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mchn701 (Unregistrierter Gast)
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 28. November 2007 - 09:44 Uhr: | |
Wie verhält sich hier das Wahlrecht bei der bayerischen Kommunalwahl? Der Fall: Ein Wähler beantragt Briefwahl und führt diese auch frühzeitig komplett durch (Wahlunterlagen werden ja schon Wochen vor der Wahl versandt). Ein paar Tage vor dem Wahltermin zieht er aus der Gemeinde weg und meldet seinen Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde um. Wird die Briefwahlstimme wieder aussortiert? Ist so ein Verhalten Wahlbetrug? |

mma
| | Veröffentlicht am Freitag, 07. Dezember 2007 - 17:14 Uhr: | |
Versuch einer Antwort - ohne Gewähr! § 74 Abs 2 Nr. 11 der bayer. Gemeinde- und Landkreis-Wahlordnung: "Wahlbriefe sind zürückzuweisen, wenn ... der Wahlbrief von einer Person stammt, die am Wahltag nicht wahlberechtigt ist." Vorausgesetzt, dass die Person nach ihrem Umzug, aber eben vor der Wahl aus dem Wählerverzeichnis gestrichen worden ist (§§ 23, 24 der Wahlordnung), müsste dann der Brief zurückgewiesen werden. Bei Bundestagswahlen ist es, zumindest wenn jemand stirbt, anders. http://www.wahlrecht.de/forum/messages/169/2619.html#POST26783 |
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