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Mitdenker (Unregistrierter Gast)
| Veröffentlicht am Montag, 30. Juli 2007 - 13:02 Uhr: | |
Die Kommunalwahlen sind ein Experimentierfeld, für Wahlrechtsexperimente jeder Form, geworden. Diese Regelungen werden, i. d. R. von Leuten getroffen, die dies nicht betrifft, also von Vertretern auf Landes- oder Europaebene. Oberhalb der kommunalen Ebene, scheint es viel schwieriger, solche Regelungen zu verabschieden. Die Regelungen sind, für sich genommen, jeweils eine Überlegung wert. Die Übernahme auf die höheren Ebene, ist der zweite Diskussionsaspekt. Es gibt, z. B. in den Ländern Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen das aktive Wahlrecht ab 16 Jahren. In vielen Ländern können in den Kommunen offene Listen gewählt werden. In einigen Ländern, besonders in Süddeutschland, können die Stimmen kummuliert und panaschiert werden. Die Wähler haben dafür zwischen 3 und 93 Stimmen zur Verfügung. In den Gemeinden und Kreisen gibt es Direktwahlen der Bürgermeister und Ländräte. Hier gibt es, wenn es nötig ist, auch eine Stichwahl. Häufig gilt in den Kommunalwahlrechten keine explizite Sperrklausel mehr. Die Größe der Gremien wird hierbei zu einem wichtigen Faktor. Es gelten öfter die Sitzverteilungsverfahren nach d Hondt und Hare/Niemeyer. Das Verfahren nach St.Lague/Schepers setzt sich erst langsam durch. Weiterhin gibt es generell das Wahlrecht für EU-Ausländer. Es gibt Überlegungen und Gerichtsurteile für das Wahlrecht der EU-Ausländer in den Stadtstaaten. Es existieren Ausländerbeiräte in Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen. In Hessen fordern, die Bürgermeisterin der Stadt Frankfurt/Main, Petra Roth (CDU) und die Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen fordern ein Kommunalwahlrecht für alle Nicht-EU-Ausländer. In Bayern wollte dies, der Ausländerbeirat München, im Jahr 2003. |
mma
| Veröffentlicht am Montag, 30. Juli 2007 - 18:35 Uhr: | |
In Bayern scheint es die Direktwahl, wenn man den Angaben der Münchner Stadtverwaltung http://www.muenchen.de/Rathaus/dir/stadtspitze/buergermeister/100576/wimmer.html (vorletzte Zeile) folgt, seit 1956 zu geben. Bis sich die Personenwahl in den 90er-Jahren in allen deutschen Flächenländern durchgesetzt hatte, hat es also ganz schön lang gedauert. |
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