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Wahlrecht.de Forum » Familien-, Jugend- und Ausländerwahlrecht » Grüne Landtagsfraktion Hessen - Kommunalwahlrecht für Nicht-EU Einwanderer « Zurück Weiter »

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(Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Mittwoch, 04. April 2007 - 19:42 Uhr:   

Ich finde gut den Plan der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Hessen und kann mir Kommunalwahlrecht für Nicht-EU Bürger in Deutschland vorstellen. Ich bin der Meinung,dass die Nicht-EU-Bürger,die seit 5 Jahren in Deutschland sind,an Kommunalwahlen wie die anderen EU Staatsbürger von 27 EU Mitgliedstaaten teilnehmen dürfen.
Sie sind von Entscheidungen der Kommunalparlamente in Angelegenheiten der Daseinsvorsorge (Kindergarten,Schule,Bauplanun g etc.) in gleicher Weise unmittelbar betroffen.Ich denke,Es ist ein wichtiger Schritt in Richtung Integration.Die heutige Gesellschaft trägt multikulturellen und multiethnischen Charakter.Diese Wirklichkeit darf nicht länger ignoriert sondern ihr muss endlich entsprochen werden.Die ausländische Wohnbevölkerung ist schon längst zu einem festen Bestandteil des ökonomischen politischen kulturellen sozialen Lebens geworden.Ich denke ,Wenn die EU-Einwanderer nach der Einreise 3 Monaten an Kommunalwahlen hier teilnehmen dürfen,sieht man darin eine Form Diskriminierung nach Staatsbürgerschaft.Außerdem gibt es ein Wahlrecht für die Nicht-EU-Bürger auf kommunaler Ebene in vielen europäischen Staaten Schweden, Dänemark,den Niederlanden, Irland, Frankreich und der Schweiz ,Belgien.Ich glaube, Wer seit Jahren ( z.B 5 Jahre ) hier lebt und Steuer zahlt,soll mitbestimmen dürfen.



http://www.gruene-fraktion-hessen.de/cms/presse/dok/175/175878.gruene_landtag_soll_vorstoss_von_ob_roth.htm

Datum: 29. März 2007

GRÜNE: Landtag soll Vorstoß von OB Roth für ein kommunales Wahlrecht für alle Ausländer unterstützen!
Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat einen Antrag im Landtag eingebracht, der den Vorschlag der Frankfurter Oberbürgermeisterin Petra Roth (CDU), die sich für ein kommunales Wahlrecht für alle dauerhaft in Deutschland lebenden Ausländer ausspricht, ausdrücklich begrüßt. Nach den Vorstellungen der GRÜNEN soll der Landtag die Landesregierung auffordern, eine Bundesratinitiative vorzubereiten, die die Möglichkeit für ein kommunales Wahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland verankert.

Die Frankfurter Oberbürgermeisterin und Vizepräsidenten des Deutschen Städtetags Petra Roth hatte nach ihrer Wiederwahl dafür plädierte, Ausländern ein Wahlrecht bei Kommunalwahlen einzuräumen, wenn diese seit vier oder fünf Jahren in der jeweiligen Stadt leben.

"Frau Roth rennt bei uns in dieser Frage offene Türen ein. Wir haben uns schon immer für ein kommunales Wahlrecht für Ausländer ausgesprochen. Da diese Frage aber einer Verfassungsänderung bedarf, muss jetzt ein Vorstoß unternommen werden, der das Grundgesetz ändert. Gleichwohl fordern wir die Frankfurter Oberbürgermeisterin auf, ihren Einfluss bei der Bundesregierung in Berlin geltend zu machen und sich auch dort für eine Verfassungsänderung einzusetzen", erklärt der innenpolitische Sprecher der Landtagsfraktion Jürgen Frömmrich.

Bisher war eine Regelung an der CDU/CSU Fraktion im Bundestag gescheitert, die gemeinsam mit der bayerischen Staatsregierung das Kommunalwahlrecht für Ausländer in Schleswig-Holstein und Hamburg vor dem Bundesverfassungsgericht beklagt hatten. Das Verfassungsgericht hatte im Oktober 1990 festgestellt, dass die Regelungen in den beiden Ländern gegen Artikel 28 des Grundgesetzes verstoßen.

"Wir sind der Auffassung, dass Ausländer, die seit vielen Jahren in Deutschland leben, arbeiten und ihre Steuern und Abgaben zahlen auch an der unmittelbaren Gestaltung ihrer Stadt teilnehmen sollten. Gerade in der Kommune, also im unmittelbaren Bereich dieser Menschen, ist es sinnvoll, die Ausländer auch über die Zusammensetzung der Parlamente und die Entscheidung über das Stadtoberhaupt mitbestimmen zu lassen", so Frömmrich.

"Wir fordern aber auch die Landesregierung auf, sich für das Ausländerwahlrecht einzusetzen. Die politische Teilhabe fördert auch die Integration der hier lebenden Ausländer. Das stellt die Landesregierung in der Integrationsvereinbarung mit den Kommunen ausdrücklich heraus", so Frömmrich weiter. In den Leitlinien und Handlungsempfehlungen heißt es auf Seite 13: "Integration zielt auf die Partizipation der zugewanderten Menschen am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Leben. Integration ist dabei ein dauerhafter Prozess, der auf Gegenseitigkeit zwischen den Zugewanderten und der Aufnahmegesellschaft beruht."

"Wenn man dies erkannt hat, dann sollte man auch entsprechend handeln und sich für die politische Partizipation einsetzen."
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mma
Veröffentlicht am Donnerstag, 05. April 2007 - 11:56 Uhr:   

Die Textbausteine hatten wir doch schon mal:
http://www.auslaenderbeirat-muenchen.de/besch/pdf/147.pdf
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Mitdenker (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Donnerstag, 05. April 2007 - 15:09 Uhr:   

Petra Roth würde sich umgucken, wieviel Konkurrenz sie sich und ihrer Frankfurter CDU macht. Wer, wie sie, mit einem hohen Anteil der Stimmen bei einer mäßigen Wahlbeteiligung gewonnen hat, sieht für sich, anscheinend keine Gefahr.

Allgemein: Man sagt Frankfurt am Main und meint Hessen, dasselbe mit München und Bayern. Es ist ausreichend, wenn es folgende Ausländerbeiräte in Hessen und Bayern gäbe. Dazu kommen jeweils noch der Integrations- und der Gleichstellungsbeauftragte der Stadt. Jeder Beirat entsendet 3 Mitglieder und 1 Beauftragten für ein Landestreffen. Beide Landesbeiräte können auch Kummulieren und Panaschieren befürworten. Das Hessiche Landestreffen hat 15 Teilnehmer und 5 Beauftragte, das Bayerische hat 24 Teilnehmer und 8 Beautragte. Jedes Landestreffen entsendet, 5 Delegierte und 2 Beauftragte zum Bundestreffen.

Die Sitzzahlen basieren auf den Berechnungen für die Stadtratssitze und sind auf die nächste ungerade Zahl ab 11 Sitzen aufgerundet. In den Beiräten sind folgende Sitzzahlen vorgesehen:

17 Sitze: Frankfurt am Main
13 Sitze: Wiesbaden und Kassel
11 Sitze: Darmstadt und Offenbach am Main

15 Sitze: München
13 Sitze: Nürnberg und Augsburg
11 Sitze: Regensburg, Ingolstadt, Würzburg, Fürth und Erlangen
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Marc K.
Veröffentlicht am Donnerstag, 05. April 2007 - 15:25 Uhr:   

Der Vorschlag ist verfassungswidrig.
Alle Staatsgewalt geht vom Volk aus.
Und zum deutschen Volk gehören nur deutsche Staatsangehörige (Art 116 GG).
So hat dies auch das BVerfG zu einer früheren Regelung in SH Kommunalwahlrecht entschieden.

Seit einer GG-Änderung gibt es bei Kommunalwahlen ein Wahlrecht für EU-Ausländer.
Dies basiert aber auf Gegenseitigkeit aller EU-Staaten. Von daher halte ich das auch für vertretbar, zumal es ja auch eine Unionsbürgerschaft gibt (der EU), die allerdings über die nationale Staatsbürgerschaft vermittelt wird.

Von daher ist auch weiterhin das Wahlrecht an die Staatsbürgerschaft gebunden (bei Kommunalwahlen an die Unionsbürgerschaft (EU))).

Wer also wählen will, muss die Staatsangehörigkeit beantragen, was ja heutzutage nicht sehr schwer ist.
Der Vorschlag ist von daher auch absolut überflüssig und integrationspolitisch kontraproduktiv.
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Mitdenker (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Donnerstag, 05. April 2007 - 15:57 Uhr:   

Verfassungswidrig?

Wir haben keine Verfassung!

Es gibt doch, bereits Ausländerberäte in Hessen und Nordrhein-Westfalen. Dort gibt sie auch für Städte, in denen sie unsinnig sind. Mir geht es um Großstädte und Landeshauptstädte. Dort stellen die Nicht-EU-Ausländer häufig mehr Einwohner stellen als die EU-Ausländer. Man wird nicht bestreiten können, dass ein Beirat als Anlaufpunkt für alltäglich Interessen anzusehen ist.

Ich bin gegen ein generelles Wahlrecht für Ausländer, weil dies nicht zielführend ist. Ich brauche auch kein generelles Wahlrecht für EU-Ausländer. Dort wurden, aber für die Europa- und Kommunalwahl schon Fakten geschaffen, da es keine frühzeitigen Vorschläge aus der Bevölkerung gab. Ich möchte nicht, dass es in jeder Stadt einen solchen Rat gibt, da es vielleicht für Frankfurt am Main oder München sinnvoll erscheint. Mein Vorschlag wird die Diskussion dorthin bringen, wo sie interessant ist, in die Großstädte. Es wird sich die Frage aufdrängen, ob man so einen Beirat in seiner Stadt haben möchte.

P.S: Petra Roth ist Deine Bürgermeisterin! Bist Du bei der Bürgermeisterwahl gewesen?
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gelegentlicher Besucher (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Donnerstag, 05. April 2007 - 16:40 Uhr:   


quote:

Wir haben keine Verfassung!



Doch, haben wir. Auch wenn die reichsdeutschen Spinner uns etwas anderes vorlügen möchten.!!!}
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Marc K.
Veröffentlicht am Donnerstag, 05. April 2007 - 16:45 Uhr:   

Die Kommunalwahlen sind Wahlen zu einem Organ der staatlichen Verwaltung. Die Kommunen haben eigenen Kompetenzen (Art 28 II GG). Von daher gelten auch für sie die allgemeinen Grundsätze der Verfassung. Ein Ausländerwahlrecht ist damit nicht vereinbar.

Beim Wahlrecht für EU-Bürger handelt es sich um eine Vereinbarung zwischen den Staaten der EU zur Schaffung einer EU-Staatsbürgerschaft. Sie basiert auf Gegenseitigkeit und wurde durch GG-Änderung übernommen.


Ausländerbeiräte haben im übrigen nur beratende Funktion. Sie sind von daher unwichtig - was sich auch an der Wahlbeteiligung zu diesen Gremien zeigt.
Es gibt auch in Hessen nicht in jedem Ort einen Ausländerbeirat. In kleineren Ortschaften ohne ausländische Bevölkerung ist das ohnehin sinnlos.


Aus meiner Sicht kann man diese auch abschaffen bzw. deren Einrichtung in das Ermessen der Kommune stellen..

Ich war übrigens bei der Bürgermeisterwahl.
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mma
Veröffentlicht am Donnerstag, 05. April 2007 - 17:25 Uhr:   

@Mitdenker
Was soll eigentlich die Formulierung von "Großstädten und Landeshauptstädten"?
Die einzige Landeshauptstadt, die momentan keine Großstadt ist - für die also die seltsame Hauptstadt-Regel relevant wäre -, ist Schwerin, und dort ist der Ausländeranteil viel niedriger als in dutzenden von Mittelstädten in den alten Bundesländern, der Bedarf an einem Beirat also viel geringer.
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Mitdenker (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Donnerstag, 05. April 2007 - 18:50 Uhr:   

an den gelegentlichen Besucher:

Ich bin kein "reichsdeutscher Spinner". Ich denke, dass das Wort Grundgesetz darauf hinweist, dass es als Provisorium gedacht war. §146GG weist auf die Möglichkeit der Verfassungsgebung hin. Dort steht:

"Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."

an Marc K:

Die Wahlbeteiligung wird eher derer der Stadtratswahl anpassen. Ich rede bewusst von Städten, in den ein Ausländerbeirat auch etwas nützt. In Argumentationen für Besonderheiten im Kommunalwahlrecht für wird häufiger auf die begrenzte Materie der Kommunalvertretungen hingewiesen. Bei der Frage, ob auch (EU-) Ausländer etwas mitbestimmen sollen, wird plötzlich die Wichtigkeit des örtlichen Geschehens stark in den Vordergrund gerückt. Ich lasse mich von solchen extremen Aussagen nicht blenden.

an mma:

Die Formulierungen müssen irrtumssicher sein. Schwerin wäre, unabhängig von ihrer genauen Einwohnerzahl, als Landeshauptstadt, dafür denkbar. Die von Dir Mittelstädte sind noch zu klein, um einen Bedarf an einem Beirat zu begründen. Außerdem traue ich der Kommunalreform aus den 70-ern, gerade in NRW, jede unsinnige Eingemeindung zu (sinngemäß: Ein früheres Dorf wird Teil einer Mittelstadt. 2 norwegische Familien zogen nach der Kommunalreform in diesen "Stadtteil". Somit nimmt dieser Ort an der Ausländerbeiratswahl teil.).
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Marc K.
Veröffentlicht am Donnerstag, 05. April 2007 - 20:19 Uhr:   

bei Eu-Ausländern gilt allerdings das Prinzip der Gegenseitigkeit. In diesen Staaten sind ja auch Deutsche bei Kommunalwahlen wahlberechtigt. Das ergibt sich aus der Unionsbürgerschaft (EU-Bürgerschaft).
Dies gilt nicht für die übrige Welt.

Im übrigen ist dies verfassungswidrig. Dazu gab es schon mal ein Urteil in Bezug auf Schleswig-Holstein durch das BVerfG.

Und natürlich haben wir eine Verfassung, eben das Grundgesetz. Art 146 GG ist überkommen und war als eine altenative Möglichkeit zu einer Wiedervereinigung gedacht (jenseits von Art 23 GG alte Fassung, der ja 1990 genutzt wurde).

Von daher war ja auch dessen Streichung geplant, was Herr Lafontaine verhindert hat.

Im übrigen: Allein die Tatsache das das GG auf die Möglichkeit einer neuen Verfassung hinweist, heißt nicht, dass es selbst keine Verfassung ist.

Eine Verfassung im materiellen Sinne sind diejenigen Regelungen, die die wesentlichen Grundlagen eines Staatswesens festlegen, insbesondere den Grundrechtsschutz der Bürger und die wesentlichen Fragen der Staatsorganisation (Kompetenzverteilung), mit einer in der Regel nur erschwert abänderbarkeit.

Nach dieser gängigen Definition einer Verfassung im materiellen Sinne ist das Grundgesetz eine Verfassung.
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gelegentlicher Besucher (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Donnerstag, 05. April 2007 - 23:38 Uhr:   

@Mitdenker
Nein, ein reichsdeutscher Spinner sind sie nicht. Aber auf einen reingefallen, aus der Ecke kommt die Idee nämlich.

Dass das GG ursprünglich als Provisorium gedacht war stimmt und stand früher sogar ausdrücklich in der Präambel:

quote:

...um dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben...



Was zu einer vollwertigen Verfassung fehlte war aber nicht die Autorität Im Gegenteil hat sich das deutsche Volk das Grundgesetz nach alter wie auch neuer Präambel ausdrücklich

quote:

kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt



gegeben und mit der verfassungsgebenden Gewalt werden nun einmal Verfassungen gegeben. Auch sonst nennt sich das GG mehrfach Verfassung: Art 2I:

quote:

Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.



Art.5III Satz 2:

quote:

Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.



Art. 9II:

quote:

Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.



Art. 20III:

quote:

Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.




Art. 21III:

quote:

Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht.




Es gibt noch mehr Stellen aber das reicht wohl.Was fehlte war die Geltung in ganz Deutschland und die Dauerhaftigkeit. Die Geltung in ganz Deutschland ist durch die Wiedervereinigung hergestellt und bei der Gelegenheit hat man sich auch gleich entschieden das GG auf Dauer zu behalten also die Formel mit der Übergangszeit gestrichen. Somit fehlt jetzt nichts mehr.
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Mitdenker
Veröffentlicht am Montag, 03. März 2008 - 22:55 Uhr:   

Sind Petra Roth, sowie die Fraktion der Grünen im Hessischen Landtag immer noch dafür? Die Sondierungs- und Koalitionsverhandlung wären ein guter Zeitpunkt dieses Thema auf den Tisch zu bringen, denn hier müssten die Landesparteien Farbe bekennen.

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