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Wieviele Türken sind wahlberechtigt ?...

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Frieder Hansen
Veröffentlicht am Samstag, 06. November 2004 - 21:42 Uhr:   

Ich würde gerne wissen, wieviele der in Deutschland lebenden oder auch geborenen Bürger aus der Türkei bei der Bundestagswahl mitwählen dürfen. Weiß das jemand ? Rein statistisches Interesse. Gibt es da irgendwelche Daten ? Eigentlich dürfen doch nur die Türken wählen, die die deútsche Staatsangehörigkeit erhalten haben und die die Türkische ablegen mußten, oder ?
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agon
Veröffentlicht am Sonntag, 07. November 2004 - 16:42 Uhr:   

Moin,

ich gehe davon aus, daß die genaue Zahl nirgendwo zu ermitteln sein wird, da zwar die Zahl der Türkischstämmigen erfasst wird, die die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Dazu müßte man dann wohl die Kinder dieser Personen zählen und diejenigen abziehen, die zwischenzeitlich wieder aus dem Kreis der Wahlberechtigten ausgeschieden sind (z.B. durch Tod).
Ein Anhaltspunkt kann aber m.E. die Zahl der Einbürgerungen geben; diese betrug von 1990-99 insgesamt 329.121 Personen (Quellen: http://www.destatis.de/presse/deutsch/pm1998/p0460025.htm und http://www.destatis.de/presse/deutsch/pm2000/p4670025.htm). Der Bundeswahlleiter gibg 2002 im übrigen von ca. 500.000 türkischstämmigen Wahlberechtigten aus (Quelle: http://www.destatis.de/presse/deutsch/wahl2002/statement_27_08.htm) und für 2006 werden bis zu 1 Millionen prognostiziert (Quelle: http://www.reuters.de/newsPackageArticle.jhtml?type=politicsNews&storyID=603737&section=news).
- Was Dr. Google nicht so alles herausfindet...

Gruß

P.S.: Eine doppelte Staatsangehörigkeit kann es in seltenen Fällen durchaus geben; ich habe mal jemanden mit deutschem Vater und syrischer Mutter getroffen, der Mitte 20 war und glaubhaft behauptete, noch beide Staatsangehörigkeiten zu besitzen; theoretisch hätte er sich wohl mit 18 entscheiden müssen, ist aber u.U. einfach den Meldebehörden durch die Lappen gegangen.
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Hassan
Veröffentlicht am Sonntag, 07. November 2004 - 17:51 Uhr:   

Wer zwingt Doppelstaatler sich zu entscheiden?
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agon
Veröffentlicht am Montag, 08. November 2004 - 09:44 Uhr:   

Moin,

AFAIK können Doppelstaatler im Zusammenhang mit der Ableistung der Wehrpflicht gezwungen sein, sich für eine Staatsangehörigkeit zu entscheiden, in Abhängigkeit von den Regelungen in dem anderen Land, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen.

Gruß
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Thomas Frings
Veröffentlicht am Montag, 08. November 2004 - 12:50 Uhr:   

"können Doppelstaatler im Zusammenhang mit der Ableistung der Wehrpflicht gezwungen sein"

Erstens betrifft das nur Männer und auch bei denensieht die Praxis anders aus: Türken im Ausland können sich vom Wehrdienst freikaufen und müssen dann nur ein paar Wochen dienen. Bei anderen Ländern müssen Doppelstaatler nur einmal dienen.

"Eine doppelte Staatsangehörigkeit kann es in seltenen Fällen durchaus geben"
Das gar nicht so selten. Wenn bei Geburt ein Elternteil Deutscher und das andere Ausländer ist, kann man beide Staatsangehörigkeiten besitzen und auch behalten. Wer dagegen Deutscher ist und eine andere Staatsangehörigkeit annmimmt, verliert damit automatisch die deutsche, es sei denn er holt vorher eine Erlaubnis ein.

Eine mir unverständliche Bevorzugung betrifft die sog. Rußlanddeutschen: Sie können generell ihren altemn Paß behalten wenn sie die deutsche Staatsangehörigkeit annehmen.
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Kai
Veröffentlicht am Montag, 08. November 2004 - 14:03 Uhr:   

@Thomas Frings:
Eine mir unverständliche Bevorzugung betrifft die sog. Rußlanddeutschen: Sie können generell ihren altemn Paß behalten wenn sie die deutsche Staatsangehörigkeit annehmen.

Das hängt damit zusammen, dass die Russlanddeutschen nicht die deutsche Staatsangehörigkeit annehmen, sondern deren deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG festgestellt wird.
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Fragender
Veröffentlicht am Montag, 08. November 2004 - 14:31 Uhr:   

@Kai
"sondern deren deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG festgestellt wird."

Warum eigentlich? So groß war Deutschland am 31. Dezember 1937 doch gar nicht? Ich dachte, dass gilt nur für Schlesier, Ostpreußen usw.
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John Rawls
Veröffentlicht am Montag, 08. November 2004 - 14:32 Uhr:   

Es gibt noch etliche andere Ausnahmen: z.B. über die Staatsbürgerschaft derjenigen, die in der Zeit des "Anschlusses" in Österreich geboren sind; Es gibt auf der Ebene der Exekutive Vereinbarungen mit Frankreich über die Elsassdeutschen und mit Belgien über in Eupen-Malmedy vor 1918 Geborenen, eine Regelung mit Israel über ausgewanderte deutsche Juden und mit manchen Staaten gegenseitige Zusagen über im Ausland geborene Kinder von Diplomaten und deren Angestellten, und, und, und ... und vieles mehr.

Schlussendlich gibt es zudem immer viel Ermessenspielraum und Einzelfallbetrachtungen - in den 80er Jahren etwa bei den berühmten "Eishockeydeutschen", die dank einer deutschen Urgroßmutter in Nacht - und Nebelaktionen Deutsche wurden ohne ihren kanadischen oder us-amerikaninschen Pass abgeben zu müssen. Was viel böses Blut damals gab ist heute aber wohl kaum noch einen Aufreger wert - es sei denn, der Betroffene ist so ein düster-geheimnisvoller Moslem. Uaah, dann kocht die Volksseele wieder ... *grrmmmmf*.
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Kai
Veröffentlicht am Montag, 08. November 2004 - 18:43 Uhr:   

@fragender: Art. 116 ist etwas komplizierter zu lesen.

Die deutsche Staatsangehörigkeit wird festgestellt, wenn der Betroffene (oder seine Vorfahren)
1. deutscher Volkszugehöriger ist (also bspw. Wolgadeutscher)
2. Vertriebener ist. Vertrieben ist, wer außerhalb des heutigen deutschen Staatsgebietes wohnhaft war und im Zusammenhang mit dem zweiten Weltkrieg diesen Wohnsitz verloren hat. Es genügt aber auch, wenn heute aufgrund der politischen Verhältnisse, die das Leben als Volksdeutscher im Heimatland nicht zulassen, ein Verlassen der Heimat erforderlich wurde.
3. im heutigen Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Aufnahme gefunden hat (die Gebiete östlich von Oder und Neiße fallen trotz des Wortlautes nicht hierunter, da es dort keine deutschen, sondern nur polnische oder russische Behörden gibt, die den Vertriebenen aufnehmen können)
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Juwie
Veröffentlicht am Dienstag, 09. November 2004 - 17:31 Uhr:   

Ein klein wenig off-topic:

Aber zur Gruppe der eingebürgerten Wähler und deren Wahlverhalten hier einige Infos:

http://www.bpb.de/publikationen/IPVMZV,0,0,Das_Wahlverhalten_eingeb%FCrgerter_Personen_in_Deutschland.html

bzw. http://www.bpb.de/files/SI17LE.pdf
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John_Rawls
Veröffentlicht am Donnerstag, 18. November 2004 - 17:31 Uhr:   

Moch eine Info:
Jörg Lau: "Die Türken sind da" in: Die Zeit 10/2004, S. 3...

...hält bezugnehmend auf eine "interne Studie der Konrad-Adenauer-Stiftung über das 'Wahlverhalten der eingebürgerten Türken' fest, die CDU habe mit ihrer Werbeverweigerung gegenüber den hier lebenden Türken den Wahlsieg verspielt.

"Türkischstämmige Deutsche, ihre Zahl liegt heute bei 600 000, haben jedoch zwischen 199 und 2002 ziemlich konstant mit gut 60 Prozent SPD gewählt. Die Grünen konnten 17 bis 20 Prozent für sich reklamieren, die Christdemokraten lagen bei 12 bis 15 und die Liberalen bei knapp über 5 Prozent."

Der lesenswerte Artikel als solches sollte zumindest erwähnt werden; die genannte KAS-Studie liegt mir aber nicht vor.
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John_Rawls
Veröffentlicht am Donnerstag, 18. November 2004 - 17:32 Uhr:   

"...Zwischen 1999..." Wenigstens sollte ich schnell noch mal korrigieren.
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Donnerstag, 18. November 2004 - 18:00 Uhr:   

Hmm, das Wahlverhalten scheint plausibel zu sein.
Weniger aber die Schlußfolgerung, durch "Werbeverweigerung" hätte die CDU "den Wahlsieg verspielt".

Das würde ja heißen, die CDU hätte durch gezielte Werbung so viele Türken von der SPD zu sich rüberziehen können, daß es insgesamt zu einer Bundestagsmehrheit gereicht hätte.
Das glaube ich nicht.
Das Wahlverhalten eines für den Wahlsieg nötigen Anteils dieser Deutsch-Türken läßt sich nicht durch eine Wahlkampagne so ändern.

Und umgekehrt hätte die CDU mit betonter Türkenfreundlichkeit eine unbekannte Anzahl von Wählern vergraulen können.

Ich halte es für höchst fraglich, ob sie unterm Strich überhaupt von so einer Wahlwerbung profitiert hätte.
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Marc K.
Veröffentlicht am Donnerstag, 18. November 2004 - 18:08 Uhr:   

Wieso sollten denn auch eine zu mehr als 90% muslimische Bevölkerungsgruppe eine Partei wählen eine "christdemokratische" Partei wählen. Das ist schlicht und ergreifend für die CDU keine erreichbare Wählerklientel.
Die Anzahl der Unternehmer die SPD wählen ist bekanntlich auch sehr begrenzt, während in dieser Gruppe bes. die FDP sehr gut abschneidet, was man wiederum nicht überraschend ist.
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alberto
Veröffentlicht am Donnerstag, 18. November 2004 - 20:28 Uhr:   

Ich habe viele türkische Freunde, die unumwunden zugeben, yanli‚s = »falsch« gewählt zu haben, angesichts der um sich greifenden Arbeitslosigkeit und daß es ters = verkehrt war, überhaupt gekommen zu sein. Und da hülfe auch kein gesätzlicher Ramazan bayram = 3 Tage, wenn ihre Kinder vergeblich hier zur Schule gehen. a
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Thomas Frings
Veröffentlicht am Freitag, 19. November 2004 - 19:34 Uhr:   

"Wieso sollten denn auch eine zu mehr als 90% muslimische Bevölkerungsgruppe eine Partei wählen eine "christdemokratische" Partei wählen. Das ist schlicht und ergreifend für die CDU keine erreichbare Wählerklientel."

Doch, das ist sehr wohl potentielle Klientel. Viele Türken sind konservativ eingestellt (sieht man ja auch an Wahlergebnissen in der Türkei). Und die Union ist die einzig nennenswerte konservative Partei in Deutschland.
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Frank Schmidt
Veröffentlicht am Freitag, 19. November 2004 - 21:37 Uhr:   

@Thomas Frings
Würde ich auch sagen. Die Union stößt die Türken nicht wegen ihres Programms ab, sondern weil sie auf einem "christlichen Land" statt auf "Tradition und Werten" beharren und eine Anpassung an eine "Leitkultur" statt an die "freiheitlich-demokratische Grundordnung" verlangen.
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John_Rawls
Veröffentlicht am Samstag, 20. November 2004 - 01:45 Uhr:   

Die große demokratische Leistung der Union war es zweifelsohne, die konfessionell gebundenen Wähler aller Konfessionen zu vereinigen - und zudem durchaus auch in anderen Religionen Fuss zu fassen. Dass die Union in all den Jahren immer auch einen Juden in den Vorstand schickte, hängt mit dieser sicherlich für Konservative keineswegs selbstverständlicher Idee einer "allgemein religiösen" Begründung zuammen. Ein solch weiterer Schritt wäre die Einbindung der Moslems und dieser ist genauso "vorstellbar" wie es die Vereinigung der Konfessionen war. Einen Protestanten zu wählen ist einem Zentrumsanhänger zweifelsohne dereinst genauso wenig einfach gefallen.

Aber es geht ja um dieses "Nicht-Verhältnis". Die Union drückt sich vor einer Klärung, sicher, aber das ist noch nicht mal das Problem. Ein oder zwei regionale Anzeigen in türkischer Sprache im Bundestagswahlkampf z.B. in der WAZ, im Express und im Hürriyet hätten als Symbol dafür, dass man wenigstens die Existenz dieser Menschen auch als Wähler anerkennt, vielleicht schon gereicht. Zu Anzeigen in Russisch, die auf die Spätaussiedlier zielten, hatte sich die Union ja auch durchringen könne, ohne eine Gegenreaktion auf eine "betont russenfreundliche" Haltung zu befürchten. Zu Recht.
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Juwie
Veröffentlicht am Samstag, 20. November 2004 - 16:19 Uhr:   

@John_Rawls

Die beiden KAS-Studien finden sich hier:

http://www.kas.de/db_files/dokumente/arbeitspapiere/7_dokument_dok_pdf_12_1.pdf
http://www.kas.de/db_files/dokumente/arbeitspapiere/7_dokument_dok_pdf_201_1.pdf

Die geringen Fallzahlen machen die Daten aber - auch nach Aussagen von KAS-Mitarbeitern - problematisch.
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Fragender
Veröffentlicht am Sonntag, 21. November 2004 - 18:59 Uhr:   

@ Kai (08. November 2004 - 18:43 Uhr)

Zu Art. 116 GG: Danke!
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(Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Freitag, 05. Januar 2007 - 16:19 Uhr:   

@ Kai:
"Art. 116 ist etwas komplizierter zu lesen.
Die deutsche Staatsangehörigkeit wird festgestellt, wenn der Betroffene (oder seine Vorfahren)
1. deutscher Volkszugehöriger ist (also bspw. Wolgadeutscher)
2. Vertriebener ist. Vertrieben ist, wer außerhalb des heutigen deutschen Staatsgebietes wohnhaft war und im Zusammenhang mit dem zweiten Weltkrieg diesen Wohnsitz verloren hat. Es genügt aber auch, wenn heute aufgrund der politischen Verhältnisse, die das Leben als Volksdeutscher im Heimatland nicht zulassen, ein Verlassen der Heimat erforderlich wurde.
3. im heutigen Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Aufnahme gefunden hat (die Gebiete östlich von Oder und Neiße fallen trotz des Wortlautes nicht hierunter, da es dort keine deutschen, sondern nur polnische oder russische Behörden gibt, die den Vertriebenen aufnehmen können)"

Nein, nach Art. 116 GG erhält niemand die deutsche Staatsangehörigkeit. Dort wird lediglich der Begriff des Deutschen i. S. d. GG definiert. Dieses ist der Oberbegriff für deutsche Staatsangehörige und die diesen gleichgestellten deutschen Volkszugehörigen und Vetriebenen. Und das auch nur nach Maßgabe eines einfachen Bundesgesetzes.
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mma
Veröffentlicht am Freitag, 05. Januar 2007 - 19:00 Uhr:   

@ "Unregistrierter Gast"
Ich nehme an, Folgendes ist gemeint: Gemäß § 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes kann jemand, der nach Art. 116 Abs. 1 als Deutscher anzusehen ist, die Staatsangehörigkeit offiziell erwerben.
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(Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Montag, 08. Januar 2007 - 17:09 Uhr:   

@ mma
Das ist richtig, nur wurde suggeriert, Art. 116 GG verleihe automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, ohne dass es auf ein Verwaltungsverfahren ankäme. Das ist aber nicht der Fall.
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mma
Veröffentlicht am Montag, 08. Januar 2007 - 18:13 Uhr:   

Korrektur/Ergänzung:

Es ist § 40a des Staatsangehörigkeitsrechts zu beachten:

"Wer am 1. August 1999 Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist, ohne die deutsche Staatsangehörigkeit zu besitzen, erwirbt an diesem Tag die deutsche Staatsangehörigkeit. Für einen Spätaussiedler, seinen nichtdeutschen Ehegatten und seine Abkömmlinge im Sinne von § 4 des Bundesvertriebenengesetzes gilt dies nur dann, wenn ihnen vor diesem Zeitpunkt eine Bescheinigung gemäß § 15 Abs. 1 oder 2 des Bundesvertriebenengesetzes erteilt worden ist."
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(Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Dienstag, 09. Januar 2007 - 18:17 Uhr:   

@ mma
Ja, es steht dem Gesetzgeber auch frei, Deutschen i. S. d. Art. 116 GG von Gesetzes wegen (= § 40a StAG) die deutsche Staatsangehörigkeit zu verleihen. Zu beachten ist nur, dass Art. 116 GG selber weder das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht regelt, noch die deutsche Staatsangehörigkeit verleiht.
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Marc K.
Veröffentlicht am Dienstag, 09. Januar 2007 - 18:50 Uhr:   

@all,

vielleicht sind ja die konservativen Werte die auf einem christlichen Menschenbild beruhen ja doch andere als diejenigen die auf einem islamischen oder gar islamistischen Menschenbildes beruhen. Das gebe ich hier nur mal zu bedenken.
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Philipp Wälchli
Veröffentlicht am Dienstag, 09. Januar 2007 - 19:06 Uhr:   

Ehem, nur mal so nachgefragt: Worauf bezieht sich die letzte Bemerkung in der Diskussion?
Kann es sein, dass mir etwas entgangen wäre, oder liegt bei mir sonst eine Verständnisblockade vor?
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Marc K.
Veröffentlicht am Dienstag, 09. Januar 2007 - 19:30 Uhr:   

@Philipp Wälchli,

Mein Kommentar bezieht sich auf drei Beiträge von anderen Usern vom 19.11. bzw. 20.11.2006.
Einfach hochscrollen. So viele andere gabs seit dem hier gar nicht.
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KH (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Mittwoch, 10. Januar 2007 - 17:35 Uhr:   

es war das jahr 2004, auf das sie sich beziehen. fraglich, ob die gemeinten herren das noch lesen. inhaltlich kann ich nun zwar folgen, aber immer noch nicht zustimmen.
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Ralf Lang
Veröffentlicht am Sonntag, 21. Januar 2007 - 19:33 Uhr:   

[QUOTE]vielleicht sind ja die konservativen Werte die auf einem christlichen Menschenbild beruhen ja doch andere als diejenigen die auf einem islamischen oder gar islamistischen Menschenbildes beruhen.[/QUOTE]

Glaub ich weniger. Familie, Disziplin, Gottesfurcht, nationale Begeisterung, Strebsamkeit, Stolz... na und so weiter. Das sind ganz zentrale Werte der CDU-Christen wie auch vieler muslimischer Vereine.
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Marc K.
Veröffentlicht am Dienstag, 23. Januar 2007 - 00:37 Uhr:   

@Ralf,

wobei sich diese Werte auf eine islamischen Gottesbegriff beziehen und auf eine islamische Philosophie, in der die individuelle Freiheit bei weitem nicht den selben Wert hat wie im Westen.
Und die nationale Begeisterung bezieht sich ja aufs Türkentum und auf die Türkei.
Ein Murat als "stolzer Deutscher" ist schon zu komisch. Sie kommen jetzt noch mit Realsatire.
Die Deutschen selbst sind ja nicht mal fähig stolz oder auch nur Selbstbewußtsein in Bezug auf ihr eigenes Land zu empfinden, weil Deutschland ein tief gestörtes Verhältnis zu sich selbst hat (schon historisch bedingt).

Anzunehmen, dass dieses ausgerechnet von Ausländern entwickelt wird die aus einem ganz anderen kulturellen und wertmäßigen Hintegrund stammen geht (man vergleiche nur Frankreich) völlig an den Realitäten vorbei.
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Ralf Lang
Veröffentlicht am Mittwoch, 30. Mai 2007 - 17:53 Uhr:   

"Ein Murat als "stolzer Deutscher" ist schon zu komisch. "

Ich finde das gar nicht komisch. So einer hat im eher distanzierten Dänemark eine Partei gegründet und mal eben zur drittgrößten gemacht.
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Zensür (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Donnerstag, 31. Mai 2007 - 09:25 Uhr:   

Die Antwort auf die Frage, wieviele Türken wahlberechtigt sind lautet:
ES SIND LEIDER VIEL ZU VIELE !!!
Daran ändert auch die Zensur nichts!
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AeD (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Donnerstag, 31. Mai 2007 - 11:29 Uhr:   

@Zensür
Wenn man zur Sachbeschädigung aufruft, muss man sich nicht wundern, wenn die Admins solche Beiträge und Folgebeiträge löschen (und das ist auch gut so). Zudem ist das hier ein Diskussionsforum, das Wert auf ein sachliches Diskussionsklima legt. Wenn dann solche Aussagen wie Deine (und dann beim vorletzten Beitrag auch noch in falschem Deutsch) hier reingestellt werden, aus denen noch nicht einmal hervorgeht, warum zu viele Türken wahlberechtigt sein sollen, geht es Dir ja gar nicht um eine Diskussion.

Wenn so etwas gelöscht wird, dann entspricht das nur den Grundregeln dieses Forums und ist keine Zensur (dieses Forum ist ja auch keine staatliche Stelle, einige der hier zu lesenden Beiträge mit guter Argumentation sind eher staatskritisch). Wer so etwas nicht mag, kann sich sein eigenes Forum basteln, zum Glück sind wir ein freies Land, wo man nicht aufgrund seiner Gesinnung oder Abstammung daran gehindert wird, an demokratischen Prozessen teilzunehmen, es sei denn, man will anderen diese Rechte nehmen.
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Gert2000 (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Samstag, 16. Juni 2007 - 00:00 Uhr:   

Bzgl. der "unverständlichen" Verleihung der deutschen Sraatsangehörigkeit an Aussiedler: nach Ausländerrecht brauchen die Asylbewerber bei Annahme der deutschen Staatsangehörigkeit ihre erste Staatsangehörigkeit nicht aufgeben, also die doppelte Staatsangehörigkeit ist erlaubt. Warum eigentlich für Aussiedler und Asylanten? Na ja. Denken Sie zumindest an Gebühren, die einigen Rebubliken der jemaligen Sowjetunion für den Verzicht auf Staatsangehörigkeit verlangen und wie das Verfahren abläuft, verstehen Sie die Besorgnisse des Deutschalnds bzgl. seine zukünftige Bürger.
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Heiko Meserle (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Freitag, 06. Juli 2007 - 22:16 Uhr:   

Einige Anmerkungen:

Türkische Bürger haben in Deutschland kein Wahlrecht, sondern nur türkischstämmige deutsche Staatsbürger. Diese haben sich in der weiten Mehrheit bewusst für eine neue Staatsbürgerschaft entschieden und sollten dementsprechend offen aufgenommen werden.

Warum manche bewusst ihre doppelte Staatsbürgerschaft behalten dürfen: In Indien z. B. darf man nur erben, wenn man die indische Staatsbürgerschaft hat. Insoweit ist verständlich, dass deutsche Behörden immer mal wieder eine zweite Staatsbürgerschaft zulassen, um nicht unnötige Härten zustande kommen zu lassen.

Konservative CDU/CSU: Die mehr oder weniger bewusste Einbeziehung von türkischstämmigen Parteimitgliedern ist wohl eher den Grünen und der FDP gelungen, insoweit dürften hier auch mehr türkischstämmige Wählerstimmen zu holen sein. Wenn die CSU/CDU prominente türkischstämmige Amtsträger hätte, wäre sie sicherlich auch für dieses Klientel durchaus wählbar - unabhängig von C im Parteinamen.
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Mitdenker
Veröffentlicht am Montag, 03. März 2008 - 22:36 Uhr:   

Es gibt am 16.03. in Bayern auch einige Stichwahlen in Großstädten, wie z. B. Augsburg. Könnten die einbürgerten Türken, Herrn Wengert (SPD Augsburg) sagen, "wir wählen Sie, wenn Sie sich für eine Moschee einsetzen!"?

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