| Autor |
Beitrag |

Frankenpirat (Unregistrierter Gast)
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 23. Januar 2008 - 17:44 Uhr: | |
Uns - Mitliedern einer größeren Kleinpartei in Bayern - liegt hier in eine Frage vor Ort vor: können wir Eu-Mitbürger ohne dt. Staatsbürgerschaft aber mit Erstwohnsitz in Bayern bei den Bezirskwahlen auf unseren Listen antreten lassen? Und dürfen EU-Bürger überhaupt bei den bayerischen Bezirkswahlen wählen? Entschuldigen Sie die vielleicht in ihren Augen etwas zu einfache Frage, aber vor Ort sind wir uns halt nicht ganz sicher. Danke für mögliche Hilfestellungen |

Matthias Cantow
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 23. Januar 2008 - 22:12 Uhr: | |
Art. 4 Abs. 1 Nr. 1 Bezirkswahlgesetz (BezWG) i. V. m. Artikel 22 Landeswahlgesetz (LWG) verweisen hinsichtlich des passiven Wahlrechts auf die Regelungen zum aktiven Wahlrecht in Artikel 1 LWG: „alle Deutschen“, das schließt andere EU-Bürger aus. |

Mitdenker
| | Veröffentlicht am Montag, 03. März 2008 - 21:05 Uhr: | |
Das ist merkwürdig, denn Bezirkswahlen in Bayern sind Kommunalwahlen. Hingegen sind gehören die Regierungspräsidien zur Landesverwaltung. |