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Erststimme bei Auslandsdeutschen?

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Heiko Meserle (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Mittwoch, 01. November 2006 - 18:42 Uhr:   

Betrifft Bundestagswahl:

Soweit ist mir klar, dass Deutsche, die entweder in Staates des Europarats oder nicht mehr als 25 Jahre im sonstigen Ausland wohnen, nach der von ihnen zu beantragenden Eintragung ins Wählerverzeichnis auch bei der Bundestagswahl teilnehmen dürfen - wenn sie sich überhaupt wirklich ohne deutschen Wohnsitz verabschiedet haben.

Meine Frage ist jetzt aber, ob diese dann ebenfalls eine Erststimme bekommen? Wenn ja, für welchen Wahlkreis?
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Frank Schmidt
Veröffentlicht am Mittwoch, 01. November 2006 - 23:07 Uhr:   

Ich nehme an, diese Deutschen müssen einen Wohnort in Deutschland angeben, von dem sie zur Zeit abwesend sind. Dieser Wohnort hat dann natürlich auch einen Wahlkreis. (Wenn sie sich völlig unspezifisch melden würden, könnten sie auch keine Zweitstimme bekommen, weil die vom Bundesland abhängig ist)
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armin (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Donnerstag, 02. November 2006 - 09:45 Uhr:   

Das ist nicht ganz korrekt, denn im Ausland lebende Deutsche haben keinen deutschen Meldeort mehr, denn sie wohnen ja nicht in Deutschland. Sie sind also in keiner Weise verpflichtet, irgendwo in Deutschland einen "Briefkasten" anzulegen.

Wenn sie wählen wollen, beantragen sie bei der deutschen Botschaft im Gastland Briefwahl. Dies geschiet unter Angabe des letzten Meldeortes in Deutschland. Für diesen Wahlkreis wählen sie dann auch mit Erststimme mit.
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Heiko Meserle (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Sonntag, 05. November 2006 - 07:44 Uhr:   

Folgende eMail von einer Deutschen in den Niederlanden habe ich zu dem Thema bekommen:

Ich schreibe dir mal kurz alles auf, was ich darf und nicht darf:

- Kommunalwahlen: Hier darf ich als EU-Bürger problemlos an meinem Wohnort wählen.

- Landtagswahlen: Diese Ebene fehlt, ich kann weder an Landtagswahlen in D, noch an den Wahlen für die "Provinciale Staten" in NL teilnehmen.

- Bundestagswahl: Hier kann man einen Briefwahlantrag stellen, das geht über folgende Seite: http://www.bundeswahlleiter.de/bundestagswahl2005/ oder http://www.bundeswahlleiter.de/bundestagswahl2005/auslandsdeutsche.html
Wenn Wahlen anstehen, haben sie auch ein Online-Formular, das man ausfüllen, ausdrucken und an den letzten Wohnsitz in D schicken muss. Für mich ist das Erding. Dann kriege ich die Briefwahlunterlagen mit den Kandidaten für den Wahlkreis, zu dem Erding gehört, zugeschickt. (Erststimme!) Allerdings erlischt das Recht, an der Bundestagswahl teilzunehmen, nach 20 Jahren Auslandsaufenthalt. Um den Antrag muss man sich allerdings selber kümmern, niemand schreibt einen an, um mitzuteilen, dass demnächst Wahlen sind. Du wirst lachen, aber vor der letzten Bundestagswahl wurde das von einigen Deutschen hier bitter beklagt. ;)

- Europaparlament: Hier darf ich mir aussuchen, für welches Land ich zur Wahl gehen möchte. Ich habe mich ins niederländische Wählerverzeichnis eintragen lassen, da mir die Interessen des Landes, in dem ich momentan lebe, doch etwas näher stehen. Näheres siehe http://www.bundeswahlleiter.de/euwahl_wahlrecht04.htm

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