Wahlrecht ab 16 und wieso gilt nicht das gleiche für das ganze Land? WO steckt da der Sinn?
najo mehr will ich erst mal gar nicht schreiben.. vielleicht nach meiner Facharbeit nochmal.. wenn ich wieder richtig im Thema drin bin. ;)
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Fromberger (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Donnerstag, 23. März 2006 - 10:55 Uhr:   

@Meike:
Die Frage, ob 18jährige so viel interessierter sind als 16jährige, ist irrelevant. Denn wenn sich alle einig sind, und diese Frage mit "Nein" beantworten, kann man ja auch gleich das "Wahlrecht mit 14 / 13 / 12 Jahren" einführen.
Oder anders herum:
Da wir dann wissen, dass 18jährige auch kein Interesse an Politik haben, könnten wir auch das Wahlalter auf 21 anheben !!!
Und da es ja auch in höheren Altersklassen Desinteresse gibt, könnte man doch eine Kontrollinstanz in Deutschland installieren, die zumindest versucht zu überprüfen, ob sich jemand mit Politik geistig beschäftigt.
Oder alles wegen Desinteresse gleich abschaffen?

Hmm. Schon fast erschreckend, oder?
Man kommt einfach nicht weiter.


Das Problem meiner Meinung nach ist, dass irgendwo einfach eine Grenze gesetzt werden muss, wenn man ein "eingeführtes System" durchführen möchte.
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yannick b. (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Donnerstag, 02. November 2006 - 15:00 Uhr:   

ich werde für die schülerzeitung ("peiler") ein Kommentar für das wahlalter ab 16 schreiben.
mein hauptgrund:
-die politik müsste stärker auf die interessen der schüler und Jugendlichen eingehen

als grund gegen ein wahlalter ab 16 wird häufig der grund genannt, dass viele jugendliche politik kaum interessiert. dagegen kann ich sagen, dass in meiner klasse (gymnasium) sogar schon im 6. schuljahr fast jeder eine eigene politische meinung hatte. heute (in der 8.) hat ausnahmslos jeder eine polit. meinung. diese ist zugegebenermaßen hauptsächlich (aber nicht ausschlielich) links (SPD). da ist es natürlich verständlich dass v.a. linke parteien diese reform unterstützen. dies zu kritisieren ist nicht angbracht, denn das ist wahlwerbung. gewiss, viele haupt- oder realschüler interesieren sich nicht sonderlich für politik. aber wenn die parteien im falle des Wahlalters ab 16 auch speziell für diese wählergruppe werbung machen würde, würde sich das sicher ändern.
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Good Entity (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Donnerstag, 02. November 2006 - 18:34 Uhr:   

"... verständlich dass v.a. linke parteien diese reform unterstützen."

Das ist so nicht richtig. Hauptbefürworter eines Wahlrechtes ab 16 ist derzeit die NPD. Sie wäre auch der Nutznießer einer solchen Änderung.

" ... (in der 8.) hat ausnahmslos jeder eine polit. meinung ..."

Das ist doch schon mal erfreulich. Vermutlich haben auch schon viele großes Interesse an und/oder vertiefte Kenntnisse zu den Vorzügen bestimmter Kraftfahrzeugtypen. Sie könn(t)en sicherlich auch schon fahren. Trotzdem gibt es den Führerschein im Regelfall erst mit 18.
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Herbert Grönemeier: Kinder an die Macht (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Donnerstag, 02. November 2006 - 19:40 Uhr:   

@Good Entity: Mal weiter gedacht: sicherlich wählen auch die 18-25 jährigen überproportional die NPD/DVU. Sollten wir jetzt das Wahlalter auf 28,324 anheben? Oder nur in Ostdeutschland und in Westdeutschland kann man es auf 14 senken?
Ich denke, dass Jugendliche oft ein Problem damit haben, nicht für voll genommen zu werden. Und das Gefühl geben wir ihnen auch. Deine Analogie mit dem Führerschein passt da im übrigen gut rein. Ich denke zwar auch, dass viele/die Mehrzahl der 16 jährigen oft vom Leben noch nicht viel mitbekommen haben. Aber wie sollen sie denn? Politische Parteien sind an denen nicht interessiert (gut, die JuLis oder Jusos machen hier und da mal eine Party, auf der einen gibts Bier, auf der anderen Sekt und Cocktails), die Medien sind auch nicht gerade Jugendgerecht und die Schule macht um Politik ja einen schönen Bogen, ist zu heiß.
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Philipp Wälchli
Veröffentlicht am Donnerstag, 02. November 2006 - 23:00 Uhr:   

Es darf daran erinnert werden, dass diese Diskussion hier schon länger läuft. Ich mag wirklich nicht alle Argumente wiederholen, die vorgebracht wurden. Allerdings dürfte man von jemand, der das erste Mal hier schreibt und es wirklich ernst meint, doch wohl erwarten, dass er erst die Argumente der vorangehenden Diskussion liest, statt irgendetwas zu behaupten, was im Grunde zuvor schon widerlegt wurde. Derartige Beiträger kann man beim besten Willen nicht ernst nehmen; bestenfalls noch als faul.
Dazu gehört etwa auch das wiederholte Lamento der Art: "Die Politik (die Politiker, die Regierung, ...) kümmert sich zu wenig um NN ..." - gleichgültig, ob dies nun die Jungen, die Frauen, die Ausländer, die echten Deutschen, die wirtschaftlichen Stützen des Landes oder wer auch immer sonst sei. Allermindestens dürfte man doch wohl erwarten, dass die Betreffenden einem einigermassen deutlich beschreiben, was die Mängel sind, die sie der Politik (den Politikern, der Regierung, ...) ankreiden bzw. was ihnen fehlt, was sie vermissen. Ich bin inzwischen ein so böser Mensch geworden, dass ich derartige unspezifizierte Lamenti, gleich aus welcher Ecke sie erschallen, nicht mehr Ernst nehme. Denn wüssten sie selbst, was sie wollten, könnten sie es einem auch sagen. Ja, darüber hinaus wäre es vielleicht auch nicht unangebracht, einige eigene Ideen vorzutragen, wie sich die beklagten Mängel abstellen oder was sich besser machen liesse. Solche differenzierte Äusserungen mit einem konkreten Gehalt könnte und müsste man dann ernst nehmen. Einstweilen können wir aber getrost den Lamentierern zurufen: "Kommt dann wieder, wenn ihr wisst, was euch fehlt!"
Und im übrigen ist es auch leicht beweisbar, dass sich die Politik auch um Leute wie mich viel zu wenig kümmert, aber dagegen hilft auch die Ausweitung des Wahlrechts nicht, denn unsereiner darf ja auch wählen.
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Good Entity (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Freitag, 03. November 2006 - 16:59 Uhr:   

@Herbert Grönemeyer: Die Wahlaussichten bestimmter politischer Parteien in bestimmten Altersgruppen sind kein zulässiges Kriterium für eine Änderung des Mindestalters für das aktive Wahlrecht.

Klar ist, dass es in erster Linie die NPD ist, die für eine Herabsetzung dieses Mindestalters wirbt. Ebenso klar dürfte sein, warum sie dies tut.

" ... die Schule macht um Politik ja einen schönen Bogen, ist zu heiß." - Das ist offensichtlich unrichtig, wie wir in diesem Forum schon an den zahlreichen Postings von Schülern erkennen, die Antworten zu ihren durchaus der Politik zuzurechnenden Hausaufgaben benötigen.

Die häufig gehörten Beschwerden aus Schüler- und Nichtwählerkreisen gehen eher dahin, man würde in der Schule derart mit Politik überhäuft und genervt, dass man bis zum Lebensende genug davon habe.
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mma
Veröffentlicht am Freitag, 03. November 2006 - 17:25 Uhr:   

@Good Entity

Die Argument, das Anliegen komme vor allem von der NPD (und wer es sich zueigen mache, sei ja wohl nicht ...?!), ist nun aber auch nicht das geschickteste.
(Gibt es eigentlich Partei-Jugendorganisationen, in denen diese populistische Forderung nicht zumindest von Zeit zu Zeit erhoben wird?)
Es gibt so viel andere Gründe, das Wahlrecht für Nichtgeschäftsfähige abzulehnen.
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junger Hüpfer (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Freitag, 03. November 2006 - 19:06 Uhr:   

Mit welchen Gründen wurde eigentlich in den 60ern (?) das Wahlalter auf 18 gesenkt?
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Good Entity (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Freitag, 03. November 2006 - 20:02 Uhr:   

@mma: Das ist kein von mir vorgebrachtes Argument, sondern war eine Erwiderung auf die Aussage von yannick b., es wären vor allem die linken Parteien, die "diese Reform" unterstützten. Diese Aussage ist unzutreffend. Zumindest derzeit ist es vorrangig die NPD. Sicherlich sind im Laufe der Zeit auch schon andere darauf verfallen, zum Beispiel in diesem Thread.

"Es gibt so viel andere Gründe, das Wahlrecht für Nichtgeschäftsfähige abzulehnen." - Zu diesem Aspekt hatte sich ja gerade schon Philipp Wälchli sehr engagiert geäußert ...

Schön finde ich auch "...die Medien sind auch nicht gerade Jugendgerecht..." von Herbert Grönemeier. Sonst wird doch immer über den Jugendwahn unserer Medien geklagt, die sich um Grufties über 30 nicht mehr kümmern. Und ich frage mich, an wen sich die Handyklingeltonwerbung im Fernsehen eigentlich wendet ... Ich warte jetzt auf den Spot "Schicke 16 an die SPD und hol Dir die Internationale" oder so.
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Herbert G. (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Freitag, 03. November 2006 - 20:23 Uhr:   

Junge, Junge, genau das meine ich ja. Ich habe nicht die Werbung gemeint oder das Jugendgericht, die nicht Jugendgerecht wären, sondern den Teil der Medien, die sich um politische Aufklärung bemühen. Da wird für Jugendliche nichts ernsthaft gemacht. Das ist ja schon für Erwachsene äußerst dürftig, aber bis auf neun einhalb und logo gibt es da nichts (und das ist doch eher was für Grundschüler).
"" ... die Schule macht um Politik ja einen schönen Bogen, ist zu heiß." - Das ist offensichtlich unrichtig"; mal im Ernst: ist es etwa nicht so, dass die Fragen des Zusammenlebens in einer Gesellschaft eindeutig unterrepäsentiert sind? Sicherlich, jeder macht mal eine Woche "Das politische System in Deutschland". Das man sich dann mit Hausaufgaben an ein Forum wendet ist doch heute ganz normal. Ich schätze es sind maximal10 solcher Fragen im Monat. Gehe mal auf www.matheboard.de . Da hast du locker 10.000 Beiträge von Schülern im Monat. Nur um mal was zum Verhältnis der Wichtigkeit Matehmatik/Politik wie die Schule sie lehrt anzuführen.
Ich bleibe dabei: Schule macht um Politik einen Bogen. Ich durfte mich in der Schule viel mit kaltemKrieg oder den Weltkriegen beschäftigen, aber nie mit aktueller Außenpolitik, Innenpolitik oder gar Europapolitik.
Von welchem Schülerkreis kannst du denn nachweisen, dass sie von Politik genervt seien? Glatte Behauptung, die zwar vereinzelt zutreffen mag, aber Du machst es dir wohl ein wenig sehr sehr leicht.
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Philipp Wälchli
Veröffentlicht am Samstag, 04. November 2006 - 10:45 Uhr:   

Alle diese Argumente gehen am Kern der Sache vorbei. Die Wahlberechtigung einer Gruppe von Menschen kann gewiss nicht davon abhängig gemacht werden, wie die Medien über diese Gruppe berichten oder für diese Gruppe berichten. Wenn behauptet wird, die Medien seien nicht jugendgerecht, dann fallen jedenfalls mir spontan viel krassere Beispiele ein, wie ungerecht die Medien berichten. Nehmen wir einmal den Bereich der Religion. Welcher Medienbericht zu einem religiösen Thema ist denn schon wirklich fundiert? Ich erinnere mich noch sehr gut an einen Bericht über die "Entmachtung" eines Weihbischofs durch seinen Diözesanbischof; in Tat und Wahrheit war er zuvor vom Papst zum Mitglied einer sehr mächtigen Kongregation ernannt worden, der Bischof hatte ihn bloss von zeitraubenden Routineaufgaben freigestellt, als Generlavikar (von Gesetzes wegen) der Diözese behielt er alle wichtigen Machtbefugnisse in der Hand, hatte also in Wahrheit einen beachtlichen Karrieresprung gemacht. Oder aber die Berichterstattung über die Justiz: Laut einer Schlagzeile entschieden bspw. italienische Richter, dass man eine Frau, die enge Jeans trägt, nicht vergewaltigen könne. In Tat und Wahrheit war der Entscheid ein wenig anders gefllt worden: Neben anderen Umständen, etwa unglaubwürdigen Teilen ihrer Aussage, hatten die Richter auch die Frage aufgeworfen, ob es bei den betreffenden Jeans überhaupt möglich gewesen wäre, sie der Frau gegen ihren Willen auszuziehen; ein Vergewaltiger hätte sie wohl gegen den Widerstand der Frau aufschneiden müssen o. ä.
Desgleichen kann auch das individuelle Interesse oder Desinteresse einzelner Wahlberechtigter bzw. Nichtwahlberechtigter kein wirkliches Argument für oder gegen die Wahlberechtigung der betreffenden Gruppe sein. Es ist ebenso Inhalt des Wahlrechts, es nicht auszuüben, wie es ausüben zu dürfen.
Gleiches oder Ähnliches gilt ebenso für die andern Argumente, die die letzten Tage über angeführt wurden. Dass eine bestimmte Schicht oder Gruppe eine missliebige Partei wählt, ist auch kein Argument, das zählen kann; denn sachgerecht ist es allein, eine solche Partei, wenn sie denn verfassungswidrige Ziele verfolgt, auf dem entsprechenden Weg verbieten zu lassen.
Summa summarum will ich damit sagen: Einzelne Beispiele positiver oder negativer Natur sagen nichts über die Wahlberechtigung einer ganzen Gruppe aus; auch einzelne Vor- oder Nachteile und derartiges mehr können kaum den Ausschlag geben. Auch das Argument, dass gewissermassen "kompensatorisch" das Wahlrecht einer Gruppe eingeräumt werden sollte, weil sonst ihre Interessen vernachlässigt würden, kann kaum stechen: Denn das Wahlrecht ist heute schon so weit ausgedehnt, dass weitere Ausdehnungen, etwa auf die 16- bis 18-jährigen, kaum spürbare Auswirkungen haben dürften. Ein Zuwachs der Wählerschaft um 0,5% oder auch um 1% könnte allerhöchstens bei einem sehr knappen Ergebnis einen anderen Ausschlag bringen, zumal wenn anzunehmen ist, dass keine Generation völlig andere Präferenzen hat als die vorangehende.
Die Frage, um die es sich also letztlich und im Kern dreht, ist folgende: Aus welchen grundlegenden Gründen sollten 16-jährige das Wahlrecht erhalten bzw. aus welchen grundlegenden Gründen nicht? Etwas konkreter kann man auch weiter fragen: Wäre es denn angezeigt, die allgemeine Geschäfsfähigkeit schon mit 16 Jahren beginnen zu lassen?
Es wäre also nett, wenn etwas mehr über die grundlegenden Fragen und etwas weniger über periphere Erscheinungen diskutiert würde.
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Michel Derrida (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Samstag, 04. November 2006 - 23:48 Uhr:   

Entsprechen wir mal Phillips Wünschen und betrachten mal eine grundlegende Frage.
Was würde die Senkung bedeuten von vielen oben angesprochenen Punkten mal abgesehen noch?
Zunächst eine weiterschreitende Vereinheitlichung des Untertanen-/Bürgertypus. Diese könnte tatsächlich mit einer einhergehenden Senkung Alters, das Mindestvorraussetzung für den Erwerb des Führerschein ist und ähnlichen Dingen (Strafrecht...)einhergehen.
Ob diese Vereinheitlichung der Administration die Aufgaben "leichter" macht sei dahingestellt - und ob dies den Betroffenen gefiele auch. Allerdings würde sich etwas in der politischen Technik ändern - die Phase, die eine "nichtverantwortende" (also in "Stimmenhinsicht" irrelevante) politische Nonkorfmität erlaubt würde, gesamtgesellschaftlich reduziert werden (noch dazu in dem Bereich wo sie sich aus Altersentwicklungsgründen noch am ehesten artikulieren kann - der Nonlonformismus von Kindergartenkinder ist ja bekanntlich ziemlich inkommensurabel zum Diskurs der restlichen Gesellschaft). Einfach deshalb, weil die Möglichkeit zu wählen (und gewählt zu werden) immer auch das "politische" Denken und Handeln beeinflusst, da eine Option, selbst wenn sie nicht genutzt wird, teil eines Arrangement wird und somit das Gesamtarrangement ändert.
Der Gesellschaft geht also in der Summe eine gewisse Menge einer bestimmten Art von Dissenz und Nonkofrmismus verloren, wohingegen eine bereits bestehende (und sehr große) Diskurspraxis ein wenig (0,5% - 2%) größer wird. Ich sehe dies als Verlust - sowohl für die Gesellschaft als auch für die Einflussmöglichkeiten der 16 bis 18jährigen an. Andererseits ist ein Gewinn für die Legitimierungstechnik der Institutionen und Administrationen in Zeiten mangelnder Legitimationbezeugungen (und vor allem dies ist der Charakter von Wahlen).


Ist jetzt alles ein wenig unorthodox in der Darlegung, aber ich denke, dass eine Senkung des Wahlalters die Einflussmöglichkeiten und v.a. die Einflusspotenz junger Menschen reduziert und der Gesellschaft in ihren politischen Eigenheiten die Zugangsmöglichkeiten durch einen ergänzenden Diskurs von aussen reduziert.

Wer daraus abliest, dass ich ein Wahlrecht ab 21 (oider 23) für tlw. besser halte, da es einen (beschränkten) Gegendiskurs ermöglicht (gar in Hinblick auf Institutionsneubildungen und GEstaltungen und änderungen der Herrschafttechniken und -legitimationen) und zugleich die Einflussmöglichkeiten junger Menschen - unter bestimmten Vorraussetzungen - erhöhen kann, hat nicht ganz unrecht.
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Michel Derrida (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Samstag, 04. November 2006 - 23:55 Uhr:   

Entschuldigung für dieses schlechte Deutsch im Übrigen, aber ich bin hier nur zu Gast und mir fält vieles noch schwer auszudrücken.
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mma
Veröffentlicht am Sonntag, 05. November 2006 - 10:59 Uhr:   

@Junger Hüpfer

1970 wurde Art. 38 GG geändert, seitdem erreicht man das aktive Wahlrecht mit 18 und das passive mit dem Alter, in dem die Volljährigkeit erreicht wird (1970 noch mit 21, seit 1975 aber ebenfalls mit 18)

Soweit ich weiß, was ein wesentliches Motiv für die Änderung, dass Männer schon mit 18 Jahren wehrpflichtig wurden (und ja auch noch werden), also selbst als Wehrpflichtige noch keine demokratischen Teilhaberechte hatten, was dann spätestens Ende der Sechzigerjahre als hässliches Relikt aus vordemokratischer Zeit gesehen wurde.

Für die Änderung der Volljährigkeit, die ja in Zusammenhang mit der senkung des wahlrechtsalters steht, dürfte übrigens a u c h die Rechtslage in der DDR eine gewisse Rolle gespielt haben. Dort wurde man schon seit den Fünzigerjahren mit 18 volljährig, so dass also etwa junge "Republikflüchtlinge" beim Erreichen des Westens von Erwachsenen zu Minderjährigen wurden. Auch wenn das seit 1961 kaum noch vorkam, war es doch ein Kuriosum, das die Bundesrepublik nicht unbedingt modern und bürgerfreundlich wirken ließ.
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Gast (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Sonntag, 05. November 2006 - 15:25 Uhr:   

Soweit ich weiß, was ein wesentliches Motiv für die Änderung, dass Männer schon mit 18 Jahren wehrpflichtig wurden (und ja auch noch werden), also selbst als Wehrpflichtige noch keine demokratischen Teilhaberechte hatten, was dann spätestens Ende der Sechzigerjahre als hässliches Relikt aus vordemokratischer Zeit gesehen wurde.

Ergänzend dazu die Bemerkung, daß man auch heute noch als 17jähriger (vor Erreichen des Wehrpflichtalters) seinen Wehrdienst leisten kann, ohne dabei das Gesetzgebungsorgan des Staates wählen zu dürfen, welchen man verteidigen soll.

Zu anderen Beiträgen sei auch noch einmal (der Einwurf kam im Forum schon) die Bemerkung erlaubt, daß das aktive Wahlalter bewusst im Grundgesetz als Zahlenangabe definiert ist und es nicht dem Gesetzgeber überlassen wurde, dieses Alter wie die zivilrechtliche Volljährigkeit zu regeln. Beide Altersgrenzen haben grundsätzlich nichts miteinander zu tun.
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Herbert G. (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Sonntag, 05. November 2006 - 18:34 Uhr:   

Aber schon interessant, dass ein 17 jähriger eine Waffe in die Hand gedrückt bekommt, Zigaretten rauchen,Bier trinken, eine 17 jährige die Pille nehmen kann oder nicht und sogar heiraten kann, dass man aber wohl erst mit 18 im Stande seien kann, an einem demokratischen Verfahren teilzunehmen. Ich weiß, dass das unwissenschaftlich und polemisch "argumentiert" ist, aber da stimmt doch trotzdem das Verhältnis nicht.
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Marc K.
Veröffentlicht am Sonntag, 05. November 2006 - 18:49 Uhr:   

@Herbert G.,
also heiraten kann man erst ab 16 und das auch nur mit Zustimmung der Eltern und des Jugendamtes.
Führerschein gibts regulär auch erst ab 18 J. (der Führerschein ab 17 J. erfordert die Begleitung eines Erwachsenen).
Und im Zivilrecht ist man erst mit 18 J. volljährig. Das heißt Verträge die ein 17 J. schließt und die für ihn nicht lediglich rechtlich vorteilhaft sind (das ist fast alles außen z.B. eine Schenkung die man erhält) und die er nicht mit seinem Taschengeld bezahlen kann, sind schwebend unwirksam, falls er/sie von seinen Eltern keine vorherige Zustimmung (Einwilligung) erhalten hat. Sie werden erst wirksam, wenn die Eltern nachträglich zustimmen (Genehmigung). Tun sie das nicht sind sie unwirksam.

Dies gilt übrigens grds. auch für Verheiratete Minderjährige (Ausnahme Anschaffung eines gemeinsamen Hausstandes). Der Spruch: Heirat macht mündig ist also so nicht richtig.

Für erwerbstätige Minderjährige gibt es eine erweiterte Geschäftsfähigkeit für ihren Arbeitsbereich. So können sie z.B. ohne Zustimmung der Eltern in eine Gewerkschaft eintreten, obwohl dies nicht lediglich rechtlich vorteilhaft ist (schließlich verlangt eine Gewerschaft ja auch Mitgliedsbeiträge). Und sie können eben auch eine Erwerbstätigkeit aufnehmen, sei es eine Lehre, Ausbildung oder eben den Dienst bei der Bundeswehr. Hier gilt nichts anderes wie für die übrigen Berufe auch. Warum denn auch???
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Herbert (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Sonntag, 05. November 2006 - 18:52 Uhr:   

kann man mit 17 heiraten oder nicht? du naseweiß!!!
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Marc K.
Veröffentlicht am Sonntag, 05. November 2006 - 18:57 Uhr:   

@Herbert,
ja, aber nur mit Zustimmung der Eltern und des Jugendamtes. Das ist somit durchaus etwas kompliziert. Ohne diese Zustimmung geht es nicht.
Die reguläre Heiratsfähigkeit ist erst mit der Volljährigkeit erreicht. Dann braucht man keinerlei Zustimmung der Eltern oder des Jugendamtes.
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Marc K.
Veröffentlicht am Sonntag, 05. November 2006 - 19:02 Uhr:   

@Herbert,

der Grund für die Möglichkeit vor Eintritt der Volljährigkeit heiraten zu können ist historisch begründet. Der Gesetzgeber wollte uneheliche Kinder vermeiden, die bei einer generellen Verwehrung der Heiratsmöglichkeit so häufiger entstanden wäre. Die Rechtsstellung der unehelichen Kinder war historisch erheblich schlechter als die der ehelichen Kinder (das BGB ist gültig seit dem 1.1.1900). So galten die unehelichen Kinder zwar als Kinder der Mutter, aber als Kinder des Vaters waren sie fast rechtlos (kein bzw. eingeschränkter Unterhaltsanspruch). Noch bis 1998 hatten sie keinen eigenen Pflichtteilsanspruch gegenüber dem Erbe ihres Vaters. Die unehelichen Kinder galten nicht als Abkömmlinge des Vaters (wohl aber als die der Mutter). Dies wurde - wie gesagt erst 1998 korrigiert.
Von daher war es die Intention des Gesetzgebers in Ausnahmefällen auch vor Eintritt der Volljährigkeit Heiraten zu ermöglichen um die Entstehung unehelicher Kinder mit allen daraus folgenden rechtlichen Problemen zu verhindern.
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Philipp Wälchli
Veröffentlicht am Sonntag, 05. November 2006 - 19:53 Uhr:   

Verschiedene Länder (tendentiell eher katholisch geprägte) lassen aus verschiedenen Gründen Heiraten schon ab 14 Jahren zu. Diese sind allerdings regelmässig an besondere Bedingungen, behördliche Genehmigung usw. gebunden oder bedürfen der Zustimmung der Eltern, auch die Wirkungen sind verschieden, meistens tritt damit nicht einfach volle Geschäftsfähigkeit ein.
Der Grundsatz "Heirat macht mündig" war und ist in der Schweiz unbeschränkt gültig. Allerdings ist für Inländer Heiraten erst ab 18 Jahren erlaubt; die frühere Möglichkeit für Frauen, ausnahmsweise mit 17 eine Ehe zu schliessen, wurde abgeschafft, da dafür kein Bedürfnis erkennbar war. In der Schweiz hat es zudem nie Probleme mit vorehelichen Geburten gegeben, denn seit jeher wurde der Satz schon des kanonischen Rechts angewandt: Voreheliche Kinder werden durch Eheschliessung legitimiert. Die Gleichstellung ehelicher und nicht-ehelicher Kinder erfolgte übrigens auch schon mit der Novelle 1978.
Man sieht: Es geht also auch anders.
Im übrigen sollte man die Dinge doch so differenziert betrachten, wie es angebracht ist: Die allgemeine Geschäftsfähigkeit bedeutet im wesentlichen nur, dass jemand in der Lage ist, seine alltäglichen Geschäfte selbständig zu regeln. Für besondere Fälle, in denen leicht Überforderung eintritt, wird ja gerade auch im deutschen Recht sehr viel vorgekehrt, etwa die Rechtsgültigkeit von der notariellen Beurkundung abhängig gemacht - und der Notar hat stets die Aufgabe, die Partein vorher umfassend aufzuklären. Namentlich Eheschliessung ist ein ganz heikler Punkt. Manche Menschen sind auch mit 40 Jahren noch nicht wirklich fähig, eine Beziehung zu führen. Aber das steht auf einem anderen Blatt, das Recht kann dagegen wenig tun.
Es ist doch wohl auch eine Sache, eine Waffe richtig zu bedienen (nota bene unter einem der schärfsten Waffengesetze weltweit!) als eine weitreichende staatspolitische Entscheidung zu fällen. Desgleichen scheint auch das Führen eines Automobils eine begrenzte Verantwortung zu tragen: Man kann stets nur soweit fahren und reagieren, wie man sehen kann. Dass es gerade in diesem Bereich auch Ausnahmen gibt, etwa für Lehrlinge im Automobilgewerbe, ist den Umständen entsprechend durchaus angemessen und zu rechtfertigen. Das hat aber alles mit der Kernfrage der Wahlberechtigung nicht das mindeste gemeinsam.
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detlev (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Freitag, 09. März 2007 - 23:32 Uhr:   

Philipp,

das sehe ich anderst:
Das Auto ist eine Waffe. Es ist definitiv kein Schweizer-Offiziersmesser.
Ich bin jedenfalls kein Schweizer-Offiziersmesser.

Fass es als gut gemeinten Rat auf.

Viele Grüße

Detlev
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Philipp Wälchli
Veröffentlicht am Samstag, 10. März 2007 - 11:57 Uhr:   

Was will uns Mister detlev denn Schönes mitteilen? Will er uns etwa den Kategorienfehler aus der Fangfrage "Can I become a Taxi?" unterjubeln?
Dass ein Auto waffenscheinpflichtig ist, müsste doch wohl erst einmal nachgeprüft werden. Bliebe dann die Frage, ob Mister detlev ein original Schweizer Offiziersmesser sei oder nicht. Was man am heftigsten abstreitet, ist ja in aller Regel gerichtsnotorisch die Wahrheit. Vielleicht aber ist er auch nur eine neue Ortografie, wer weiss das schon?

Im übrigen gilt ja immer noch: Das Gegenteil von gut ist gut gemeint.
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kloeulle (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Samstag, 10. März 2007 - 21:51 Uhr:   

Also ich befuerworte sogar ein Wahlrecht ab 14, weil sie dann auch Strafmuendig sind. Beispielsweise wird ja ueberlegt das Jugendstrafrecht zu verschaerfen und dann koennte man doch auch das Waqhlrecht lockern.
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mma
Veröffentlicht am Sonntag, 11. März 2007 - 16:01 Uhr:   

Wieso sollte die Möglichkeit, eine "richtige" Straftat zu begehen, die politische Mündigkeit nach sich ziehen?
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FeliXx (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Dienstag, 20. März 2007 - 13:53 Uhr:   

ich finde das wahlrecht ab 16 könnte insoweit funktionieren, wenn man auch die Volljährigkeit auf 16 herabsetzt--> also man hat zwar schon alle Rechte, aber kann auch bestraft werden. Ein Wahlrecht ab 16 wäre auch insofern sinnvoll, weil das "VOlk" ja auch aus jüngeren MEnschen besteht, und besonders diese eigentlich gefordert werden sollten, und es sollten den Staat auch interresieren, welche meinung sie haben, bzw welchen Vertreter sie wählen wollen!

dem wahlrecht ab 16 ist entgegen zu setzen, dass die meisten jugendlichen heutzutage recht wenig ahnung von politik haben, und so finde ich sollte man Wirtschafts/ gemeinschaftskunde schon viel früher haben.
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Peppaman (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Dienstag, 27. März 2007 - 17:15 Uhr:   

kloeulle:
Also ich befuerworte sogar ein Wahlrecht ab 14, weil sie dann auch Strafmuendig sind. Beispielsweise wird ja ueberlegt das Jugendstrafrecht zu verschaerfen und dann koennte man doch auch das Waqhlrecht lockern.

mma:
Wieso sollte die Möglichkeit, eine "richtige" Straftat zu begehen, die politische Mündigkeit nach sich ziehen?

ich denke, was kloeulle meint ist, dass jugendliche, die nach deutschem gesetz bestraft werden auch entscheiden dürfen wer/bzw. welche parte diese gesetze macht. ein wähler der grünen findet hohe benzinpreise vllt schön, ein spd-wähler nicht. ein jugendlicher der mit 14 gerne in die disco gehen möchte, sollte vielleicht eine partei wählen, die das JuSchG lockerer gestalten möchte...}}
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Marc K.
Veröffentlicht am Dienstag, 27. März 2007 - 17:16 Uhr:   

Die Verbindung der Frage der Strafmündigkeit mit der des Wahlrechts ist völlig absurd. Dann müßte auch jeder Tourist und selbst illegalen Migranten das Wahlrecht zuerkannt werden, weil diese sich auch strafbar machen können.

Nach deutschen Recht kann ein beschränkt Geschäftsfähiger (bis 18) idR. keine wirksamen Verträge schließen ohne die Zustimmung seiner Eltern.
Von daher ist es logisch und plausibel auch das Wahlrecht an das Erreichen der Volljährigkeit zu knüpfen. Denn erst dann ist der Einzelne voll geschäftsfähig und damit voll für sich selbst verantwortlich.
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ullego (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Mittwoch, 28. März 2007 - 10:59 Uhr:   

Ich bin für ein Wahlalter ab 16, weil man mit 14 vielleich noch nicht reif genug ist.}

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